V-14 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch,
30. November 2005
Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
XXII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 30. November 2005
Tagesordnung
RAT 13445/05
Ratstagung
"Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen"
(Luxemburg, 18.
Oktober 2005)
WTO-Entwicklungsagenda
von Doha
(60115/EU
XXII.GP)
und
RAT 12697/05
WTO: Sechste
Ministerkonferenz in Hong Kong
(13.-18. Dezember 2005)
(60377/EU
XXII.GP)
Im Mittelpunkt
der Diskussion des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der
Europäischen Union stand die 6. WTO-Ministerkonferenz vom 13. bis zum 18.
12. 2005 in Hongkong. Thema der Konferenz wird die im Jahr 2001 in Doha
eingeleitete multilaterale Verhandlungsrunde, die so genannte
Doha-Entwicklungsrunde, sein. Bundesminister Martin Bartenstein, der den
stellvertretenden Vorsitz der Konferenz einnehmen wird, unterstrich, dass für
die Verhandlungen ausschließlich die EU-Kommission zuständig sei, denn sie habe
das Verhandlungsmandat inne. Seitens der Abgeordneten wurde in diesem
Zusammenhang auch Kritik am Vorgehen des zuständigen EU-Kommissars Peter
Mandelson geübt.
Bartenstein
informierte die Abgeordneten, es sei davon auszugehen, dass es in Hongkong zu
keiner Einigung über konkrete Zollabbaupläne kommen werde. Auch im Bereich der
Landwirtschaft liege wenig vor, sodass lediglich mit der Festschreibung der
seit 2004 erzielten Verhandlungsfortschritte und der Auflistung der
unterschiedlichen Positionen zu rechnen sei. Grundlage für die Beratungen werde
ein von WTO-Generaldirektor Pascal Lamy vorgelegter Entwurf für eine
Ministererklärung sein. Die Beendigung der Doha-Entwicklungsrunde hielt
Bartenstein in der ersten Hälfte des Jahres 2006 für möglich.
Allgemeiner Tenor
der Diskussion war, dass der freie Handel zu globaler Wohlstandsvermehrung
führen könne, man aber mit Maß vorgehen und soziale sowie ökologische Standards
nicht aus den Augen verlieren dürfe.
In diesem
Zusammenhang wurde seitens des SPÖ-Abgeordneten Caspar Einem die Rede
von Bundeskanzler Schüssel am 24. Oktober dieses Jahres in London anlässlich
des EU-Dreiergipfels der Sozialpartner zur Zukunft der EU thematisiert, in der
dieser den Vorschlag unterbreitet hatte, die Sozialpartner zu ersuchen, eine
Evaluierung der Liberalisierung des Welthandels vorzunehmen, um mögliche
negative Effekte, etwa auf dem Arbeitsmarkt in Europa, zu vermeiden. Dieser
vorsichtige Zugang sei sinnvoll, meinte Einem, eine ähnliche Tendenz könne er
aber den Aussagen des zuständigen Wirtschaftsministers nicht entnehmen. Bundesminister
Bartenstein stellte daraufhin klar, dass er diese Linie des Bundeskanzlers
voll unterstütze. Er gab jedoch im Hinblick auf die von der Opposition
geforderte Festschreibung ökologischer und sozialer Standards zu bedenken, dass
die Entwicklungsländer dies strikt ablehnen. Bartenstein vertrat die
Auffassung, dass das Konsumverhalten in den Industrieländern die wichtigste
Waffe gegen Kinderarbeit und Missachtung von Mindeststandards im Sozial- und
Umweltbereich sei.
Ein wesentliches
Ziel in Hongkong, so Bartenstein, werde es sein, mehr Verteilungsgerechtigkeit
unter den Ländern zu erreichen, denn nur dann bringe der Freihandel etwas. Man
werde sich daher den Ärmsten der Entwicklungsländer zuwenden müssen. Österreich
unterstütze das Vorhaben, bei der Ministerkonferenz ein substanzielles
Entwicklungspaket, das den Problemen und Bedürfnissen insbesondere der
schwächsten Länder Rechnung trägt, zu verabschieden.
Bundesminister
Bartenstein skizzierte auch kurz die österreichische Haltung, wobei er sich für
ein balanciertes Vorgehen in der Landwirtschaft in Bezug auf die Reduktion von
Exportsubventionen und internen Stützungen sowie in Bezug auf den Marktzugang
aussprach. Wichtig erschien ihm, dass die USA das ihre zur Reduzierung der
Exportstützungen beiträgt. Was den verbesserten Marktzugang betrifft, so würden
die größeren Entwicklungsländer einen weitreichenderen Abbau der Zölle fordern
als von Kommissar Mandelson angeboten. Jedenfalls stecke die GAP-Reform 2003
den Rahmen für die EU-Verhandlungen ab, hielt Bartenstein fest. Der Minister
stellte klar, dass zur Aufrechterhaltung einer nachhaltigen, qualitativ
hochwertigen Produktion in Österreich bei sensiblen Produkten wie z.B.
Rindfleisch, Butter, Milchprodukte, Zucker und Getreide ein angemessener
Außenschutz aufrecht zu erhalten sei. Österreich werde weiters für eine
Berücksichtigung von "non-trade concerns" (z.B. Schutz der ländlichen
Entwicklung, Nahrungsmittelsicherheit, Umwelt und Tierschutz) eintreten. Die
derzeitigen Kriterien für die Beihilfen der so genannten "Green
Box"" sollten weiterhin maßgeblich bleiben.
Ein weiteres Ziel
aus österreichischer Sicht stelle der verstärkte Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse
sowie eine möglichst umfassende Zollbindung aller WTO-Mitglieder dar.
Grundsätzlich sei im Bereich des Handels mit nicht landwirtschaftlichen
Produkten der verbessernde Marktzugang für ein erfolgreiches
Verhandlungsergebnis von wesentlicher Bedeutung. Zur Frage der Dienstleistungen
liege wenig auf dem Tisch, sagte Bartenstein, weshalb es Überlegungen gebe,
auch alternative Verhandlungsansätze ins Auge zu fassen. Gut laufe es aber
hinsichtlich der Handelserleichterungen. Jedenfalls gelte der Grundsatz, nichts
ist vereinbart, bis nicht alles ausverhandelt ist.
Seitens der SPÖ
und der Grünen wurden Anträge auf Stellungnahme eingebracht, die
mit den Stimmen von ÖVP und F mehrheitlich abgelehnt wurden. Die SPÖ
verlangte u.a. eine umfassende Bewertung der bislang vollzogenen
Liberalisierungsschritte und die Einklagbarkeit elementarer
ArbeitnehmerInnenrechte. Sie bezog sich dabei auf die von Bundeskanzler
Schüssel gehaltene Rede in London am 24. Oktober 2005.
Die von den
Grünen eingebrachten Anträge beschäftigen sich mit der Schaffung einer fairen,
transparenten und demokratischen Handelspolitik, die auch den
Entwicklungsländern zugute kommt und den Menschenrechten der Armutsbekämpfung
und dem Umweltschutz zum Durchbruch verhilft. Vor allem werden darin die
Grundpfeiler des europäischen Agrarmodells: nachhaltig, flächendeckend und
ökologisch, als richtungweisend erachtet. Die Agrarpolitiken sollten sich am
Modell der Ernährungssouveränität orientieren können, meinen die Grünen.
Die Abgeordneten
von ÖVP und F teilten in weiten Bereichen die in den Anträgen formulierten
Zielsetzungen, argumentierten aber, dass man die Agrarverhandlungen von den
übrigen Verhandlungen nicht abkoppeln dürfe und man den im Nationalrat
gemeinsam verabschiedeten Entschließungsantrag vom 16. 11. 2005 zu diesem Thema
(155/E; 127. Sitzung des NR; XXII GP) nicht "overrulen" sollte. Das
Mandat für die WTO-Verhandlungen sei 1999 einvernehmlich akkordiert worden und
man dürfe dieses nicht durch zusätzliche Forderungen erschweren.
Abgeordneter
Johann Moser (S) konnte
dieser Argumentation insofern nicht folgen, als man im S-Antrag ohnehin
formuliert habe, der Minister möge für die darin aufgelisteten Zielsetzungen
eintreten. Auch wenn man sich der ablehnenden Haltung der Entwicklungsländer
gegenüber sozialen und ökologischen Standards bewusst sei, sei es notwendig,
auf diese bei allen Gelegenheiten hinzuweisen. Es sei doch nicht
erstrebenswert, Exporte auf Kosten von Kinderarbeit zu finanzieren. Der
liberalisierte Markt sei durchaus positiv, aber man müsse sich die Konsequenzen
genauer anschauen, weshalb es sich auch in Österreich lohnen würde, genaue
Arbeitsstromanalysen durchzuführen, sagte Moser.
Auch
Abgeordnete Petra Bayr (S) unterstrich die Notwendigkeit der Balance zwischen freiem Handel, sozialen
Standards und Umweltschutz und meinte, dass dies nur die UNO gewährleisten
könne. Bayr monierte, das Kohärenzgebot des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes
stärker zu beachten, auch wenn dies schwierig zu bewerkstelligen sei. Sie
schlug vor, etwa international anerkannten Labels wie "fair trade"
einen erleichterten Zugang zum Markt zu verschaffen, was auch im Sinne der
europäischen Wirtschaft wäre. Man müsse auch darauf achten, den Ländern die
Ernährungssouveränität zu sichern.
Abgeordnete
Heidemarie Rest-Hinterseer (G) bedauerte, dass die Liberalisierung des Handels den armen Ländern bislang
keine Vorteile gebracht habe. 54 Länder seien heute ärmer als noch im Jahr 1990
und Afrikas Anteil am globalen Handel sei von 6 % auf 2 % zurückgegangen. Sie
appellierte daher nochmals, die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der
Entwicklungsländer bei den WTO-Verhandlungen ernst zu nehmen und diese nicht
weiter zu vertrösten. Vor allem müsse auf den Süd-Süd-Handel ein besonderes
Augenmerk gelegt werden. Im Grunde genommen gebe es den freien Handel
eigentlich gar nicht, bemerkte sie, da dieser hauptsächlich innerhalb der EU
und mit den Nachbarländern der EU stattfinde. Rest-Hinterseer forderte in
diesem Zusammenhang auch, Umweltinstitutionen der UNO bei der WTO
Beobachterstatus zu gewähren.
Im Interesse
einer hohen Lebensmittelqualität trat Rest-Hinterseer dafür ein, sich stärker
auf das Versorgungsprinzip und die Entwicklung des ländlichen Raums zu
konzentrieren. Vor allem müssten die gentechnikfreien Regionen erhalten
bleiben. Man müsse auch beachten, dass Zolleinnahmen für Industrieländer einen
anderen Stellenwert haben als für Entwicklungsländer, so Rest-Hinterseer.
Der Vorsitzende
des Ausschusses Abgeordneter Werner Fasslabend (V) bekräftigte seitens
seiner Fraktion die Auffassung, dass die Freiheit des Welthandels langfristig
zur Vermehrung des Wohlstandes beitragen werde. Dies würde auch immer wieder
von führenden Ökonomen untermauert. Allerdings müssten weitere
Liberalisierungsschritte mit Maß erfolgen, da ein zu rasches Vorgehen neue
Probleme hervorrufen könnte, was die weitgehend homogene Gesellschaft Europas
gefährden würde. Kommissar Mandelsons Vorgangsweise hatte nicht die Mehrheit
der EU-Staaten hinter sich gehabt, bemerkte er kritisch. Möglicherweise sei die
Zeit für größere Abschlüsse noch nicht reif, denn Anliegen aller müsste es
sein, Mindeststandards im Sozial- und Umweltbereich zu entwickeln und
Kinderarbeit auszuschließen.
Sein Klubkollege
Karl Donabauer stimmte dem zu und meinte, bei einem unvorsichtigen Vorgehen
könnten Ziele wie die Bekämpfung des Hungers, die Nachhaltigkeit, der
Umweltschutz und die soziale
Absicherung zu kurz kommen. Der Öffnungsprozess dürfe nicht zu Lasten
der ArbeitnehmerInnen und der Agrarwirtschaft gehen, denn dadurch wären die
existenziellen Grundlagen vieler Menschen, die Kulturlandschaften und die
Nachhaltigkeit gefährdet. Der Welthandel heute habe eine gewaltige Schieflage,
und wer glaube, dass die Öffnung des Welthandels den Hunger bekämpfe, sehe die
Dinge zu einfach. Auch Donabauer zeigte sich unglücklich über Kommissar
Mandelson, der in seinen Augen zu weit gegangen ist und für Europa unhaltbare
Aussagen getroffen hat. Europa habe eine zukunftsweisende Agrarreform zustande
gebracht und diese sei vom Kommissar wieder in Frage gestellt worden. Europa
müsse daher wieder zu einer koordinierten Haltung kommen, wobei er, Donabauer,
es für notwendig halte, den Transit mit einzubeziehen.
Abgeordneter
Roderich Regler (V) gab
zu bedenken, dass die Festlegung auf Mindestarbeitsnormen Entwicklungsländer
aus dem Markt drängen würde, wenngleich diese Mindestanforderungen
grundsätzlich zu unterstützen seien. Regler unterstrich ebenfalls die
Notwendigkeit, die Arbeitsplätze im eigenen Land zu schützen. Den Vorschlag der
Grünen, die Landwirtschaftsverhandlungen abzukoppeln, lehnte er ab, da dies
verhandlungstaktisch nicht sinnvoll sei. Grundsätzlich meinte er, für die
Entwicklungsländer sei Hilfe durch Handel besser, als sich abzuschotten. Den
multilateralen Ansatz der Verhandlungen hielt er für richtig, da bilaterale
Verhandlungen in der globalisierten Welt kaum etwas brächten.
Abgeordneter
Maximilian Hofmann (F)
unterstützte wie sein Vorredner die Ziele des SPÖ-Antrages, sah darin aber
keinerlei Ansätze zu einer Lösung. Er befürworte aber die Linie, die der
Bundeskanzler und damit auch der Wirtschaftsminister vorgeben, nämlich genau
die Entwicklung auf negative und positiven Konsequenzen zu prüfen. Hinsichtlich
der Forderung der Grünen, die Agrarverhandlungen von den anderen Verhandlungen
zu entkoppeln, teilte er die Argumente Reglers.
Bundesminister
Martin Bartenstein
reagierte auf die vorangegangene Diskussion mit der Feststellung, ein
Fehlschlag von Hongkong würde zu Lasten der Entwicklungsländer gehen. Kommissar
Mandelson habe die Botschaften verstanden und agiere nun wesentlich
vorsichtiger. Bartenstein unterstrich abermals, auch er halte ökologische und
soziale Standards für notwendig, man müsse aber respektieren, dass die
Entwicklungsländer das nicht wollen. Die wichtigste Waffe hätten daher die
Konsumentinnen und Konsumenten in der Hand, indem sie bewusst kauften und etwa
von Kinderhand gefertigte Produkte boykottierten.
Zu den Äußerungen
der Abgeordneten nahm Bartenstein ausführlich Stellung und ging auch auf die
Forderungen in den Anträgen auf Stellungnahme ein. So bemerkte er zum
SPÖ-Antrag, dass die Kommission eine umfassende Bewertung der Liberalisierung
des Handels durchführe. Er stimme prinzipiell dem Wunsch nach einer Sozialklausel
zu, diese sei aber angesichts des massiven Widerstands anderer Staaten
realpolitisch nicht durchführbar. Hinsichtlich der Verhandlungen im
Dienstleistungsbereich müsse man besonders auf sensible Sektoren achten. Die
Aufrechterhaltung der Flexibilität des GATS sei ihm ein besonderes Anliegen.
Die Verlängerung der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs) sei bis zum Jahr
2013 beschlossen worden.
Er gab
Abgeordneter Rest-Hinterseer Recht, dass die Hauptsorge den Ärmsten der Armen
zu gelten habe und man dem Süd-Süd-Handel besonders Augenmerk schenken müsse.
Strikt sprach er sich jedoch dagegen aus, alles nur innerhalb der OECD zu
machen, da dies ein Abkoppelung vom multilateralen Prozess darstellen würde und
für die Entwicklungsländer negative Folgen haben würde.
Was die
Entwicklung des ländlichen Raums betrifft, so sei Österreich zwar erfolgreich,
bemerkte Bartenstein, jedoch ziemlich allein innerhalb der Staatengemeinschaft.
Die Entkoppelung der Marktzugangsverhandlungen erachtete der Minister als nicht
zielführend, da dies den Interessen der EU und der Bauern widerspreche.
Bartenstein bekräftigte, dass das Vorsorgeprinzip in den WTO-Vereinbarungen und
im Doha-Papier enthalten sei und bis jetzt große Konfliktfelder zwischen Umwelt
und WTO ausgeblieben seien. Was die Ursprungsregeln betrifft, müsse man
sicherstellen, dass die Produkte auch tatsächlich von den entsprechenden
Ländern kommen.
Bartenstein maß
dem Kohärenzauftrag des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes zwar große
Bedeutung bei, meinte aber, dass man die Verhandlungen damit zu sehr
überfrachten würde. Außerdem funktioniere die WTO gar nicht so schlecht, sagte
er. Er werde aber die für die EZA-Angelegenheiten zuständige Sektionschefin zu
den kommenden Verhandlungen mitnehmen.
Folgender SPÖ-Antrag auf Stellungnahme wurde von
ÖVP und F mehrheitlich abgelehnt:
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG
der Abgeordneten
Dr. Caspar Einem, Mag. Johann Moser
und GenossInnen
betreffend
WTO-Verhandlungen
eingebracht in
der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen
Union am 30.11.2005
Von 13. bis 18.
Dezember 2005 wird in Hongkong die 6. Ministerkonferenz der
Welthandelsorganisation (WTO) stattfinden. Da diese neue Handelsrunde gemäß der
Vereinbarung in Doha eine Entwicklungsrunde sein soll, besteht der zentrale
Auftrag der Teilnehmer der Ministerkonferenz darin, dafür Sorge zu tragen, dass
das Handelssystem eine gerechtere Global Governance im Dienst der
Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen, der Menschenrechte und der
Nachhaltigkeit fördert.
Der Standpunkt
der EU zum Entwurf der WTO-Ministererklärung soll im Rahmen einer Sondertagung
des Rats der Europäischen Union am Rande der WTO-Konferenz festgelegt werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten unterstützen den multilateralen WTO-Prozess in der
Überzeugung, dass globaler Handel globaler Regeln bedarf. Die Verständigung auf
gemeinsame Regeln sollte Transparenz und mehr Fairness für die beteiligten
Länder und nachhaltige Entwicklung für ihre Bevölkerungen bringen. Tatsächlich
steht das im WTO-Abkommen von Marrakesch 1994 vereinbarte Konzept einer
Welthandelsorganisation, deren Ziel die weitere Liberalisierung des weltweiten
Handels ist, in vieler Hinsicht einer sozial gerechten, umweltfreundlichen,
nachhaltigen Entwicklung entgegen.
Der im Februar
2004 von der ILO-Weltkommission veröffentlichte Bericht „Eine faire
Globalisierung – Chancen für alle schaffen“ hat zu Recht darauf hingewiesen,
dass die Globalisierung trotz aller ökonomischen Vorteile den Abstand zwischen
armen und reichen Teilen der Gesellschaft deutlich vergrößert hat und dass
Nutzen und Lasten aus der Globalisierung zwischen und innerhalb der Staaten
ungleich verteilt sind. Die ILO-Weltkommission empfahl daher als eine
Konsequenz die Förderung des sozialen Dialogs in internationalen Organisationen
wie der WTO durch formale Konsultationsstrukturen. Aus Sicht der
unterzeichneten Abgeordneten stellt diese Empfehlung der ILO-Weltkommission
einen wichtigen ersten Schritt in die richtige Richtung dar, dessen Umsetzung
dringend geboten wäre. Das eigentliche Ziel in diesem Zusammenhang muss es
bleiben, Sozial- und Umweltstandards in das Regelungswerk der WTO zu
integrieren. Es ist bedauerlich, dass die EU mittlerweile dieses Ziel aus den
Augen verloren hat und auch Österreich, anders als zur Zeit der
Wirtschaftsminister Schüssel und Farnleitner, diese Forderung nicht mehr mit
Nachdruck unterstützt. Umso mehr begrüßen die unterzeichneten Abgeordneten die
vom Europäischen Parlament am 15. November 2005 verabschiedete Entschließung
zur sozialen Dimension der Globalisierung, die die EU-Kommission auffordert,
bis spätestens Juni 2006 eine Konferenz auf Ministerebene zu den Themen Handel,
Beschäftigung und Kernarbeitsnormen auszurichten und im Vorfeld mit den in der
WTO vertretenen Entwicklungsländern einen Dialog über die Zusammenhänge
zwischen Handel, Beschäftigung und Mindestarbeitsnormen aufzunehmen.
Im Vordergrund
der öffentlichen Debatte steht vielfach die Frage, wie schnell eine weitere
Liberalisierung des Handels erreicht werden kann. Stellt man stattdessen das
Ziel, den internationalen Handel fair zu gestalten in den Raum, so müsste
hingegen der Schaffung qualitativ hochwertiger Regeln als notwendige Voraussetzung
für weitere Handelsliberalisierungen Priorität eingeräumt werden. Beachtenswert
in diesem Zusammenhang ist die von Bundeskanzler Schüssel im Oktober d.J. im
Rahmen des EU-Dreiergipfels der Sozialpartner zur Zukunft der EU gemachte
Aussage, dass vor weiteren großen Liberalisierungsschritten im Rahmen der WTO
eine Evaluierung der bisher erfolgten Liberalisierungsschritte durch die
Sozialpartner erfolgen sollte.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag
auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG
Der ständige
Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:
Die
Bundesregierung , insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,
wird im Zusammenhang mit den WTO-Verhandlungen aufgefordert, im Rahmen der EU
dafür einzutreten,
- dass
die bestehenden WTO-Abkommen und bislang vollzogenen Liberalisierungsschritte
einer umfassenden Bewertung hinsichtlich ihrer bisherigen wirtschaftlichen,
sozialen, umweltbezogenen und entwicklungspolitischen Auswirkungen unterzogen
werden sollten, bevor weitere große Liberalisierungsschritte im Rahmen der WTO
vereinbart werden;
- dass
elementare ArbeitnehmerInnenrechte, wie das Verbot von Kinderarbeit, ein
umfassendes Diskriminierungsverbot von Frauen sowie das Verbot von
Zwangsarbeit, das Recht auf Bildung freier Gewerkschaften und die Freiheit der
Gewerkschaften an Lohnverhandlungen beteiligt zu sein, als Sozialklausel im
Vertragswerk der WTO rechtlich verbindlich und einklagbar gemacht werden;
- dass
die EU-Kommission gemäß dem Verhandlungsmandat aus dem Jahr 1999 für die
WTO-Ministerkonferenz in Seattle eine Konferenz auf Ministerebene zu den Themen
Handel, Beschäftigung und Kernarbeitsnormen bis Juni 2006 ausrichtet. Im
Vorfeld dazu sollte vor allem mit jenen WTO-Mitgliedern, die Entwicklungsländer
sind, ein Dialog über die Zusammenhänge zwischen Handel, Beschäftigung und
Mindestarbeitsnormen aufgenommen werden;
- dass
Präferenzzollsysteme, wie sie die EU anwendet, bis zur verbindlichen
Berücksichtigung von Mindestarbeits- und Umweltstandards in der WTO auch von
anderen Ländern angewandt werden;
- dass
die Handels-, Landwirtschafts- und Außenpolitik der EU mit der
Entwicklungspolitik im Sinne von Artikel 178 des Vertrages und mit den
Millenniums-Entwicklungszielen vereinbar sind;
- dass
den Entwicklungsländern (LDCs) zollfreier Zugang zu den Märkten der
Industrieländer gewährt wird;
- dass
die anlässlich der Konferenz von Doha im November 2001 vorgesehene und mit dem
Beschluss vom 30. August 2003 ermöglichte Änderung des TRIPS-Abkommens endlich
umgesetzt wird, damit lebensrettende Medikamente gegen HIV/AIDS, Tuberkulose,
Malaria und andere epidemische Erkrankungen in den Entwicklungsländern so
umfassend und billig wie möglich verfügbar sind. Dabei ist darauf zu achten,
dass Entwicklungsländern auf möglichst unbürokratische Weise die Vergabe von
Zwangslizenzen und Parallelimporte ermöglicht wird;
- dass
der Abbau von Exportförderungen für landwirtschaftliche Produkte vorangetrieben
wird;
- dass
öffentliche Dienstleistungen - auch jene „gemischter Erbringung“ wie Bildung
und Gesundheit etc. - aus dem GATS verbindlich auszunehmen sind:
- dass
der geltende Request&Offer-Verhandlungsmodus beizubehalten ist, der es den
Staaten überlässt, nur jene Sektoren und Erbringungsarten zu definieren, in
denen man Liberalisierungen vornehmen möchte und dass daher die EU auf
"benchmarks", das heißt verpflichtende quantitative und qualitative
Mindestliberalisierungen in ihrer Verhandlungsstrategie verzichtet. Ebenso ist
bezüglich der von der EU gewünschten plurilateralen Verhandlungen vorzusehen,
dass diese auf freiwilliger Basis erfolgen und klar im Rahmen des
„Single-Undertakings“ der Doha-Runde verankert werden.
Das
gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz
umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes
gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder
Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.
Folgender G-Antrag auf Stellungnahme wurde von ÖVP
und F mehrheitlich abgelehnt:
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG
der Abgeordneten
Heidemarie REST-HINTERSEER
betreffend 6.
WTO-Ministerkonferenz in Hongkong
(RAT 13445/05
Ratstagung „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ (Luxemburg, 18.
Oktober 2005) WTO-Entwicklungsagenda von Doha (60115/EU XXII.GP) und RAT
12697/05 WTO: Sechste Ministerkonferenz in Hong Kong (13. – 18. Dezember 2005)
(60377/EU XXII. GP)
Das 6.
Ministertreffen der Welthandelsorganisation WTO findet in Hong Kong vom 13. bis
18. Dezember 2005 statt. Ein erster Entwurf des Abschlussdokuments wurde von
Pascal Lamy am 26. November präsentiert, der in seiner Vagheit die geringen
Fortschritte in den Verhandlungen seit der 5. WTO-Ministerkonferenz in Cancún
widerspiegelt. Grundlage dieser Verhandlungen bildete das Arbeitsprogramm, das
vom General Council der WTO am 1. August 2004 beschlossen worden war.
Die
Doha-Entwicklungsrunde sollte den Entwicklungsländern, und hier vor allem den
ärmsten Least Developed Countries (LDCs), eine Entwicklung über verbesserte
Handelsbedingungen ermöglichen. So heißt es in der Doha-Deklaration:
„International trade can play a major role in the promotion of economic
development and the alleviation of poverty. … We recognize the particular
vulnerability of the least-developed countries and the special structural
difficulties they face in the global economy. We are committed to addressing
the marginalization of least-developed countries in international trade and to
improving their effective participation in the multilateral trading system.”
Dagegen sind die
derzeitigen Verhandlungen geprägt von einem Tauziehen zwischen den
Entwicklungsländern, denen die bisherigen Angebote im Agrarbereich zu wenig
weit gehen, und den Industrieländern, deren Hauptinteresse vor allem beim
Marktzugang für Nicht-Agrarprodukte (NAMA) und dem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)
liegt. Das von der EU am 28. Oktober vorgelegte Forderungspaket für die NAMA-
und GATS-Verhandlungen hat dabei eher zu einer Verhärtung denn zu einer
Annäherung der Positionen geführt.
Gerade in
Bereichen, die für die LDCs von großer Bedeutung sind - wie der
Sonderbehandlung von Entwicklungsländern (Special and Differential Treatment),
der Umsetzung des Zugangs zu billigeren Medikamenten im Rahmen des Abkommens
über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) oder
die immer wieder auf die lange Bank geschobenen Maßnahmen im Baumwollbereich -,
ist ein sehr geringes Interesse seitens der Industrieländer zu verzeichnen.
Auch im
Umweltbereich sind die Verhandlungen im Committee for Trade and Environment
nicht viel weiter gekommen. Dabei sind die Erhaltung einer intakten Umwelt
sowie die Förderung umweltfreundlicher Produkte und Produktionsverfahren die
Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung.
Daher stellt die unterfertigte
Abgeordnete folgenden
Antrag
auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs 2 B-VG
Der
EU-Unterausschuss des Hauptausschusses wolle beschließen:
Die zuständigen
Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden ersucht, im Rahmen der
EU-Beratungen zur Erarbeitung der EU-Position im Hinblick auf die
WTO-Verhandlungen auf allen Ebenen darauf hinzuwirken,
1. dass das Ziel,
die Doha-Runde zu einer Entwicklungsrunde zu machen, ernst genommen wird, dass
vor allem die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) im Hinblick auf die
Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele der UNO (MDGs) daraus Nutzen
ziehen können und dass eine unabhängige Evaluierung der bisherigen
Liberalisierungsschritte unter diesen Gesichtspunkten vorgenommen wird,
2. dass die
Europäische Kommission davon Abstand nimmt, die Verhandlungen im Agrarbereich
mit den Verhandlungen im Bereich des Marktzugangs für Nicht-Agrarprodukte
(NAMA) und dem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) zu
junktimieren,
3. dass
sichergestellt ist, dass durch verbesserte Kohärenz Konflikte zwischen den
multilateralen Umweltabkommen (MEAs) und WTO-Vorschriften vermieden werden,
wobei die Umweltabkommen einschließlich ihrer Durchsetzungsmöglichkeiten
gestärkt werden müssen,
4. dass
WTO-Vorschriften mit den Bestimmungen der internationalen Übereinkommen im
Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Konvention über die
biologische Vielfalt (CBD), des Entwicklungsprogramms der UNO (UNDP) und der
Landwirtschaftsorganisation der UNO (FAO) in Einklang gebracht werden und dass
den betreffenden UN-Organisationen ein permanenter Beobachterstatus bei der WTO
eingeräumt wird,
5. dass die
Europäische Kommission sich massiv für die Förderung umweltfreundlicher
Produkte und Produktionsverfahren einsetzt und dazu Vorschläge einbringt,
6. dass die dem
Ausschussbericht 1178 d.B. angeschlossene Vierparteien-Entschließung
betreffend die österreichische
Position zu den WTO-Verhandlungen im Bereich des Agrarhandels in vollem Umfang
berücksichtigt wird,
7. dass das
Vorsorgeprinzip in den WTO-Verträgen verankert wird, was bedeutet, dass der
Agrarhandel mit den Interessen der KonsumentInnen hinsichtlich hoher
Lebensmittelqualität, Entwicklung des ländlichen Raumes sowie des Umwelt- und
Tierschutzes im Einklang stehen soll,
8. dass,
unabhängig von den Verhandlungsergebnissen im gesamten Agrarbereich, in
Hongkong ein Beschluss im Baumwollbereich gefällt wird und die EU den von
Tschad am 18. November 2005 präsentierten Vorschlag von vier afrikanischen
Ländern unterstützt, der eine völlige Streichung aller handelsverzerrenden
staatlichen Stützungen bis 2006 bzw. 2009 vorsieht,
9. dass
Entwicklungsländern bei den NAMA-Verhandlungen genügend Spielraum zur Gestaltung
einer eigenständigen Entwicklungsstrategie zur Verfügung steht,
10. dass Bedenken
von Entwicklungsländern (v.a. seitens der AKP-Partnerländer der EU) Rechnung zu
tragen ist, wonach deutliche Zollreduktionen im Nichtagrarbereich (durch die
Anwendung der sog. Schweizer Formel) zu Deindustrialisierung und
Arbeitslosigkeit und zu einer bedeutenden Verringerung von Regierungseinnahmen
führen können,
11. dass die
Europäische Kommission von ihrer Forderung nach „Sektoralen Initiativen“ im
Rahmen der NAMA-Verhandlungen Abstand nimmt, vor allem in den umweltsensitiven
Bereichen der Forstwirtschaft, der Fischerei und der Rohstoffindustrie,
12. dass die EU
energisch allen Versuchen entgegentritt, Umwelt- oder Sozialgesetze als
nicht-tarifäre Handelshemmnisse einzustufen,
13. dass die
Ausnahme der öffentlichen Dienstleistungen aus dem GATS weiterhin gesichert
bleibt,
14. dass die
Flexibilität des GATS, die es Ländern erlaubt, den Dienstleistungsbereich nach
ihren eigenen Entwicklungserfordernissen zu öffnen, weiterhin gegeben ist und
der plurilaterale Ansatz nicht unterstützt wird, bei dem Länder, an die
Forderungen gerichtet werden, in einen Verhandlungsprozess eintreten müssen,
15. dass den
Maßnahmen zur Sonderbehandlung von Entwicklungsländern (SDT) mehr Beachtung
geschenkt wird, die Liste dieser Maßnahmen erweitert wird und dass Art. XXIV
des GATT dahingehend abgeändert wird, dass eine solche Sonderbehandlung künftig
auch Teil bilateraler und regionaler Handelsverträge sein kann,
16. dass im
Rahmen des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen
Eigentums (TRIPs) die Verlängerung
der Übergangsfrist für Entwicklungsländer um mindestens weitere zehn Jahre
beschlossen wird,
17. dass der
ergänzende Beschluss des General Council zu Art. 31 des TRIPs (über Öffentliche
Gesundheit und den Zugang zu Medikamenten) vom 30. August 2003 formell in das
TRIPs übernommen wird und Entwicklungsländern Hilfestellung gegeben wird, diese
Regelung auch zu nutzen und
18. dass
finanzielle Unterstützungen für handelsbezogene Maßnahmen („aid for trade“)
nicht an Verhandlungsfortschritte bzw. Liberalisierungsmaßnahmen gekoppelt sind
sondern der Umsetzung von nationalen Entwicklungsplänen stärker als bisher
Rechnung tragen.
Diese
Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw.
auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der
durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.
Folgender G-Antrag auf Stellungnahme wurde von ÖVP
und F mehrheitlich abgelehnt:
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG
der Abgeordneten
Heidemarie REST-HINTERSEER
betreffend
Agrarverhandlungen im Rahmen der 6. WTO-Ministerkonferenz in Hongkong
(RAT 13445/05
Ratstagung „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ (Luxemburg, 18.
Oktober 2005) WTO-Entwicklungsagenda von Doha (60115/EU XXII.GP) und RAT
12697/05 WTO: Sechste Ministerkonferenz in Hong Kong (13. – 18. Dezember 2005)
(60377/EU XXII. GP)
„Die
Landwirtschaft ist aufgrund der Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, die
natürlichen Ressourcen und Landschaften einer der sensibelsten Bereiche des
Welthandels. Sie ist weiterhin Haupteinkommens- und Beschäftigungsquelle in den
meisten Entwicklungsländern, wo durchschnittlich die Existenz von 50% der
Menschen von der Landwirtschaft abhängt (in manchen Ländern sind es 80%).
Zur Bekämpfung
von Hunger und Mangel bedarf es einer Orientierung der Agrarpolitiken am Modell
der „Ernährungssouveränität“ und einer bäuerlichen Produktion von
Grundnahrungsmitteln vorrangig für den regionalen Markt statt für den
Weltmarkt. Das Versprechen aller Regierungen der Welt, Hunger und Armut bis
2015 um die Hälfte zu reduzieren, muss auch im Rahmen der
WTO-Agrarverhandlungen eingelöst werden.
Die bestehenden
Regeln und Liberalisierungsziele der Welthandelsorganisation WTO gefährden
kleinstrukturierte Landwirtschaften vor allem in benachteiligten Gebieten. Die
erste Priorität der Agrarverhandlungen muss daher darin bestehen, Handelsregeln
zu vereinbaren, welche die landwirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung
sowie die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern fördern, ohne die
grundlegenden Ziele der multifunktionalen Landwirtschaft in der Europäischen
Union zu gefährden.
Öffentlichkeit,
Parlamente, Nichtregierungs- und Konsumentenschutz-Organisationen müssen mehr
als bisher an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Für Österreich
ist es wesentlich, dass mit der Globalisierung der Märkte weiterhin
gewährleistet ist, dass am heimischen Markt für Konsumenten qualitativ
hochwertige Produkte gehandelt werden und den österreichischen Bauern es
möglich sein muss, nachhaltig zu produzieren, wie es auch im europäischen
Modell der Landwirtschaft vorgesehen ist.
Der Rat der
Europäischen Union hat daher auch in zahlreichen Ratsbeschlüssen immer wieder
unterstrichen, dass die Beschlüsse der Agrarreform aus 2003 für die weiteren
Verhandlungen gerade bei der WTO den Rahmen für die Verhandlungen abstecken, da
nur so die wichtigen Ziele der europäischen Landwirtschaft umsetzbar sind.
Auch die
Verhandlungserfolge im Bereich des Exportwettbewerbs sind bisher nicht
ausreichend, um eine Ausgewogenheit zu erreichen. Der volle Parallelismus bei
den Exportförderungen (Exportstützungen, Exportkredite und
Exportversicherungsmodelle, Staatshandel und Nahrungsmittelhilfe) muss erst
erzielt werden.
Auch bei den non
trade concerns ist noch eine entsprechende Berücksichtigung in den
Verhandlungen notwendig. Es müssen zufrieden stellende Verhandlungsergebnisse
bei Umwelt- und Konsumentenanliegen, Nahrungsmittelsicherheit und Tierschutz
erzielt werden.
Schlussendlich
ist ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis in allen Bereichen notwendig. Nur so
kann für alle Seiten ein Erfolg bei den Verhandlungen erzielt werden.
Daher stellt die
unterfertigte Abgeordnete folgenden
Antrag
auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG
Der
EU-Unterausschuss des Hauptausschusses wolle beschließen:
Die zuständigen
Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden ersucht, im Rahmen der
EU-Beratungen zur Erarbeitung der EU-Position im Hinblick auf die
WTO-Verhandlungen auf allen Ebenen darauf hinzuwirken,
1. dass
einer fairen, transparenten und demokratischen Handelspolitik, die den
Menschenrechten, der Armutsbekämpfung und dem Umweltschutz dient, zum
Durchbruch verholfen wird,
2. dass
die Export-Subventionen, Export-Kredite und sonstigen Unterstützungsmaßnahmen
der Industrieländer im Bereich der Landwirtschaft, die zu Verzerrungen auf dem
Weltmarkt führen und negative Auswirkungen auf die lokalen Märkte haben unter
der Bedingung vollständiger Parallelität reduziert werden und im Rahmen eines
verbindlichen Zeitplans auslaufen,
3. dass
die Märkte der Industrieländer für Agrarprodukte der ärmsten Länder (LDCs) des
Südens nach dem Vorbild der EU („Everything but Arms“ EBA Initiative) geöffnet
werden,
4. dass
die Entwicklungsländer die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen gegen Dumping zu
ergreifen und ihre Landwirtschaft durch die Kennzeichnung besonderer Produkte
(sog. special products) zu schützen. Um den ärmsten Entwicklungsländern eine
echte Hilfestellung zu bieten, soll eine gewisse Differenzierung unter den Entwicklungsländern
gewährleistet sein,
5. dass
die Förderungen der Industrieländer im Agrarbereich so gestaltet werden, dass
sie die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltig, sozial und ökologisch
ausgerichteten Landwirtschaft stärken. Die Grundpfeiler des Europäischen
Agrarmodells (nachhaltig, flächendeckend, ökologisch) werden hierbei als
richtungweisend erachtet. Die Sensibilitäten der europäischen Landwirtschaft
sollen insbesondere in den Bereichen wie Zucker, Butter, Rindfleisch, Milch,
Obst, Gemüse und Getreide berücksichtigt werden und in Richtung eines
qualitativen Außenschutzes weiterentwickelt werden.
6. dass
Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich die Agrarpolitiken am Modell
der „Ernährungssouveränität“ orientieren können und die Produktion von
Grundnahrungsmitteln vorrangig für den regionalen Markt statt für den Weltmarkt
stattfinden kann,
7. dass
die internationalen Menschenrechts-, Arbeitsrechts- und Umweltabkommen von den
Handelsregelungen der WTO nicht ausgehebelt werden können, sondern gegenüber
den Handelsabkommen als gleichrangig berücksichtigt werden wie z.B.: das
Cartagena-Protokoll, das erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln für den
grenzüberschreitenden Handel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
vorsieht und den Staaten das Recht einräumt, den Import von GVO aus Gründen der
Vorsorge zu verbieten,
8. dass
der Verlauf der Verhandlungen nachvollziehbar und transparent erfolgt und die
Entwicklungsländer und alle WTO-Mitgliedstaaten in vollem Umfang mit einbezogen
werden,
9. dass
die nachhaltige Entwicklung insbesondere im Zusammenhang mit Umweltschutz und
der sozialen Dimension im Rahmen der WTO gefördert und damit insbesondere der
faire Handel gestärkt wird,
10. dass der
Agrarhandel mit den Interessen der Europäischen Konsumenten und Konsumentinnen
hinsichtlich hoher Lebensmittelqualität, Entwicklung des ländlichen Raumes, Umwelt- und
Tierschutz in Einklang gebracht und das Vorsorgeprinzip in den WTO-Verträgen
stärker verankert wird,
11. dass
Pflanzensorten oder Tierrassen von der Möglichkeit der Patentierung ausgenommen
werden und das Recht auf Patentierung kein Eigentumsrecht an einem Lebewesen
darstellen darf,
12. dass die
Öffentlichkeit, Parlamente, Nichtregierungs- und Konsumentenschutz-
Organisationen mehr als bisher an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen
beteiligt werden.
Diese
Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw.
auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der
durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.