Stellungnahme
des Verbands der
Ergotherapeutinnen
Österreichs (VDEÖ) zum
Ministerialentwurf eines Gesellschaft Gesundheit Österreich mbH-Errichtungsgesetzes – GGÖ-G, GZ: BMGF-92070/0001-Stab I/B/2006
Der Verband der ErgotherapeutInnen Österreichs bedankt sich für die
Möglichkeit zur Stellungnahme und begrüßt die Bemühungen zur Qualitätssicherung
der Gesundheitsberufe.
Strikt abzulehnen ist jedoch, dass die Führung der Listen durch die
Gesellschaft Gesundheit Österreich mbH erfolgen soll.
Aufgaben der Gesellschaft
(§ 4)
Die
Aufgaben der Gesellschaft stellen in ihrer Gesamtheit eine Vermischung von
Qualitätskontrolle und Qualitätsplanung dar, die in einer Organisation
konzentriert werden und vom VDEÖ nicht befürwortet werden kann.
Da
die Listenführung für die Hebammen und Ärzte in diesen Berufsgruppen bleibt,
die für die weiteren Berufsgruppen aber in die Gesellschaft übergehen soll,
kommt es zu einer Verzerrung innerhalb der Gesundheitsberufe selbst. Dieser
Unterschied ist jedenfalls aufzuheben, gleichzeitig besteht die absolute
Notwendigkeit für die Berufsgruppe der gehobenen medizinisch technischen
Dienste, die ca. 20.000 Berufsangehörige umfasst, umfassende Daten zu erheben.
Ausarbeitung von Ausbildungscurricula für Gesundheitsberufe (§ 4 abs. 1
Z 9)
Im
vorliegenden Entwurf gibt es keine Definition „Gesundheitsberufe“, sodass nicht
klar ist, welche Berufsgruppen davon betroffen sind. Daher ist zu regeln,
welche Berufe und welche Ausbildungsniveaus davon erfasst werden sollen.
Die
Erstellung der Ausbildungscurricula hat jedenfalls in Absprache mit der jeweils
betroffenen Berufsgruppe zu erfolgen. Bereits erarbeitete Curricula müssen in
jedem Fall ihre Gültigkeit behalten. Die Klärung der Zusammenarbeit mit dem
Fachhochschulrat ist ebenfalls festzuschreiben.
Listenführung (§ 4 Abs. 1 Z 12)
(
+43 / [0]1–895 54 76 FAX +43 /
[0]1–897 43 58 verband@ergotherapie.at www.ergotherapie.at Member of: World Federation of Occupational Therapists (WFOT); council of Occupational Therapists for the European Countries (COTEC) ters, 18.04.06 Mutters, 18.04.06 FAX
+43 / [0]512 - 54 81 FAX +43 /
[0]512 - 54 81 22 ( +43 / [0]512 - 54 81 22 ( +43 / [0]512 - 54 81 22 ( +43 / [0]512 - 54 81 22
Die Listenführung ist ein wesentliches
qualitätssicherndes Element des Patientenschutzes. Die Erkenntnis der
Notwendigkeit einer Qualitätssicherung durch Registrierung der
berufsberechtigten Berufsangehörigen veranlasste den Dachverband bereits 1994
zu einem Vorstoß dazu. Die Bereitschaft des Dachverbandes, diese Aufgabe zu
übernehmen, wurde abgeschmettert. Das Instrument der Listenführung wurde
seitens des BMGF bis heute nicht mehr betrieben. Die Überprüfung der
Voraussetzungen zur Eintragung der ErgotherapeutInnen in die Listen kann auf
Grund der dafür hohen fachlichen
Kompetenz nur ein Aufgabengebiet der Berufsgruppen sein.
Schlagergasse 6
A-1090 Wien
Der Verband der
ErgotherapeutInnen Österreichs
besitzt keine umfassenden Daten zur Anzahl der in Österreich tätigen
ErgotherapeutInnen, sodass eine fundierte Planung der notwendigen Stellen in
Österreich nicht durchführbar ist. Aus diesem Grund ist es unabdingbar ein
Datenpool für den Verband der ErgotherapeutInnen Österreichs zu schaffen, um
Ausbildungsstellen,
Studierendenzahlen und
Planstellen im Gesundheitswesen zur flächendeckenden Versorgung der
österreichischen Bevölkerung mit Ergotherapie zu gewährleisten.
Da die Listenführung
auch bei den Ärzten und Hebammen in die Berufsgruppe gegeben wurde, ist dies
auch für die gehobenen medizinisch technischen Dienste anzustreben, der
Dachverband der gehobenen medizinisch technischen Dienste steht als
Organisation, die von den Gebietskörperschaften und Kostenträgern unabhängig
ist, dafür bereits zur Verfügung.
Zudem besteht aus Gründen der Qualitätssicherung die Forderung, dass
die Registrierung, d.h. die Eintragung in die Liste, konstitutives Element der
Berufsberechtigung ist.
Begriff „nichtärztliche Gesundheitsberufe“ (§ 4 Abs. 1 Z 12)
Auf
Grund der Zuordnung der Ergotherapie zu den gehobenen medizinisch technischen
Diensten würde der VDEÖ die Bezeichnung „medizinische Gesundheitsberufe“
bevorzugen.
Finanzierung – Gebühren
(§ 6)
Der
Verband der ErgotherapeutInnen Österreichs wehrt sich vehement gegen hohe
Gebühren für die Ausstellung der Berufsberechtigungen durch eine übergeordnete
Stelle und fordert die Zuordnung der Listenführung an den Dachverband der
gehobenen medizinisch technischen Dienste.
Kuratorien und Beirat (§
8)
Um
eine adäquate Vertretung der Interessen der ErgotherapeutInnen in Bezug auf Qualitätsstandards und
Qualitätssicherung in den Kuratorien und dem Beirat zu gewährleisten, fordert
der Verband der ErgotherapeutInnen Österreichs die Berücksichtigung der
gehobenen medizinisch technischen Dienste in diesen Gremien.
Der
Verband der ErgotherapeutInnen Österreichs weist darauf hin, dass sich im
Regierungsübereinkommen nicht nur die Zusammenführung von ÖBIG und Fonds
Gesundes Österreich findet. Im Rahmen der „Neuregelung und Ausbildung von
Gesundheitsberufen und Unterstützung pflegender Angehöriger“ ist ein
„Gesamtkonzept für medizinisch-technische Berufe“ vorgesehen.
Nach
der dankenswerten Umsetzung europarechtlicher Schwerpunkte mit der Ausbildung
in den medizinisch-technischen Berufen an Fachhochschulen bleiben wesentliche
Punkte wie die Anpassung der Berufsbilder an die faktischen Gegebenheiten und
die gesetzliche Interessenvertretung offen.
(
+43 / [0]1–895 54 76 FAX +43 /
[0]1–897 43 58 verband@ergotherapie.at www.ergotherapie.at Member of: World Federation of Occupational Therapists (WFOT); council of Occupational Therapists for the European Countries (COTEC) ters, 18.04.06 Mutters, 18.04.06 FAX
+43 / [0]512 - 54 81 FAX +43 /
[0]512 - 54 81 22 ( +43 / [0]512 - 54 81 22 ( +43 / [0]512 - 54 81 22 ( +43 / [0]512 - 54 81 22
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A-1090 Wien
Mit
freundlichen Grüßen
Marion
Stadler, Vorsitzende
Verband
der ErgotherapeutInnen Österreichs