Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Entwurf eines Zahnärztegesetzes gibt die ARGE PA folgende
Stellungnahme ab:
Zu § 18 Abs.1:
Die Aufklärungspflicht über die Alternativen einer zahnärztlichen
Behandlung sollte noch dahingehend ergänzt werden, dass auch eine fachlich
medizinische Bewertung der Alternativen durch den Zahnarzt (jeweilige Vor- und
Nachteile der Alternativen) erfolgt.
Ausdrücklich begrüßt wird die erstmalige Umsetzung des Art. 16 der
Patientencharta in einem Bundesgesetz.
Zu § 18 Abs. 3:
Der Heil- und Kostenplan sollte für den Patienten unentgeltlich sein.
Die Unentgeltlichkeit sollte daher ausdrücklich im Gesetzestext verankert
werden.
Zu § 18 Abs. 4:
Es sollt definiert werden, was unter wesentlichen Kosten zu verstehen
ist. Diese Definition sollte nicht der Österreichischen Ärztekammer überlassen
werden. Wesentliche Kosten könnten etwa dann vorliegen, wenn 10% des
durchschnittlichen Monatseinkommens überschritten sind.
Zu § 18 Abs. 5:
Es sollte im Gesetzestext festgelegt werden, dass der Aushang über die
Honorar-Richtlinien sowie die Verordnung in leicht ersichtlicher (lesbarer)
Form im Wartebereich der Ordination zu erfolgen hat.
Zu § 40 Abs. 2:
Diese Bestimmung wird ausdrücklich begrüßt, da damit das
außergerichtliche Verfahren gestärkt wird. Es sollte noch festgelegt werden,
dass solche Gutachten unentgeltlich für die genannten anfordernden Stellen
erstattet werden und dass die Gutachtenserstellung längstens binnen 6 Monaten
zu erfolgen hat.
Zu § 41 Abs. 5:
Die gesetzliche Einrichtung von Patientenschlichtungsstellen wird
ausdrücklich begrüßt. Solche Schlichtungsstellen sind bereits heute
eingerichtet, haben aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Es sollten
aber noch genauere Bestimmungen in Hinblick auf die Durchführung des
Schlichtungsverfahrens (Geschäftsordnung) vorgesehen werden. Solche
Bestimmungen sollten in das neue Zahnärztekammergesetz aufgenommen werden (§
53).
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte
Dr. Gerald Bachinger
F.d.R.A.:
Michael Prunbauer
NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft
A-3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29
Telefon: +43 2742 9005 15752
Telefax: +43 2742 9005 15660
Mail: michael.prunbauer@noel.gv.at
Web: http://www.patientenanwalt.com
Betrifft: Entwurf Zahnärztekammergesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Entwurf eines Zahnärztekammergesetzes gibt die ARGE PA folgende
Stellungnahme ab:
Zu § 7 Abs.3:
Die Erwähnung der gesetzlich eingerichteten Patientenanwaltschaften wird
ausdrücklich befürwortet, damit wird eine Stärkung des außergerichtlichen
Verfahrens erreicht werden.
Zu § 53 Abs. 3:
Grundlegende Bestimmungen über die Patientenschlichtungsstellen sowie
die Durchführung des Schlichtungsverfahrens sollten in den Gesetzestext
aufgenommen werden und in den Patientenschlichtungsordnungen näher ausgeführt
werden.
Im Gesetzestext sollen insbesonders grundsätzliche Vorgaben zu folgenden
Bereichen enthalten sein:
* die
Mitglieder der Schlichtungsstelle
* Unabhängigkeit
der Mitglieder
* Einberufung
der Sitzungen
* Ablauf
der Sitzung
* Protokollführung
* Beschlusserfordernisse
* Verschwiegenheitspflichten
* Mitwirkungspflichten
der betroffenen Zahnärzte
* Erstellen
von jährlichen Tätigkeitsberichten und deren Veröffentlichung (Richtlinien, was
diese Tätigkeitsberichte enthalten sollen).
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte
Dr. Gerald Bachinger
F.d.R.d.A.:
Michael Prunbauer
NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft
A-3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29
Telefon: +43 2742 9005 15752
Telefax: +43 2742 9005 15660
Mail: michael.prunbauer@noel.gv.at
Web: http://www.patientenanwalt.com
Betrifft: Entwurf zur 7. Ärztegesetz-Novelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Entwurf einer Novelle zum Ärztegesetz (7. Ärztegesetz-Novelle) gibt
die ARGE PA folgende Stellungnahme ab:
Zum vorliegenden Entwurf wird grundsätzlich kein Einwand erhoben.
Wir ersuchen aber dringend, dass der Bund den eingegangenen rechtlichen
Verpflichtungen in Hinblick auf die Umsetzung der Patientencharta nunmehr
nachkommt.
Dies betrifft Art. 16 Abs.5 der Patientencharta, der bisher im
Ärztegesetz nicht umgesetzt wurde. Dies ist umso dringlicher, da diese
Verpflichtung, die Patienten auf die voraussichtlichen Kosten hinzuweisen, im
neuen Entwurf zum Zahnärztegesetz enthalten ist, aber eben nicht in der
vorbereiteten Novelle zum Ärztegesetz.
Die Umsetzungsbestimmungen im neuen Entwurf zum Zahnärztegesetz sind
durchaus geeignet, wir verweisen aber auf, aus unserer Sicht, notwendige
weitere Ergänzungen des vorgesehenen Gesetzestextes (Stellungnahme der AGE PA
zum Entwurf des Zahnärztegesetzes).
Es sollten, ebenso wie im Entwurf zum Zahnärztegesetz, die rechtlichen
Grundlagen für die Tätigkeit der Patientenschiedsstellen ausgeführt werden.
Dies ist im Ärztegesetz umso dringlicher, da hier die bestehenden Strukturen
der Schiedsstellen von Bundesland zu Bundesland äußerst unterschiedlich sind.
Eine Vereinheitlichung mit gleichen rechtlichen Grundsätzen ist notwendig
(Stellungnahme der ARGE PA zum Zahnärztegesetz und zum Zahnärztekammergesetz).
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte
Dr. Gerald Bachinger
F.d.R.d.A.:
Michael Prunbauer
NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft
A-3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29
Telefon: +43 2742 9005 15752
Telefax: +43 2742 9005 15660
Mail: michael.prunbauer@noel.gv.at
Web: http://www.patientenanwalt.com