DRINGEND

Bundesministerium
für Landesverteidigung

      Fremdlegislative

 

Sachbearbeiter:

Michael HENKEL

Rossauer Lände 1

1090 WIEN

Tel:          01/5200-21540
mobil:     0664/622 8630
FAX:       01/5200-17206
E‑mail:    fleg@bmlv.gv.at

GZ S91035/4-FLeg/2006

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird;Stellungnahme

 

 

An das

Bundesministerium für FinanzenHimmelpfortgasse 4-81010 Wien

 

 

Zu dem mit der do. Note vom 21. Dezember 2005, GZ BMF‑111401/0010‑II/1/2005, übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird, nimmt das Bundesministerium für Landesverteidigung wie folgt Stellung:

 

 

Einleitend wird festgehalten, dass das gegenständliche Reformvorhaben grundsätzlich begrüßt und unterstützt wird. Dennoch besteht in den unten dargestellten Problemfeldern aus Sicht der ho. Ressortinteressen dringender Bedarf an entsprechenden Anpassungen des Entwurfs.

 

a.)   Überplanmäßige Ausgaben:

 

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wurden die Anforderungen von politischer und gesellschaftlicher Seite an das ho. Ressort im Bereich der Katastrophen- und Auslandseinsätze kontinuierlich gesteigert ohne dies im regulären Budget entsprechend zu berücksichtigen. Im Wege der entsprechenden Ermächtigungen erfolgte im Falle von nicht vorhersehbaren und bei der Budgeterstellung nicht planbaren Einsätzen eine zusätzliche Zuweisung von Finanzmitteln durch das Bundesministerium für Finanzen.

 

Das nunmehr durch Z 28 des Entwurfs betreffend den neuen § 41 Abs. 6 eingeführte Verfahren sieht bei überplanmäßigen Ausgaben zwingend als ersten Schritt eine Rücklagenentnahme vor. Dies würde für das ho. Ressort bedeuten, dass für notwendige Investitionen angelegte Rücklagen im Falle eines nicht vorhersehbaren Auslands- oder Katastropheneinsatzes zur Bedeckung der daraus resultierenden Ausgaben herangezogen werden müssten und dadurch zu tätigende Investitionen im Sinne der Ergebnisse der Bundesheerreformkommission zurückzustellen wären. Die Risikotragung für nicht planbare Ausgaben im gesamtstaatlichen Interesse läge damit entgegen der bisher geübten Praxis, dass gesamtstaatlich relevanten Aktivitäten des Bundesheeres durch zusätzliche Mittel bedeckt werden, ausschließlich beim Bundesministerium für Landesverteidigung. Dem kann in dieser Form nicht zugestimmt werden.

 

Es wird deshalb ersucht, im § 41 des Bundeshaushaltsgesetzes eine entsprechende Vorkehrung zur Bedeckung derartiger Einsätze aus Mitteln der Pauschalvorsorge der Rubrik 1 oder durch das Bundesministerium für Finanzen ohne Rückgriff auf Rücklagen des ho. Ressorts zu treffen.

 

b.)  Rücklagen und Einnahmen:

 

Die Neuregelungen betreffend der Rücklagenbildung und -entnahme wird vom ho. Ressort ebenso wie die Intention des vorliegenden Entwurfes, den Ressorts Anreize für die Lukrierung von Mehreinnahmen weiter bestehen zu lassen, ausdrücklich begrüßt.

 

Hinsichtlich der Regelung, dass bestimmte Mehreinnahmen Rücklagen gleich gehalten werden und somit als Rücklagen angesprochen werden können, ist es aus Sicht der ho. Ressortinteressen notwenig, die bisherigen ressortspezifischen Ermächtigungen weiterzuführen. Im Zuge der derzeit stattfindenden Transformation des Bundesheeres im Sinne der Ergebnisse der Bundesheerreformkommission ist es erforderlich, zusätzliche Mittel aus der Veräußerung nicht mehr benötigter Ressourcen – dabei sind insbesondere Liegenschaften und militärisches Altgerät und –material zu erwähnen – zu lukrieren, um die notwendigen Investitionen tätigen zu können.

 

Es wird deshalb davon ausgegangen, dass Vorsorge getroffen werden wird, die bisherigen ressortspezifischen Ermächtigungen in das neue System zu übernehmen.

 

 

Zur Aufnahme von Gesprächen im Gegenstand auf Beamtenebene wird eingeladen.

 

Dem Präsidium des Nationalrates wurden 25 Kopien dieser Stellungnahme in Papierform sowie eine Ausfertigung auf elektronischem Wege übermittelt.

 

 

 

31. Jänner 2006

Für den Bundesminister:
AL Dr. FENDER