28/SPET XXII. GP

Eingebracht am 19.10.2005
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Stellungnahme zu Petititon

 

 

 

GZ.: BMI-LR2200/0038-II/1/b/2005

 

 

Wien, am 13. Oktober 2005

 

An die

 

Parlamentsdirektion

via E-Mail an

stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at

zu Zl. 17.010.0020/32-L1.3/2005

 

 

 

Anton Smoley
BMI - II/1/b (Referat II/1/b)

Minoritenplatz 9, 1014 Wien
Tel.: +43 (01) 531263846
Pers.
E-Mail: Anton.Smoley@bmi.gv.at

Org.-E-Mail: bmi-II-1-b@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

                       

Betreff:

Legistik und Recht; Verbindungsdienst - Parlament und Ministerrat

Petition Nr. 68

betreffend "Die Auswirkungen der Reformpläne für die Polizei in der

Landeshauptstadt St. Pölten"

 

 

 

Stellungnahme zur

Petition Nr. 68

(zu Zl. 17.010.0020/32-L1.3/2005)

 

Der bestmögliche Schutz unserer Bevölkerung vor kriminellen Handlungen geniest selbstverständlich oberste Priorität. Auf diesen Umstand wurde bei der Wachkörperzusammenlegung durch das „Projektteam 04“ besonders Bedacht genommen. Oberstes Ziel bei der Bildung der neuen Exekutive war die Anpassung bestehender Strukturen an die neuen Anforderungen die durch die EU-Erweiterung und die Internationalisierung der Kriminalität entstanden sind. Dabei wurden Führungs- und Kommandostrukturen zusammengeführt, Parallelverwaltungen abgeschafft, Arbeitsabläufe optimiert  und die dadurch frei gewordenen Ressourcen dem Sicherheitsdienst vor Ort zugeführt. Somit bietet die Exekutive den Menschen in Österreich ein bestmögliches Maß an Sicherheit.

Was die aktuellen Zahlen der Kriminalitätsstatistik anlangt, teile ich Ihnen mit, dass im Gegensatz zum österreichweiten (Rückgang um 5,9% im Vergleichszeitraum Jän. bis Sept. 2004 zu 2005)  und landesweiten Trend (NÖ: Rückgang um 8,5% im Vergleichszeitraum Jän. bis Sept. 2004 zu 2005) in St. Pölten im Beobachtungszeitraum ein Anstieg um 11,3 % zu verzeichnen ist. Diese Entwicklung hat sich aber bereits lange vor der Implementierung des neuen Wachkörpers (1. Juli 2005) ergeben. Erfreulicher Weise kann aber vermerkt werden, dass die Gesamtzahl der geklärten Fälle gleichzeitig um 19,4 % und die Aufklärungsquote um weitere 2,7 % auf 39,6 % gesteigert werden konnte, was nicht zuletzt auf die hervorragende Arbeit unserer Exekutive in St. Pölten zurückzuführen ist.

Darüber hinaus ist für die grundsätzlich positive Entwicklung nicht zuletzt die Schaffung des Sicherheitsmonitors verantwortlich, der es der Exekutive ermöglicht, kurzfristige Gegenstrategien zu entwickeln. Der Monitoringprozess gewährleistet, dass eine ständige Beurteilung der Effektivität und Effizienz der Maßnahmen erfolgt, und ein bundesweiter Informationsaustausch stattfindet.

Bei der Beurteilung der quantitativen Personalstände (systemisierte Planstellen) sind bei Vergleichen zwischen den einzelnen Organisationseinheiten und –teilen nicht nur die effektiven Zahlen sondern auch die unterschiedlichen Aufgaben und Besonderheiten zu berücksichtigen. Dies zeigt allein schon der Vergleich zwischen den Städten ähnlicher Größenordnung, wie:

Stadt

Einwohner – Haupt- und Nebenwohnsitz

Systemisierte Planstellen

St. Pölten

49.117

170

Villach

57.492

198

Wels

56.418

174

 

Bei der vom Gemeinderat St. Pölten beschlossenen Resolution wurde beispielsweise nicht berücksichtigt, dass die organisatorisch beim Landespolizeikommando eingerichtete Diensthundeinspektion mit 8 systemisierten Planstellen in St. Pölten untergebracht und dort auch tätig ist. Villach und Wels verfügen im Gegensatz zu St. Pölten über keine Diensthundeinspektion. Darüber hinaus wird die 2004 in Mödling eingerichtete Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) ebenfalls bei Bedarf in St. Pölten tätig.

Für die im Stadtpolizeikommando St. Pölten agierenden Beamten des operativen Kriminaldienstes gibt es nun geänderte Zuständigkeiten, wobei neben diesen Beamten auch das Landeskriminalamt für Niederösterreich (LKA) tätig wird. Grundsätzlich ist seit der Umsetzung der Reform jeder Bedienstete des Wachkörpers zur Kriminalitätsbekämpfung zuständig. Das heißt mit anderen Worten, dass die vorhandenen Ressourcen durch das neue System wesentlich flexibler und zielgerechter eingesetzt werden.

Schlussendlich kann ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass das Landeskriminalamt für Niederösterreich Ende des Jahres 2007 nach St. Pölten übersiedeln wird. Mit dieser Maßnahme wird unter anderem dem Sicherheitsbedürfnis der St. Pöltener Bevölkerung verstärkt Rechnung getragen.

 

 

 

 

Für die Bundesministerin:

 

GenMjr Peter Scherer

 

 

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