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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Radetzkystraße 2 1031 Wien |
Geschäftszahl: |
BMBWK-13.909/0002-III/4/2006 |
SachbearbeiterIn: |
Gabriele Sallaberger |
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Abteilung: |
III/4 |
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E-mail: |
gabriele.sallaberger@bmbwk.gv.at |
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Telefon/Fax: |
+43(1)/53120-2358/53120-81 2358 |
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Ihr Zeichen: |
GZ 74100/0088-IV/B/8/2005 |
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Antwortschreiben bitte unter Anführung der
Geschäftszahl. |
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz geändert und das Bundesanstalten-
gesetz aufgehoben wird; Ressortstellungnahme
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur dankt für die Übermittlung des Ent-wurfes betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG) geändert und das Bundesanstaltengesetz aufgehoben wird, und erlaubt sich, wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 1 (Änderung des GESG):
Zum Einleitungssatz darf darauf hingewiesen werden, dass eine Änderung des GESG zuletzt mit BGBl. I Nr. 153/2005 erfolgt ist. In diesem Sinne wäre im Rahmen der vierten Novellierungsanordnung die Absatzbezeichung von „21“ auf „22“ abzuändern.
Zu Artikel 2 (Aufhebung des Bundesgesetzes
über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten):
Im Rahmen des § 1 wäre bei der Fundstellenzitierung der letzten Novelle des Bundesgesetzes über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten die Kundmachung im I. Teil des Bundesgesetzblattes zu berücksichtigen (BGBl. I Nr. 79/2000). Die Datumsangabe der Stammfassung des genannten Bundesgesetzes erscheint entbehrlich.
Der Langtitel dieses Bundesgesetzes könnte auch im Titel der Sammelnovelle Verwendung finden, zudem der Kurztitel „Bundesanstaltengesetz“ auch dem RIS des Bundes nicht zu entnehmen ist.
Im Übrigen besteht kein Anlass zu Bemerkungen.
25 Kopien dieser Stellungnahme werden dem Präsidium des Nationalrates zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird eine Übermittlung in elektronischer Form erfolgen.
Wien, 31. Jänner 2006
Für die Bundesministerin:
Mag. Andreas Bitterer
Elektronisch gefertigt