BUNDESMINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

VÖLKERRECHTSBÜRO

Federal Ministry for Foreign Affairs

Ministère Fédéral des Affaires Etrangères

A-1014 Wien, Ballhausplatz 1

Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-212

E-MAIL

 

GZ:

BMaA-AT.8.15.02/0186-I.2c/2005

Datum:

21. Juni 2005

Seiten:

1

An:

BMF: e-recht@bmf.gv.at

cc: begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

Von:

Ges. Dr. H. Tichy

SB:

Dr. Müllner, Dr. Loidl

DW:

3391

 

BETREFF: Entwurf eines Bundesgesetzes über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund); Stellungnahme des BMaA

 

Zu do. GZ BMF-200311/0003-III/3/2005

vom 16. Juni 2005

 

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verweist hinsichtlich des vorliegenden Entwurfs auf die grundsätzlichen Ausführungen zur Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds (Stellungnahme des BMaA unter GZ BMaA-AT.8.15.02/0051-I.2c/2005 vom 3. März 2005) und zur Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Stellungnahme des BMaA unter GZ BMaA-AT.8.15.02/0172-I.2c/2005 vom 13. Juni 2005), die auch für die Leistung eines österreichischen Beitrags zur 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation und zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder ihre Gültigkeit behalten.

 

Insbesondere wird erneut auf die gemäß EZA-Gesetz dem  Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten obliegende Wahrnehmung des entwicklungspolitischen Kohärenzgebotes hingewiesen. Aus Sicht des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wäre daher sicherzustellen, dass das Bundesministerium für Finanzen in Hinkunft vor einer Mittelzusage wie der vorliegenden im Bereich der in seinen Kompetenzbereich fallenden Internationalen Finanzinstitutionen das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten herstellt. 

 

Für die Bundesministerin:

H. TICHY m. p.