BUNDESMINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

VÖLKERRECHTSBÜRO

Federal Ministry for Foreign Affairs

Ministère Fédéral des Affaires Etrangères

A-1014 Wien, Minoritenplatz 8

Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-212

E-MAIL

 

GZ:

BMaA-AT.8.15.02/0061-I.2c/2006

Datum:

7. März 2006

Seiten:

2

An:

BMWA (post@ii7.bmwa.gv.at)

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Von:

Ges. Dr. H. Tichy

SB:

Dr. Neuwirth, Mag. Köhler

DW:

3992

 

BETREFF:             Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (2. EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz); Stellungnahme des BMaA

 

Zu do. GZ BMWA-433.001/0006-II/7/2006

vom 17. Februar 2006

 

 

Das BMaA nimmt zum oz. Entwurf wie folgt Stellung:

 

In Bezug auf § 18 Ausländerbeschäftigungsgesetz wird daran erinnert, dass Generalanwalt Philippe Léger am 23. Februar 2006 seine Schlussanträge in der Rechtssache C-168/04 vorgelegt hat, mit denen er die österreichische Regelung einer „EU-Entsendebestätigung“ gemäß Ausländerbeschäftigungsgesetz als einen Verstoß gegen sich aus dem EG-Vertrag ergebende Verpflichtungen qualifizierte. Im Falle einer Verurteilung Österreichs durch den EuGH (und der EuGH folgt in der großen Mehrheit der Fälle den Anträgen des GA) würde sich eine Pflicht der Änderung der beanstandeten Normen ergeben.

 

In einem solchen Fall wären auch die im Besonderen Teil der Erläuterungen zum  oz. Entwurf gemachten Ausführungen zur EU-Entsendebestätigung hinfällig und stünden teilweise in Widerspruch mit den Rechtsvorschriften der EU.

 

Sonst bestehen keine Einwände gegen den oz. Entwurf.

 

Für die Bundesministerin:

H. Tichy