Bregenz,
am 05.05.2006 |
Bundesministerium für Gesundheit
und Frauen |
Auskunft: Mag
Olliver Haas Tel.: #43(0)5574/511-20214 |
Betreff: |
Bundesgesetz, mit dem das
Lebensmittelsicherheits- und Entwurf, Stellungnahme |
Bezug: |
Schreiben
vom 24.04.2006, GZ. BMGF-75100/0023-IV/B/10/2006 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem im Betreff genannten
Gesetzesentwurf wird wie folgt Stellung genommen:
I Allgemeines:
Es ist unverständlich, dass fast gleichzeitig mit Aussendung dieses Begutachtungsentwurfs eine Regierungsvorlage zur Änderung des LMSVG vom Ministerrat beschlossen wurde, die den Ländern gar nie zur Begutachtung übersandt wurde. In beiden Entwürfen soll der Anpassung an die zwischenzeitlich geänderte Gemeinschaftsrechtslage sowie der Behebung von redaktionellen Versehen und kleineren in der Praxis auftretenden Problemen Rechnung getragen werden.
II Zu den einzelnen
Bestimmungen:
Zu § 35 Abs. 1:
Es sollte festgelegt werden, dass ein Kontrollbericht nur gegen Unterschrift an eine bei der Kontrolle anwesende betriebsangehörige Person ausgefolgt werden darf.
Zu § 36 Abs. 5:
Diese Regelung soll wie bei lebenden Tieren, Fleisch sowie Erzeugnissen der Aquakultur auch für die Milch gelten.
Der Aufwand für die Aufbewahrung eines Teils der Probe darf weder dem Betriebsinhaber noch über eine Erhöhung der AGES-Tarife der Behörde in Rechnung gestellt werden, da dies keine zusätzliche Leistung ist (zur Aufbewahrung sind die Labors ohnehin aufgrund der Akkreditierung verpflichtet).
Zu § 39 Abs. 2:
Die Aufforderung soll jedenfalls, nicht nur bei Betriebsrevisionen, der anwesenden betriebsangehörigen Person ausgehändigt werden dürfen. Es soll daher von einer Änderung der geltenden Bestimmung Abstand genommen werden.
Zu § 41 Abs. 1:
Eine Beschlagnahmemöglichkeit alleine aus dem Grund des Täuschungsschutzes ist fachlich nicht vertretbar.
Bei Vorliegen einer Gesundheitsschädlichkeit soll wie bisher jedenfalls eine Beschlagnahme möglich sein, Z. 2 soll daher unverändert bleiben.
Zu § 45:
Bei der Zitierung der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 fehlt in der Überschrift die Ziffer „5“.
Für
die Vorarlberger Landesregierung
der
Landesrat
Mag Siegi Stemer
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