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Wien, 28. August 2006
Entwurf eines Bundesgesetzes über die Anreicherung von Mehl mit Folsäure und Vitamin B12 (Folsäuregesetz); Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Landwirtschaftskammer Österreich nimmt zu dem im Betreff genannten Entwurf wie folgt Stellung:
Grundsätzliche Bemerkungen:
Die Landwirtschaftskammer Österreich begrüßt die gesetzliche Verpflichtung, nur Mehl in Verkehr zu bringen, dem Folsäure und Vitamin B12 beigefügt wurde, um so im Wege der Nahrungsaufnahme eine weitgehende Prävention vor Neuralrohrdefekten sicher zu stellen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Passus über die gegenseitige Anerkennung von Produkten aus anderen Mitgliedstaaten der EU, aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Türkei im Gesetz aufgenommen werden sollte, um nicht ein Handelshemmnis gem Art 28 ff EGV zu schaffen.
Spezielle Bemerkungen:
Ad § 2:
Um Rechtssicherheit und keine Legisvakanz zu haben, sollte im Gesetz ein Wert für die Zugabe von Folsäure und Vitamin B12 festgelegt werden und nicht erst durch eine Verordnung. Die Landwirtschaftskammer Österreich schlägt daher vor, 200 µg Folsäure pro 100 g Mehl und 1 µg Vitamin B12 pro 100 g Mehl direkt in das Gesetz aufzunehmen. Nähere Ausgestaltungen bzw Abänderungen können dann immer noch in einer Verordnung geregelt werden.
Direktvermarkter verkaufen kleine Mengen Mehl von Getreide, das am eigenen Hof vermahlen bzw im Lohnverfahren geschält und vermahlen wird. Es ist unklar, ob Vormischungen für diese Kleinstmengen erschwinglich bzw verfügbar sind. Dies kann speziell im bäuerlichen Bereich zu Problemen führen. Es sollte daher eine Ausnahmebestimmung für Mehle von bäuerlichen Direktvermarktern vorgesehen werden, unabhängig, ob es sich um Auszugs- oder Vollmehle handelt bzw ob sie konventionell oder biologisch erzeugt wurden.
Ungenau bzw nicht geregelt ist, ob zu Bio- und Vollkornmehl Folsäure und Vitamin B12 zugesetzt werden muss, da diese Mehle in der Regel den natürlichen Gehalt an Folsäure und Vitamin B12 in der gewünschten Höhe hätten. Diesbezüglich sollte eine Klarstellung im Gesetz erfolgen bzw eine Ausnahmebestimmung im Gesetz eingefügt werden.
Die Landwirtschaftskammer Österreich steht für weitere Gespräche gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
i.V.ÖkR Gerhard Wlodkowski August Astl
Präsident der Generalsekretär der
Landwirtschaftskammer Österreich Landwirtschaftskammer Österreich