Bundesministerium

für Gesundheit und Frauen

 

Radetzkystraße 2

1030 Wien

 

 

                                                                                    Mos/Els                      3. April 2006

 

 

Betreff    Bundesgesetz, mit dem die Gesundheit

               Österreich GmbH errichtet wird (Gesellschaft

               Gesundheit Österreich mbH-Errichtungsgesetz – GGÖ-G)

               sowie das Bundesgesetz über die Errichtung eines

               Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheits-

               Wesen“ und das Bundesgesetz über Maßnahmen und

               Initiativen Gesundheitsförderung, -aufklärung und

               -information aufgehoben werden.

 

 

Die ÖGB-Fachgruppenvereinigung für Gesundheitsberufe steht der Gründung der Gesellschaft Gesundheit Österreich aus folgenden Punkten äußerst kritisch gegenüber.

 

Die Registrierung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe sollte nach unserem Vorschlag  bei Kammer für Angestellte angesiedelt sein, jedoch wird die Übernahme dieser Tätigkeit seitens der ÖGB-Fachgruppenvereinigung für Gesundheitsberufe akzeptiert.

 

Unabdingbar ist jedoch die gesetzliche Verankerung der Mitwirkung durch die ÖGB-Fach-gruppenvereinigung für Gesundheitsbaerufe bei der Registrierung. Die Registrierung ist eine qualitätssichernde Maßnahme und muss daher kostenlos angeboten werden.

 

 

 

 

Zu§4 Abs. 5

Die Delegation von Aufgabenbereichen ist zu allgemein formuliert. Die Registrierung der Gesundheitsberufe muss ausgenommen werden.

 

Die ÖGB-Fachgruppenvereinigung für Gesundheitsberufe fordert ein unabhängiges, eigenständiges nationales Qualitätsinstitut in Form eines Fonds oder einer Stiftung.

Eine klare Trennung der Qualitätskompetenz von der Planungskompetenz. Die Erfüllung der Aufgaben darf nicht durch Auftragsvergabe mit Umsatzaussicht in anderen Bereichen oder in Tochtergesellschaften gefährdet werden.

 

Die ÖGB-Fachgruppenvereinigung für Gesundheitsberufe fordert weiters ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht bei allen berufsrelevanten Entwicklungen.

 

 Die ÖGB-Fachgruppenvereinigung für Gesundheitsberufe schließt sich darüber hinausgehend den Stellungnahmen des ÖGB und der Kammer für Arbeiter und Angestellte an.

 

            

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Direktor                                               DGKP                                                 Lehrerin f. GuKP

Johann Hable                                       Karl Preterebner                              Gerda Mostbauer

Stellv. BV                                            Bundessekretär                                   Bundesvorsitzende