Z E N T R A L A U S S C H U S
S
beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
für Bundeslehrer und Bundeserzieher
an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
und an Anstalten der Lehrer- und der
Erzieherbildung
1010 Wien, Bankg. 9/EG 20-24, Tel.: 01/533 62 98, Fax:
01/533 47 98, E-Mail: za.bmhs@bmbwk.gv.at
per
EMAIL an „begutachtung@bmbwk.gv.at“
An das
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
SB: OR Dr.
Gerhard MÜNSTER
Freyung 1
1010 Wien
Wien, am 13. Oktober 2005
ZA-Zl. zu 320/05, Mag. Rai/Ka
Stellungnahme des ZA-BMHS zum Entwurf eines
Bundesgesetzes über die Organisation der
Pädagogischen Hochschulen
und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005)__________________________
zu GZ 13.480/2-III/2/2005 vom 19. September 2005
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zum
vorliegenden Entwurf eines Hochschulgesetzes 2005 wird wie folgt Stellung
genommen:
Allgemeines:
Die Besetzung der Leitungsfunktionen in den Pädagogischen Hochschulen muss transparent und nachvollziehbar sein und unter Einbindung der Personalvertretung erfolgen. Ein diesbezüglicher Hinweis sollte in das Gesetz aufgenommen werden.
Eine gemeinsame „Pädagogische Hochschule“ kann sich nur dann gedeihlich entwickeln, wenn die Bereiche „Ausbildung, Fort- und Weiterbildung“ adäquat vertreten sind.
Im Bereich der Berufsbildung sollte auf das zwingende Erfordernis der Reifeprüfung verzichtet werden, weil dies eine nicht angemessene und unerwünschte Hürde darstellt, Interessenten mit reicher praktischer Erfahrung für einen Wechsel in den Lehrberuf zu finden.
Die bisherige Praxis, erfolgreiche Persönlichkeiten aus der Wirtschaftspraxis für den Lehrberuf zu gewinnen, muss unbedingt beibehalten werden. Dies muss auch weiterhin für Praktiker mit Meisterprüfung (bzw. vergleichbarer Qualifikation) und entsprechender erfolgreicher Berufspraxis sichergestellt werden.
Weiters ersuchen wir darauf zu achten, dass alle in den Lehrberuf aufgenommenen Personen eine pädagogische Ausbildung erhalten. Dies ist derzeit für Absolventen von Fachhochschulen nicht der Fall.
Zu den einzelnen Bestimmungen:
§ 8 Abs. 3 soll lauten:
An den Pädagogischen Hochschulen können weiters berufsbegleitende Studiengänge für Lehrämter im Bereich der Berufsbildung angeboten und geführt werden.
Zu § 16 – Institutsleitung
Die
Bestimmung, ausschließlich Stammpersonal gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 mit der
Leitung der Institute zu betrauen, ist zu ändern. Erfahrene Lehrpersonen aus
der Schulpraxis haben sich bereits bisher bestens bewährt. Dies sollte auch
weiterhin möglich sein. Schließlich sollte unbedingt darauf Bedacht genommen
werden, dass die Betrauungen mit den Institutsleitungen so gut wie möglich
einer Abbildung der verschiedenen Schularten in der Praxis entsprechen.
§
16 Abs. 1 hat daher zu lauten:
„Das
Rektorat hat auf Vorschlag des Rektors bzw. der Rektorin geeignete Personen aus
dem Kreis des Lehrpersonals gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 bis 3 mit der Leitung der im Organisationsplan
vorgesehenen Institute der Pädagogischen Hochschule zu betrauen.“
Zu § 51 – Zulassungsvoraussetzungen zu Studiengängen für
Lehrämter im Bereich der Berufsbildung:
Im Bereich der Berufsbildung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, auf das Erfordernis der Reifeprüfung zu verzichten. Der vorliegende Entwurf schließt Experten ohne Reifeprüfung (z.B. mit Meisterprüfung) als ordentliche Hörer aus. Die bisherige erfolgreiche und zielführende Aufnahme von Lehrerinnen und Lehrern für den fachpraktischen und den fachtheoretischen Unterricht an allen berufsbildenden Schulen ist beizubehalten, wird jedoch auf Grund des vorliegenden Entwurfes verhindert.
Es ist sicherzustellen, dass Expertinnen und Experten mit erfolgreicher Wirtschaftspraxis als Lehrerinnen und Lehrer so wie bisher vorab an der Schule angestellt werden. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass sie die Pädagogische Hochschule berufsbegleitend, d. h. in einem aufrechten Dienstverhältnis als Lehrer als ordentliche Hörer absolvierten können.
Studiengebühren und sonstige Kosten für
diese Studierenden sind vom Dienstgeber zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
für den Zentralausschuss
Prof. Mag. Jürgen RAINER e.h.
Vorsitzender
F.d.R.d.A.:
Angela Kampfhofer
Ergeht auch an:
-
25
Ausfertigungen an das Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3,
1017
Wien
-
per Mail an „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at”