BMF - I/4 (I/4)

 

 

 

Anschrift:

An das

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Radetzkystraße 2

1031 Wien

 

GZ. BMF-112701/0008-I/4/2005

 

Himmelpfortgasse 4-8
Postfach 2
A-1015 Wien


Sachbearbeiterin:
Mag. Veronika König
Telefon: +43 (1) 514 33 1207
Internet: Veronika.Koenig@bmf.gv.at
DVR: 0000078

 

Betr.:

»Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird; Stellungnahme des BMF

 

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen erlaubt sich zum gegenständlichen Gesetzesentwurf wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Grundsätzlich besteht gegen die vorgeschlagene Implementierung der Regelung der Vereinigten Europäischen Luftfahrtbehörden betreffend die Lizenzierung und die Tauglichkeit von Piloten kein Einwand. Auch die Bestrebungen des do. BM, für die Leistungen der Austro Control kostendeckende Gebühren einzuheben, wird ho. begrüßt.

 

Allerdings wird bemerkt, dass den Anforderungen des § 14 BHG betreffend die Kalkulationspflicht Recht setzender Maßnahmen nicht nachgekommen worden ist. Um kostendeckende Gebühren für die Leistungen der Austro Control überhaupt bemessen zu können, sind die zusätzlichen Tätigkeiten vorweg einer finanziellen Bewertung zu unterziehen. Dies kann dem gegenständlichen Entwurf nicht entnommen werden.

 

Zudem wird die in Aussicht genommene Novelle des Luftfahrtgesetzes auch zusätzliche Aktivitäten des BMVIT (z.B. im Zusammenhang mit der Autorisierung flugmedizinischer Zentren) nach sich ziehen, die ebenfalls Kosten verursachen werden. Hierzu gibt es in den Erläuterungen überhaupt keine Bezugnahme.

Das BMF hält jedenfalls fest, dass alle Zusatzkosten aus den dem BMVIT zur Verfügung stehenden Mitteln bzw. aus Gebühren zu bedecken sind."

 

 

Dem Präsidium des Nationalrates wurde die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum vorliegenden Entwurf auch in elektronischer Form zugeleitet.

 

9.8.2005
Für den Bundesminister:
Mag. Veronika König
(elektronisch gefertigt)