ARGE der Patientenanwälte
Österreichs
An das
Bundesministerium für Gesundheit
und Frauen
Radetzkystrasse 2
1031 Wien
Kennzeichen: Beilagen:
PPA-B-0034-2006
Bei Antwort bitte Kennzeichen angeben
Bezug: Bearbeiter: (02742) 9005 Datum:
BMGF-92070/0001- Dr. Bachinger/pm DW 15575 14.03.2006
Stab I/B/2006
Betrifft:
Gesellschaft Gesundheit Österreich mbH, Errichtungsgesetz
Seitens der Arbeitsgemeinschaft der
Patientenanwälte Österreichs wird zum Entwurf des Errichtungsgesetzes für eine
Gesellschaft Gesundheit Österreich mbH folgende Stellungnahme abgegeben:
Es wird begrüßt, dass in Ausführung des
Gesundheitsqualitätsgesetzes der nächste Schritt eingeleitet wird und ein
Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen aufgebaut werden soll. Damit
wird eine Struktur für die gesamte Qualitätsstrategie im Gesundheitswesen
errichtet und die Möglichkeit gesetzt, dass die Potentiale des
Gesundheitsqualitätsgesetzes ausgeschöpft werden.
Es sollten allerdings noch rechtliche Regelungen
vorgesehen werden, dass das Institut für Qualität möglichst unabhängig von der
Tagesgesundheitspolitik seine fachlichen Aufgaben erfüllen kann. In dieser
Hinsicht regen wir an, im §5 Abs1, Z.1, neben den Grundsätzen der Objektivität,
Transparenz und Rechtmäßigkeit auch den Grundsatz der fachlichen Unabhängigkeit
aufzunehmen.
Dem Präsidium werden o.e. 25 Ausfertigungen dieser
Stellungnahme übermittelt.
Dr. Gerald Bachinger
Sprecher der ARGE PA
NÖ Patientenanwalt