Zahl: PrsG-432.07

Bregenz, am 09.09.2005

 

 

 

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Radetzkystraße 2
1030 Wien
SMTP:  legvet@bmgf.gv.at

 

Auskunft:

Dr. Borghild Goldgruber-Reiner

Tel.: #43(0)5574/511-20217

 

 

Betreff:

Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei
der Aus- und Weiterbildung von Personal der amtlichen Kontrolle
zum Schutze der Verbrauchergesundheit (Ausbildungsakademiegesetz Verbrauchergesundheit - AAGV)

Entwurf, Stellungnahme

Bezug:

Schreiben vom 4. August 2005, GZ 74100/0021-IV/B/8/2005

 

 

 

Zum im Betreff genannten Gesetzesentwurf wird Stellung genommen wie folgt:

 

Das mit dem Entwurf verfolgte Ziel, nämlich durch die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden, dem letzten Stand der Wissenschaft sowie den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und EU-Vorgaben entsprechenden, modernen Aus- und Weiterbildung von amtlichen Kontrollorganen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung eines hohen Niveaus des Schutzes der Verbrauchergesundheit in Österreich zu leisten, wird ausdrücklich begrüßt. Auch die Absicht, dies unter bestmöglicher Nutzung der gemeinsamen Ressourcen von Bund und Ländern zu erreichen sowie bundesweit einheitliche Standards, Lehr-, Lern- und Prüfungsunterlagen zu schaffen, wird als sinnvoll erachtet. Positiv angemerkt wird weiters die im Entwurf enthaltene, stark ausgeprägte Einbindung von Ländervertretern.

 

Aus unserer Sicht bestehen allerdings massive Zweifel, ob das von uns mitgetragene Ziel mit einem Gesetz, wie es der Entwurf enthält, erreicht werden kann. Unabhängig davon dürfte es – entgegen den Anmerkungen im Vorblatt, wo als einzige Alternative die Beibehaltung der bisherigen Situation und der bisherigen Regelungen angeführt ist – jedenfalls auch andere, weitaus einfachere und kostengünstigere Varianten (zur Zielerreichung) geben.

 

Der Entwurf wird aus folgenden Überlegungen abgelehnt:

 

 

 

Zur Erreichung des Ziels

Da mit dem Gesetz lediglich eine Vielzahl an Gremien (Ausbildungsrat, Fachbeirat und bis zu elf Fachgruppen) gebildet und institutionalisiert werden sollen, die in einer Vielzahl von Sitzungen (verkürzt gesprochen) Aus- und Weiterbildungsinhalte erarbeiten sollen, steht fest, dass (ganz entgegen dem gesteckten Ziel) allein dadurch eine hochstehende Aus- und Weiterbildung von Organen nicht erreicht werden kann. Entscheidend dafür ist nämlich, dass den Teilnehmern die richtigen Inhalte erfolgreich vermittelt werden. Nun wird nicht bestritten, dass die Festlegung von Inhalten wesentlich ist. Allerdings scheint die im Entwurf gewählte Struktur dafür viel zu aufwändig, zu starr und zu teuer.

 

Aus unserer Sicht könnten die Aus- und Weiterbildungsinhalte (ohne qualitativen Verlust) auch von formlos zusammentretenden Expertengremien (Experten der Länder, des Bundes, der AGES, der Universitäten u.a.), die über Initiative des Ministeriums (der AGES) nach Bedarf zusammen kommen, erarbeitet, evaluiert und aktualisiert werden. Darüber hinaus ist anzumerken, dass wesentliche Teile der Aus und Weiterbildungsinhalte ohnedies EU-rechtlich vorgegeben sind (z.B. EG-Verordnungen 882/2004 und 854/2004), sodass der vorgesehene Aufwand umso weniger gerechtfertigt scheint. Soweit eine zusätzliche normative Festlegung der Ausbildungsinhalte notwendig oder gewünscht ist, wird vorgeschlagen, primär von bestehenden Verordnungsermächtigungen (z.B. § 29 LMSVG) Gebrauch zu machen.

 

Zur Organisation der Aus- und Weiterbildung und zum Berichtswesen

Auch hinsichtlich der Organisation ergeben sich Bedenken. Die gesamte Verantwortung für die Aus- und Weiterbildung wird zur Gänze den Gremien überantwortet. Eine gewisse „amtliche Kontrolle“ soll durch das aufwändig gestaltete Berichtswesen erreicht werden. Anstelle dieses umfangreichen Berichtswesens, das beim Ministerium (der AGES) qualifiziertes Personal voraussetzt, wird vorgeschlagen, dass sich diese Personen direkt (also nicht über den Umweg institutionalisierter Gremien, die sie dann erst wieder zu „kontrollieren“ haben) um eine entsprechende und gut koordinierte Aus- und Weiterbildung bemühen. Zusammen mit den Personen, die für die Geschäftstelle vorgesehen sind, müsste es möglich sein, die gesamte Organisation der Aus- und Weiterbildung zu bewältigen.

 

Keinesfalls wird im Entwurf auch ausreichend klar, dass die zu veranstaltenden Kurse dezentral abgehalten werden, weswegen diese Forderung erneut vorgetragen wird.

 

Abgelehnt wird weiters die österreichweite zentrale Teilnehmerdatei. Es scheint ausreichend, wenn Aus- und Weiterbildungsnachweise für Organe des Landeshauptmannes auf Ebene des Bundeslandes (vgl. Tiergesundheitsdienstverordnung) verwaltet werden.

 

Zu den Kosten

Die in den Erläuterungen enthaltenen Kostendarstellungen scheinen nicht realistisch. Abgesehen davon, dass die Reisegebührensätze für Vorarlberg unzureichend sind, soll-

 

ten der Richtigkeit halber auch jene Kosten Berücksichtigung finden, die durch das Fehlen am Arbeitsplatz bzw. die zusätzlichen Aufgaben in den Gremien entstehen.

 

 

                                                                        Für die Vorarlberger Landesregierung

                                                                                            Der Landesrat

 

 

 

                                                                                        Mag. Siegi Stemer

 

 


 

  

 

Nachrichtlich an:

 

1.      Abt. Gesundheitsrecht und Sozialversicherung (IVb), im Hause, via VOKIS versendet

2.      Abt. Sanitätsangelegenheiten (IVd), im Hause, via VOKIS versendet

3.      Abt. Landwirtschaft (Va), im Hause, via VOKIS versendet

4.      Abt. Veterinärangelegenheiten (Vb), Römerstraße 11, 6900 Bregenz, via VOKIS versendet

5.      Bezirkshauptmannschaft Bludenz (BHBL), Schloßplatz 2, 6700 Bludenz, via VOKIS versendet

6.      Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BHBR), Seestraße 1, 6900 Bregenz, via VOKIS versendet

7.      Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (BHFK), Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, via VOKIS versendet

8.      Bezirkshauptmannschaft Dornbirn (BHDO), Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, via VOKIS versendet

9.      Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien, SMTP:  begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

10. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien, SMTP:  begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

11. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst , Ballhausplatz 2, 1014 Wien, SMTP:  v@bka.gv.at

12. Herrn Vizepräsident des Bundesrates Jürgen Weiss, Abteilung PrsR, im Hause, SMTP:  jweiss@vol.at

13. Herr Bundesrat  Reinhold Ing. Einwallner, Ruggburgstraße 4, 6912 Hörbranz, SMTP:  r.einwallner@utanet.at

14. Herr Bundesrat Edgar Mayer, Egelseestraße 83, 6800 Feldkirch, SMTP:  edgar.mayer@feldkirch.at

15. Herr Nationalrat Karlheinz Kopf, Rheinstraße 24, 6844 Altach, SMTP:  karlheinz.kopf@parlinkom.gv.at

16. Frau Nationalrätin Anna Franz, SMTP:  anna.franz@parlinkom.gv.at

17. Herr Nationalrat Norbert Sieber, SMTP:  norbert.sieber@parlinkom.gv.at

18. Herr Nationalrat Manfred Lackner, SMTP:  manfred.lackner@parlinkom.gv.at

19. Herr Hubert Lötsch, SMTP:  hubert.loetsch@spoe.at

20. Frau Nationalrätin Sabine Mandak, SMTP:  sabine.mandak@vol.at

21. Herr Nationalrat Dr. Reinhard Bösch, Sonnengasse 8, 6850 Dornbirn, SMTP:  patrik.spreng@parlament.gv.at

22. Herr Jochen Weber, SMTP:  Jochen.Weber@volkspartei.at

23. Institut für Föderalismus, Maria-Theresien-Straße 38b, 6020 Innsbruck, SMTP:  institut@foederalismus.at

24. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus, 7000 Eisenstadt, SMTP:  post.lad@bgld.gv.at

25. Amt der Kärntner Landesregierung, Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt, SMTP:  post.abt2v@ktn.gv.at

26. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, SMTP:  post.landnoe@noel.gv.at

27. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Landhaus, 4020 Linz, SMTP:  post@ooe.gv.at

28. Amt der Salzburger Landesregierung, Chiemseehof, 5010 Salzburg, SMTP:  landeslegistik@salzburg.gv.at

29. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landhaus, 8011 Graz, SMTP:  post@stmk.gv.at

30. Amt der Tiroler Landesregierung, Wilhelm-Greil-Straße 25, 6020 Innsbruck, SMTP:  post@tirol.gv.at

31. Amt der Wiener Landesregierung, Rathaus, 1082 Wien, SMTP:  post@mdv.magwien.gv.at

32. Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1010 Wien, SMTP:  vst@vst.gv.at