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92070/0005-I/Gesundheits-,  SpG 145-11/2006/Ja/Br      5036                  31.8.2006

KV-, UV-Recht/2006 18.7.06 Mag. Janecek

 

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes über die Anreicherung von

Mehl mit Folsäure und Vitamin B12 (Folsäuregesetz); Begutachtungsverfahren

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Wirtschaftskammer Österreich dankt für die Übermittlung des Entwurfes und nimmt hiezu wie folgt Stellung:

 

Wir lehnen eine verpflichtende Anreicherung von Weizen und Roggenmehl in Österreich mit Folsäure und Vitamin B 12 ab. Folgende Gründe sprechen gegen diese Maßnahme, die sowohl im Hinblick auf das harmonisierte Lebensmittelrecht der EG als auch aus gesundheits- und ernährungswissenschaftlichen Erwägungen äußerst bedenklich ist.

 

Der Verordnungsentwurf des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln soll die unterschiedlichen nationalen Bestimmungen harmonisieren und den freien Warenverkehr in der Gemeinschaft gewährleisten. Unterschiedliche nationale Vorschriften über die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen und Mineralstoffen behindern den freien Verkehr dieser Lebensmittel und schaffen ungleiche Wettbewerbsbedingungen, die direkte Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes haben.

Nach dem Vorschlag sollen einzelstaatliche Maßnahmen zum obligatorischen Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen unter der Voraussetzung zulässig sein, dass die Stellungnahme der Kommission zu diesen Maßnahmen, die der Kommission und den Mitgliedstaaten mitzuteilen und zu begründen sind, nicht negativ ausfällt.

 

Der Entwurf selbst sieht keine verpflichtenden Zusätze vor. Dies wird damit begründet, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Grund für gemeinschaftsweit geltende Harmonisierungsvorschriften über den obligatorischen Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmter anderer Stoffe zu Lebensmitteln gesehen wird. Eine zunächst im Vorschlag vorgesehene Bestimmung, wonach Gemeinschaftsvorschriften, die für spezifizierte Lebensmittel oder Lebensmittelkategorien gelten, Bestimmungen über den obligatorischen Zusatz von Vitaminen und Mineralien enthalten können, ist ersatzlos entfallen, da die Kommission nicht beabsich-

 

 

tigt, obligatorische Zusätze vorzusehen. Sie behält sich aber vor, derartige Bestimmungen auf Gemeinschaftsebene zu erlassen, falls dies erforderlich werden sollte und regt an, dass es sinnvoll sein könnte,  zwischenzeitlich Informationen über nationale Maßnahmen zusammenzustellen und zu prüfen. Damit ist jedenfalls derzeit ein verpflichtender gemeinschaftsweiter Zusatz von Folsäure bzw. Vitamin B12 nicht vorgesehen. 

 

Der Verordnungsentwurf regelt, dass Lebensmitteln nur bestimmte Vitamine bzw. Mineralstoffe zugesetzt werden dürfen (Anhang I) und zwar in den in Anhang II aufgeführten Formen, wobei Art. 5 die Reinheitskriterien festlegt. Es gelten – soweit nicht nach dem Komitologieverfahren festgelegt – die Reinheitskriterien des Gemeinschaftsrechts bzw. allgemein anerkannte Reinheitskriterien, die von internationalen Gremien empfohlen wurden. In diesem Zusammenhang erscheint der Verweis auf das österreichische Arzneibuch in § 1 Abs. 2 und 3 des Begutachtungsentwurfes unverständlich, insbesondere da das Arzneibuch auf Grundsätze über Bezeichnung, Herstellung, Aufbewahrung sowie über Methoden der Prüfung auf Reinheit und Wirkung von Arzneimitteln abstellt. Ebenso verwundert, dass nach § 1 Abs. 4 unter Inverkehrbringen im Sinne dieses Bundesgesetzes das Inverkehrbringen im Sinne der Begriffsbestimmung des Arzneimittelgesetzes, BGBl. I Nr. 185/1983 idgF, zu verstehen sein soll. Der Begriff des Inverkehrbringens ist in § 3 Z 9 LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, definiert, weshalb nicht ersichtlich ist, aus welchen Gründen für das Lebensmittel Mehl die Inverkehrbringensdefinition des Arzneimittelgesetzes anstelle derjenigen für Lebensmittel gelten soll. Lebensmittel werden damit in den Nahbereich der Arzneimittel gestellt.

 

Nach § 2 des Entwurfes soll nur Mehl in Verkehr gebracht werden dürfen, dem in Form einer Vormischung bestehend aus Folsäure, Vitamin B 12 und geeignetem Träger Folsäure und Vitamin B12 in geeigneter Konzentration zugemischt wurden. 

 

In Hinblick auf den freien Warenverkehr der Gemeinschaft sind Mehle, denen keine Vitamine zugesetzt wurden und aus nicht angereichertem Mehl erzeugtes Brot sowie Backwaren in Österreich gemäß Art 28 EGV verkehrsfähig. Diese nicht in Österreich hergestellten Mehle, Brot und Backwaren werden damit neben den von österreichischen Mühlen angereicherten Mehlen und dem daraus erzeugten Brot und Backwaren angeboten. Ein nicht unerheblicher Sortimentsanteil an Brot und Backwaren im Einzelhandel stammt im Übrigen aus dem Binnenmarkt, vor allem aus Deutschland. Das Ziel eine ausreichende Folsäurezufuhr der Verbraucher zu gewährleisten, ist wohl alleinig mit der nationalen Maßnahme der verpflichtenden Anreicherung nicht zu erreichen.

Obwohl die finanziellen Auswirkungen einer verpflichtenden Anreicherung auf die betroffenen Wirtschaftskreise zwar als eher gering eingeschätzt werden, müssen diese Kosten in der Preiskalkulation berücksichtigt werden. Deshalb mag es fraglich sein, ob die Verbraucher und hierbei vor allem diejenigen aus sozial schlechter gestellten Schichten, die in erster Linie durch die geplante Maßnahme erfasst werden sollen, Brot und Backwaren aus in Österreich angereichertem Mehl wählen, da der Preis ein Kaufkriterium darstellt. Es ist davon auszugehen, dass das Angebot im österreichischen Handel an Brot und Backwaren, aber auch Konditorwaren und Convenience-Produkten sowie in der Gastronomie weiterhin in nicht unbeträchtlicher Menge aus nicht angereicherten Erzeugnissen bestehen wird.

 

Ein wesentlicher Aspekt der vorgeschlagenen verpflichtenden Anreicherung von Mehl mit Folsäure und Vitamin B 12 ist die Herstellung dieser Zusätze unter der Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Vitamin B12 wird nach der Machbarkeitsstudie zur Auslobung „Gentechnikfrei“ und Vermeidung von GVO bei Lebensmitteln, die von der AGES und der Universität für Bodenkultur in Wien 2005 erstellt wurde, „in großem Umfang bzw. vollständig mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen (GVM) hergestellt und ist nicht oder kaum ohne Einsatz von GVM am Markt erhältlich“ (siehe Seite III bzw. Seite 69 ff der Studie).

 

 

 

Die Machbarkeitstudie geht auch näher auf die Herstellung von Folsäure ein. Folsäure wird derzeit auf chemischem Weg synthetisiert, wobei jedoch zu erwarten ist, dass Folsäure bereits mittelfristig tendenziell mit GVM hergestellt werden wird (Machbarkeitsstudie, Seite 73, Tabelle 4-11).


Da der Einsatz von Gentechnik von der österreichischen Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt wird, würde eine verpflichtende Anreicherung eines Naturprodukts wie Mehl mit unter Verwendung von GVM hergestellten Substanzen in der Öffentlichkeit wohl auf wenig Akzeptanz stoßen. Die Gentechnikdiskussion wird in Österreich in nächster Zeit ein sensibles Thema bleiben.

 

Darüber hinaus sind Auswirkungen auf den BIO–Sektor zu berücksichtigen. So sieht der Vorschlag einer Verordnung über die biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen, der die derzeit geltende EG BIO-Verordnung ersetzen soll, vor, dass bei der Zusammensetzung biologischer verarbeiteter Lebensmittel ua. Vitamine nur verwendet werden dürfen, wenn sie nach Art. 15 der Verordnung zugelassen sind. Für die Zulassung von Vitaminen gilt jedoch, dass ihre Verwendung für die Verarbeitung notwendig und für die beabsichtigte Verwendung unerlässlich sein muss. Diese Bestimmung kommt offenbar de facto einem Anreicherungsverbot bei der Herstellung biologischer Lebensmittel gleich.

 

Dass eine verpflichtende Anreicherung von Mehl das angestrebte Ziel der verbesserten Folsäureversorgung nicht erreicht, belegt weiters der Anfang August 2005 veröffentlichte Abschlussbericht der Studie „Folsäureversorgung der deutschen Bevölkerung“ des deutschen Robert-Koch-Instituts sowie der deutschen Institute für Risikobewertung bzw. Kinderernährung. Aufgrund vergleichbarer Faktoren kann dieser Bericht auch für die österreichische Bevölkerung herangezogen werden. Untersucht wurde, welche Maßnahme sich am besten eignet, die Versorgung der Bevölkerung mit Folat/Folsäure zu verbessern, um einen wirksamen Beitrag zur Prävention von Neuralrohrdefekten in Deutschland zu leisten.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass Neuralrohrdefekten grundsätzlich am effizientesten mit Supplementen vorgebeugt werden kann. Er fasst zusammen, dass weder die derzeit in Deutschland verwendete Folsäurekonzentration im Salz noch die im Bericht diskutierten Mehlanreicherungsstufen sowie dessen Verarbeitung in allen mehlhaltigen Produkten geeignet wären, die Folsäurezufuhr so zu steigern, dass Frauen im gebärfähigen Alter die für die Prävention von Neuralrohrdefekten empfohlene zusätzliche Zufuhrmenge von 400 µg pro Tag erzielen. Die regelmäßige Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ist am effektivsten, um diese Dosis zu erreichen. Frauen im gebärfähigen Alter müssten weiterhin über die Vorteile der perikonzeptionellen Einnahme von Folsäure informiert werden, da über die Mehlanreicherung allein nicht gewährleistet werden kann, dass die empfohlene Menge von 400 μg Folsäure pro Tag zusätzlich zur üblichen Ernährung aufgenommen wird.

 

Wenn zur Prävention dieser Missbildung auf die ergänzende Einnahme von folsäurehaltigen Nahrungsergänzungsmitteln trotz Anreicherung von Lebensmitteln nicht verzichtet werden kann, stellt sich – auch aus ernährungswissenschaftlicher Sicht – die Frage nach dem Sinn einer bevölkerungsweiten Anreicherungsmaßnahme. Nach den uns vorliegenden Informationen wird es demnach in Deutschland keine Rechtsvorschriften geben, die eine verpflichtende Anreicherung vorsehen. Dies wird auch damit begründet, dass § 2 des Deutschen Grundgesetzes den Menschen individuelle Entfaltungsmöglichkeiten und körperliche Unversehrtheit garantiert. Dieses Recht wird als nicht mehr gewährleistet angesehen, wenn es kein Mehl ohne Folsäure zu kaufen gibt.

 

 

 

Der Bericht der Studie „Folsäureversorgung der deutschen Bevölkerung“ führt für die obligatorische flächendeckende Anreicherung von Weizen- und Roggenmehl mit Folsäure als weiteren Nachteil an, dass bei Konsumenten von Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs mit Folsäurezusätzen, die in einer Vielzahl angeboten werden,  Folsäurezufuhren oberhalb des UL (tolerierbare Obergrenze des Scientific Committee on Food in der Regel bezogen auf die tägliche Gesamtaufnahme) nicht auszuschließen sind.

 

Auch im Vereinigten Königreich erfolgt derzeit eine Anreicherung auf freiwilliger Basis. In den USA gibt es zwar Regelungen zur Anreicherung mit Folsäure, diese betrifft aber nur bestimmte Mehle.

 

Eine verpflichtende Anreicherung von Mehl mit Folsäure sehen wir daher als wenig geeignete Maßnahme, um die erwünschte erhöhte Aufnahme dieses Vitamins bei Verbrauchern zu erreichen. Es sollten vielmehr die bisherigen Initiativen zur Verbesserung der Folsäurezufuhr vertieft werden, wie die Empfehlung des vermehrten Konsums von Gemüse und die Einnahme von Folsäurepräparaten für Verbrauchergruppen mit besonders erhöhtem Bedarf. Die diesbezügliche Empfehlung des Österreichischen Obersten Sanitätsrates sollte den Verbrauchern bekannter gemacht werden.

 

Darüber hinaus sind aber auch Risiken bei Anreicherung mit Folsäure zu bedenken. Erhöhte Folsäuregaben können bei EpileptikerInnen krampfauslösend wirken und die Wirkung von Antiepileptika abschwächen, da Folsäure einen vermehrten hepatischen Metabolismus einzelner Antiepileptika induziert. Das „Deutsche Hepatitis C Forum e.V.“ weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass bei einer Therapie besondere Sorgfalt auf die Zusammenstellung der Vitamine und Mineralstoffe gelegt werden muss. Weiters belegen Studien, dass synthetisch hergestellte Vitamine zusätzlich freie Radikale im Körper erzeugen und damit nicht 1:1 mit ihren natürlichen Verwandten zu vergleichen sind. Folsäure-Supplemente könnten zudem die Behandlung einiger Krebsarten beeinträchtigen. Divergierende Ergebnisse gibt es bei Untersuchungen zu Langzeitauswirkungen von Folsäure auf Brustkrebs.

 

Damit kann offenbar eine Zwangsversorgung der Bevölkerung, die dem Verbraucher keine Wahlmöglichkeit bzw. aufgrund des freien Warenverkehrs eine äußerst eingeschränkte Wahlfreiheit lässt, nicht als allgemein gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden. 

 

Vom ernährungswissenschaftlichen Standpunkt ist auch zu befürchten, dass eine gesetzliche Anreicherung die Bemühungen, die Bevölkerung zu einem höheren Obst- und Gemüsekonsum zu bewegen, erschweren könnte. Eine ausgewogene Ernährung birgt jedoch mehr Versorgungspotenzial als eine scheinbar bequeme Folsäurelieferung über angereichertes Mehl. Natürliche Folatlieferanten weisen gleichzeitig auch andere präventiv wirksame Substanzen - wie sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe - auf. Gute Folatquellen sind Blattgemüse, wie Spinat und Salat, aber auch Tomaten, Kartoffeln sowie einige Kohl- und Obstsorten und Vollkornbrot. Weizenkeime und Sojabohnen sind besonders reich an Folat.

 

Ein für die EU gegründetes „FolateFuncHealth“-Team beschäftigt sich mit der Frage, wie die Aufnahme von natürlichen Folaten über Lebensmittel gesteigert werden könnte. So kann der Gehalt an Folaten in fermentierten Produkten wie Brot durch den Einsatz folatreicher Hefestämme erhöht werden. Andere Fermentationsbakterien, wie Laktosebakterien, synthetisieren ebenfalls Folate und die richtige Auswahl der Startkulturen kann einen 20-mal höheren Folatgehalt in fermentieren Milchprodukten wie Käse oder Joghurt erzeugen.

 

Grundsätzlich muss die Bevölkerung über die Vorteile einer ausreichenden Folatzufuhr in Kenntnis gesetzt werden, wobei die bisherigen Bemühungen vertieft werden sollten.

 

 

Die Wirtschaftskammer Österreich ist daher in Hinblick auf die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, der Erkenntnisses und Empfehlungen aufgrund gesundheitlicher und ernährungsphysiologischer Aspekte und nicht zuletzt der Gentechnik Problematik gegen eine verpflichtende Anreicherung von Mehl mit Folsäure und Vitamin B12. Vielmehr sollten die

Verbraucher und hierbei insbesondere Frauen im gebärfähigen Alter mit erhöhtem Bedarf an Folsäure verstärkt informiert werden. Ebenso befürworten wir die freiwillige Anreichung von Lebensmitteln aufgrund unternehmerischer Entscheidung, die wir neben einer Informationskampagne als geeignete Lösungsmaßnahme ansehen. 

 

 

 

Freundliche Grüße

 

 

 

Dr. Christoph Leitl                                                                  Dr. Reinhold Mitterlehner

Präsident                                                                                     Generalsekretär-Stv.