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BMF
- I/4 (I/4) |
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An das Museumstraße 7 1070 Wien |
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GZ. BMF-111700/0044-I/4/2005 Himmelpfortgasse 4-8 |
Betr.: |
Energieausweis-Vorlage-Gesetz; Stellungnahme des BMF |
Das Bundesministerium für Finanzen erlaubt sich zum gegenständlichen Gesetzesentwurf wie folgt Stellung zu nehmen:
Das BMF ist nur mehr in einem sehr geringen Ausmaß als Vertreter der Republik Österreich Eigentümer von Liegenschaften, vorzugsweise von so genannten Höhenstützpunkten, die sich zum Teil im alpinen Gelände (Vorarlberg)befinden. Daher sollte – so wie den Intentionen der diesbezüglichen Erläuterungen zu entnehmen ist – die Ausnahmebestimmung des § 5 auf Gebäude mit „Sondernutzungen“ und exponierter Lage in Erfüllung eines Gesetzesauftrages (z. B. Warenkontrolle) erweitert werden.
Für Rückfragen steht das Bundesministerium für Finanzen (ho. Abteilung I/3) gerne zur Verfügung.
Dem Präsidium des Nationalrates wurde die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum vorliegenden Entwurf auch in elektronischer Form zugeleitet.
20.07.2005
Für den Bundesminister:
Mag.
Veronika König
(elektronisch gefertigt)