23/SPET XXII. GP

Eingebracht am 07.07.2005
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Stellungnahme zu Petititon

 

 

 

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ

BMJ-Pr2166/0005-Pr 1/2005

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

 

An die

Parlamentsdirektion

Dr.-Karl-Renner-Ring 3

1017 Wien

 

 

stellungnahme.PETBI@paralment.gv.at 
 

 

Briefanschrift

1016 Wien, Postfach 63

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post@bmj.gv.at

Telefon

(01) 52152-0*

Telefax

(01) 52152 2727

Sachbearbeiter(in):

Mag. Oliver Kleiß

*Durchwahl:

2157

 

 

 

 

 

 

 

Betrifft:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen;

Petition Nr. 60 betreffend „Gegen die Umwandlung des Landesgerichtes St. Pölten in eine Regionalgericht“

 

Zu Zl. 17010.0020/22-L1.3/2005

Bezugnehmend auf die Note vom 1. Juni 2005, mit der die Petition Petition Nr. 60 betreffend „Gegen die Umwandlung des Landesgerichtes St. Pölten in eine Regionalgericht“ des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen übermittelt wurde, beehrt sich das Bundesministerium für Justiz wie folgt Stellung zu nehmen:

Das Regierungsprogramm der Bundesregierung enthält den Auftrag (Punkt 5.), Überlegungen betreffend eine grundlegende Neuordnung der in ihren Grundzügen noch aus dem Jahre 1849 stammenden Gerichtsorganisation mit ihren vier Organisationsebenen (Bezirksgerichte – Landesgerichte – Oberlandesgerichte – Oberster Gerichtshof) anzustellen. Ziel dieser Überlegungen soll eine Vereinfachung durch Verminderung der Organisationsebenen sein, für deren unveränderte Beibehaltung kein Grund mehr besteht. Seinerzeit haben nämlich bei den Landesgerichten in erster Instanz ausschließlich Senate entschieden; heute entscheiden nicht nur bei den Bezirksgerichten - wie schon damals – Einzelrichter, sondern auch die Landesgerichte üben ihre erstinstanzlichen Zuständigkeiten weitestgehend durch Einzelrichter aus. Außerdem sind mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg zusätzliche und immer häufiger in Anspruch genommene Rechtschutzeinrichtungen hinzugekommen.

Ganz im Gegensatz zur Gerichtsorganisation haben sich seit 1849 die allgemeinen Lebensumstände – etwa die Verkehrsverhältnisse – und vor allem das Rechtsleben grundlegend geändert. Die Rechtsordnung ist wesentlich komplizierter geworden, sodass sich im Interesse der Rechtschutz suchenden Bevölkerung zunehmend die Notwendigkeit ergibt, auf bestimmte Fachgebiete spezialisierte Richter einzusetzen, was eine gewisse Mindestgröße der Gerichte unabdingbar macht.

Auch in Fragen der Gerichtsorganisation darf aber die Zeit nicht stehen bleiben. Der durch einige – auf hohe Akzeptanz auch seitens der Bevölkerung gestoßene - Zusammenlegungen von Bezirksgerichten in den vergangenen Jahren eingeschlagene Weg muss fortgesetzt werden. Die durch Spezialisierung zu erhaltende Qualität der Rechtsprechung und der bestmögliche Zugang der Bevölkerung zum Recht sind daher ein zentrales Anliegen der Bundesministerin für Justiz und stehen folglich auch im Mittelpunkt der angestrebten Neuorganisation. Zugleich liegt auf der Hand, dass in Anbetracht der eng begrenzten Ressourcen und des bereits angesprochenen Erfordernisses einer bestimmten Mindestgröße nicht an jedem Ort unabhängig von dessen Auslastung ein Gericht eingerichtet werden bzw. bleiben kann.

Dennoch soll unter Bedachtnahme auf die geographischen Gegebenheiten grundsätzlich jeder politische Bezirk in der Bezirkshauptstadt als Sitz der Bezirksverwaltungsbehörde und gut erschlossenes geographisches Zentrum ein leistungsfähiges Eingangsgericht erhalten. Dabei sollen im sachlich notwendigen Umfang Geschäftsbereiche am Sitz der bisherigen Landesgerichte konzentriert bleiben.

Die vier bestehenden Oberlandesgerichte sollen als einheitliche Rechtsmittelgerichte für eine einheitliche Anwendung des Rechts sorgen und weiterhin die Zentren der Justizverwaltung sein.

Anzumerken bleibt, dass ein entsprechendes Antwortschreiben der Frau Bundesminister für Justiz bereits am 26. April 2005 an den Bürgermeister sowie den Gemeindrat der Stadt St. Pölten ergangen ist.

29. Juni 2005
Für die Bundesministerin:
Mag. Peter Hadler

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