BMF - I/4 (I/4)

 

 

 

Anschrift:

An das
Bundesministerium für Justiz

Museumstraße 7

1070 Wien

 

GZ. BMF-111700/0044-I/4/2005

 

Himmelpfortgasse 4-8
Postfach 2
A-1015 Wien


Sachbearbeiterin:
Mag. Veronika König
Telefon: +43 (1) 514 33 1207
Internet: Veronika.Koenig@bmf.gv.at
DVR: 0000078

 

Betr.:

»Energieausweis-Vorlage-Gesetz; Stellungnahme des BMF

 

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen erlaubt sich zum gegenständlichen Gesetzesentwurf wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Das BMF ist nur mehr in einem sehr geringen Ausmaß als Vertreter der Republik Österreich Eigentümer von Liegenschaften, vorzugsweise von so genannten Höhenstützpunkten, die sich zum Teil im alpinen Gelände (Vorarlberg)befinden. Daher sollte – so wie den Intentionen der diesbezüglichen Erläuterungen zu entnehmen ist – die Ausnahmebestimmung des § 5 auf Gebäude mit „Sondernutzungen“ und exponierter Lage in Erfüllung eines Gesetzesauftrages (z. B. Warenkontrolle) erweitert werden.

 

Für Rückfragen steht das Bundesministerium für Finanzen (ho. Abteilung I/3) gerne zur Verfügung.

 

Dem Präsidium des Nationalrates wurde die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum vorliegenden Entwurf auch in elektronischer Form zugeleitet.

 

20.07.2005

Für den Bundesminister:
Mag. Veronika König
(elektronisch gefertigt)