BUNDESMINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE
ANGELEGENHEITEN
VÖLKERRECHTSBÜRO
Federal Ministry for Foreign Affairs
Ministère Fédéral des Affaires
Etrangères
A-1014 Wien, Minoritenplatz 8
Tel.: 0501150-0, FAX:
0501159-212
E-MAIL
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GZ: |
BMaA-AT.8.15.02/0061-I.2c/2006 |
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Datum: |
7. März 2006 |
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Seiten: |
2 |
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An: |
BMWA (post@ii7.bmwa.gv.at) |
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Von: |
Ges. Dr. H. Tichy |
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SB: |
Dr. Neuwirth, Mag. Köhler |
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DW: |
3992 |
BETREFF: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Ausländerbeschäftigungsgesetz
geändert wird (2. EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz); Stellungnahme des BMaA
Zu do. GZ BMWA-433.001/0006-II/7/2006
vom 17. Februar 2006
Das BMaA nimmt zum oz. Entwurf wie folgt Stellung:
In Bezug auf § 18
Ausländerbeschäftigungsgesetz wird daran erinnert, dass Generalanwalt Philippe
Léger am 23. Februar 2006 seine Schlussanträge in der Rechtssache C-168/04
vorgelegt hat, mit denen er die österreichische Regelung einer „EU-Entsendebestätigung“
gemäß Ausländerbeschäftigungsgesetz als einen Verstoß gegen sich aus dem
EG-Vertrag ergebende Verpflichtungen qualifizierte. Im Falle einer Verurteilung
Österreichs durch den EuGH (und der EuGH folgt in der großen Mehrheit der Fälle
den Anträgen des GA) würde sich eine Pflicht der Änderung der beanstandeten
Normen ergeben.
In einem solchen Fall wären auch die im
Besonderen Teil der Erläuterungen zum
oz. Entwurf gemachten Ausführungen zur EU-Entsendebestätigung hinfällig
und stünden teilweise in Widerspruch mit den Rechtsvorschriften der EU.
Sonst bestehen keine Einwände gegen den
oz. Entwurf.
Für die Bundesministerin:
H. Tichy