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BMF
- I/4 (I/4) |
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An das Radetzkystraße 2 1031 Wien |
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GZ. BMF-111303/0039-I/4/2005 Himmelpfortgasse 4-8 |
Betr.: |
Zahnärztereform; Stellungnahme des BMF |
Das Bundesministerium für Finanzen erlaubt sich zur gegenständlichen Zahnärztereform wie folgt Stellung zu nehmen:
Aus inhaltlicher Sicht besteht kein Einwand.
Das BMF erlaubt sich aber darauf hinzuweisen, dass die Angabe, dass mit ggstl. Entwurf „weder nennenswerte Einsparungen noch Mehrkosten ... verbunden sind“ der Kalkulationspflicht gem. §14 BHG nicht genügt.
Dem Präsidium des Nationalrates wurde die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zu vorliegenden Entwürfen auch in elektronischer Form zugeleitet.
3.8.2005
Für den Bundesminister:
Mag. Veronika König
(elektronisch gefertigt)