
Vereinigung
christlicher Lehrerinnen und Lehrer
an höheren und mittleren Schulen Österreichs
Bundesverband
Bundesobmann: Mag. Walter Jahn
1090 Wien, Harmoniegasse 8/19
vcl-oe@aon.at
Stellungnahme
zum Entwurf eines Bundesgesetzes, it dem das
Schulunterrichtsgesetz
geändert wird
Sehr geehrte
Damen und Herren!
In
offener Frist übermittelt die Vereinigung christlicher Lehrerinnen und Lehrer
an höheren und mittleren Schulen Österreichs (VCL), Bundesverband, ihre
Stellungnahme zum gegenständlichen Gesetzesentwurf.
·
Zu
§ 51 Abs. 2:
Die
Formulierung "in Abstimmung mit dem Schulleiter" ist zu präzisieren.
Das
Gesetz soll auf das laut bestehender Gesetzeslage vorgesehene Mitwirkungsrecht
des Dienststellenausschusses hinweisen (§ 9 Abs. 1 lit. d
Personalvertretungsgesetz).
·
Erläuterungen
Z 4:
Die
einem Vorurteil nahe kommende Formulierung "... Lehrer (auch wenn sie
sonst nicht unbedingt als besonders weiterbildungsfreudig einzustufen sind)
..." soll gestrichen werden.
Es
muss angemerkt werden, dass die Gesetzesänderung entweder zu vermehrter
Fortbildung führt (und dann nicht kostenneutral sein kann) oder
tatsächlich kostenneutral ist (aber wirkungslos bleibt).
Wien, am 21. Mai 2005
Mit
freundlichen Grüßen
Mag.
Walter Jahn,
Bundesobmann,
e.h.