Z E N T R A L A U S S C H U S S

beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

für Bundeslehrer und Bundeserzieher

an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

und an Anstalten der Lehrer- und der Erzieherbildung

1010 Wien, Bankg. 9/EG 20-24, Tel.: 01/533 62 98, Fax: 01/533 47 98, E-Mail: za.bmhs@bmbwk.gv.at

 

 

per EMAIL an „begutachtung@bmbwk.gv.at“

An das

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft und Kultur

SB: OR Dr. Gerhard MÜNSTER

Freyung 1

1010 Wien

 

Wien, am 13. Oktober 2005

ZA-Zl. zu 320/05, Mag. Rai/Ka

 

Stellungnahme des ZA-BMHS zum Entwurf eines

Bundesgesetzes über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen

und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005)__________________________

 

zu GZ 13.480/2-III/2/2005 vom 19. September 2005

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zum vorliegenden Entwurf eines Hochschulgesetzes 2005 wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Allgemeines:

 

Die Besetzung der Leitungsfunktionen in den Pädagogischen Hochschulen muss transparent und nachvollziehbar sein und unter Einbindung der Personalvertretung erfolgen. Ein diesbezüglicher Hinweis sollte in das Gesetz aufgenommen werden.

 

Eine gemeinsame „Pädagogische Hochschule“ kann sich nur dann gedeihlich entwickeln, wenn die Bereiche „Ausbildung, Fort- und Weiterbildung“ adäquat vertreten sind.

 

Im Bereich der Berufsbildung sollte auf das zwingende Erfordernis der Reifeprüfung verzichtet werden, weil dies eine nicht angemessene und unerwünschte Hürde darstellt, Interessenten mit reicher praktischer Erfahrung für einen Wechsel in den Lehrberuf zu finden.

 

Die bisherige Praxis, erfolgreiche Persönlichkeiten aus der Wirtschaftspraxis für den Lehrberuf zu gewinnen, muss unbedingt beibehalten werden. Dies muss auch weiterhin für Praktiker mit Meisterprüfung (bzw. vergleichbarer Qualifikation) und entsprechender erfolgreicher Berufspraxis sichergestellt werden.

 

Weiters ersuchen wir darauf zu achten, dass alle in den Lehrberuf aufgenommenen Personen eine pädagogische Ausbildung erhalten. Dies ist derzeit für Absolventen von Fachhochschulen nicht der Fall.

 


Zu den einzelnen Bestimmungen:

 

§ 8 Abs. 3 soll lauten:

 

An den Pädagogischen Hochschulen können weiters berufsbegleitende Studiengänge für Lehrämter im Bereich der Berufsbildung angeboten und geführt werden.

 

 

Zu § 16 – Institutsleitung

 

Die Bestimmung, ausschließlich Stammpersonal gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 mit der Leitung der Institute zu betrauen, ist zu ändern. Erfahrene Lehrpersonen aus der Schulpraxis haben sich bereits bisher bestens bewährt. Dies sollte auch weiterhin möglich sein. Schließlich sollte unbedingt darauf Bedacht genommen werden, dass die Betrauungen mit den Institutsleitungen so gut wie möglich einer Abbildung der verschiedenen Schularten in der Praxis entsprechen. 

 

§ 16 Abs. 1 hat daher zu lauten:

„Das Rektorat hat auf Vorschlag des Rektors bzw. der Rektorin geeignete Personen aus dem Kreis des Lehrpersonals gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 bis 3  mit der Leitung der im Organisationsplan vorgesehenen Institute der Pädagogischen Hochschule zu betrauen.“

 

 

Zu § 51 – Zulassungsvoraussetzungen zu Studiengängen für Lehrämter im Bereich der Berufsbildung:

 

Im Bereich der Berufsbildung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, auf das Erfordernis der Reifeprüfung zu verzichten.  Der vorliegende Entwurf schließt Experten ohne Reifeprüfung (z.B. mit Meisterprüfung) als ordentliche Hörer aus. Die bisherige erfolgreiche und zielführende Aufnahme von Lehrerinnen und Lehrern für den fachpraktischen und den fachtheoretischen Unterricht an allen berufsbildenden Schulen ist beizubehalten, wird jedoch auf Grund des vorliegenden Entwurfes verhindert.

 

Es ist sicherzustellen, dass Expertinnen und Experten mit erfolgreicher Wirtschaftspraxis als Lehrerinnen und Lehrer so wie bisher vorab an der Schule angestellt  werden. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass sie die Pädagogische Hochschule berufsbegleitend, d. h. in einem aufrechten Dienstverhältnis als Lehrer als ordentliche Hörer absolvierten können.

 

Studiengebühren und sonstige Kosten für diese Studierenden sind vom Dienstgeber zu tragen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

für den Zentralausschuss

 

Prof. Mag. Jürgen RAINER e.h.

Vorsitzender

 

F.d.R.d.A.:

Angela Kampfhofer

 

 

Ergeht auch an:

-          25 Ausfertigungen an das Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3,

      1017 Wien

-          per Mail an „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at”