Bregenz, am 09.09.2005 |
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen |
Auskunft: Dr.
Borghild Goldgruber-Reiner Tel.:
#43(0)5574/511-20217 |
Zum im Betreff
genannten Gesetzesentwurf wird Stellung genommen wie folgt:
Das
mit dem Entwurf verfolgte Ziel, nämlich durch die Sicherstellung einer
qualitativ hochstehenden, dem letzten Stand der Wissenschaft sowie den
einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und EU-Vorgaben entsprechenden,
modernen Aus- und Weiterbildung von amtlichen Kontrollorganen einen
wesentlichen Beitrag zur Sicherung eines hohen Niveaus des Schutzes der
Verbrauchergesundheit in Österreich zu leisten, wird ausdrücklich begrüßt. Auch
die Absicht, dies unter bestmöglicher Nutzung der gemeinsamen Ressourcen von
Bund und Ländern zu erreichen sowie bundesweit einheitliche Standards, Lehr-,
Lern- und Prüfungsunterlagen zu schaffen, wird als sinnvoll erachtet. Positiv
angemerkt wird weiters die im Entwurf enthaltene, stark ausgeprägte Einbindung
von Ländervertretern.
Aus
unserer Sicht bestehen allerdings massive Zweifel, ob das von uns mitgetragene
Ziel mit einem Gesetz, wie es der Entwurf enthält, erreicht werden kann.
Unabhängig davon dürfte es – entgegen den Anmerkungen im Vorblatt, wo als
einzige Alternative die Beibehaltung der bisherigen Situation und der
bisherigen Regelungen angeführt ist – jedenfalls auch andere, weitaus
einfachere und kostengünstigere Varianten (zur Zielerreichung) geben.
Der
Entwurf wird aus folgenden Überlegungen abgelehnt:
Zur
Erreichung des Ziels
Da
mit dem Gesetz lediglich eine Vielzahl an Gremien (Ausbildungsrat, Fachbeirat
und bis zu elf Fachgruppen) gebildet und institutionalisiert werden sollen, die
in einer Vielzahl von Sitzungen (verkürzt gesprochen) Aus- und
Weiterbildungsinhalte erarbeiten sollen, steht fest, dass (ganz entgegen dem
gesteckten Ziel) allein dadurch eine hochstehende Aus- und Weiterbildung von
Organen nicht erreicht werden kann. Entscheidend dafür ist nämlich, dass den
Teilnehmern die richtigen Inhalte erfolgreich vermittelt werden. Nun wird nicht
bestritten, dass die Festlegung von Inhalten wesentlich ist. Allerdings scheint
die im Entwurf gewählte Struktur dafür viel zu aufwändig, zu starr und zu
teuer.
Aus
unserer Sicht könnten die Aus- und Weiterbildungsinhalte (ohne qualitativen
Verlust) auch von formlos zusammentretenden Expertengremien (Experten der
Länder, des Bundes, der AGES, der Universitäten u.a.), die über Initiative des
Ministeriums (der AGES) nach Bedarf zusammen kommen, erarbeitet, evaluiert und
aktualisiert werden. Darüber hinaus ist anzumerken, dass wesentliche Teile der
Aus und Weiterbildungsinhalte ohnedies EU-rechtlich vorgegeben sind (z.B.
EG-Verordnungen 882/2004 und 854/2004), sodass der vorgesehene Aufwand umso
weniger gerechtfertigt scheint. Soweit eine zusätzliche normative Festlegung
der Ausbildungsinhalte notwendig oder gewünscht ist, wird vorgeschlagen, primär
von bestehenden Verordnungsermächtigungen (z.B. § 29 LMSVG) Gebrauch zu machen.
Zur
Organisation der Aus- und Weiterbildung und zum Berichtswesen
Auch hinsichtlich der Organisation ergeben sich Bedenken. Die
gesamte Verantwortung für die Aus- und Weiterbildung wird zur Gänze den Gremien
überantwortet. Eine gewisse „amtliche Kontrolle“ soll durch das aufwändig
gestaltete Berichtswesen erreicht werden. Anstelle dieses umfangreichen
Berichtswesens, das beim Ministerium (der AGES) qualifiziertes Personal
voraussetzt, wird vorgeschlagen, dass sich diese Personen direkt (also nicht
über den Umweg institutionalisierter Gremien, die sie dann erst wieder zu
„kontrollieren“ haben) um eine entsprechende und gut koordinierte Aus- und
Weiterbildung bemühen. Zusammen mit den Personen, die für die Geschäftstelle
vorgesehen sind, müsste es möglich sein, die gesamte Organisation der Aus- und
Weiterbildung zu bewältigen.
Keinesfalls wird im Entwurf auch ausreichend klar, dass die zu
veranstaltenden Kurse dezentral abgehalten werden, weswegen diese Forderung
erneut vorgetragen wird.
Abgelehnt wird weiters die österreichweite zentrale
Teilnehmerdatei. Es scheint ausreichend, wenn Aus- und Weiterbildungsnachweise
für Organe des Landeshauptmannes auf Ebene des Bundeslandes (vgl. Tiergesundheitsdienstverordnung)
verwaltet werden.
Zu den Kosten
Die in den Erläuterungen enthaltenen Kostendarstellungen scheinen
nicht realistisch. Abgesehen davon, dass die Reisegebührensätze für Vorarlberg
unzureichend sind, soll-
ten der Richtigkeit halber auch jene Kosten Berücksichtigung
finden, die durch das Fehlen am Arbeitsplatz bzw. die zusätzlichen Aufgaben in
den Gremien entstehen.
Für
die Vorarlberger Landesregierung
Der
Landesrat
Mag.
Siegi Stemer
1.
Abt.
Gesundheitsrecht und Sozialversicherung (IVb), im Hause, via VOKIS versendet 2.
Abt.
Sanitätsangelegenheiten (IVd), im Hause, via VOKIS versendet 3.
Abt.
Landwirtschaft (Va), im Hause, via VOKIS versendet 4.
Abt.
Veterinärangelegenheiten (Vb), Römerstraße 11, 6900 Bregenz, via VOKIS
versendet 5.
Bezirkshauptmannschaft
Bludenz (BHBL), Schloßplatz 2, 6700 Bludenz, via VOKIS versendet 6.
Bezirkshauptmannschaft
Bregenz (BHBR), Seestraße 1, 6900 Bregenz, via VOKIS versendet 7.
Bezirkshauptmannschaft
Feldkirch (BHFK), Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, via VOKIS versendet 8.
Bezirkshauptmannschaft
Dornbirn (BHDO), Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, via VOKIS versendet 9.
Präsidium
des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien, SMTP: begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at 10.
Präsidium
des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien, SMTP: begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at 11.
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst
, Ballhausplatz 2, 1014 Wien, SMTP:
v@bka.gv.at 12.
Herrn
Vizepräsident des Bundesrates Jürgen Weiss, Abteilung PrsR, im Hause,
SMTP: jweiss@vol.at 13.
Herr
Bundesrat Reinhold Ing.
Einwallner, Ruggburgstraße 4, 6912 Hörbranz, SMTP: r.einwallner@utanet.at 14.
Herr
Bundesrat Edgar Mayer, Egelseestraße 83, 6800 Feldkirch, SMTP: edgar.mayer@feldkirch.at 15.
Herr
Nationalrat Karlheinz Kopf, Rheinstraße 24, 6844 Altach, SMTP: karlheinz.kopf@parlinkom.gv.at 16.
Frau
Nationalrätin Anna Franz, SMTP:
anna.franz@parlinkom.gv.at 17.
Herr
Nationalrat Norbert Sieber, SMTP:
norbert.sieber@parlinkom.gv.at 18.
Herr
Nationalrat Manfred Lackner, SMTP:
manfred.lackner@parlinkom.gv.at 19.
Herr Hubert
Lötsch, SMTP:
hubert.loetsch@spoe.at 20.
Frau
Nationalrätin Sabine Mandak, SMTP:
sabine.mandak@vol.at 21.
Herr
Nationalrat Dr. Reinhard Bösch, Sonnengasse 8, 6850 Dornbirn, SMTP: patrik.spreng@parlament.gv.at 22.
Herr Jochen
Weber, SMTP:
Jochen.Weber@volkspartei.at 23.
Institut
für Föderalismus, Maria-Theresien-Straße 38b, 6020 Innsbruck, SMTP: institut@foederalismus.at 24.
Amt der
Burgenländischen Landesregierung, Landhaus, 7000 Eisenstadt, SMTP: post.lad@bgld.gv.at 25.
Amt der
Kärntner Landesregierung, Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt, SMTP: post.abt2v@ktn.gv.at 26.
Amt der
Niederösterreichischen Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten,
SMTP: post.landnoe@noel.gv.at 27.
Amt der
Oberösterreichischen Landesregierung, Landhaus, 4020 Linz, SMTP: post@ooe.gv.at 28.
Amt der
Salzburger Landesregierung, Chiemseehof, 5010 Salzburg, SMTP: landeslegistik@salzburg.gv.at 29.
Amt der
Steiermärkischen Landesregierung, Landhaus, 8011 Graz, SMTP: post@stmk.gv.at 30.
Amt der
Tiroler Landesregierung, Wilhelm-Greil-Straße 25, 6020 Innsbruck, SMTP: post@tirol.gv.at 31.
Amt der
Wiener Landesregierung, Rathaus, 1082 Wien, SMTP: post@mdv.magwien.gv.at 32.
Verbindungsstelle
der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1010 Wien, SMTP: vst@vst.gv.at |