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Amt der Wiener
Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich
Recht
Verfassungsdienst
und
EU-Angelegenheiten
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DVR: 0000191
MD-VD - 1615/05 Wien, 13. Oktober 2005
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem
das Einkommensteuergesetz 1988, das
EU-Quellensteuergesetz, das Körper-
schaftsteuergesetz 1988, das Umgrün-
dungssteuergesetz, das Bodenschätzungs-
gesetz 1970, das Erbschafts- und Schen-
kungssteuergesetz 1955, das Kraftfahr-
zeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitäts-
abgabegesetz, die Bundesabgabenordnung,
die Abgabenexekutionsordnung, das Fi-
nanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz,
das Zollrechts-Durchführungsgesetz und
das Handelsgesetzbuch geändert werden -
Abgabenänderungsgesetz 2005 (AbgÄG 2005);
Begutachtung;
Stellungnahme
zur GZ 010000/0080-IV/14/2005
An das
Bundesministerium für Finanzen
Zu dem mit Schreiben vom 23. September 2005 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Im Allgemeinen Teil der Erläuternden Bemerkungen wird ausgeführt, dass die mit dem Entwurf geplanten Änderungen keine „messbaren budgetären Auswirkungen“ auf das Abgabenaufkommen haben. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, weshalb die geplanten steuerlichen Maßnahmen, wie z. B. die Ausweitung der Ermäßigungs- bzw. Befreiungstatbestände im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 oder im Elektrizitätsabgabegesetz, zu keinen messbaren Auswirkungen auf das Abgabenaufkommen und in der Folge zu keinen messbaren Mindereinnahmen der anderen Gebietskörperschaften führen sollen. Es wird daher angeregt, diese Feststellungen in den Erläuternden Bemerkungen zu begründen.
Darüber hinaus sollten in den Erläuternden Bemerkungen zu der Änderung des
Elektrizitätsabgabegesetzes die konkreten EU-Rechtsnormen der genannten gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben angeführt werden.
Gleichzeitig werden 25 Ausfertigungen dieser Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates übermittelt. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die e-mail Adresse
„begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Michael Raffler
Dr. Günther Smutny Senatsrat