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BMF
- I/4 (I/4) |
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An das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2 1031 Wien |
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GZ. BMF-112701/0008-I/4/2005 Himmelpfortgasse 4-8 |
Betr.: |
Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird; Stellungnahme des BMF |
Das Bundesministerium für Finanzen erlaubt sich zum gegenständlichen Gesetzesentwurf wie folgt Stellung zu nehmen:
Grundsätzlich besteht gegen die vorgeschlagene
Implementierung der Regelung der Vereinigten Europäischen Luftfahrtbehörden
betreffend die Lizenzierung und die Tauglichkeit von Piloten kein Einwand. Auch
die Bestrebungen des do. BM, für die Leistungen der Austro Control
kostendeckende Gebühren einzuheben, wird ho. begrüßt.
Allerdings wird bemerkt, dass den Anforderungen
des § 14 BHG betreffend die Kalkulationspflicht Recht setzender Maßnahmen nicht
nachgekommen worden ist. Um kostendeckende Gebühren für die Leistungen der
Austro Control überhaupt bemessen zu können, sind die zusätzlichen Tätigkeiten
vorweg einer finanziellen Bewertung zu unterziehen. Dies kann dem gegenständlichen
Entwurf nicht entnommen werden.
Zudem wird die in Aussicht genommene Novelle
des Luftfahrtgesetzes auch zusätzliche Aktivitäten des BMVIT (z.B. im
Zusammenhang mit der Autorisierung flugmedizinischer Zentren) nach sich ziehen,
die ebenfalls Kosten verursachen werden. Hierzu gibt es in den Erläuterungen
überhaupt keine Bezugnahme.
Das BMF hält jedenfalls fest, dass alle
Zusatzkosten aus den dem BMVIT zur Verfügung stehenden Mitteln bzw. aus
Gebühren zu bedecken sind."
Dem Präsidium des Nationalrates wurde die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum vorliegenden Entwurf auch in elektronischer Form zugeleitet.
9.8.2005
Für den Bundesminister:
Mag.
Veronika König
(elektronisch gefertigt)