V-14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Mittwoch, 30. November 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXII. Gesetzgebungsperiode                Mittwoch, 30. November 2005

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

RAT 13445/05

Ratstagung "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen"

(Luxemburg, 18. Oktober 2005)

WTO-Entwicklungsagenda von Doha

(60115/EU XXII.GP)

 

und

 

RAT 12697/05

WTO: Sechste Ministerkonferenz in Hong Kong

(13.-18. Dezember 2005)

(60377/EU XXII.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Mittelpunkt der Diskussion des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union stand die 6. WTO-Ministerkonferenz vom 13. bis zum 18. 12. 2005 in Hongkong. Thema der Konferenz wird die im Jahr 2001 in Doha eingeleitete multilaterale Verhandlungsrunde, die so genannte Doha-Entwicklungsrunde, sein. Bundesminister Martin Bartenstein, der den stellvertretenden Vorsitz der Konferenz einnehmen wird, unterstrich, dass für die Verhandlungen ausschließlich die EU-Kommission zuständig sei, denn sie habe das Verhandlungsmandat inne. Seitens der Abgeordneten wurde in diesem Zusammenhang auch Kritik am Vorgehen des zuständigen EU-Kommissars Peter Mandelson geübt.

 

Bartenstein informierte die Abgeordneten, es sei davon auszugehen, dass es in Hongkong zu keiner Einigung über konkrete Zollabbaupläne kommen werde. Auch im Bereich der Landwirtschaft liege wenig vor, sodass lediglich mit der Festschreibung der seit 2004 erzielten Verhandlungsfortschritte und der Auflistung der unterschiedlichen Positionen zu rechnen sei. Grundlage für die Beratungen werde ein von WTO-Generaldirektor Pascal Lamy vorgelegter Entwurf für eine Ministererklärung sein. Die Beendigung der Doha-Entwicklungsrunde hielt Bartenstein in der ersten Hälfte des Jahres 2006 für möglich.

 

Allgemeiner Tenor der Diskussion war, dass der freie Handel zu globaler Wohlstandsvermehrung führen könne, man aber mit Maß vorgehen und soziale sowie ökologische Standards nicht aus den Augen verlieren dürfe.

 

In diesem Zusammenhang wurde seitens des SPÖ-Abgeordneten Caspar Einem die Rede von Bundeskanzler Schüssel am 24. Oktober dieses Jahres in London anlässlich des EU-Dreiergipfels der Sozialpartner zur Zukunft der EU thematisiert, in der dieser den Vorschlag unterbreitet hatte, die Sozialpartner zu ersuchen, eine Evaluierung der Liberalisierung des Welthandels vorzunehmen, um mögliche negative Effekte, etwa auf dem Arbeitsmarkt in Europa, zu vermeiden. Dieser vorsichtige Zugang sei sinnvoll, meinte Einem, eine ähnliche Tendenz könne er aber den Aussagen des zuständigen Wirtschaftsministers nicht entnehmen. Bundesminister Bartenstein stellte daraufhin klar, dass er diese Linie des Bundeskanzlers voll unterstütze. Er gab jedoch im Hinblick auf die von der Opposition geforderte Festschreibung ökologischer und sozialer Standards zu bedenken, dass die Entwicklungsländer dies strikt ablehnen. Bartenstein vertrat die Auffassung, dass das Konsumverhalten in den Industrieländern die wichtigste Waffe gegen Kinderarbeit und Missachtung von Mindeststandards im Sozial- und Umweltbereich sei.

 

Ein wesentliches Ziel in Hongkong, so Bartenstein, werde es sein, mehr Verteilungsgerechtigkeit unter den Ländern zu erreichen, denn nur dann bringe der Freihandel etwas. Man werde sich daher den Ärmsten der Entwicklungsländer zuwenden müssen. Österreich unterstütze das Vorhaben, bei der Ministerkonferenz ein substanzielles Entwicklungspaket, das den Problemen und Bedürfnissen insbesondere der schwächsten Länder Rechnung trägt, zu verabschieden.

 

Bundesminister Bartenstein skizzierte auch kurz die österreichische Haltung, wobei er sich für ein balanciertes Vorgehen in der Landwirtschaft in Bezug auf die Reduktion von Exportsubventionen und internen Stützungen sowie in Bezug auf den Marktzugang aussprach. Wichtig erschien ihm, dass die USA das ihre zur Reduzierung der Exportstützungen beiträgt. Was den verbesserten Marktzugang betrifft, so würden die größeren Entwicklungsländer einen weitreichenderen Abbau der Zölle fordern als von Kommissar Mandelson angeboten. Jedenfalls stecke die GAP-Reform 2003 den Rahmen für die EU-Verhandlungen ab, hielt Bartenstein fest. Der Minister stellte klar, dass zur Aufrechterhaltung einer nachhaltigen, qualitativ hochwertigen Produktion in Österreich bei sensiblen Produkten wie z.B. Rindfleisch, Butter, Milchprodukte, Zucker und Getreide ein angemessener Außenschutz aufrecht zu erhalten sei. Österreich werde weiters für eine Berücksichtigung von "non-trade concerns" (z.B. Schutz der ländlichen Entwicklung, Nahrungsmittelsicherheit, Umwelt und Tierschutz) eintreten. Die derzeitigen Kriterien für die Beihilfen der so genannten "Green Box"" sollten weiterhin maßgeblich bleiben.

 

Ein weiteres Ziel aus österreichischer Sicht stelle der verstärkte Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse sowie eine möglichst umfassende Zollbindung aller WTO-Mitglieder dar. Grundsätzlich sei im Bereich des Handels mit nicht landwirtschaftlichen Produkten der verbessernde Marktzugang für ein erfolgreiches Verhandlungsergebnis von wesentlicher Bedeutung. Zur Frage der Dienstleistungen liege wenig auf dem Tisch, sagte Bartenstein, weshalb es Überlegungen gebe, auch alternative Verhandlungsansätze ins Auge zu fassen. Gut laufe es aber hinsichtlich der Handelserleichterungen. Jedenfalls gelte der Grundsatz, nichts ist vereinbart, bis nicht alles ausverhandelt ist.

 

Seitens der SPÖ und der Grünen wurden Anträge auf Stellungnahme eingebracht, die mit den Stimmen von ÖVP und F mehrheitlich abgelehnt wurden. Die SPÖ verlangte u.a. eine umfassende Bewertung der bislang vollzogenen Liberalisierungsschritte und die Einklagbarkeit elementarer ArbeitnehmerInnenrechte. Sie bezog sich dabei auf die von Bundeskanzler Schüssel gehaltene Rede in London am 24. Oktober 2005.

 

Die von den Grünen eingebrachten Anträge beschäftigen sich mit der Schaffung einer fairen, transparenten und demokratischen Handelspolitik, die auch den Entwicklungsländern zugute kommt und den Menschenrechten der Armutsbekämpfung und dem Umweltschutz zum Durchbruch verhilft. Vor allem werden darin die Grundpfeiler des europäischen Agrarmodells: nachhaltig, flächendeckend und ökologisch, als richtungweisend erachtet. Die Agrarpolitiken sollten sich am Modell der Ernährungssouveränität orientieren können, meinen die Grünen.

 

Die Abgeordneten von ÖVP und F teilten in weiten Bereichen die in den Anträgen formulierten Zielsetzungen, argumentierten aber, dass man die Agrarverhandlungen von den übrigen Verhandlungen nicht abkoppeln dürfe und man den im Nationalrat gemeinsam verabschiedeten Entschließungsantrag vom 16. 11. 2005 zu diesem Thema (155/E; 127. Sitzung des NR; XXII GP) nicht "overrulen" sollte. Das Mandat für die WTO-Verhandlungen sei 1999 einvernehmlich akkordiert worden und man dürfe dieses nicht durch zusätzliche Forderungen erschweren.

 

Abgeordneter Johann Moser (S) konnte dieser Argumentation insofern nicht folgen, als man im S-Antrag ohnehin formuliert habe, der Minister möge für die darin aufgelisteten Zielsetzungen eintreten. Auch wenn man sich der ablehnenden Haltung der Entwicklungsländer gegenüber sozialen und ökologischen Standards bewusst sei, sei es notwendig, auf diese bei allen Gelegenheiten hinzuweisen. Es sei doch nicht erstrebenswert, Exporte auf Kosten von Kinderarbeit zu finanzieren. Der liberalisierte Markt sei durchaus positiv, aber man müsse sich die Konsequenzen genauer anschauen, weshalb es sich auch in Österreich lohnen würde, genaue Arbeitsstromanalysen durchzuführen, sagte Moser.

 

Auch Abgeordnete Petra Bayr (S) unterstrich die Notwendigkeit der Balance zwischen freiem Handel, sozialen Standards und Umweltschutz und meinte, dass dies nur die UNO gewährleisten könne. Bayr monierte, das Kohärenzgebot des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes stärker zu beachten, auch wenn dies schwierig zu bewerkstelligen sei. Sie schlug vor, etwa international anerkannten Labels wie "fair trade" einen erleichterten Zugang zum Markt zu verschaffen, was auch im Sinne der europäischen Wirtschaft wäre. Man müsse auch darauf achten, den Ländern die Ernährungssouveränität zu sichern.

 

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) bedauerte, dass die Liberalisierung des Handels den armen Ländern bislang keine Vorteile gebracht habe. 54 Länder seien heute ärmer als noch im Jahr 1990 und Afrikas Anteil am globalen Handel sei von 6 % auf 2 % zurückgegangen. Sie appellierte daher nochmals, die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der Entwicklungsländer bei den WTO-Verhandlungen ernst zu nehmen und diese nicht weiter zu vertrösten. Vor allem müsse auf den Süd-Süd-Handel ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Im Grunde genommen gebe es den freien Handel eigentlich gar nicht, bemerkte sie, da dieser hauptsächlich innerhalb der EU und mit den Nachbarländern der EU stattfinde. Rest-Hinterseer forderte in diesem Zusammenhang auch, Umweltinstitutionen der UNO bei der WTO Beobachterstatus zu gewähren.

 

Im Interesse einer hohen Lebensmittelqualität trat Rest-Hinterseer dafür ein, sich stärker auf das Versorgungsprinzip und die Entwicklung des ländlichen Raums zu konzentrieren. Vor allem müssten die gentechnikfreien Regionen erhalten bleiben. Man müsse auch beachten, dass Zolleinnahmen für Industrieländer einen anderen Stellenwert haben als für Entwicklungsländer, so Rest-Hinterseer.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses Abgeordneter Werner Fasslabend (V) bekräftigte seitens seiner Fraktion die Auffassung, dass die Freiheit des Welthandels langfristig zur Vermehrung des Wohlstandes beitragen werde. Dies würde auch immer wieder von führenden Ökonomen untermauert. Allerdings müssten weitere Liberalisierungsschritte mit Maß erfolgen, da ein zu rasches Vorgehen neue Probleme hervorrufen könnte, was die weitgehend homogene Gesellschaft Europas gefährden würde. Kommissar Mandelsons Vorgangsweise hatte nicht die Mehrheit der EU-Staaten hinter sich gehabt, bemerkte er kritisch. Möglicherweise sei die Zeit für größere Abschlüsse noch nicht reif, denn Anliegen aller müsste es sein, Mindeststandards im Sozial- und Umweltbereich zu entwickeln und Kinderarbeit auszuschließen.

 

Sein Klubkollege Karl Donabauer stimmte dem zu und meinte, bei einem unvorsichtigen Vorgehen könnten Ziele wie die Bekämpfung des Hungers, die Nachhaltigkeit, der Umweltschutz und die soziale  Absicherung zu kurz kommen. Der Öffnungsprozess dürfe nicht zu Lasten der ArbeitnehmerInnen und der Agrarwirtschaft gehen, denn dadurch wären die existenziellen Grundlagen vieler Menschen, die Kulturlandschaften und die Nachhaltigkeit gefährdet. Der Welthandel heute habe eine gewaltige Schieflage, und wer glaube, dass die Öffnung des Welthandels den Hunger bekämpfe, sehe die Dinge zu einfach. Auch Donabauer zeigte sich unglücklich über Kommissar Mandelson, der in seinen Augen zu weit gegangen ist und für Europa unhaltbare Aussagen getroffen hat. Europa habe eine zukunftsweisende Agrarreform zustande gebracht und diese sei vom Kommissar wieder in Frage gestellt worden. Europa müsse daher wieder zu einer koordinierten Haltung kommen, wobei er, Donabauer, es für notwendig halte, den Transit mit einzubeziehen.

 

Abgeordneter Roderich Regler (V) gab zu bedenken, dass die Festlegung auf Mindestarbeitsnormen Entwicklungsländer aus dem Markt drängen würde, wenngleich diese Mindestanforderungen grundsätzlich zu unterstützen seien. Regler unterstrich ebenfalls die Notwendigkeit, die Arbeitsplätze im eigenen Land zu schützen. Den Vorschlag der Grünen, die Landwirtschaftsverhandlungen abzukoppeln, lehnte er ab, da dies verhandlungstaktisch nicht sinnvoll sei. Grundsätzlich meinte er, für die Entwicklungsländer sei Hilfe durch Handel besser, als sich abzuschotten. Den multilateralen Ansatz der Verhandlungen hielt er für richtig, da bilaterale Verhandlungen in der globalisierten Welt kaum etwas brächten.

 

Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) unterstützte wie sein Vorredner die Ziele des SPÖ-Antrages, sah darin aber keinerlei Ansätze zu einer Lösung. Er befürworte aber die Linie, die der Bundeskanzler und damit auch der Wirtschaftsminister vorgeben, nämlich genau die Entwicklung auf negative und positiven Konsequenzen zu prüfen. Hinsichtlich der Forderung der Grünen, die Agrarverhandlungen von den anderen Verhandlungen zu entkoppeln, teilte er die Argumente Reglers.

 

Bundesminister Martin Bartenstein reagierte auf die vorangegangene Diskussion mit der Feststellung, ein Fehlschlag von Hongkong würde zu Lasten der Entwicklungsländer gehen. Kommissar Mandelson habe die Botschaften verstanden und agiere nun wesentlich vorsichtiger. Bartenstein unterstrich abermals, auch er halte ökologische und soziale Standards für notwendig, man müsse aber respektieren, dass die Entwicklungsländer das nicht wollen. Die wichtigste Waffe hätten daher die Konsumentinnen und Konsumenten in der Hand, indem sie bewusst kauften und etwa von Kinderhand gefertigte Produkte boykottierten.

 

Zu den Äußerungen der Abgeordneten nahm Bartenstein ausführlich Stellung und ging auch auf die Forderungen in den Anträgen auf Stellungnahme ein. So bemerkte er zum SPÖ-Antrag, dass die Kommission eine umfassende Bewertung der Liberalisierung des Handels durchführe. Er stimme prinzipiell dem Wunsch nach einer Sozialklausel zu, diese sei aber angesichts des massiven Widerstands anderer Staaten realpolitisch nicht durchführbar. Hinsichtlich der Verhandlungen im Dienstleistungsbereich müsse man besonders auf sensible Sektoren achten. Die Aufrechterhaltung der Flexibilität des GATS sei ihm ein besonderes Anliegen. Die Verlängerung der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs) sei bis zum Jahr 2013 beschlossen worden.

 

Er gab Abgeordneter Rest-Hinterseer Recht, dass die Hauptsorge den Ärmsten der Armen zu gelten habe und man dem Süd-Süd-Handel besonders Augenmerk schenken müsse. Strikt sprach er sich jedoch dagegen aus, alles nur innerhalb der OECD zu machen, da dies ein Abkoppelung vom multilateralen Prozess darstellen würde und für die Entwicklungsländer negative Folgen haben würde.

 

Was die Entwicklung des ländlichen Raums betrifft, so sei Österreich zwar erfolgreich, bemerkte Bartenstein, jedoch ziemlich allein innerhalb der Staatengemeinschaft. Die Entkoppelung der Marktzugangsverhandlungen erachtete der Minister als nicht zielführend, da dies den Interessen der EU und der Bauern widerspreche. Bartenstein bekräftigte, dass das Vorsorgeprinzip in den WTO-Vereinbarungen und im Doha-Papier enthalten sei und bis jetzt große Konfliktfelder zwischen Umwelt und WTO ausgeblieben seien. Was die Ursprungsregeln betrifft, müsse man sicherstellen, dass die Produkte auch tatsächlich von den entsprechenden Ländern kommen.

 

Bartenstein maß dem Kohärenzauftrag des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes zwar große Bedeutung bei, meinte aber, dass man die Verhandlungen damit zu sehr überfrachten würde. Außerdem funktioniere die WTO gar nicht so schlecht, sagte er. Er werde aber die für die EZA-Angelegenheiten zuständige Sektionschefin zu den kommenden Verhandlungen mitnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender SPÖ-Antrag auf Stellungnahme wurde von ÖVP und F mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Mag. Johann Moser

und GenossInnen

betreffend WTO-Verhandlungen

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 30.11.2005

 

 

 

Von 13. bis 18. Dezember 2005 wird in Hongkong die 6. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) stattfinden. Da diese neue Handelsrunde gemäß der Vereinbarung in Doha eine Entwicklungsrunde sein soll, besteht der zentrale Auftrag der Teilnehmer der Ministerkonferenz darin, dafür Sorge zu tragen, dass das Handelssystem eine gerechtere Global Governance im Dienst der Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen, der Menschenrechte und der Nachhaltigkeit fördert.

 

Der Standpunkt der EU zum Entwurf der WTO-Ministererklärung soll im Rahmen einer Sondertagung des Rats der Europäischen Union am Rande der WTO-Konferenz festgelegt werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten unterstützen den multilateralen WTO-Prozess in der Überzeugung, dass globaler Handel globaler Regeln bedarf. Die Verständigung auf gemeinsame Regeln sollte Transparenz und mehr Fairness für die beteiligten Länder und nachhaltige Entwicklung für ihre Bevölkerungen bringen. Tatsächlich steht das im WTO-Abkommen von Marrakesch 1994 vereinbarte Konzept einer Welthandelsorganisation, deren Ziel die weitere Liberalisierung des weltweiten Handels ist, in vieler Hinsicht einer sozial gerechten, umweltfreundlichen, nachhaltigen Entwicklung entgegen.

 

Der im Februar 2004 von der ILO-Weltkommission veröffentlichte Bericht „Eine faire Globalisierung – Chancen für alle schaffen“ hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Globalisierung trotz aller ökonomischen Vorteile den Abstand zwischen armen und reichen Teilen der Gesellschaft deutlich vergrößert hat und dass Nutzen und Lasten aus der Globalisierung zwischen und innerhalb der Staaten ungleich verteilt sind. Die ILO-Weltkommission empfahl daher als eine Konsequenz die Förderung des sozialen Dialogs in internationalen Organisationen wie der WTO durch formale Konsultationsstrukturen. Aus Sicht der unterzeichneten Abgeordneten stellt diese Empfehlung der ILO-Weltkommission einen wichtigen ersten Schritt in die richtige Richtung dar, dessen Umsetzung dringend geboten wäre. Das eigentliche Ziel in diesem Zusammenhang muss es bleiben, Sozial- und Umweltstandards in das Regelungswerk der WTO zu integrieren. Es ist bedauerlich, dass die EU mittlerweile dieses Ziel aus den Augen verloren hat und auch Österreich, anders als zur Zeit der Wirtschaftsminister Schüssel und Farnleitner, diese Forderung nicht mehr mit Nachdruck unterstützt. Umso mehr begrüßen die unterzeichneten Abgeordneten die vom Europäischen Parlament am 15. November 2005 verabschiedete Entschließung zur sozialen Dimension der Globalisierung, die die EU-Kommission auffordert, bis spätestens Juni 2006 eine Konferenz auf Ministerebene zu den Themen Handel, Beschäftigung und Kernarbeitsnormen auszurichten und im Vorfeld mit den in der WTO vertretenen Entwicklungsländern einen Dialog über die Zusammenhänge zwischen Handel, Beschäftigung und Mindestarbeitsnormen aufzunehmen.

 

Im Vordergrund der öffentlichen Debatte steht vielfach die Frage, wie schnell eine weitere Liberalisierung des Handels erreicht werden kann. Stellt man stattdessen das Ziel, den internationalen Handel fair zu gestalten in den Raum, so müsste hingegen der Schaffung qualitativ hochwertiger Regeln als notwendige Voraussetzung für weitere Handelsliberalisierungen Priorität eingeräumt werden. Beachtenswert in diesem Zusammenhang ist die von Bundeskanzler Schüssel im Oktober d.J. im Rahmen des EU-Dreiergipfels der Sozialpartner zur Zukunft der EU gemachte Aussage, dass vor weiteren großen Liberalisierungsschritten im Rahmen der WTO eine Evaluierung der bisher erfolgten Liberalisierungsschritte durch die Sozialpartner erfolgen sollte.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag

auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung , insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird im Zusammenhang mit den WTO-Verhandlungen aufgefordert, im Rahmen der EU dafür einzutreten,

 

-           dass die bestehenden WTO-Abkommen und bislang vollzogenen Liberalisierungsschritte einer umfassenden Bewertung hinsichtlich ihrer bisherigen wirtschaftlichen, sozialen, umweltbezogenen und entwicklungspolitischen Auswirkungen unterzogen werden sollten, bevor weitere große Liberalisierungsschritte im Rahmen der WTO vereinbart werden;

 

-           dass elementare ArbeitnehmerInnenrechte, wie das Verbot von Kinderarbeit, ein umfassendes Diskriminierungsverbot von Frauen sowie das Verbot von Zwangsarbeit, das Recht auf Bildung freier Gewerkschaften und die Freiheit der Gewerkschaften an Lohnverhandlungen beteiligt zu sein, als Sozialklausel im Vertragswerk der WTO rechtlich verbindlich und einklagbar gemacht werden;

 

-           dass die EU-Kommission gemäß dem Verhandlungsmandat aus dem Jahr 1999 für die WTO-Ministerkonferenz in Seattle eine Konferenz auf Ministerebene zu den Themen Handel, Beschäftigung und Kernarbeitsnormen bis Juni 2006 ausrichtet. Im Vorfeld dazu sollte vor allem mit jenen WTO-Mitgliedern, die Entwicklungsländer sind, ein Dialog über die Zusammenhänge zwischen Handel, Beschäftigung und Mindestarbeitsnormen aufgenommen werden;

 

-           dass Präferenzzollsysteme, wie sie die EU anwendet, bis zur verbindlichen Berücksichtigung von Mindestarbeits- und Umweltstandards in der WTO auch von anderen Ländern angewandt werden;

 

-           dass die Handels-, Landwirtschafts- und Außenpolitik der EU mit der Entwicklungspolitik im Sinne von Artikel 178 des Vertrages und mit den Millenniums-Entwicklungszielen vereinbar sind;

 

-           dass den Entwicklungsländern (LDCs) zollfreier Zugang zu den Märkten der Industrieländer gewährt wird;

 

-           dass die anlässlich der Konferenz von Doha im November 2001 vorgesehene und mit dem Beschluss vom 30. August 2003 ermöglichte Änderung des TRIPS-Abkommens endlich umgesetzt wird, damit lebensrettende Medikamente gegen HIV/AIDS, Tuberkulose, Malaria und andere epidemische Erkrankungen in den Entwicklungsländern so umfassend und billig wie möglich verfügbar sind. Dabei ist darauf zu achten, dass Entwicklungsländern auf möglichst unbürokratische Weise die Vergabe von Zwangslizenzen und Parallelimporte ermöglicht wird;

 

-           dass der Abbau von Exportförderungen für landwirtschaftliche Produkte vorangetrieben wird;

 

-           dass öffentliche Dienstleistungen - auch jene „gemischter Erbringung“ wie Bildung und Gesundheit etc. - aus dem GATS verbindlich auszunehmen sind:

 

-           dass der geltende Request&Offer-Verhandlungsmodus beizubehalten ist, der es den Staaten überlässt, nur jene Sektoren und Erbringungsarten zu definieren, in denen man Liberalisierungen vornehmen möchte und dass daher die EU auf "benchmarks", das heißt verpflichtende quantitative und qualitative Mindestliberalisierungen in ihrer Verhandlungsstrategie verzichtet. Ebenso ist bezüglich der von der EU gewünschten plurilateralen Verhandlungen vorzusehen, dass diese auf freiwilliger Basis erfolgen und klar im Rahmen des „Single-Undertakings“ der Doha-Runde verankert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender G-Antrag auf Stellungnahme wurde von ÖVP und F mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Heidemarie REST-HINTERSEER

 

betreffend 6. WTO-Ministerkonferenz in Hongkong

(RAT 13445/05 Ratstagung „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ (Luxemburg, 18. Oktober 2005) WTO-Entwicklungsagenda von Doha (60115/EU XXII.GP) und RAT 12697/05 WTO: Sechste Ministerkonferenz in Hong Kong (13. – 18. Dezember 2005) (60377/EU XXII. GP)

 

 

 

Das 6. Ministertreffen der Welthandelsorganisation WTO findet in Hong Kong vom 13. bis 18. Dezember 2005 statt. Ein erster Entwurf des Abschlussdokuments wurde von Pascal Lamy am 26. November präsentiert, der in seiner Vagheit die geringen Fortschritte in den Verhandlungen seit der 5. WTO-Ministerkonferenz in Cancún widerspiegelt. Grundlage dieser Verhandlungen bildete das Arbeitsprogramm, das vom General Council der WTO am 1. August 2004 beschlossen worden war.

 

Die Doha-Entwicklungsrunde sollte den Entwicklungsländern, und hier vor allem den ärmsten Least Developed Countries (LDCs), eine Entwicklung über verbesserte Handelsbedingungen ermöglichen.  So heißt es in der Doha-Deklaration: „International trade can play a major role in the promotion of economic development and the alleviation of poverty. … We recognize the particular vulnerability of the least-developed countries and the special structural difficulties they face in the global economy. We are committed to addressing the marginalization of least-developed countries in international trade and to improving their effective participation in the multilateral trading system.”

 

Dagegen sind die derzeitigen Verhandlungen geprägt von einem Tauziehen zwischen den Entwicklungsländern, denen die bisherigen Angebote im Agrarbereich zu wenig weit gehen, und den Industrieländern, deren Hauptinteresse vor allem beim Marktzugang für Nicht-Agrarprodukte (NAMA) und dem Abkommen über  den Handel mit Dienstleistungen (GATS) liegt. Das von der EU am 28. Oktober vorgelegte Forderungspaket für die NAMA- und GATS-Verhandlungen hat dabei eher zu einer Verhärtung denn zu einer Annäherung der Positionen geführt.

 

Gerade in Bereichen, die für die LDCs von großer Bedeutung sind - wie der Sonderbehandlung von Entwicklungsländern (Special and Differential Treatment), der Umsetzung des Zugangs zu billigeren Medikamenten im Rahmen des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) oder die immer wieder auf die lange Bank geschobenen Maßnahmen im Baumwollbereich -, ist ein sehr geringes Interesse seitens der Industrieländer zu verzeichnen.

 

Auch im Umweltbereich sind die Verhandlungen im Committee for Trade and Environment nicht viel weiter gekommen. Dabei sind die Erhaltung einer intakten Umwelt sowie die Förderung umweltfreundlicher Produkte und Produktionsverfahren die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung.

 

 

 

 Daher stellt die unterfertigte Abgeordnete folgenden

 

 

Antrag

auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs 2 B-VG

 

 

Der EU-Unterausschuss des Hauptausschusses wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden ersucht, im Rahmen der EU-Beratungen zur Erarbeitung der EU-Position im Hinblick auf die WTO-Verhandlungen auf allen Ebenen darauf hinzuwirken,

 

 

1. dass das Ziel, die Doha-Runde zu einer Entwicklungsrunde zu machen, ernst genommen wird, dass vor allem die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) im Hinblick auf die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele der UNO (MDGs) daraus Nutzen ziehen können und dass eine unabhängige Evaluierung der bisherigen Liberalisierungsschritte unter diesen Gesichtspunkten vorgenommen wird,

 

2. dass die Europäische Kommission davon Abstand nimmt, die Verhandlungen im Agrarbereich mit den Verhandlungen im Bereich des Marktzugangs für Nicht-Agrarprodukte (NAMA) und dem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) zu junktimieren,

 

3. dass sichergestellt ist, dass durch verbesserte Kohärenz Konflikte zwischen den multilateralen Umweltabkommen (MEAs) und WTO-Vorschriften vermieden werden, wobei die Umweltabkommen einschließlich ihrer Durchsetzungsmöglichkeiten gestärkt werden müssen,

4. dass WTO-Vorschriften mit den Bestimmungen der internationalen Übereinkommen im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD), des Entwicklungsprogramms der UNO (UNDP) und der Landwirtschaftsorganisation der UNO (FAO) in Einklang gebracht werden und dass den betreffenden UN-Organisationen ein permanenter Beobachterstatus bei der WTO eingeräumt wird,

 

5. dass die Europäische Kommission sich massiv für die Förderung umweltfreundlicher Produkte und Produktionsverfahren einsetzt und dazu Vorschläge einbringt,

 

6. dass die dem Ausschussbericht 1178 d.B. angeschlossene Vierparteien-Entschließung betreffend  die österreichische Position zu den WTO-Verhandlungen im Bereich des Agrarhandels in vollem Umfang berücksichtigt wird,

 

7. dass das Vorsorgeprinzip in den WTO-Verträgen verankert wird, was bedeutet, dass der Agrarhandel mit den Interessen der KonsumentInnen hinsichtlich hoher Lebensmittelqualität, Entwicklung des ländlichen Raumes sowie des Umwelt- und Tierschutzes im Einklang stehen soll,

 

8. dass, unabhängig von den Verhandlungsergebnissen im gesamten Agrarbereich, in Hongkong ein Beschluss im Baumwollbereich gefällt wird und die EU den von Tschad am 18. November 2005 präsentierten Vorschlag von vier afrikanischen Ländern unterstützt, der eine völlige Streichung aller handelsverzerrenden staatlichen Stützungen bis 2006 bzw. 2009 vorsieht,

 

9. dass Entwicklungsländern bei den NAMA-Verhandlungen genügend Spielraum zur Gestaltung einer eigenständigen Entwicklungsstrategie zur Verfügung steht,

 

10. dass Bedenken von Entwicklungsländern (v.a. seitens der AKP-Partnerländer der EU) Rechnung zu tragen ist, wonach deutliche Zollreduktionen im Nichtagrarbereich (durch die Anwendung der sog. Schweizer Formel) zu Deindustrialisierung und Arbeitslosigkeit und zu einer bedeutenden Verringerung von Regierungseinnahmen führen können,

 

11. dass die Europäische Kommission von ihrer Forderung nach „Sektoralen Initiativen“ im Rahmen der NAMA-Verhandlungen Abstand nimmt, vor allem in den umweltsensitiven Bereichen der Forstwirtschaft, der Fischerei und der Rohstoffindustrie,

 

12. dass die EU energisch allen Versuchen entgegentritt, Umwelt- oder Sozialgesetze als nicht-tarifäre Handelshemmnisse einzustufen,

 

13. dass die Ausnahme der öffentlichen Dienstleistungen aus dem GATS weiterhin gesichert bleibt,

 

14. dass die Flexibilität des GATS, die es Ländern erlaubt, den Dienstleistungsbereich nach ihren eigenen Entwicklungserfordernissen zu öffnen, weiterhin gegeben ist und der plurilaterale Ansatz nicht unterstützt wird, bei dem Länder, an die Forderungen gerichtet werden, in einen Verhandlungsprozess eintreten müssen,

 

15. dass den Maßnahmen zur Sonderbehandlung von Entwicklungsländern (SDT) mehr Beachtung geschenkt wird, die Liste dieser Maßnahmen erweitert wird und dass Art. XXIV des GATT dahingehend abgeändert wird, dass eine solche Sonderbehandlung künftig auch Teil bilateraler und regionaler Handelsverträge sein kann,

 

16. dass im Rahmen des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs)  die Verlängerung der Übergangsfrist für Entwicklungsländer um mindestens weitere zehn Jahre beschlossen wird,

 

17. dass der ergänzende Beschluss des General Council zu Art. 31 des TRIPs (über Öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Medikamenten) vom 30. August 2003 formell in das TRIPs übernommen wird und Entwicklungsländern Hilfestellung gegeben wird, diese Regelung auch zu nutzen und

 

18. dass finanzielle Unterstützungen für handelsbezogene Maßnahmen („aid for trade“) nicht an Verhandlungsfortschritte bzw. Liberalisierungsmaßnahmen gekoppelt sind sondern der Umsetzung von nationalen Entwicklungsplänen stärker als bisher Rechnung tragen.

 

 

 

 

Diese Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender G-Antrag auf Stellungnahme wurde von ÖVP und F mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Heidemarie REST-HINTERSEER

 

betreffend Agrarverhandlungen im Rahmen der 6. WTO-Ministerkonferenz in Hongkong

(RAT 13445/05 Ratstagung „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ (Luxemburg, 18. Oktober 2005) WTO-Entwicklungsagenda von Doha (60115/EU XXII.GP) und RAT 12697/05 WTO: Sechste Ministerkonferenz in Hong Kong (13. – 18. Dezember 2005) (60377/EU XXII. GP)

 

 

 

„Die Landwirtschaft ist aufgrund der Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, die natürlichen Ressourcen und Landschaften einer der sensibelsten Bereiche des Welthandels. Sie ist weiterhin Haupteinkommens- und Beschäftigungsquelle in den meisten Entwicklungsländern, wo durchschnittlich die Existenz von 50% der Menschen von der Landwirtschaft abhängt (in manchen Ländern sind es 80%).

 

Zur Bekämpfung von Hunger und Mangel bedarf es einer Orientierung der Agrarpolitiken am Modell der „Ernährungssouveränität“ und einer bäuerlichen Produktion von Grundnahrungsmitteln vorrangig für den regionalen Markt statt für den Weltmarkt. Das Versprechen aller Regierungen der Welt, Hunger und Armut bis 2015 um die Hälfte zu reduzieren, muss auch im Rahmen der WTO-Agrarverhandlungen eingelöst werden.

 

Die bestehenden Regeln und Liberalisierungsziele der Welthandelsorganisation WTO gefährden kleinstrukturierte Landwirtschaften vor allem in benachteiligten Gebieten. Die erste Priorität der Agrarverhandlungen muss daher darin bestehen, Handelsregeln zu vereinbaren, welche die landwirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung sowie die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern fördern, ohne die grundlegenden Ziele der multifunktionalen Landwirtschaft in der Europäischen Union zu gefährden.

 

Öffentlichkeit, Parlamente, Nichtregierungs- und Konsumentenschutz-Organisationen müssen mehr als bisher an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden.

 

Für Österreich ist es wesentlich, dass mit der Globalisierung der Märkte weiterhin gewährleistet ist, dass am heimischen Markt für Konsumenten qualitativ hochwertige Produkte gehandelt werden und den österreichischen Bauern es möglich sein muss, nachhaltig zu produzieren, wie es auch im europäischen Modell der Landwirtschaft vorgesehen ist.

 

Der Rat der Europäischen Union hat daher auch in zahlreichen Ratsbeschlüssen immer wieder unterstrichen, dass die Beschlüsse der Agrarreform aus 2003 für die weiteren Verhandlungen gerade bei der WTO den Rahmen für die Verhandlungen abstecken, da nur so die wichtigen Ziele der europäischen Landwirtschaft  umsetzbar sind.

 

Auch die Verhandlungserfolge im Bereich des Exportwettbewerbs sind bisher nicht ausreichend, um eine Ausgewogenheit zu erreichen. Der volle Parallelismus bei den Exportförderungen (Exportstützungen, Exportkredite und Exportversicherungsmodelle, Staatshandel und Nahrungsmittelhilfe) muss erst erzielt werden.

 

Auch bei den non trade concerns ist noch eine entsprechende Berücksichtigung in den Verhandlungen notwendig. Es müssen zufrieden stellende Verhandlungsergebnisse bei Umwelt- und Konsumentenanliegen, Nahrungsmittelsicherheit und Tierschutz erzielt werden.

 

Schlussendlich ist ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis in allen Bereichen notwendig. Nur so kann für alle Seiten ein Erfolg bei den Verhandlungen erzielt werden.

 

 

Daher stellt die unterfertigte Abgeordnete folgenden

 

 

Antrag

auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der EU-Unterausschuss des Hauptausschusses wolle beschließen:

 

 

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden ersucht, im Rahmen der EU-Beratungen zur Erarbeitung der EU-Position im Hinblick auf die WTO-Verhandlungen auf allen Ebenen darauf hinzuwirken,

 

 

1.         dass einer fairen, transparenten und demokratischen Handelspolitik, die den Menschenrechten, der Armutsbekämpfung und dem Umweltschutz dient, zum Durchbruch verholfen wird,

 

2.         dass die Export-Subventionen, Export-Kredite und sonstigen Unterstützungsmaßnahmen der Industrieländer im Bereich der Landwirtschaft, die zu Verzerrungen auf dem Weltmarkt führen und negative Auswirkungen auf die lokalen Märkte haben unter der Bedingung vollständiger Parallelität reduziert werden und im Rahmen eines verbindlichen Zeitplans auslaufen,

 

3.         dass die Märkte der Industrieländer für Agrarprodukte der ärmsten Länder (LDCs) des Südens nach dem Vorbild der EU („Everything but Arms“ EBA Initiative) geöffnet werden,

 

4.         dass die Entwicklungsländer die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen gegen Dumping zu ergreifen und ihre Landwirtschaft durch die Kennzeichnung besonderer Produkte (sog. special products) zu schützen. Um den ärmsten Entwicklungsländern eine echte Hilfestellung zu bieten, soll eine gewisse Differenzierung unter den Entwicklungsländern gewährleistet sein,

 

5.         dass die Förderungen der Industrieländer im Agrarbereich so gestaltet werden, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltig, sozial und ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft stärken. Die Grundpfeiler des Europäischen Agrarmodells (nachhaltig, flächendeckend, ökologisch) werden hierbei als richtungweisend erachtet. Die Sensibilitäten der europäischen Landwirtschaft sollen insbesondere in den Bereichen wie Zucker, Butter, Rindfleisch, Milch, Obst, Gemüse und Getreide berücksichtigt werden und in Richtung eines qualitativen Außenschutzes weiterentwickelt werden.

 

6.         dass Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich die Agrarpolitiken am Modell der „Ernährungssouveränität“ orientieren können und die Produktion von Grundnahrungsmitteln vorrangig für den regionalen Markt statt für den Weltmarkt stattfinden kann,

 

7.         dass die internationalen Menschenrechts-, Arbeitsrechts- und Umweltabkommen von den Handelsregelungen der WTO nicht ausgehebelt werden können, sondern gegenüber den Handelsabkommen als gleichrangig berücksichtigt werden wie z.B.: das Cartagena-Protokoll, das erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln für den grenzüberschreitenden Handel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) vorsieht und den Staaten das Recht einräumt, den Import von GVO aus Gründen der Vorsorge zu verbieten,

 

8.         dass der Verlauf der Verhandlungen nachvollziehbar und transparent erfolgt und die Entwicklungsländer und alle WTO-Mitgliedstaaten in vollem Umfang mit einbezogen werden,

 

9.         dass die nachhaltige Entwicklung insbesondere im Zusammenhang mit Umweltschutz und der sozialen Dimension im Rahmen der WTO gefördert und damit insbesondere der faire Handel gestärkt wird,

 

10.       dass der Agrarhandel mit den Interessen der Europäischen Konsumenten und Konsumentinnen hinsichtlich hoher Lebensmittelqualität, Entwicklung       des ländlichen Raumes, Umwelt- und Tierschutz in Einklang gebracht und das Vorsorgeprinzip in den WTO-Verträgen stärker verankert wird,

 

11.       dass Pflanzensorten oder Tierrassen von der Möglichkeit der Patentierung ausgenommen werden und das Recht auf Patentierung kein Eigentumsrecht an einem Lebewesen darstellen darf,

 

12.       dass die Öffentlichkeit, Parlamente, Nichtregierungs- und Konsumentenschutz- Organisationen mehr als bisher an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden.

 

 

 

 

 

 

Diese Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.