Stellungnahme zum 2. Schulrechtspaket 2005:
Eltern haben natürlich großes Interesse daran, dass die
Schule künftig besser ausgebildete und unterrichtsorientiertere Lehrer haben
wird, und begrüßen die Zusicherung, dass der Unterricht nicht entfallen soll.
Wobei jedoch sicher eine von seitens des Landesschulrates geschaffener
Lehrerpool für Supplierungen während des Schuljahres notwendig sein wird .
Bedenken unsererseits möchten wir jedoch nachstehend
vorbringen:
1)
1) bei Änderung des
Schulzeitgesetzes 1985 § 2 (6) sind die Wiederholungsprüfungen innerhalb der
letzten Wochen der Hauptferien durchzuführen,, was zu einer Verkürzung der
Ferienzeit führen muss und für manche Schüler auch mit notwendigen Praxiszeiten
und Zuverdienstmöglichkeiten kollidieren kann.
2)
2) In der Neufassung des § 39 (1)
SchOG, wobei die Ziffern 1-3 in der derzeitigen Form ersetzt werden, ist in den
Lehrplänen als Pflichtgegenstand nicht mehr Latein vorgesehen, außer im
Gymnasium und entfallen die alternativ im Realgymnasium und
Oberstufenrealgymnasium angebotenen Lateinstunden möglicherweise zur Gänze. Das
Angebot von Latein als Pflichtgegenstand erscheint uns Eltern jedoch auch in
naturwissenschaftlichen Zweigen der allgemeinbildenden höheren Schulen
sinnvoll, da die Schüler noch immer für einige Studienrichtungen ein Latinum
vorweisen können müssen.
3)
3) Bei Änderung des § 5 SchUG
treten wir für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung ein, da aus
Elternsicht insbesondere der derzeitige Absatz 3 sehr bedeutend ist, dass
Schüler, die die Voraussetzungen
für die Aufnahme als ordentlicher Schüler erfüllen und aus Platzgründen
abgewiesen werden müssten, trotzdem aufgenommen werden, wenn mindestens ein
Bruder oder eine Schwester bereits Schüler der betreffenden Schule ist.
4)
4) Bei § 11 ( 1 ) desselben
Gesetzes erscheint uns wichtig, den Zusatz beizubehalten, dass innerhalb der
Frist ein Sonntag liegt, denn es ist nicht einzusehen, dass für die Wahl eines
Freigegenstandes dieser Zusatz gemäß § 12 ( 1 ) Entwurf gilt, aber für die Wahl
eines ( wesentlich wichtigeren )
alternativen Pflichtgegenstandes entfallen soll. Die Beratung mit den Eltern
hierüber erscheint üblicherweise sinnvoll und ist meistens erst am Wochenende
dafür ausreichend Zeit.
5)
5) Das ersatzlose Streichen des §
27 ( 2 ) SchUG liegt sicher im Interesse der Verkürzung der Schulzeit,
erscheint jedoch entwicklungspsychologisch bedenklich, wenn man einem Schüler
die Möglichkeit verwehrt, ein Schuljahr freiwillig zu wiederholen, um einen
Leistungsrückstand aufzuholen, der aus entwicklungs- oder milieubedingten oder
aus gesundheitlichen Gründen eingetreten ist.
6)
6) Die ersatzlose Streichung des §
46 (2) führt dazu, dass der Schulgemeinschaftsausschuss und auch der
Landesschulrat nicht mehr Schülern die Teilnahme an Veranstaltungen, die nicht
Schulveranstaltungen oder Schulbezogene Veranstaltungen sind, bewilligen kann,
was zu einer weiteren Reduzierung, der zwar freiwilligen, aber trotzdem so
wichtigen und weiterführenden Unternehmungen in der Schule führen muss.
7)
7) Im § 57 (7) wird geregelt, dass
in Klassenkonferenzen in bestimmten Fällen nur jenen Mitgliedern ein Stimmrecht
zusteht, die den Schüler im betreffenden Schuljahr zumindest vier Wochen
unterrichtet haben. Warum diese
pädagogisch sinnvolle Regelung durch den Entwurf ersatzlos gestrichen
wird, erscheint uns Eltern unverständlich.
8)
8) Gegen eine Änderung des § 64
(2), Z 1 und 2 sowie die Aufhebung der Absätze 8 bis 19 treten wir vehement
ein. Die geltende Regelung erfüllt die Bedürfnisse der
Schulgemeinschaftsausschüsse und ist dem weder etwas hinzuzufügen noch zu
streichen. Es ist unerfindlich, warum die SGA sich Geschäftsordnungen erfinden
sollen, wenn im derzeitigen § 64 alles ausreichend und befriedigend geregelt
ist. Auch die Ausweitung der 2/3 Anwesenheits- und –Mehrheitspflicht ist nicht
nachvollziehbar. Dass der zuständige Bundesminister durch Verordnung die
näheren Bestimmungen über die Durchführung der Wahl der Mitglieder des
Schulgemeinschaftsausschusses zu erlassen hat, erscheint uns als Eingriff in
die Schuldemokratie und ist daher abzulehnen.
Im Namen des Vorstandes
Margit
Johannik
Bundesvorsitzende
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an Mittleren und Höheren Schulen in Österreich
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