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GZ.: BMI-LR1423 /0003-III/1/a/2006 |
Wien, am 17. März 2006 |
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An das Präsidium des Nationalrates Parlament 1017 W I E N |
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Rita
Ranftl Org.-E-Mail:
BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse. |
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMF Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem zur weiteren Deregulierung des Bundesrechts Rechtsvorschriften des Bundes aufgehoben sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Richtwertgesetz, das Unterhaltsschutzgesetz 1985, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz 1965, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden (Deregulierungsgesetz 2006 - DRG 2006), Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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In der Anlage werden zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf 25 Ausfertigungen der Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres übermittelt.
Die genannte Stellungnahme wird auch in elektronischer Form zugemittelt.
Beilagen
Für die Bundesministerin:
MR Mag. Kurt Holubar
elektronisch gefertigt
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GZ.: BMI-LR1423 /0003-III/1/a/2006 |
Wien, am 17. März 2006 |
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An das Bundesministerium für Finanzen Himmelpfortgasse 4-8 1015 W I E N Zu Zl. BMF-280000/0007-I/4/2006 |
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Rita
Ranftl Org.-E-Mail:
BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse. |
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMF Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem zur weiteren Deregulierung des Bundesrechts Rechtsvorschriften des Bundes aufgehoben sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Richtwertgesetz, das Unterhaltsschutzgesetz 1985, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz 1965, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden (Deregulierungsgesetz 2006 - DRG 2006); Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres ergeben sich zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf folgende Bemerkungen:
Die im Art. 7 des Entwurfes vorgesehene Änderung des Heeresgebührengesetzes 2001 (HGG 2001) ist nicht mit der im Zivildienstgesetz (ZDG) vorgesehenen Regelung harmonisiert. Währens die neue Regelung im HGG (§ 54 Abs. 5) vorsieht, dass Geldleistungen auf ein Konto im Inland zu überweisen sind, sofern nicht zwingende militärische Erfordernisse entgegenstehen, lässt § 32a Abs. 1 ZDG die Möglichkeit offen, dass die Zivildienstserviceagentur dem Zivildienstleistenden die nach § 31 Abs. 1 bis 7 gebührenden Beträge auf ein vom Zivildienstleistenden unmittelbar nach Antritt des Zivildienstes zu eröffnendes Bezugskonto überweisen kann. Nach dem ZDG besteht somit keine zwingende Verpflichtung ein Konto zu eröffnen, das Konto muss nicht zwingend ein Inlandskonto sein und es bleibt die Möglichkeit der Barauszahlung der Beträge gewahrt .
Das Bundesministerium für Inneres ersucht daher, die im Entwurf vorgesehene Lösung der im ZDG vorgesehenen Regelung anzupassen.
Hinsichtlich der Problematik der Schieß- und Sprengmittelmonopolsverordnung wird auf das diesbezügliche e-mail des Leiters des Bereiches BMI-III-B-1, Mag. GROSINGER, an Herrn Mag. GAUGL (BMF) verwiesen.
Gleichzeitig werden 25 Ausfertigungen dieser Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Die genannte Stellungnahme wird dem Präsidium des Nationalrates auch in elektronischer Form übermittelt.
Für die Bundesministerin:
MR Mag. Kurt Holubar
elektronisch gefertigt