GZ: 74100/0040-IV/B/8/2005

Zoonosengesetz – Aussendung zur Begutachtung im erecht am 29.7.2005

STELLUNGNAHME

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Österreichische Tierärztekammer dankt für die Übermittlung des Entwurfes eines Bundesgesetzes zu Überwachung von Zoonosen und Zoonosenerregern (Zoonosengesetz) und nimmt dazu Stellung wie folgt:

 

Die Österreichische Tierärztekammer steht der Neureglung der Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern grundsätzlich positiv gegenüber, regt jedoch an, die in der Vergangenheit bewährten Organisationsformen nicht auszuschließen. In allen Tierseuchengesetzen ist die Möglichkeit vorgesehen, Praktiker – gegen Entschädigung – mit Maßnahmen der Seuchenbekämpfung im hoheitlichen Auftragen zu betrauen, wenn mit den Amtstierärzten das Auslangen nicht gefunden wird.

Die in § 4 vorgesehene operative Einheit im Anlassfall setzt sich aus Amtstierärzten und Amtsärzten sowie Lebensmittelaufsichtsorganen und Futtermittelexperten zusammen. Die Möglichkeit, auch versierte Praktiker, die vielfach die Situation in den von ihnen ständig betreuten Betrieben kennen und Gefahrenquellen bestens beurteilen können, sollte weiterhin genutzt werden. Der Entgeltanspruch für die Tätigkeit sollte unter einem klar geregelt werden.

 

Zu § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3: Die hier vorgesehenen Verordnungsermächtigungen ermangeln weitgehend näherer Kriterien und könnten formal gesetzliche Delegationen darstellen.

 

25 Ausfertigungen ergehen zusätzlich per Post an das Präsidium des Nationalrates. Weiterer Verteiler lt. E-Mail.

 

DER KAMMERAMTSDIREKTOR i.A.

Dr. Richard ELHENICKÝ

Österreichische Tierärztekammer

Biberstraße 22/4, 1010 Wien

Tel.:  +43/1/512 17 66

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