ARGE der Patientenanwälte

Österreichs

 

 

 

An das

Bundesministerium für Gesundheit

und Frauen

Radetzkystrasse 2

1031 Wien

 

 

Kennzeichen:                              Beilagen:

PPA-B-0034-2006                      

Bei Antwort bitte Kennzeichen angeben

 

Bezug:                             Bearbeiter:             (02742) 9005         Datum:

BMGF-92070/0001-           Dr. Bachinger/pm    DW 15575              14.03.2006

Stab I/B/2006        

 

 

Betrifft:

Gesellschaft Gesundheit Österreich mbH, Errichtungsgesetz

 

 

Seitens der Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte Österreichs wird zum Entwurf des Errichtungsgesetzes für eine Gesellschaft Gesundheit Österreich mbH folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Es wird begrüßt, dass in Ausführung des Gesundheitsqualitätsgesetzes der nächste Schritt eingeleitet wird und ein Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen aufgebaut werden soll. Damit wird eine Struktur für die gesamte Qualitätsstrategie im Gesundheitswesen errichtet und die Möglichkeit gesetzt, dass die Potentiale des Gesundheitsqualitätsgesetzes ausgeschöpft werden.

 

Es sollten allerdings noch rechtliche Regelungen vorgesehen werden, dass das Institut für Qualität möglichst unabhängig von der Tagesgesundheitspolitik seine fachlichen Aufgaben erfüllen kann. In dieser Hinsicht regen wir an, im §5 Abs1, Z.1, neben den Grundsätzen der Objektivität, Transparenz und Rechtmäßigkeit auch den Grundsatz der fachlichen Unabhängigkeit aufzunehmen.

 

Dem Präsidium werden o.e. 25 Ausfertigungen dieser Stellungnahme übermittelt.

 

 

Dr. Gerald Bachinger

Sprecher der ARGE PA

NÖ Patientenanwalt