Vereinigung christlicher Lehrerinnen und Lehrer
an höheren und mittleren Schulen Österreichs

Bundesverband

Bundesobmann: Mag. Walter Jahn
1090 Wien, Harmoniegasse 8/19
vcl-oe@aon.at

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, it dem das

Schulunterrichtsgesetz

geändert wird

Sehr geehrte Damen und Herren!

In offener Frist übermittelt die Vereinigung christlicher Lehrerinnen und Lehrer an höheren und mittleren Schulen Österreichs (VCL), Bundesverband, ihre Stellungnahme zum gegenständ­lichen Gesetzesentwurf.

·        Zu § 51 Abs. 2:

Die Formulierung "in Abstimmung mit dem Schulleiter" ist zu präzisieren.

Das Gesetz soll auf das laut bestehender Gesetzeslage vorgesehene Mitwirkungsrecht des Dienststellenausschusses hinweisen (§ 9 Abs. 1 lit. d Personalvertretungsgesetz).

·        Erläuterungen Z 4:

Die einem Vorurteil nahe kommende Formulierung "... Lehrer (auch wenn sie sonst nicht unbedingt als besonders weiterbildungsfreudig einzustufen sind) ..." soll gestrichen werden.

Es muss angemerkt werden, dass die Gesetzesänderung entweder zu vermehrter Fortbil­dung führt (und dann nicht kostenneutral sein kann) oder tatsächlich kostenneutral ist (aber wirkungslos bleibt).

Wien, am 21. Mai 2005

                                                                                                       Mit freundlichen Grüßen

                                                                                                           Mag. Walter Jahn,
                                                                                                          Bundesobmann, e.h.