
„Ziele und Inhalte zukünftiger
Investitionsschutzabkommen“
Parlamentarische Enquete
Mittwoch, 6. Oktober
2004
(Stenographisches Protokoll)
Parlamentarische Enquete
Mittwoch, 6. Oktober 2004
(XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates)
Thema
„Ziele und Inhalte zukünftiger Investitionsschutzabkommen“
Dauer der Enquete
Mittwoch, 6. Oktober 2004: 10.06 –
13.51 Uhr
*****
Tagesordnung
A) Eröffnung:
Vorsitzender Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner
B) Einleitungsreferate:
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein
C) Einleitende Statements der
Parlamentsfraktionen:
Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP)
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ)
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche)
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne)
D) Impulsreferate:
Rainer
Geiger (Deputy Director, Directorate of Financial, Fiscal and Enterprise
Affairs, OECD – Paris)
Ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. August Reinisch (Universität Wien, Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen)
E) Diskussion mit Experten
*****
Inhalt
A) Eröffnung
Vorsitzender
Abg. Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 3
B) Einleitungsreferate
Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser .................................................................. 3
Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ...................................................................... 7
C) Einleitende Statements der
Parlamentsfraktionen
Abg. Dipl.-Ing. Hannes Missethon ................................................................................ 9
Abg. Dr. Christoph Matznetter ................................................................................... 10
Abg. Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann .......................................................................... 12
Abg. Michaela Sburny ................................................................................................. 13
D)
Impulsreferate
Rainer Geiger ................................................................................................................ 15
Ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. August Reinisch ............................................................. 17
E) Diskussion mit Experten
Univ.-Prof. Dr. Peter Egger .................................................................................. 19, 44
Direktor Karl Sauvant ..................................................................................... 20, 38, 52
Univ.-Prof. Dr. Christoph Schreuer .............................................................. 22, 39, 49
Mag. Elisabeth Beer .............................................................................................. 23, 52
Ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Bellak .................................................................... 25, 41
Mag. Karin Küblböck ............................................................................................ 26, 40
Abg. Dkfm. Dr. Hannes Bauer .................................................................................... 28
Abg. Mag. Werner Kogler ............................................................................................ 29
Abg. Heidemarie Rest-Hinterseer ....................................................................... 30, 51
Mag. Ernst Tüchler ....................................................................................................... 31
Abg. Petra Bayr ............................................................................................................ 33
Abg. Mag. Johann Moser ............................................................................................ 34
Nonno Tobias Breuss .................................................................................................. 35
MMag. Cornelia Staritz ......................................................................................... 37, 56
Abg. Mag. Ulrike Lunacek .................................................................................... 42, 57
Ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. August Reinisch ............................................................. 44
MR Dr. Manfred Schekulin .......................................................................................... 46
Mag. Elfriede Schachner ............................................................................................. 47
Mag. Herbert Schaupp ................................................................................................. 48
Rainer Geiger ................................................................................................................ 53
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker ...................................................................... 54
Mag. Eva Dessewffy ..................................................................................................... 55
Schlusswort
Vorsitzende Abg. Michaela Sburny ............................................................................ 58
Beginn der Enquete: 10.06 Uhr
Vorsitzende: Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner, Abgeordnete
Petra Bayr, Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann,
Abgeordnete Michaela Sburny.
*****
Eröffnung
Vorsitzender Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner:
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie sehr herzlich
zur Parlamentarischen Enquete mit dem Titel „Ziele und Inhalte zukünftiger
Investitionsschutzabkommen“ begrüßen und die Sitzung eröffnen.
(Es erfolgen technische Mitteilungen und
Hinweise auf das Procedere bei der Enquete durch den Vorsitzenden.)
Eingangs werden Herr Bundesminister Mag. Grasser und Herr Bundesminister Dr. Bartenstein, jeweils für zirka sieben Minuten, einleitende Worte zu uns sprechen. In wieterer Folge wird je ein Vertreter der Parlamentsfraktionen ein Statement zu je maximal fünf Minuten abgeben. Anschließend folgen die Referate der von den Regierungsparteien und den Oppositionsparteien nominierten Experten.
Ich erteile nun Herrn Bundesminister Mag. Grasser für sein Einleitungsreferat das Wort. – Bitte.
Einleitungsreferate
10.08
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Vorsitzender! Werter Regierungskollege! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten zum Nationalrat! Bundesräte, Expertinnen und Experten, Vertreter der verschiedenen Ministerien, Organisationen und Institutionen!
Ich darf einen praktischen Einstieg in das heutige Thema „Ziele und Inhalte zukünftiger Investitionsschutzabkommen“ vornehmen und verdeutlichen, wie eine Investitionsentscheidung aus der Sicht eines Unternehmens, eines österreichischen Klein- und Mittelbetriebs aussieht. Ich darf versuchen zu veranschaulichen, worum es eben beim Thema Investitionsschutzabkommen grundsätzlich geht.
Wenn Sie sich einen Klein- und Mittelbetrieb vor Augen führen, zum Beispiel einen Spezialgeräteerzeuger, der bisher in Österreich, dann in Europa tätig war und jetzt sagt, er möchte seinen Markt in den asiatischen Raum ausweiten, nach Indien gehen, dann wird dieses Unternehmen wahrscheinlich eine Direktbeteiligung in Indien erwägen, wird nicht nur Kapital in das indische Unternehmen einbringen wollen, sondern auch Sacheinlagen, also im konkreten Fall zum Beispiel Spezialgeräte, wird vor Ort Investitionen durchführen wollen und wird zu diesem Zweck auch darum gebeten werden, ein Beteiligungsdarlehen einzuräumen, weil Finanzierungen in Indien, wie wir wissen, zu wesentlich höheren Zinssätzen vorgenommen werden, als das in Österreich der Fall ist.
Was ich damit sagen will, ist Folgendes: So ein Unternehmen wird Neuland betreten. Es treten folgende Fragen auf: Wie schaut es mit der politischen Stabilität dieses Landes aus? Wie schaut es mit dem Eigentumsschutz der eingebrachten Sachgüter aus? Wie schaut es mit dem Rücktransfer aus, was das eingebrachte Kapital betrifft, was allfällige Erträge betrifft, was die Rückführung des Beteiligungsdarlehens betrifft?
Wie schaut es mit der steuerlichen Behandlung vor Ort aus, etwa mit dem Bestehen eines Doppelbesteuerungsabkommens? Gibt es ein solches oder nicht? Wie schaut es mit der Rechtssicherheit aus? Wie schaut es mit der Rechtsdurchsetzung vor Ort aus, wenn es Rechtsstreitigkeiten geben sollte?
Man muss also Investitionsschutzabkommen vor einem breiten Hintergrund sehen. Man muss sehen, dass ein Unternehmen, das diesen Schritt in einen grundsätzlich anderen Markt wagt, natürlich auf breiter Basis bestrebt sein wird, Informationen einzuholen. Bei diesem grundsätzlichen Schritt muss es beachten, welche Garantiemöglichkeiten, welche Investitionsgarantien, welche Investitionsschutzabkommen und welche steuerlichen Rahmenbedingungen gegeben sind.
Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen ist zu beachten, welchen Beitrag das Bundesministerium für Finanzen zur Absicherung grenzüberschreitender Investitionen leisten kann. Es gibt eine ganze Reihe von Risikoabsicherungsinstrumenten gegen klassische mit Auslandsinvestitionen verbundene Risken, wobei wir versuchen, Investoren aus Österreich, die eben diesen Schritt in andere Länder, in andere Märkte machen, zu begleiten.
Um welche Risken geht es
grundsätzlich? – Es geht um politische Risken. Es geht um Transferrisken.
Es geht um wirtschaftliche Risken. Es geht um das Risiko einer ungewissen
Rechtsdurchsetzung.
Wir bieten hier ein umfassendes Investitionsgarantieinstrumentarium an. Erwähnt sei dabei die Oesterreichische Kontrollbank, mit der wir seit langem in bewährter Weise zusammenarbeiten. Da geht es um das Absichern politischer Risken. Erwähnt sei auch die Austria Wirtschaftsservice, die gemeinsam von Martin Bartenstein und mir verantwortet wird. Da geht es um die Absicherung wirtschaftlicher Risken. Wir haben Garantieinstrumente durch die Beteiligung an internationalen Garantieinstitutionen wie zum Beispiel der MIGA – der Multilateral Investment Guarantee Agency – anzubieten, wo es auch um politische Risken geht. Natürlich ist auch eine Risikoabsicherung durch die Beteiligung am Abschluss von Investitionsschutzabkommen möglich.
Wenn wir sehen, welchen Weg die österreichische Wirtschaft in den letzten Jahren und Jahrzehnten gegangen ist, dann muss man sagen: Es war ein sehr erfolgreicher Internationalisierungskurs österreichischer Auslandsinvestoren gegeben. Es konnte konkreten Investitionsvorhaben vieler österreichischer Unternehmen dank eingeräumter Investitionsgarantien und eines flächendeckenden Netzwerks bilateraler Investitionsschutzabkommen mit verschiedenen Transformationsländern, im österreichischen Fall vor allem mit Zentral- und Osteuropa, aber durchaus zunehmend auch mit Asien und dem arabischen Raum, zum Durchbruch verholfen werden.
Das Bundesministerium für Finanzen hat versucht, gemeinsam mit anderen Ressorts maßgeblich auf breiter Basis zur Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft über entsprechende Rahmenbedingungen beizutragen.
Das statistische Zahlenmaterial spricht in diesem Zusammenhang Bände. Ich darf in Anbetracht der Kürze meines Einleitungsreferats nur Folgendes erwähnen: Sie haben die Meldungen der letzten Tage und Wochen sicherlich gehört, aus denen hervorgegangen ist, dass der Wert strategischer Firmenbeteiligungen von Österreichern im Ausland Ende des Jahres 2003 bereits auf 47 Milliarden € geschätzt worden ist und demnach erstmals höher ist als das, was ausländische Beteiligungen in Österreich ausmachen, die auf knapp 46,7 Milliarden € geschätzt worden sind. Ich verweise auf die enorme Dynamik, die es beim Anstieg österreichischer Direktinvestitionsflüsse nach Zentraleuropa und Osteuropa seit der Öffnung dieser Märkte gegeben hat.
Wenn man vor diesem Hintergrund fragt, welche globalen Entwicklungstendenzen wir hier sehen, mit welchen Tendenzen österreichische Unternehmen konfrontiert sind, dann denke ich, dass die Zeit nach Abschluss der Privatisierungswelle in den osteuropäischen Nachbarländern kommt. Nach einer gewissen Marktsättigung, die in den nächsten Jahren durchaus erreicht werden wird, wird es aus meiner Sicht zu einer stärkeren Investitionsverlagerung auch in weiter entfernte Märkte wie zum Beispiel Asien kommen. Es gibt immer mehr österreichische Unternehmen, die bereits nach China gegangen sind, die weiterhin nach China und nach Indien gehen werden; auch viele andere Märkte sind interessant. Damit wird sich natürlich das Thema Investitionsschutzabkommen immer stärker stellen.
Was ist Ziel und Zweck dieser bilateralen Investitionsschutzabkommen? – Selbstverständlich geht es im österreichischen Fall um die Förderung und den Schutz von Auslandsinvestitionen in der Nachinvestitionsphase. Es geht um die Schaffung günstiger wechselseitiger Rahmenbedingungen für Auslandsinvestitionen. Es geht um die Risikobeseitigung beziehungsweise Risikominimierung unter gleichzeitiger Schaffung erhöhter Rechtssicherheit. Es geht um die völkerrechtliche Absicherung von Auslandsinvestitionen beziehungsweise die Zusicherung völkerrechtlicher Schutzmechanismen, die den Investoren und deren Investitionen ab beziehungsweise nach der Genehmigung des Gastlandes zur Durchführung einer Investition eben in dieser Nachinvestitionsphase zugute kommen sollen.
Sie kennen die Schutzmechanismen, die mit bilateralen Investitionsschutzabkommen verbunden sind. Ich nenne beispielhaft das Diskriminierungsverbot, die Meistbegünstigungsklausel, die Inländergleichbehandlung. Ich nenne den umfassenden Eigentumsschutz und die Entschädigungspflicht im Enteignungsfall, die Garantie des freien Transfers in frei konvertierbarer Währung hinsichtlich aller Zahlungen im Zusammenhang mit einer Investition und die Rechtsweggarantie durch die Möglichkeit der freien Wahl bezüglich der Anrufung internationaler Schiedsgerichte zur Beilegung von Streitigkeiten.
Es muss uns, meine Damen und Herren, um einen hohen Schutzstandard unserer österreichischen Investitionen auch im Interesse des österreichischen Steuerzahlers gehen. Es ist sicherlich nicht nur im Interesse der Entwicklungsländer, sondern auch im Interesse Österreichs, dass man einen hohen Schutzstandard garantieren kann, weil natürlich die Republik Österreich im Rahmen des für die österreichische Wirtschaft bereitgestellten Investitionsgarantiesystems auch Haftungen für politische Risken beziehungsweise Tatbestände übernimmt. Zu denken ist an Enteignung, Verstaatlichung, Vermögensentzug, Transferbeschränkung und andere Risken. Wir sind mit solchen Garantieinstrumentarien auch dem österreichischen Steuerzahler entsprechend verpflichtet, weil Schadensausfälle bei Schadensauszahlungen der Republik auf Grund derartiger Tatbestände weitestgehend und möglichst hintanzuhalten sind. Das wiederum kann durch einen hohen Schutzstandard in Investitionsschutzabkommen gewährleistet werden.
Die österreichischen bilateralen Investitionsschutzabkommen werden auf Basis des österreichischen Mustervertrages, der eine Weiterentwicklung eines OECD-Basisentwurfs aus dem Jahr 1962 darstellt, verhandelt. Sie werden zwischen Staaten beziehungsweise alternativ zwischen Regierungen auf der Basis der Gegenseitigkeit verhandelt. Sie werden in der Regel zwischen einem Kapital exportierenden Industriestaat und einem Kapital importierenden Transformations-, Entwicklungs- und Schwellenland abgeschlossen, wobei es in den letzten Jahren auch immer mehr Investitionsschutzabkommen zwischen solchen Transformations-, Entwicklungs- und Schwellenländern gegeben hat.
Diese österreichischen bilateralen Investitionsschutzabkommen sind im Gegensatz zum US-Mustertext und zum MAI-Vertragsentwurf vom Anwendungsbereich her – ich habe das bereits betont – auf die Postinvestitionsphase beschränkt. Das heißt, die Zulassung der Investitionen an sich steht unter einem Gesetzesvorbehalt. Es verbleibt daher voll in der Souveränität der jeweiligen Gaststaaten, zu entscheiden, ob und wenn unter welchen Bedingungen konkrete Investitionen zugelassen werden. Es gibt also keinen Zwang zur Marktöffnung.
Wir haben bis jetzt 67 Abkommen abgeschlossen, 56 davon sind bereits in Kraft getreten. Die Schwerpunktregionen kennen Sie, das waren bis 1997 vor allem die Länder Zentraleuropas und Osteuropas, das waren auch einzelne wirtschaftspolitisch und strategisch bedeutende Märkte wie China und die Türkei. Schwerpunktregionen der bilateralen Investitionsschutzabkommen und der Verhandlungen der letzten Jahren waren insbesondere der westliche Balkan, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro, der Nahe und der Mittlere Osten mit Saudi-Arabien, dem Jemen, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Libanon, Ägypten, Oman, Jordanien, Iran, Algerien, Syrien, Zentralasien mit der Mongolei, Kasachstan, Kirgistan und andere.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die österreichischen Erfahrungen mit den bilateralen Investitionsschutzabkommen bis jetzt durchwegs positiv sind. Es gab bislang keine schiedsgerichtlich ausgetragenen Rechtsstreitigkeiten unter Berufung auf bestehende bilaterale Investitionsschutzabkommen.
Ich darf abschließend auf die gesamtwirtschaftlichen Effekte, was Wachstum, was Beschäftigung betrifft, hinweisen. Ich denke, dass die positiven Wohlfahrtseffekte von grenzüberschreitenden Investitionen international sowohl in der Literatur als auch in der politischen Diskussion unbestritten sind. Ich verweise zum Beispiel auf die UN-Konferenz „Financing for Development“ in Monterrey im März 2002. Sie kennen den Monterrey-Consensus – ich darf ihn zitieren –:
„Private international capital flows, particularly foreign direct investment (…), are vital complements to national and international development efforts. Foreign direct investment contributes toward financing sustained economic growth over the long term.” – Das heißt, sehr klar sind hier Vorteile beziehungsweise positive volkswirtschaftliche Effekte mit ausländischen Direktinvestitionen verbunden.
Foreign direct investments sind weniger volatil im Vergleich zu Krediten und zu Portfolio-Investitionen, sie führen zu keiner Überschuldung, sie wirken in Krisenzeiten antizyklisch. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Investor und nicht der Steuerzahler. Und foreign direct investments unterstützen das Wirtschaftswachstum im Gastland durch so genannte Spillovers, wie es auch im Monterrey-Consensus zum Ausdruck gebracht wird, wenn dort die gemeinsame Schlussfolgerung gezogen wurde:
„It is especially important for its potential to transfer knowledge and technology, create jobs, boost overall productivity, enhance competitiveness and entrepreneurship, and ultimately eradicate poverty through economic growth and development.” – Das heißt, es geht darum, Arbeitsplätze zu schaffen, es geht darum, Einkommen, Wohlstand und Wachstum sowohl im Heimatland als auch im Gastland zu schaffen, es geht um Know-how-Transfer, um das Verbreiten neuer Technologien und um das Erschließen neuer Märkte.
Hier waren verschiedene Ressorts, verschiedene Minister und die Bundesregierung gemeinsam in den letzten Jahren mit der österreichischen Wirtschaft durchaus sehr erfolgreich bei der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft. Daher kann man mit gutem Gewissen diesen Weg auch in Zukunft fortsetzen. – Danke vielmals.
10.23
Vorsitzender Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner: Danke, Herr Minister.
Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.
10.23
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Herr Kollege Grasser! Werte Experten, die Sie an dieser wichtigen Parlamentarischen Enquete teilnehmen! Ich darf beim Thema „Ziele und Inhalte zukünftiger Investitionsschutzabkommen“ nahtlos dort fortsetzen, wovon der Herr Finanzminister bereits berichtet hat.
In der Tat ist die Dynamik der Entwicklung von foreign direct investments, und zwar sowohl solcher, die nach Österreich hereinkommen, also passiv sind, als auch solcher, die aktiv ins Ausland gehen, eine sehr bemerkenswerte. Wenn wir heute ein Land sind, das zwischen 20 und 21 Prozent an incoming und outgoing foreign direct investments als Anteil am BIP hat, so ist das eine durchaus bemerkenswerte Größenordnung.
Die Rolle, die die Ostöffnung seit 1989 in diesem Bereich gespielt hat, und die Chancen, die österreichische Unternehmungen dort wahrgenommen haben, haben zum Beispiel zum größten foreign direct investment eines österreichischen Unternehmens geführt, nämlich zur OMV-Akquisition von Petrom in Rumänien in diesen Wochen in der Höhe von 1,5 Milliarden €.
Wesentlich dabei ist, dass Experten uns sagen, dass sowohl passives als auch aktives foreign direct investment durchaus wichtige Arbeitsmarkteffekte hat. Wir schätzen, dass einerseits durch die in Österreich getätigten Auslandsinvestitionen rund 245 000 Arbeitsplätze geschaffen und gesichert wurden, dass andererseits österreichische Investitionen im Ausland rund 300 000 Arbeitsplätze geschaffen haben, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft erhöht haben und auch in Österreich selbst positive Effekte nach sich ziehen.
Diese Internationalisierung unserer Wirtschaft ist im gesamtwirtschaftlichen Interesse, denn das führt letztlich zu mehr Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Wir bemühen uns, letztlich auch durch ein Netz von Investitionsschutz- und Doppelbesteuerungsabkommen, diese Entwicklung zu unterstützen.
Ich habe schon darauf hingewiesen, dass Schwerpunkt österreichischer foreign direct investments in den letzten 15 Jahren der mittel- und osteuropäische Raum war und ist – mit dem Highlight OMV/Petrom –, aber insgesamt haben die Investitionen dazu geführt, dass Österreich in Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und neuerdings eben auch in Rumänien Direktinvestor Nummer 1 ist, in der Slowakei, Ungarn und Tschechien auf Rang 3 liegt, in Bulgarien auf Rang 4, in Polen immerhin noch auf Rang 6 – und das durchaus auf Augenhöhe mit den Deutschen, den Holländern, den Franzosen und den Amerikanern. Das ist sehr bemerkenswert!
Die Bundesregierung unterstützt in diesen Monaten diese Internationalisierung unserer Wirtschaft durch eine Internationalisierungsoffensive – entsprechende Berichte von gestern in einem Medium sind nicht korrekt. Ein Startpaket ist längst abgewickelt, es sind die Weichen gestellt, dass erhebliche Mittel für die weitere Internationalisierung unserer Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden.
Der Herr Finanzminister hat die Bedeutung von Investitionsschutzabkommen gerade auch für den Mittelstand unterstrichen. Ich glaube, dass gerade diese mittelständischen Unternehmungen, die ins Ausland gehen und dort Beteiligungen erwerben, durch Investitionsschutzabkommen relativ mehr Schutz erhalten als große Konzerne, die auch andere Wege haben, ihre Ziele durchzusetzen.
Aus meiner Sicht durchaus bedauerlich ist, dass multilaterale Versuche, zu Investitionsschutzregeln zu kommen, bislang gescheitert sind. Das Multilateral Agreement on Investments auf Ebene der OECD sowie jüngste Versuche letztlich der Europäischen Union und auch Österreichs auf Ebene der WTO im Rahmen der Singapur-Issues, solche Weichenstellungen zu leisten, sind ja nicht von Erfolg gekrönt gewesen.
Ich halte das aus zweierlei Gründen für wenig erfreulich: erstens, weil uns solche multilateralen Investitionsschutzabkommen das Abschließen bilateraler Abkommen im wahrsten Sinne des Wortes ersparen würden. Zweitens wären gerade Entwicklungsländer durch multilaterale Investitionsschutzabkommen wahrscheinlich relativ besser geschützt, als wenn sie beispielsweise mit den Vereinigten Staaten ein bilaterales Investitionsschutzabkommen zu verhandeln hätten. Da sind die Macht- und Einflussunterschiede dann durchaus ausgeprägter.
Sei es drum, wir haben uns den Realitäten zu stellen. Das heißt: bis auf weiteres Arbeit beim Abschluss solcher bilateraler Abkommen, deren es derzeit eine Zahl von 67 gibt. Es geht aber nicht nur um den Abschluss neuer Abkommen, sondern auch um die Modernisierung bestehender Abkommen.
Es zeigt sich, dass diese Abkommen durchaus als Türöffner für den gegenseitigen Austausch in Wirtschaft, Politik und Kultur angesehen werden können. Sie beruhen auf einem OECD-Mustertext. Abgesehen von dem, was der Herr Finanzminister zu den Inhalten dieser Abkommen schon gesagt hat, meine ich, dass Flexibilität für Bedürfnisse auf beiden Seiten gegeben ist, was nicht selten dazu führt, dass der Abschluss solcher Investitionsschutzabkommen respektive der Verhandlungsprozess bis dorthin durchaus auch Jahre in Anspruch nehmen kann.
Das implizite Diskriminierungsverbot, die Schutzfunktionen für österreichische Investoren, der Schutz gegen Enteignungen durch den Gaststaat – und wenn, dann nur bei Zahlung einer angemessenen Entschädigung –, letztlich die Möglichkeit, mit der Investition verbundene Zahlungen unbeschränkt und prompt durchzuführen, die von Grasser schon angesprochene internationale Schiedsgerichtsbarkeit respektive die Unterwerfung unter dieselbe, all das sind wichtige Inhalte dieser Abkommen.
Zu dem Zitat, das Minister Grasser aus dem Monterrey-Bericht gebracht hat, möchte ich noch hinzufügen: In der Tat sind die foreign direct investments auf dieser Welt in den letzten Jahren steil nach oben gegangen. Ich sage nur, „Sub-Sahara-Africa“ war da wenig begünstigt, aber der Rest der Welt hat davon enorm profitiert. Allerdings ist es auch eine klare Erkenntnis, dass, obwohl das Volumen von foreign direct investments bereits um Dimensionen über der direkten Entwicklungshilfe, ODA, liegt, man beides braucht, dass Direktinvestitionen eben nicht der Ersatz von Entwicklungshilfe sein können, im Wesentlichen deswegen, weil es auch in Zukunft Projekte geben wird – denken Sie an die Wasserversorgung, denken Sie an Erziehungsprojekte und Ähnliches –, die sich von sich aus nicht rechnen, nicht feasible sind und daher foreign direct investments nicht leicht oder gar nicht zugänglich sind. Man braucht also das eine und das andere, man braucht foreign direct investments und ODA als Entwicklungshilfe für die Entwicklungsländer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Es wird in absehbarer Zeit keine multilateralen Investitionsregeln geben. – Ich bedauere das. Auch die EU-Freihandelsabkommen werden noch einige Zeit keine signifikanten Investitionsschutzbestimmungen enthalten; Freihandelsabkommen, die beispielsweise mit dem Euromed-Raum, mit dem Gulf Cooperation Council entweder zum Teil schon abgeschlossen sind oder abgeschlossen werden – denken Sie an Mercosur und andere. Also auch hier braucht es bilaterale Investitionsschutzabkommen.
Zu im Raum stehenden Vorwürfen, es handle sich bei diesen Abkommen im Regelfall um totes Recht, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die ICSID, eine Tochterorganisation der Weltbank zur Investitionsstreitbeilegung, seit dem Ende der neunziger Jahre eine deutliche Steigerung bei den Streitbeilegungsfällen verzeichnet. Es gibt zurzeit etwa 20 neue Fälle pro Jahr. Es ist zwar richtig, wie der Herr Finanzminister schon ausgeführt hat, dass eine Klage eines österreichischen Investors noch zu keiner Verurteilung eines Gastlandes geführt hat, aber ich gehe einmal davon aus, dass allein die präventive Wirkung der Existenz eines derartigen Abkommens unseren Investoren in der Praxis schon gut hilft.
Österreich ist bislang mit seiner selektiven Strategie, bilaterale Abkommen gezielt in Märkten mit großem Potenzial abzuschließen, gut gefahren. Wir wollen und werden das auch in Zukunft tun, weil das im Interesse unserer Wirtschaft, im Interesse unserer Volkswirtschaft und somit im Interesse der dort arbeitenden Menschen liegt. – Herzlichen Dank.
10.31
Vorsitzender Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner: Danke, Herr Minister.
Wir gelangen nun zu den Statements der Parlamentsfraktionen zu je 5 Minuten. Ich darf als Erstem Herrn Dipl.-Ing. Missethon das Wort erteilen.
Einleitende Statements der Parlamentsfraktionen
10.32
Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon| (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Geschätzte Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister Bartenstein hat sehr ausführlich dargelegt, wie sich die österreichische Exportwirtschaft in den letzten Jahren entwickelt hat. Ich denke auch, dass der Fall des Eisernen Vorhangs das Seine dazu beigetragen hat und vor allem auch die Entwicklung der letzten zehn bis 15 Jahre.
Ich möchte diese Entwicklungsphase etwas unterteilen. Als Erste, so mein Eindruck, in diese Länder gegangen sind eher die großen Unternehmen, vor allem auch die Finanzdienstleister, die Ersten, die wirklich große internationale Marktauftritte gesucht haben, waren natürlich auch die österreichischen Global Player. Wir sind aber mittlerweile in der meiner Meinung nach bemerkenswerten Phase, dass sehr viele Klein-, Kleinst- und mittlere Unternehmen quasi nachkommen. Das ist deshalb besonders wichtig, weil damit auch signalisiert wird, dass sich eine gewisse Nachhaltigkeit in diesem Zusammenwirken zwischen den Staaten entwickelt hat.
Die KMUs gehen zurzeit vor allem in die neuen Mitgliedstaaten, aber zunehmend auch in den südosteuropäischen Raum. – Ich möchte in meinem Statement im Besonderen auf die KMUs eingehen, weil da meines Erachtens für Internationalisierung einfach besondere Rahmenbedingungen notwendig sind. Als Unternehmensberater habe ich einige Unternehmen in die Internationalisierung begleiten können. Ich habe ein kleines Unternehmensberatungsbüro mit 15 Mitarbeitern in Österreich und habe selbst in der Türkei, in Ankara, ein Tochterunternehmen gegründet und vor einem Monat auch eines in Bulgarien. Das heißt, ich bin selbst Betroffener und kenne all die Fragen – Herr Bundesminister Grasser hat einige sehr konkret angeschnitten –, die man sich vor solch einer Internationalisierung stellt, sehr genau.
Generelle, ganz interessante Fragen, wenn
man in einen anderen Kulturkreis geht, lauten: Wie werden dort Geschäfte
abgewickelt? Wie garantiere ich, dass meine Finanzierungsflüsse von Österreich
aus auch wirklich sichergestellt werden? Wie schauen vor allem auch die
Rechtssysteme dort aus? Et
cetera, et cetera.
Meine persönlichen Erfahrungen sind folgende: Es gibt in diesen Ländern – zumindest dort, wo wir jetzt tätig sind, nämlich in der Türkei und in Bulgarien –, was das Wirtschaftsleben betrifft, keine so stark ausgeprägten Rechtsordnungen wie in Österreich. Die politischen Rahmenbedingungen sind zum Teil – ich möchte es einmal vorsichtig so sagen – sehr wechselhaft und lebendig, und das ist möglicherweise für KMUs wirklich eine existenzielle Frage, weil sie zumeist keinen Zugang zu politischen Entscheidungsträgern haben.
Was bei uns stabile Faktoren sind, Selbstverständlichkeiten wie Inflation, Währung und so weiter, sind dort ebenfalls in Bewegung, Posten, die man beobachten muss und wo man sich überlegen muss: Wie manage ich das?!
Aber – und das sage ich auch dazu – je länger man dort ist, desto mehr Einblick bekommt man in diese Kulturen, desto mehr Netzwerke kann man selbst entwickeln, desto mehr versteht man diese Kulturen auch. Deshalb glaube ich, dass es gerade für KMUs, die ja im Grunde genommen im Gegensatz zu großen Konzernen keine Rechtsabteilungen, keine Finanzabteilungen haben – all das ist der Unternehmer quasi selbst –, wichtig ist, dass es ordentliche Regeln, auch was Investitionsschutzabkommen betrifft, gibt.
Fazit, meine Perspektiven und Möglichkeiten: Ich denke, dass diese Investitionsschutzabkommen wichtig sind. Ich würde auch darum bitten, dass man die älteren Investitionsschutzabkommen auf den letzten Stand bringt; das wird ein wichtiger Punkt werden. Und eine weitere Perspektive aus meiner Sicht wäre es, diese Investitionsabkommen auf eine multilaterale Ebene zu heben, denn ich denke, globales Wirtschaften erfordert auch globale Spielregeln. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
10.37
Vorsitzender Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Matznetter.
10.38
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich sagen: Sehr erfreulich, so viel Kompetenz auf einmal auf der Regierungsbank zu sehen. – Danke fürs Kommen.
Der zweite sehr erfreuliche Umstand ist, dass sich dieses Haus diese Enquete leistet, sich die Zeit nimmt, diese Dinge zu diskutieren. Ich erinnere an unsere Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen, wo wir oft nur zehn Minuten, eine Viertelstunde Zeit hatten, uns einem Problemkreis zu widmen, bei dem die Erwägungen, die wir jetzt sowohl von Minister Bartenstein als auch von Minister Grasser, als auch von Kollegem Missethon gehört haben, nämlich eine Förderung für österreichische Unternehmen bei ihren Direktinvestitionen in Österreich, eine Rechtssicherheit herzustellen, ihnen mehr Chancen zu gewähren in ihren Investitionen, zwar klar sind, wir uns aber auch mit den Folgewirkungen gründlich auseinander setzen sollten – aber dazu war wenig Zeit.
In diesem Sinne auch das Kompliment an die Regierungsparteien für die Bereitschaft, darüber nachzudenken, wie all diese Faktoren, die eine Rolle spielen – wir werden heute noch auf einige zu sprechen kommen –, in modernere Formen von Investitionsschutzabkommen einfließen werden, vielleicht auch einmal – um einem Wunsch von Minister Bartenstein zu entsprechen – in multilaterale Abkommen einfließen werden, die vielleicht nicht ganz die Handschrift jener tragen, die das MAI 1986 zu Recht hat scheitern lassen.
Vielleicht noch ein kleiner Hinweis: Ich bin ein bisserl unzufrieden mit der Präsidiale – das gilt auch für die Vertreter meiner Fraktion –, nämlich damit, dass solche Enqueten zeitlich einfach festgelegt werden, ohne dass sichergestellt ist, dass auch alle durchgehend daran teilnehmen können. Vielleicht sollten wir selbst auch in den Ausschüssen mehr darauf achten, dass die Dinge, die wir planen, nicht gleich wieder von oben weggeschoben werden.
Nun zur Sache selbst. Die einleitende Frage ist, denke ich, durchgängig beleuchtet. Ich habe mit Wohlwollen vernommen, dass gerade auch seitens der ÖVP diese Fokussierung in Richtung KMUs verfolgt wird, und das ist wirklich eine ganz andere Basis, eine ganz andere Intention für solche Abkommen als bisher.
Bisher waren einzelne, sehr große Unternehmen die Nutznießer und auch die Betreiber solcher Abkommen. Die lange Geschichte zeigt, dass vor allem die Exploration der Bodenschätze in den verschiedenen Ländern mit ein Anlass war, eine Absicherung gegen Risken zu erreichen, die nicht auf dem Kapitalmarkt absicherbar sind.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass an vielen Orten dieser Welt frühere Formen von Direktinvestitionen auch eine Blutspur nach sich gezogen haben – ich brauche den Kongo mit seinen Diamanten, Nigeria und all das, was sich im Delta abgespielt hat, sicherlich nicht in Erinnerung zu rufen –, und ich möchte gleichzeitig darauf verweisen, dass in dieser langen Geschichte von Schutzabkommen immer wieder dieselben Problemstellungen auftauchen.
Erlauben Sie mir – auch wenn es weit zurückliegt –, den Film „Amistad“ zu erwähnen – ich habe auch meinen Kindern erlaubt, den Film anzuschauen, und ihn mit ihnen besprochen –, ein Beispiel für einen klassischen Anwendungsfall: Die USA hat ein Abkommen mit dem Königreich Spanien – ein Freihandelsabkommen würde man heute dazu sagen –, und es stellte sich die Frage, ob eine Schiffsladung Sklaven, die an der Küste der Vereinigten Staaten gelandet sind, Handelsware sind oder ob auf Grund der geänderten Bedingungen in den Vereinigten Staaten, die in einem blutigen Bürgerkrieg die Sklaverei sehr spät abgeschafft haben, nicht die Rechte vor dem Völkerrecht zu greifen haben.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der USA, die letztlich klare Richtlinien gesetzt haben, nämlich: Egal, wie das Abkommen definiert ist, wir setzen bestimmte Grundrechte gegenüber wie auch immer vertraglich abgesicherten wirtschaftlichen Interessen durch!, sollte uns zu bedenken geben, dass neben diesen Abkommen auch eine Fülle von Nebenfaktoren gegeben sind, die in diesen Abkommen Berücksichtigung finden müssen.
Ein Grundproblem muss uns immer leiten: Es muss uns klar sein, dass mit einem Investitionsschutzabkommen, der nachfolgenden Schiedsgerichtsbarkeit, die natürlich wünschenswert ist, mit der Möglichkeit, Schadenersatz zu bekommen, letztlich in der Gestaltungsmöglichkeit ein Teil der Souveränität des jeweiligen Vertragspartners wegfällt. Gehen wir nicht immer davon aus, dass bei uns die heile Demokratie herrscht und anderswo die Despotie allein, sondern gehen wir auch davon aus, dass solche Abkommen sehr wohl dazu dienen können, Entscheidungen auszuhebeln, die ein Souverän, nämlich ein Volk in einem anderen Land oder auch unser eigenes, trifft! Wenn ich nur daran denke, dass zum Beispiel eine indirekte Enteignung auch eine Form der Besteuerung sein könnte, dann muss ich sagen, es kann durchaus Grenzen geben, bei denen es zu Einschränkungen kommt.
In diesem Sinne sollte – und ich habe dankbar die Worte vernommen – eine Modernisierung vielleicht auch jenes Musterabkommens aus dem Jahr 1962, nach dem wir vorgehen, das Ziel sein. Vielleicht können wir als Ergebnis der heutigen Enquete, vielleicht auch alle vier Fraktionen gemeinsam, Guidelines für uns erarbeiten, entlang derer wir moderne Investitionsschutzabkommen abschließen, die aber auch auf den Impact schauen, auf die Bevölkerung, auf die sozialen Auswirkungen und auf die ökologischen Auswirkungen. Ich glaube nämlich, dass unsere Unternehmen von derartigen Abkommen mehr profitieren als von solchen, die nur auf die Kapitalgarantie ausgerichtet sind. Denn gerade jene KMUs, die die Chance haben, dort tätig zu sein, sind am ehesten in ökologischen Projekten tätig, in kleinen Projekten tätig, die Sozialstandards ohnehin einhalten und sich nicht wie manche großen Global Player – das müssen keine österreichischen sein – benehmen.
In diesem Sinne freue ich mich über die Abhaltung dieser Enquete und würde mir wünschen, dass wir die Ergebnisse bei der Behandlung weiterer Investitionsschutzabkommen auch berücksichtigen können. – Danke.
10.44
Vorsitzender Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dipl.-Ing. Hofmann.
10.44
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Damen und Herren! Ich beginne mit der Feststellung: Gerechtigkeit ist keine Selbstverständlichkeit und ist oft eine Frage der Sichtweise. – Das sind Erfahrungen, die Unternehmer oder Unternehmensmanager gemacht haben, insbesondere jene, die Geschäfte in und mit Entwicklungsländern machen oder die in Schwellenländer und Entwicklungsländer investieren.
Die Bedeutung der grenzüberschreitenden Investitionen für die Weltwirtschaft hat in den letzten Jahrzehnten, insbesondere in den letzten drei Jahrzehnten, in – wie ich meine – enormem Ausmaß zugenommen. Die jährlichen Investitionsströme sind, wenn ich einen Vergleich zwischen dem Jahr 1973 und dem Jahr 2000 anstelle, von 25 Milliarden US-Dollar auf 1 271 Milliarden US-Dollar gestiegen – das bedeutet eine Verfünfzigfachung –, wobei der Bestand der Auslandsinvestitionen im Jahr 2000 die Schwelle von 6 Billionen US-Dollar durchbrochen hat.
Mit diesem Anstieg ist letztlich auch der Bedarf an funktionierenden internationalen Investitionsregeln gestiegen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den GATT-Vertrag aus dem Jahr 1947 und auf ein Abkommen den Dienstleistungsverkehr betreffend, nämlich auf das GATS-Abkommen aus dem Jahr 1995.
Beide Minister haben heute schon erwähnt, dass ein multilaterales Abkommen, für dessen Verhandlungen 1995 der Startschuss gegeben worden ist, nicht zustande gekommen ist, im Oktober 1998 letztlich ergebnislos blieb und natürlich auch eine Welle hitziger Proteste der Anti-Globalisierungsbewegung ausgelöst hat.
Gestatten Sie mir noch einen Vergleich unserer Abkommen, die in Kraft sind. Es sind – es wurde schon erwähnt – 56. Die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich dazu hat 130. Wir sind in der Lage, sagen zu können, es gibt noch weitere Abkommen zu diesen 56, die bereits ratifiziert, also beschlossen und von den Vertragsstaaten unterzeichnet sind und heuer noch in Kraft treten, und weitere sind in Verhandlungen.
Gestatten Sie mir, dass ich als Wirtschaftssprecher der Freiheitlichen Partei diese bilateralen Investitionsschutzabkommen in besonderem Maße begrüße und befürworte. Es sind Abkommen, die Rechtssicherheit bilden, die Rechtssicherheit gewähren, insbesondere für die kleinen und mittleren Betriebe, die einen Schritt ins Ausland wagen, und gerade diese klein- und mittelständische Unternehmensstruktur ist typisch für die österreichische Wirtschaft.
Einen regionalen Schwerpunkt bei diesen Investitionen, bei der Geschäftstätigkeit im Ausland stellt – ein großes Interesse seitens der österreichischen Wirtschaft – der Bereich Ost- und Südosteuropa dar. Zuletzt wurden auch Verhandlungsaktivitäten in Lateinamerika und Asien verstärkt.
Es gibt durch die Globalisierung bedingt natürlich steigende Anforderungen an unsere Unternehmen, und da geht es eben um bilaterale Investitionsschutzabkommen, die hiefür einfach notwendig sind, um Sicherheit zu gewähren, um letztlich ein Diskriminierungsverbot aufzuerlegen, um eine Schutzfunktion auszuüben – wir haben es bereits gehört –, um Schutz vor Enteignung zu gewähren oder im Falle der Enteignung eine entsprechende finanzielle Abgeltung sicherzustellen.
Dass diese bestehenden Investitionsschutzabkommen einer regelmäßigen Anpassung bedürfen, hat Herr Bundesminister Bartenstein bereits erwähnt.
Gestatten Sie mir, dass ich zum Schluss kommend auf die positiven Wohlfahrtseffekte von grenzüberschreitenden Investitionen hinweise. Ich wäre natürlich auch verleitet, Kofi Annan, den UnO-Generalsekretär, zu zitieren; Bundesminister Grasser hat dies bereits getan.
Ich stelle somit abschließend fest, dass die Bedeutung der bilateralen Investitionsschutzabkommen auch für die Entwicklungsländer besonders groß ist. Ich bin sehr zuversichtlich – wenn auch nicht hinsichtlich eines multilateralen Abkommens –, dass es auch künftig weitere sinnvolle, wichtige und notwendige, insbesondere für die klein- und mittelständischen Unternehmen notwendige bilaterale Abkommen geben wird und somit die österreichische Wirtschaft auch eine entsprechende Rechtssicherheit bei Investitionen im Ausland erhalten wird. – Danke.
10.50
Vorsitzender Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sburny.
10.50
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Fachfrauen und -männer. Sehr geehrte Damen und Herren! Der weltweite Wohlstand steigt, der Reichtum wächst, der „World Wealth Report“ ist heute im „Standard“ zitiert. Man geht davon aus, dass bis 2008 ein Reichtumszuwachs von jährlich 7 Prozent erfolgen wird. Was auch gleich bleibt, ist die Ungleichverteilung dieses Wohlstands und dieses Reichtums, die Ungleichverteilung sowohl was die rein finanzielle Basis betrifft, als auch was die natürlichen Ressourcen betrifft.
Investitionsschutzabkommen, Wirtschaftsabkommen: Insgesamt wird grundsätzlich unterstellt, dass sie zu diesem Wohlstand, zu diesem Wachstum beitragen und eben insofern einmal per se positiv sind. Aus unserer Sicht – und das zeigt sich auch bei den bilateralen Abkommen – ist tatsächlich zu hinterfragen, ob das so ist, wie es allgemein dargestellt wird.
Anlass für diese Enquete – ich möchte feststellen, dass es sehr erfreulich ist, dass sie jetzt tatsächlich stattfinden kann – war für uns, dass wir im Finanzausschuss jede Menge dieser bilateralen Abkommen immer wieder beschließen und wir Grüne in der Regel auch zustimmen, eben aus dieser allgemeinen Erwägung im Hinblick auf Wachstum, Wirtschaftskraft und Reichtum, auch im Hinblick auf die Gastländer, die in sehr vielen Fällen Entwicklungsländer sind.
Allerdings stellen sich bei genauerer Beschäftigung – auch die Entwicklung der letzten Jahre hat uns dazu gebracht, das doch ein bisschen zu hinterfragen – und bei Gesprächen mit ExpertInnen dann doch einige aus unserer Sicht nicht ganz irrelevante Fragen, nämlich ob die These des allgemeinen Wirtschaftswachstums und Reichtumszuwachses, die eingangs von den Ministern Grasser und Bartenstein hier wieder sehr vehement formuliert worden ist, auch tatsächlich haltbar ist. Zur Frage der Rechtssicherheit komme ich dann noch in einem eigenen Punkt.
Grundsätzlich muss man, wie ich meine – auch wenn es nicht getrennt gesehen werden kann –, zwischen betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Interessen unterscheiden. Das, worauf jetzt in den letzten Redebeiträgen auch, vor allem von den Kollegen Hofmann und Missethon, Bezug genommen worden ist, ist eine betriebswirtschaftliche Sicht, und diese steht bei den Investitionsschutzabkommen tatsächlich im Vordergrund. Das ist aber zugleich einer unserer Kritikpunkte. Dies kann nicht in dieser Art getrennt gesehen werden von den gesamtwirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen Auswirkungen, und zwar egal, ob im Gastland oder jetzt in Österreich. Und auf diese Auswirkungen möchte ich mich auch beziehen und einige der wesentlichen Fragen, die sich aus unserer Sicht stellen und die wir heute eben auch gerne diskutiert hätten, formulieren.
Eine Frage ist die der Form dieser bilateralen Abkommen. Wir verwenden in Österreich standardisierte Abkommen – das ist durchaus nicht überall der Fall –, und dies hat zur Folge, dass in keiner Weise auf die Bedingungen der Gastländer, aber zum Teil auch nicht auf unser Verhältnis zu diesen Gastländern Bezug genommen werden kann. Das heißt, wie es wirklich in der politischen Landschaft ausschaut, wie es mit den Menschenrechten, mit den natürlichen Ressourcen, mit der Ausbeutung natürlicher Ressourcen ausschaut, all das ist kein Thema. Es wurde uns auch immer wieder gesagt, das kann kein Thema sein, so quasi nach dem Motto: Es geht ja um Investitionsschutz und nicht um Entwicklungshilfe. Ich wäre interessiert daran, in der heutigen Debatte auch von den Expertinnen und Experten zu hören, ob es tatsächlich nicht möglich ist, diese Abkommen in dieser Art anzupassen.
Eine zweite Frage ist die Demokratiefrage. Die Frage der Schiedsgerichte wurde bereits angesprochen. Die Parlamente, also wir, beschließen derartige Abkommen, haben aber nachher keinerlei Möglichkeit mehr, irgendwie einzugreifen, eben weil diese Schiedsgerichte, wo die Schiedsrichter – in der Regel Männer – nach völlig ungeklärten Kriterien bestellt werden, eigentlich dann außerhalb der demokratischen Kontrolle agieren.
Eine Randbemerkung dazu, die in den Gesprächen noch ein Thema war. Wie ist das eigentlich? – Die meisten Investitionsschutzabkommen gelten im Prinzip zehn Jahre. Sie haben jetzt auch mehrfach von Anpassungen gesprochen. Wie landet das wieder im Parlament? Wenn sie nicht aufgelöst werden, laufen sie dann weiter, für immer und ewig – oder? Vielleicht kann man das heute auch klären.
Einen letzten Punkt noch, weil das eine zentrale Frage ist, die auch immer wieder als Positivum dieser Abkommen angegeben wird: die Rechtssicherheit. Genau diese Rechtssicherheit existiert offensichtlich nicht mehr – Klammern – auf Grund der großen Zahl von bilateralen Abkommen, die einander durchaus auch konterkarieren können. Auch in dieser Frage, finde ich, sollte man möglichst eine Klärung herbeiführen, durchaus auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Es gibt nämlich bereits Fälle, wo verschiedene Abkommen mit verschiedenen Ländern sehr wohl zu Unsicherheit führen. Genauso ist es bei der Frage der Enteignung. Es ist unsicher, was eigentlich alles darunter fällt, und es stellt sich die Frage, ob nicht Maßnahmen wie Umweltschutz zum Beispiel aus dieser Enteignungsfrage herausgenommen werden könnten.
Letztlich geht es für uns um die Frage, ob diese bilateralen Abkommen wirklich eine adäquate Form sind, das zu leisten, was sie zu leisten vorgeben, und ob wir nicht eine andere Form, sei es ein anderes multilaterales Abkommen oder seien es eben abgeänderte bilaterale Abkommen, finden müssen. Ich erhoffe mir einiges von der heutigen Diskussion. – Vielen Dank.
10.56
Vorsitzender Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner: Ich danke für die Wortmeldungen der Fraktionen und darf nun Herrn Rainer Geiger bitten. Geplante Dauer des Statements: 10 Minuten.
Impulsreferate
10.57
Rainer Geiger (Deputy Director, Directorate of Financial, Fiscal and Enterprise
Affairs, OECD – Paris): Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Sehr geehrte Herren Bundesminister!
Sehr geehrte Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist für mich eine große Ehre,
an dieser Enquete-Diskussion teilnehmen zu können. Ich finde, der Zeitpunkt für
diese Enquete ist außerordentlich günstig gewählt, günstig sowohl für eine
Bestandsaufnahme der Erfahrungen mit multilateralen Investitionsinstrumenten,
günstig gewählt auch für neue Denkansätze bei der Fortentwicklung bilateraler
Abkommen.
Ich möchte zu
Ihnen über die Erfahrungen der OECD im Bereich multilateraler Investitionsregeln
sprechen und daraus einige Anregungen für bilaterale Investitionsabkommen
ableiten.
Die OECD ist seit
ihrem Bestehen 1961 aktiv im Bereich eines Rahmens für internationale
Unternehmen. Die Liberalisierungskodizes von 1961 definieren die Bedingungen
für progressive Liberalisation bei Marktzugang und Neuinvestition. Diese Instrumente
wurden später ergänzt durch den Grundsatz der Inländerbehandlung bei
bestehenden Investitionen und einen Verhaltenskodex für Investoren, die
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Insgesamt ergeben
diese Instrumente ein ausgewogenes und flexibles Investitionsgeschehen.
Die OECD-Ansätze
sind insgesamt erfolgreich gewesen und führten bis Mitte der neunziger Jahre zu
einem weitgehenden Abbau diskriminierender Maßnahmen innerhalb des OECD-Raums.
Zur gleichen Zeit proliferierten bilaterale Abkommen. Anschließend an die
Ratifizierung der nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA wuchs der Druck der
USA, dieses Modell zu multilateralisieren.
Das multilaterale
Investitionsabkommen, das 1995 in der OECD lanciert wurde, war als großer
Entwurf gedacht: Kodifizierung, Konsolidierung und Anhebung der internationalen
Standards. Diese Verhandlungen sind, wie Sie wissen, gescheitert. Sie sind
gescheitert an inneren Widersprüchen, an einer gewissen Unklarheit der Konzepte
und am Widerstand der Zivilgesellschaft. Gründe zum Beispiel für das Scheitern
dieser Verhandlungen liegen bei einem überspannten Definitionsbegriff, der für
Liberalisierung und Marktzugang nicht geeignet war.
Ein extrem weit gespanntes Streitschlichtungsverfahren hätte es Investoren ermöglicht, staatliche Regulierungskompetenzen durch Ad-hoc-Schiedsgerichtsverfahren auszuhebeln.
Allerdings haben sich in den Verhandlungen einige interessante Neuansätze entwickelt: Anerkennung staatlicher Regulierungskompetenz, vor allem im Bereich von Umwelt- und Sozialstandards; klare Aussagen gegen Sozial- und Umweltdumping bei Investitionsanreizen; Überlegungen zur Einführung einer Berufungsinstanz bei Streitschlichtungsverfahren und schließlich ein klarer Bezug auf die Sozialverantwortung der Unternehmen.
Wie Minister Bartenstein ausführte, ist das
Scheitern dieser Verhandlungen bedauerlich. Meines Erachtens wäre es möglich
gewesen, die Schwierigkeiten, die konzeptuellen Schwierigkeiten, die
Divergenzen zwischen den Partnern zu überwinden. Die neuen Ansätze hätten
durchaus einen Fortschritt gebracht – vor allem aus der Perspektive der
Entwicklungsländer, die besonderes Interesse haben, durch ein ausgewogenes
multilaterales Rahmenwerk in ihren Bemühungen, Investitionen anzuziehen,
unterstützt zu werden. (Abg. Bayr übernimmt den Vorsitz.)
Inzwischen haben sich nach dem Scheitern dieser Verhandlungen innerhalb der OECD einige neue Ansätze ergeben. Im Rahmen des Investitionsausschusses beschäftigt sich eine Gruppe internationaler Rechtsexperten mit der Analyse grundlegender Konzepte des internationalen Investitionsrechts. Dies schließt folgende Elemente ein: Mindeststandards für Investitionsschutz, die Definierung enteignungsgleicher Eingriffe durch Rechtsakte allgemeiner Art und schließlich die Rationalisierung der Streitschlichtungsverfahren. Ferner hat die OECD eine neue Initiative lanciert, die auf dem Monterrey-Consensus basiert.
Investitionen als Teil einer internationalen Entwicklungsstrategie, Schaffung eines breiten Spektrums für Rahmenbedingungen, nicht nur für Auslandsinvestitionen, sondern auch für nationale Investitionen – dieser Ansatz basiert nicht auf Verhandlungen, sondern auf einem Dialog zwischen OECD und Entwicklungsländern im Rahmen einer Task Force, an der wichtige Partnerländer wie China und Indien beteiligt sind.
Und schließlich ist die OECD besonders aktiv bei der Entwicklung regionaler Programme zur Kapazitätsbildung unserer Partnerländer im Rahmen von Reformen und Investitionsrahmenbedingungen. Als Beispiel möchte ich den Investitionspakt für Südosteuropa erwähnen, der bisher außerordentlich erfolgreich war.
Abschließend: Sollten wir weiterhin multilaterale Investitionsregeln anstreben? – Ich meine: zurzeit nicht. Allerdings ist ein Bezugsrahmen für internationale Investitionen im Rahmen der Globalisierungsdiskussion erforderlich. Spielregeln für Globalisierung sollten allerdings nicht nur Investitionsschutz, nicht nur Regeln für die Gastländer einbeziehen, sondern auch Standards für das Verhalten multinationaler Unternehmen. Hiefür sind, wie ich meine, einige Instrumente, die die OECD in letzter Zeit entwickelt hat, von besonderer Bedeutung: die Konvention zur Unterbindung der Bestechung im Auslandsverkehr, die Regeln oder Prinzipien für Corporate Governance und die Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Was bedeutet dies für bilaterale Investitionsabkommen? – Bilaterale Investitionsabkommen werden weiterhin für Vertrauensbildung und Rechtssicherheit von großer Bedeutung sein, vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen. Sie sind allerdings auch anpassungsbedürftig.
Ein routinemäßiger Abschluss von bilateralen Investitionsabkommen ist nicht nützlich, wenn die Gastländer selbst die Bedeutung solcher Abkommen nicht verstehen. Die Politik betreffend bilaterale Abkommen sollte selektiv sein, und hier, meine ich, ist die österreichische Praxis sehr nützlich.
Neue Konzepte könnten bei der Fortgestaltung bilateraler Investitionsabkommen geprüft werden, die Definierung, die Abgrenzung von Enteignung und allgemeiner Regulierung, Verbesserung der Streitschlichtung und vielleicht auch Erwägungen, wie Umwelt- und Sozialstandards eingebracht werden können. – Vielen Dank.
11.06
Vorsitzende Abgeordnete Petra Bayr: Ich danke für die Ausführungen.
Nächstes Impulsreferat: Herr MMag. Dr. August Reinisch. – Bitte.
11.06
Ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. August Reinisch (Universität Wien, Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass Investitionen einen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung auch der so genannten Kapital importierenden Staaten leisten können, ist eine der Prämissen und gilt als Rechtfertigung für das Bestehen der zahlreichen bilateralen Investitionsschutzabkommen.
Ob die Abkommen dies auch tun, ist jedoch weit umstrittener. Eine rezente Studie von Mitarbeitern der Weltbank stellt dies in Frage. Interessant ist: Der Titel, nämlich: „Do Bilateral Investment Treaties Attract Foreign Direct Investment?“, hat den Untertitel: „Only a Bit ... and They Could Bite“. – Das heißt, sie tun es ein bisschen ..., aber sie tun auch weh. Inwiefern sie wehtun, darf ich Ihnen kurz darstellen.
Was im Gegensatz zu den ökonomischen Kausalzusammenhängen für den Juristen leicht empirisch nachweisbar ist, ist die Tatsache, dass die Verbreitung der Investitionsschutzabkommen zu einer ganz massiven Steigerung von in den Abkommen vorgesehenen Schiedsverfahren geführt hat. Etwa, um nur das ICSID, das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, heranzuziehen: Seit seiner Entstehung Mitte der sechziger Jahre bis 1990 gab es nur etwa 20 Verfahren, die abgeschlossen wurden. Letzte Woche waren 79 Verfahren anhängig. Diese Verfahren ursprünglich meistens OECD-Investoren gegen Entwicklungsstaaten gerichtet – richten sich immer mehr nun auch gegen OECD-Länder.
Im Jahr 2000 wurde Spanien von einem lateinamerikanischen Investor geklagt und musste auf Grund eines Schiedsspruches 50 Millionen Dollar zahlen. Es sind mittlerweile Verfahren gegen Ungarn, die Slowakei, Slowenien et cetera anhängig.
Das ist auch ganz logisch, denn es sind bilaterale Abkommen. Das heißt, geschützt werden jeweils die Investoren aus den Vertragsstaaten, und das kann sich dann natürlich auch gegen die traditionellerweise Kapital exportierenden Staaten richten.
Im Rahmen des NAFTA-Übereinkommens, das in seinem Kapitel 11, dem so genannten Investment Chapter, Bestimmungen enthält, die inhaltlich denen der BITs, der bilateralen Investitionsschutzabkommen, die wir hier besprechen, weitgehend entsprechen, werden die USA und Kanada routinemäßig von ausländischen Investoren geklagt, vor allem im Hinblick auf Umweltschutzmaßnahmen, die behauptetermaßen indirekte Enteignungen darstellen.
Zuletzt wurde, um noch ein Beispiel zu bringen, die Tschechische Republik wegen ein und derselben Investition gleich zwei Mal geklagt. Wie war das möglich? – Die Tschechische Republik hat natürlich zahlreiche bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, darunter eines mit den USA und eines mit den Niederlanden. Und ein Investor kann auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung durchaus als kontrollierender Investor, dann aber auch als kontrollierte Gesellschaft klagen.
Das Pikante an der Geschichte war, dass das erste Schiedsgericht gesagt hat, es war keine Enteignung, das zweite Schiedsgericht aber gemeint hat, es wäre eine indirekte Enteignung gewesen, und dem tschechischen Staat mehr als 300 Millionen US-Dollar auferlegt hat.
Man kann zu diesem Ergebnis stehen, wie man will, und man kann wohl zu Recht auch das konkrete Ergebnis kritisieren, Tatsache ist jedoch, dass eine Steigerung, eine Vervielfachung der Zahl von Investitionsschutzabkommen auch eine Vervielfältigung des Klagerisikos für Staaten – eben nicht nur für Entwicklungsländer, sondern auch für OECD-Staaten – bedeutet.
Nun kann man sagen, das sind im Wesentlichen Verpflichtungen wie etwa Enteignungsschutz, der ohnedies völkergewohnheitsrechtlich garantiert ist – darüber gibt es umfangreiche Debatten. Aber das Wesentliche an den bilateralen Abkommen ist, dass hier die materiellen Regelungen, etwa Enteignungsschutz, Nichtdiskriminierung und all die anderen Beispiele, die wir gehört haben, verknüpft sind mit der Zugangsmöglichkeit zu einer gemischten Schiedsgerichtsbarkeit. Das heißt, wie die Amerikaner sagen: Sie beißen!, oder: Sie können eben auch wehtun!
Das Problem, das sich in diesem Zusammenhang stellt, ist die mangelnde Determinierung des Begriffes. Herr Geiger hat gerade darauf hingewiesen: Was bedeutet eigentlich „Enteignung“? Genauer genommen: Was bedeutet „indirekte Enteignung“?
Die Abkommen, jedenfalls das österreichische Musterschutzabkommen, sehen hier in der Regel keine nähere Definierung vor. Das heißt, festzustellen, was im konkreten Fall tatsächlich eine Enteignung ist, obliegt den Schiedsgerichten. Das sind klassische Schiedsgerichte, die ad hoc fungieren. Das heißt, es werden zwei parteiernannte Schiedsrichter oder Schiedsrichterinnen eingesetzt, die dann einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende wählen und dann im konkreten Fall entscheiden müssen, ob Umweltschutzmaßnahmen, Sozialmaßnahmen, Besteuerungsmaßnahmen et cetera in einer Art und Weise in die Rechte der Investoren eingreifen, die als enteignungsgleich beurteilt werden können.
Da stellt sich natürlich schon die Frage, ob das notwendigerweise so bleiben soll oder ob man diese fundamentalen politischen Entscheidungen, wie über Umweltschutz, Strukturpolitik, Arbeitsrecht et cetera, nicht einem anderen, etwas Determinierteren, den Vertragsparteien, den Staaten, die solche Verträge schließen, zugestehen sollte.
Und da ist es, glaube ich, sehr wichtig, dass man rechtsvergleichend wieder einmal den Blick zum Bereich NAFTA wirft, denn die USA und Kanada, die hier gewissermaßen als die gebrannten Kinder gelten, haben in den letzten Jahren sehr ernsthaft versucht, inhaltliche Leitlinien vorzugeben und einer Einschränkung legitimer Regelungsinteressen durch so einen expandierenden Enteignungsbegriff entgegenzuwirken.
Es gibt etwa im kanadischen Musterschutzabkommen eine explizite Klausel, die vorsieht, dass nicht diskriminierende Maßnahmen zum Schutz legitimer öffentlicher Interessen, wie etwa Gesundheit, Sicherheit und Umwelt, in der Regel eben nicht als indirekte Enteignung anzusehen sind.
Ich darf noch einmal auf das damit zusammenhängende Problem zurückkommen, nämlich die große Verantwortung, die den Schiedsgerichten übertragen wird, die ihnen deswegen übertragen wird, weil eine inhaltliche Determinierung der bestehenden Abkommen so gut wie nicht vorhanden ist. Dabei möchte ich gar nicht in die Kritik einfallen, dass es ausschließlich die investorenfreundlichen amerikanischen Anwälte sind, die man immer hört. Nein, ich glaube, es gibt hier wirklich ernsthafte Versuche, eine ausgewogene Auslegung des Enteignungsbegriffes zu erreichen. Aber besondere umweltrechtliche, sozialrechtliche, sonstige Kompetenzen für die Auswahl dieser Schiedsrichter gibt es nicht.
Es gäbe auch einige Anregungen, das Streitbeilegungssystem transparenter zu gestalten, wie etwa ein öffentliches Schiedsverfahren, die Möglichkeit, Dritten, Nichtregierungsorganisationen, Stellungnahmerechte einzuräumen, sowie eine Veröffentlichungspflicht für Schiedssprüche.
Auch hier gibt es – Herr Geiger hat darauf hingewiesen – im Rahmen der OECD, aber auch durch die Versuche kanadischer und amerikanischer Freihandelsabkommen mit Investitionsbereichen schon Vorbilder, die ein etwas transparenteres Streitbeilegungsverfahren ermöglichen würden. – Danke.
11.15
Vorsitzende Abgeordnete Petra Bayr: Herzlichen Dank auch für dieses Impulsreferat.
Diskussion mit Experten
Vorsitzende Abgeordnete Petra Bayr: Wir gehen nun in die Diskussion ein und gelangen zunächst zu den Statements der Expertinnen und Experten.
Ich ersuche alle, die ab jetzt reden werden, sich wirklich an die vereinbarte Höchstredezeit von 5 Minuten zu halten.
In diesem Sinne erteile ich dem ersten Experten, Herrn Universitätsprofessor Dr. Egger, das Wort. – Bitte.
11.16
Univ.-Prof. Dr. Peter Egger (Universität Innsbruck, Institut für Wirtschaftstheorie, -politik und -geschichte): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu den bilateralen Investitionsschutzabkommen aus volkswirtschaftlicher Perspektive kurz Stellung nehmen und die wichtigsten Aspekte aus theoretischer und empirischer Sicht beleuchten und vielleicht potentielle Konsequenzen für Österreich kurz ansprechen.
Wie schon erwähnt wurde, ist das Ziel der bilateralen Investitionsschutzabkommen, in erster Linie risikobezogene Kosten für Investoren im Ausland zu reduzieren. Die ökonomische Theorie würde dazu sagen: Gut, das ist ein Teil der bilateralen Investitionskosten, die Unternehmen zu tätigen haben. Jegliche Form der Transparenz oder der Senkung dieser Kosten würde dazu führen, dass ein größerer Anreiz für Investoren geschaffen wird, in ein konkretes Gastland zu gehen und dort zu investieren.
Somit würde sich aus theoretischer Perspektive zwischen dem Abschluss beziehungsweise natürlich der Ratifikation bilateraler Investitionsschutzabkommen und den bilateralen Direktinvestitionen ein klarer positiver Zusammenhang vermuten lassen.
Ein zweiter Ansatz kommt zu einem etwas anderen Schluss, nämlich – das wurde in einem Vorstatement bereits kurz angesprochen – dass es sein kann, dass durch die Heterogenität der bilateralen Abkommen ein zusätzlicher Aspekt der Intransparenz sozusagen in die Investitionslandschaft kommen kann und allein die Informationskosten und die Transaktionskosten für Unternehmen auf Grund dieser Heterogenität so groß sein können, dass der grundsätzlich positive Anreiz, die Intention der Investitionsschutzabkommen im Extremfall wieder eliminiert wird.
Letztlich bleibt für die Empirie die Frage offen: Was sagen uns die Daten, was finden wir in den Daten zu den Investitionsschutzabkommen? – Dazu wäre zu sagen, dass man, wenn man rezente Methoden anwendet – und ich habe das mit einem Kollegen aus Innsbruck gemacht –, doch deutlich einen positiven Zusammenhang mit dem In-Kraft-Treten von Investitionsschutzabkommen sieht – nicht mit dem Abschluss, aber dem In-Kraft-Treten.
Man kann sich anschauen, ob es etwa einen Vorzieheffekt bloß durch das Abschließen von Investitionsschutzabkommen gibt oder ob der tatsächliche Effekt erst durch die tatsächliche Ratifikation zustande kommt. Und da sieht man, dass bei einer Vielzahl von Spezifikationen, die man sich anschauen kann, ein klarer positiver Zusammenhang besteht, der im Minimum sagt, dass die bilateralen Direktinvestitionsbestände in etwa um 15 Prozent steigen würden, wenn ein bilaterales Investitionsschutzabkommen für ein durchschnittliches OECD-Land implementiert wird.
Bedeutet das nun, dass die Direktinvestitionen eines Landes um 15 Prozent steigen werden, etwa jene Österreichs? – Natürlich nicht, denn es ist, wie schon in vorangegangenen Redebeiträgen, unter anderem von Bundesminister Grasser, gesagt wurde, die Vielzahl der Investitionsschutzabkommen zwischen OECD-Mitgliedstaaten, wie auch Österreich, und Entwicklungsländern abgeschlossen. Und in diesen Entwicklungsländern ist natürlich das Gesamtinvestitionsvolumen eines Landes wie Österreich relativ klein im Gegensatz zur EU oder zu anderen OECD-Ländern. Das heißt, diese 15 Prozent Anstieg betreffen einen Bestand, der relativ klein ist.
Wenn man sich auf der anderen Seite die Entwicklung der österreichischen Investitionsbestände in den letzten Jahren ansieht, zum Beispiel von 1995 bis 2000, sieht man, dass die Investitionen in der Welt um etwa 4,5 Prozent gestiegen sind, während die Investitionen in den EU-Mitgliedstaaten um 2 Prozent gestiegen sind. Das heißt, das Wachstumspotential ist klar in diesen Nicht-OECD-Mitgliedstaaten zu sehen. Die treiben sozusagen die Dynamik in Direktinvestitionen.
Daher würde ich sagen, aus dieser Perspektive sind bilaterale Investitionsschutzabkommen ein wichtiger Motor für diese Dynamik, auch für Österreichs Direktinvestitionen.
Indirekte Effekte könnten sich dann noch ergeben, denn man weiß, dass typischerweise die Exporte und Direktinvestitionen komplementär sind. Das heißt, wenn die Direktinvestitionen steigen, steigen typischerweise auf bilateraler Ebene auch die Exporte. Es wird im Inland vermutlich die Arbeitsproduktivität steigen – für Österreich kann man das zeigen. Und es zeigt sich auch, dass Firmen, die, gemessen an der Beschäftigung, im Ausland stark wachsen, auch im Inland stark wachsen.
Aus österreichischer Perspektive gibt es da, würde ich sagen, keine Vorbehalte aus volkswirtschaftlicher Sicht. – Danke schön.
11.21
Vorsitzende Abgeordnete Petra Bayr: Herzlichen Dank. – Der nächste Debattenbeitrag kommt von Direktor Sauvant. Ich bitte um das Statement.
11.22
Direktor Karl Sauvant (UNCTAD, Abt. für Investitionen, Technologie und Unternehmensentwicklung/DITE – Genf): Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte vorausschicken, dass ich hier in meinem eigenen Namen spreche und nicht im Namen der UNCTAD, gleichzeitig werde ich aber in meinem Beitrag die Perspektive der Entwicklungsländer einbringen.
Frau Vorsitzende! Auslandsdirektinvestitionen sind heutzutage der wichtigste Mechanismus, um Güter und Dienstleistungen auf ausländische Märkte zu bringen. Aber diese Investitionen integrieren nicht nur Märkte, sondern auch Produktionssysteme. Sie bringen Kapital, Technologie, Arbeitsplätze, neue Fertigkeiten, Zugang zu Märkten; mit anderen Worten: alles Ressourcen, die man zur Entwicklung braucht.
Aus diesem Grund versuchen alle Länder, Auslandsdirektinvestitionen anzuziehen und von ihnen so viel wie möglich zu profitieren. Der Weltinvestitionsmarkt ist sehr kompetitiv. Gleichzeitig können natürlich Auslandsinvestitionen auch verschiedene Risiken beinhalten, die man im Auge behalten muss.
Die Herausforderung der Politik ist daher, zumindest vom Blickpunkt der UNCTAD: Wie kann man Entwicklungsländern helfen, Auslandsinvestitionen anzuziehen und – genauso wichtig – mehr von ihnen zu profitieren?
Jeder der drei Partner im Investitionsprozess – multinationale Unternehmen, Gastländer, Heimatländer – hat dabei eine Rolle zu spielen.
Was multinationale Unternehmen betrifft, ist das Konzept der sozialen Unternehmensverantwortung relevant. Und wie Sie wissen, gibt es eine sehr aktive Diskussion darüber, was dieses Konzept genau beinhaltet und wie es implementiert werden kann.
Übrigens: Wir schätzen, dass es etwa 60 000 Multis gibt, Unternehmen, die Tochtergesellschaften im Ausland haben. Der größte Teil dieser Unternehmen sind natürlich kleinere oder mittlere Unternehmen.
Für Gastländer stellt sich die Herausforderung, ein gutes Investitionsklima zu schaffen und die bei ihnen ansässigen Tochtergesellschaften der Multis dazu zu bringen, soviel wie möglich zur Entwicklung ihrer Gastländer beizutragen.
Für Heimatländer wie Österreich stellt sich die Frage, wie sie Investitionen in Entwicklungsländern unterstützen können – zum Beispiel dadurch, dass sie Investitionsversicherungen anbieten – und wie sie dazu beitragen können, dass der Beitrag der Tochtergesellschaften zur Entwicklung vergrößert wird – etwa durch Firmenzusammenarbeitsprogramme mit einheimischen Unternehmen.
Darüber hinaus schließen Gast- und Heimatländer zusammen verschiedene Abkommen ab, die für Auslandsinvestitionen relevant sind. Darunter sind die Investitionsschutzabkommen besonders wichtig, da sie dazu beitragen können, größere Rechtssicherheit zu schaffen und damit das Investitionsklima zu verbessern.
Die Zahl solcher Verträge ist stark angestiegen und betrug am Ende des letzten Jahres mehr als 2 200. Wir haben Tabellenmaterial verteilt, dem Sie die Einzelheiten entnehmen können.
Der Anteil der Investitionsabkommen, die zwischen Entwicklungsländern abgeschlossen wurden, an der Gesamtzahl der Investitionsabkommen beträgt heute etwa 28 Prozent. Es sind hauptsächlich Abkommen zwischen asiatischen Ländern.
Wichtig sind hier auch die Doppelbesteuerungsabkommen, deren Zahl über 2 300 beträgt.
Darüber hinaus sind jetzt praktisch alle bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen auch freie Investitionsabkommen, wenn Sie so wollen. Das heißt, sie decken auch Investitionsfragen ab. In anderen Worten: Man sollte sich nicht nur die Investitionsschutzabkommen anschauen, sondern man muss sich auch andere Verträge anschauen.
All diese Abkommen sind wichtig, unter anderem auch, weil die Zahl der Investitionsstreitfälle anzusteigen scheint, insbesondere im Enteignungsbereich. Wir haben davon gerade gehört.
Man muss sich aber die Frage stellen, ob man diese Abkommen entwicklungsfreundlicher gestalten kann – natürlich ein besonderes Anliegen der UNCTAD. Man könnte zum Beispiel der Förderung von Investitionsflüssen in die Entwicklungsländer mehr Aufmerksamkeit schenken. Man könnte sich auch überlegen, was Heimatländer tun könnten, um den Nutzen zu erhöhen, den Entwicklungsländer aus Auslandsinvestitionen ziehen. Dies müsste natürlich im Lichte der speziellen Situation der einzelnen Entwicklungsländer geschehen.
Frau Vorsitzende! Die Entwicklung des internationalen Investitionsrechts befindet sich in einer sehr aktiven Phase. Es ist daher gut, dass sich Parlamente mit dieser Thematik befassen. Die Entwicklungsländer brauchen dabei besondere Unterstützung, da sie typischerweise auf diesem Gebiet nur sehr begrenzte Erfahrungen haben. – Herzlichen Dank.
11.27
Vorsitzende Abgeordnete Petra Bayr: Danke sehr. – Als Nächstem erteile ich Herrn Universitätsprofessor Dr. Schreuer für 5 Minuten das Wort.
11.28
Univ.-Prof. Dr. Christoph Schreuer (Universität Wien, Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen): Hohes Haus! Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin gebeten worden, speziell zur Frage der Streitbeilegung in Investitionsschutzabkommen Stellung zu nehmen.
Eine unparteiische und effektive Streitbeilegung ist ein wesentliches Element für ein sicheres Investitionsklima. Die Investitionsschutzabkommen enthalten üblicherweise Bestimmungen über zwei Arten der Streitbeilegung: für die Streitbeilegung einerseits zwischen den Vertragsparteien selbst, andererseits zwischen Investor und Gastgeberstaat.
Die erste Form, also Staat gegen Staat, spielt in der Praxis eine sehr untergeordnete Rolle. Die zweite Form, also Investor gegen Staat, spielt eine sehr wesentliche Rolle. Ich werde mich daher in meinen weiteren Ausführungen auf die zweite Form beschränken.
Die Streitbeilegung zwischen Investoren und Gastgeberstaaten geschieht in aller Regel durch ein Schiedsverfahren, direkt zwischen den Streitparteien. Das heißt, die Streitparteien sind direkt die Investoren und die Gastgeberstaaten. Der Zweck ist ein doppelter: Einerseits soll dem Investor der Gang zu den staatlichen Gerichten des Gastgeberstaates erspart werden. Investoren haben – zu Recht oder zu Unrecht – meist ein geringes Vertrauen in die Gerichtsbarkeit vieler Gastgeberstaaten. Andererseits – und das ist der zweite Zweck – soll aber auch der diplomatische Schutz durch den Heimatstaat des Investors vermieden werden. Gastgeberstaaten schätzen es meist nicht, von den Heimatstaaten der Investoren unter Druck gesetzt zu werden. Es ist sehr unangenehm für ein Entwicklungsland, durch einen reichen, mächtigen Staat wie etwa den USA im Zusammenhang mit einem Investitionsstreit eines Angehörigen dieses Staates unter Druck zu geraten. Außerdem ist es auch für den Investor von Vorteil, wenn er direkten Zugang zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit hat, einfach deswegen, weil der diplomatische Schutz eine unsichere Sache ist. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Der Investor ist dem Ermessen seines Heimatstaates ausgeliefert, ob überhaupt diplomatischer Schutz gewährt wird.
In der Praxis sind die beiden Aspekte, nämlich Zugang zu den staatlichen Gerichten und diplomatischer Schutz, dadurch miteinander verknüpft, dass vor dem diplomatischen Schutz, also als Voraussetzung, der innerstaatliche Instanzenzug ausgeschöpft werden muss.
Das heißt, die Schiedsgerichtsbarkeit entpolitisiert den Streit und weist den Streit zwischen dem Investor und dem Gastgeberstaat einem objektiven und rechtsförmigen Verfahren zu. Schiedsgerichtsbarkeit beruht immer auf einer Vereinbarung zwischen den Streitparteien. So auch hier. Nur gibt es bei der Investor-gegen-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit eine Besonderheit. Meist existiert gar kein direkter Schiedsvertrag zwischen dem Investor und dem Gastgeberstaat, sondern das Investitionsschutzabkommen enthält ein Offert an Investoren, und der Investor kann dieses Offert, dieses Angebot annehmen, oft einfach durch Einleitung des Schiedsverfahrens.
Es sind verschiedene Verfahrensmöglichkeiten offen. Die häufigste ist im Rahmen des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten; auf Englisch wird das abgekürzt: ICSID. Diese Konvention ist von 154 Staaten unterzeichnet und bisher von 140 ratifiziert worden. Der Vorteil besteht vor allem im administrativen Rahmen für die Streitbeilegung, die dieses Zentrum, dieses ICSID zur Verfügung stellt. Es wird auch stark benützt. Allein im ICSID gibt es derzeit 86 abgeschlossene und 79 anhängige Verfahren.
Zum anwendbaren Recht ist noch zu sagen, dass diese Schiedsgerichte selbstverständlich auch das staatliche Recht des Gastgeberstaates anwenden müssen. Das heißt, legitime Regulierungen, sei es im Umweltbereich, sei es in anderen Bereichen, sind auch von den internationalen Schiedsgerichten zu berücksichtigen.
An Verbesserungsvorschlägen wäre vor allem die bessere Transparenz der Verfahren zu erwähnen. Hiezu hat Kollege Reinisch schon kurz Stellung genommen, ich bin in diesem Punkt völlig seiner Meinung: Eine bessere Veröffentlichung und eine bessere Zugänglichmachung der Unterlagen und insbesondere auch der Schiedssprüche, die das Verfahren beenden, wären angebracht. – Ich bedanke mich.
11.33
11.33
Mag. Elisabeth Beer (AK Wien – Abt. für EU und Internationales): Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte in gebotener Kürze auf drei Punkte eingehen, nämlich: Sind Investitionsschutzabkommen für österreichische Unternehmen wirtschaftspolitisch de facto wichtig? Welche Risken geht Österreich als Vertragspartner damit ein? Und wenn der Staat schon Risken eingeht, welche gesellschaftspolitisch relevanten Ziele sollte ein bilaterales Investitionsschutzabkommen verfolgen?
Zur wirtschaftspolitischen Relevanz. Die erklärten wirtschaftspolitischen Ziele der Investitionsschutzabkommen sind zum einen, Direktinvestitionen zu fördern. Österreichische Unternehmen, insbesondere Klein- und Mittelbetriebe, pflegen seit Anfang der neunziger Jahre rege wirtschaftliche Beziehungen mit Slowenien zum Beispiel. Österreichische Unternehmen sind in Slowenien – das haben wir heute auch schon gehört – der wichtigste Investor. Umgekehrt ist Slowenien ein wichtiges Gastland für österreichische Direktinvestitionen. Ein Investitionsschutzabkommen mit Slowenien gibt es seit 1.1.2002.
Diese Erfahrung mit einem mittelosteuropäischen Land zeigt, dass heimische Unternehmen offensichtlich unabhängig von Investitionsschutzabkommen lukrative Investitionen im Ausland tätigen.
Zweites wirtschaftspolitisches Ziel ist der Schutz der getätigten Auslandsinvestition –- das haben wir heute auch oft gehört –, ebenso, dass österreichische Unternehmen dieses Instrument des Investitionsschutzes bis jetzt nicht in Anspruch genommen haben.
Es gibt bilaterale Investitionsschutzabkommen seit 20 Jahren, das älteste ist im Jahr 1986 mit China abgeschlossen worden, und man sollte meinen, dass in diesem Zeitraum ein solches Instrument, so es effektiv ist und auch gebraucht wird, durchaus zur Anwendung kommen mag. Auch wenn sich Unternehmen in Einzelfällen auf das Abkommen berufen mögen, nützen sie offensichtlich aber dieses Abkommen nicht, um ihre Interessen in einem Schiedsverfahren durchzusetzen.
Es stellt sich also für mich die Frage, ob diese Investitionsschutzabkommen in der Form, in der wir sie haben, wirtschaftspolitisch überhaupt notwendig sind oder ob sie nur ein Mitbringsel von Regierungsvertretern sind, wenn sie in weit entfernte ärmere Länder auf Besuch fahren und kein anderes Gastgeschenk im Rahmen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen haben.
Unter Umständen kann aber dieses Mitbringsel ein durchaus teures Mitbringsel sein, denn diese bilateralen Investitionsschutzabkommen sind, wie wir auch schon gehört haben, auf Gegenseitigkeit abgeschlossen. Ein Investor aus Kuwait, Oman oder Belarus kann umgekehrt auch den österreichischen Staat klagen. Herr Reinisch hat ja ausgeführt, dass es nicht undenkbar ist, sondern dass durchaus auch „Industriestaaten“ – unter Anführungszeichen – geklagt werden. Dank der Globalisierung und der freien Marktwirtschaft gibt es auch in weniger entwickelten Ländern reiche Wirtschaftstreibende und multinationale Konzerne, die umgekehrt in Österreich investieren.
Hier möchte ich noch kurz auf eine Kritik eingehen, was die Begriffsdefinition „Investitionen“ in bilateralen Investitionsschutzabkommen anbelangt. Die Begriffsdefinition ist weit gefasst und schließt auch kurzfristige und spekulative Engagements mit ein. Das heißt, es ist wirklich ein Betätigungsfeld für findige Wirtschaftsanwälte oder auch Unternehmen, die sich auf den Schlips getreten gefühlt haben und Österreich klagen wollen.
Der österreichische Staat geht mit bilateralen Investitionsschutzabkommen durchaus ein Risiko ein, selbst als Angeklagter in einem Schiedsverfahren bei der ICSID auftreten zu müssen. Denkbare Fälle hat uns Herr Reinisch schon gesagt. Der Aspekt, selbst geklagt zu werden, wurde bisher grob vernachlässigt, weil die bilateralen Investitionsschutzabkommen sozusagen als Entwicklungshilfe gesehen wurden, aber tatsächlich schränken die bilateralen Investitionsschutzabkommen tendenziell die staatliche Souveränität und den Handlungsspielraum zukünftiger Regierungen ein, weil diese ja langfristig angelegt werden.
Wie soll ein gesellschaftspolitisch relevantes Investitionsschutzabkommen ausschauen? Der Staat geht ein Risiko ein, das heißt die SteuerzahlerInnen und in überwiegendem Maße die ArbeitnehmerInnen, und da sind wir der Meinung, dass ein gesellschaftspolitisch relevantes bilaterales Investitionsschutzabkommen nicht ausschließlich wirtschaftsorientiert sein kann. Ein solches Abkommen sollte gesellschafts- und insbesondere sozialpolitische Relevanz in einer globalisierten Welt haben.
Wie soll es aussehen? – Es soll ein Abkommen sein, das der nachhaltigen Entwicklung dient. Die Regierungsvertreter haben sich ja durchaus auch bei internationalen Gipfeln wie etwa jenem von Johannesburg dazu verpflichtet, der nachhaltigen Entwicklung zu dienen.
Es sollen auch nur jene Investitionen in den Genuss eines Abkommens kommen, die tatsächlich Wachstum und Entwicklung fördern. Das heißt, Investitionen in Sonderwirtschaftszonen, in Off-Shore-Produktionen, wo Sozial- und Umweltgesetze ausgesetzt werden, dürften nicht in den Genuss eines solchen Abkommens kommen.
Investoren haben Pflichten zu übernehmen, nicht nur Rechte, und diese Pflichten sind, gesellschaftspolitische Verantwortung zu tragen, auch im Gastland. Nach unserer Vorstellung haben sie verbindlich die sozialen und umweltrechtlichen Mindeststandards einzuhalten, die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und die Menschenrechte zu respektieren, dies auch in der Zulieferkette, nicht nur ausschließlich im eigenen Unternehmen.
Das Streikrecht gehört verankert, und wir wollen effektive Kontrollelemente und Sanktionsmechanismen, durch die Interessengruppen auch die Möglichkeit der Mitwirkung erhalten. Ein unabhängiges Schiedsgericht hat auch Nichtregierungsorganisationen Parteienstellung und Klagerecht einzuräumen. Bei einem so fairen Investitionsschutzabkommen können wir uns durchaus vorstellen, dass auch auf multilateraler Ebene die Meistbegünstigungsklausel für die Unternehmen gilt. Auf nationaler Ebene bin ich sehr gegen die Inländergleichbehandlung, weil sie wirtschaftspolitische Zielsetzungen maßgeblich einschränkt.
Das sind Forderungen an ein neues Investitionsschutzabkommen, worüber wir uns heute ja auch Gedanken machen, und ich glaube, es ist nur recht und billig, dass grundlegende Menschenrechte und Arbeitsrechte von den Unternehmen auch im Gastland eingehalten werden. – Danke schön.
11.40
Vorsitzende Abgeordnete Petra Bayr: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Univ.-Prof. Dr. Christian Bellak.
11.41
Ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Bellak
(Department of Economics, Wien): Sehr
geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich möchte zwei Funktionen der bilateralen Investitionsschutzabkommen
aus österreichischer Sicht besonders hervorheben. Die erste Funktion ist, dass
ein bilaterales Investitionsschutzabkommen insbesondere durch die
Verstaatlichung des Länderrisikos zu einer stärkeren geographischen Streuung
der Investitionstätigkeit österreichischer Unternehmen führen kann. Zweitens
ist auch zu erwarten, dass durch bilaterale Investitionsschutzabkommen, wie von
Kollegen Egger ausgeführt wurde, das Investitionsvolumen steigt.
Zum ersten Punkt,
der stärkeren geographischen Streuung von Direktinvestitionen, ist natürlich zu
sagen, dass Investoren das Länderrisiko in ihre Investitionsentscheidungen
einfließen lassen. Man muss sich aus wirtschafts- und industriepolitischer
Sicht die Frage stellen, inwieweit da überhaupt ein staatlicher Eingriff, eine
Korrektur notwendig ist. Ich denke, dass die Märkte gut funktionieren in der
Bewertung des Länderrisikos.
Lassen Sie mich
einen sehr risikoreichen Markt betrachten, nämlich Kuba. Die größten
Investoren, nämlich Kanada und Mexiko, haben kein bilaterales Investitionsschutzabkommen
mit Kuba. Nehmen Sie beispielsweise die Investitionsbeziehungen
USA –China: Es gibt dort kein bilaterales Investitionsschutzabkommen. Ich
denke also, man muss die Kausalität zwischen dem Investitionsvolumen und der
geographischen Streuung schon auch sehen.
Zweiter Punkt:
Bilaterale Investitionsschutzabkommen sollen dazu führen, dass das bilaterale
Investitionsvolumen ansteigt. Betrachten wir einmal einige typische Länder, die
mit Österreich ein bilaterales Investitionsschutzabkommen abgeschlossen haben!
Betrachten wir etwa Paraguay, die Mongolei, die Volksrepublik Korea, Simbabwe,
betrachten wir die Staaten des Balkans oder Osteuropas! Da ist die Direktinvestitionsbilanz
Österreichs ganz klar eine Einbahnstraße in diese Länder. Aus diesem Grund kann
man eigentlich sagen, dass Investitionsschutzabkommen aus ökonomischer Sicht
etwas unfair sind, wenn sie dem Vertragspartner eigentlich nur theoretisch die
Möglichkeit einräumen, von seinen Rechten Gebrauch zu machen, denn: Wie viele
mongolische Investoren werden in Österreich investieren?
Der dritte Punkt
ist die Frage des Beitrages von Direktinvestitionen zum Wachstum der
Gastländer. Auch hier wurden schon einige Aspekte erwähnt. Ich möchte nur den
amerikanischen Ökonomen Bob Lipsey zitieren, der kürzlich in einer Studie
gesagt hat, dass die Höhe des ausländischen Kapitalstocks nicht in irgendeiner
systematischen Weise mit dem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes verknüpft ist.
Also in diesem Fall ist die empirische Evidenz durchaus widersprüchlich, und
wir können nicht davon ausgehen, dass quasi automatisch, nur weil das
Investitionsvolumen ansteigt, auch noch positive Effekte im Gastland
resultieren.
Zwei Argumente
sprechen im Prinzip dafür, dass es positive Aspekte aus Sicht des Gastlandes
geben sollte. Das erste Argument, das üblicherweise erwähnt wird, ist der
Technologietransfer. Hier zeigt sich allerdings von empirischer Seite, dass das
Entwicklungsniveau des Gastlandes und jenes des Ursprungslandes, also
Österreichs und der Mongolei zum Beispiel, nicht so unterschiedlich sein
sollten, damit es tatsächlich zu namhaften Spill-over-Effekten und positiven
Effekten im Gastland kommt. – Das mongolische Entwicklungsniveau beträgt
etwa 6 Prozent des österreichischen Entwicklungsniveaus.
Vierter Punkt ist neben dem Technologietransfer der generelle Beitrag der
Direktinvestitionen zum Wachstum. Damit erscheinen diese bilateralen
Investitionsschutzabkommen so etwa wie das Schlagobers auf der Sachertorte:
Ist die Sachertorte verbrannt, hilft das beste Schlagobers nichts! Es müssen
also gewisse Voraussetzungen in den Gastländern gegeben sein, dass Investoren
kommen, und meistens folgen dann bilaterale Investitionsschutzabkommen auch
nach.
Fünfter Punkt: Die Tatsache, dass die bilateralen Investitionsschutzabkommen
Österreichs nicht zwischen den Bedürfnissen der einzelnen Gastländer
differenzieren, also etwa für die Mongolei und die Türkei weitgehend gleich
sind, zeigt, dass sie nicht auf diese entwicklungspolitischen Notwendigkeiten
eingehen, und deshalb wird der Wachstumsbeitrag der österreichischen
Direktinvestitionen sehr gering sein.
Letzter Punkt: Die bilaterale Art und Weise der Verhandlungen im Rahmen
dieser Investitionsschutzabkommen eröffnet die Möglichkeit für einen Wettlauf
nach unten, für ein „race to the bottom“, das wir aus dem Steuerwettbewerb
schon kennen. Aus diesem Grund gibt es einige Argumente dafür, die
Verhandlungen auf eine multilaterale Ebene zu heben. Allerdings soll es nicht
ein Abkommen à la multilaterales Investitionsschutzabkommen, wie wir es
hatten, sein, sondern ein Abkommen, das auch den Schutz der Standorte
einschließt und damit fair ist auch aus der Sicht der Entwicklungsländer. –
Vielen Dank.
11.46
Vorsitzende Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Die Letzte im Reigen der ExpertInnen ist Mag. Küblböck. Ich
ersuche sie um ihren Beitrag.
11.47
Mag. Karin Küblböck
(Österreichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe; Obfrau von ATTAC):
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen
und Herren Abgeordnete! Wir haben jetzt viele Statements gehört, und ich
glaube, es ist klar geworden, dass ausländische Direktinvestitionen sowohl
positive als auch negative Auswirkungen auf die Gastländer haben können –
positive Auswirkungen wie zum Beispiel Technologietransfer, Schaffung von
neuen Produktionskapazitäten, Schaffung von Arbeitsplätzen,
Ausbildungschancen. Dem gegenüber stehen aber mögliche negative Auswirkungen
wie zum Beispiel die Vernichtung von Arbeitsplätzen durch die Verdrängung von
lokalen Unternehmen, die Aushöhlung der Steuerbasis durch die Gewährung von
Steuervorteilen, die Belastung der Leistungsbilanz durch den Bezug von sehr
hohen Vorleistungen oder durch Gewinnrückführungen, sehr hohe ökologische
Belastungen durch Transport oder neue Emissionen.
Es ist genau eine Aufgabe der Politik und der Gesetzgebung, also eine
Aufgabe von Ihnen, dafür zu sorgen, dass ausländische Direktinvestitionen einen
positiven Effekt im Gastland haben. Die Förderung von nachhaltiger Entwicklung
und die Erreichung von politischen Zielen wie zum Beispiel Verteilung und
allgemeiner Zugang erfordern politische Maßnahmen und besondere
Vertragsbestimmungen.
Die bilateralen
Investitionsschutzabkommen in ihrer derzeitigen Form schränken jedoch, wie wir
auch schon gehört haben, den nationalen Entscheidungsspielraum extrem ein und
bevorzugen sehr einseitig die Rechte der Investoren, vor allem die Rechte der
ausländischen Investoren, da diese eben die Möglichkeit erhalten, vor einem
internationalen Schiedsgericht zu klagen. Diese Möglichkeit haben inländische
Investoren nicht.
Wir haben schon
gehört, dass der Standortwettbewerb auch für Investitionen gilt. Es hat ein
Wettlauf um Investitionen eingesetzt. Die Staaten überbieten einander mit der
Gewährung von möglichst guten Bedingungen und auch mit der Absicherung gegen
normale Marktrisken wie zum Beispiel Währungsrisken oder Gewinnerwartungen.
Ich möchte hier
das Beispiel von Argentinien bringen. Das ist ein sehr anschauliches Beispiel
und zeigt, welche Risken den Staaten aus bilateralen Investitionsschutzabkommen
auch erwachsen können.
Bei der Privatisierung der Stromversorgung hat Argentinien den
ausländischen Investoren weitgehend oder eigentlich komplett das
Währungsrisiko abgenommen, indem die Gebühren in Dollar einhebbar waren und an
die US-amerikanische Inflationsrate indexiert waren. 2001 kam es zu einer sehr
heftigen Wirtschaftskrise, wie wir alle wissen, infolgedessen der argentinische
Peso abgewertet werden musste. Die Regierung hat ein Notfallsgesetz
beschlossen, das diese Dollardenominierung abgeschafft hat und die Gebühren für
Strom einfror. Das war das Mindeste, was man unter den Umständen dort machen
konnte. Es leben in Argentinien mittlerweile über 50 Prozent der
Bevölkerung unter der Armutsgrenze. Die heutigen Gehälter sind um
30 Prozent niedriger als während der Wirtschaftskrise. Das heißt, es war
das eine notwendige politische Maßnahme, da sich die Bevölkerung den Strom
nicht mehr leisten konnte.
Was passiert jetzt der argentinischen Regierung? – Sie wird auf Grund dieser bilateralen Investitionsschutzabkommen von den ausländischen Investoren auf indirekte Enteignung geklagt. Die Klagen bewegen sich mittlerweile in einer Größenordnung von 5 Prozent des argentinischen Bruttoinlandsproduktes. Das heißt, es ist ein sehr großes Risiko, das durch die möglichen Entschädigungszahlungen entstehen könnte.
Und so etwas könnte auch Österreich passieren. Wenn wir zum Beispiel neue Umweltschutzgesetze verabschieden, dann könnten wir von Investoren auf Gewinnentgang geklagt werden. Wir haben schon von Herrn Professor Reinisch gehört, diese Entschädigungszahlungen können sehr hoch und wirklich sehr relevant sein.
Was müsste daher in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen enthalten sein, damit auch die Interessen des Gastlandes gewahrt bleiben? – Erstens: Den unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen muss Rechnung getragen werden. Es müssen auch Schutzmaßnahmen für die heimische Wirtschaft möglich sein, zumindest muss es ein umgekehrtes Prinzip der Inländergleichbehandlung geben, nämlich dass die inländischen Unternehmen nicht schlechter behandelt werden als die ausländischen.
Es muss die Möglichkeit geben, durch Auflagen, durch so genannte performance requirements, zu gewährleisten, dass die Investitionen dem Gastland tatsächlich einen Vorteil bringen, wie zum Beispiel, dass Vorleistungen möglichst von heimischen Produzenten konsumiert werden sollen.
Es müssen die Entschädigungsansprüche eng begrenzt werden. Dieses Prinzip der indirekten Enteignung sollte also abgeschafft werden und sollte nicht so breit interpretiert werden können.
Es braucht – das ist schon einige Male angesprochen worden – eine viel größere Transparenz. Es ist momentan teilweise nicht möglich, zu erfahren, wo welche Fälle anhängig sind. Es muss von den Schiedsgerichten nicht veröffentlicht werden, welche Fälle wo anhängig sind, auch nicht die Ergebnisse des Prozesses.
Eine Beteiligung von betroffenen Gruppen muss möglich sein, und wir haben es schon einige Male gesagt: Es wäre wünschenswert, ein multilaterales Abkommen unter dem Dach der UNO abzuschließen, das den Wettlauf nach unten stoppt und das neben Rechten auch Pflichten für Investoren verankert und den Ländern explizit den politischen Gestaltungsspielraum zurückgibt, den sie sich jetzt unter anderem mit den bilateralen Investitionsschutzabkommen nehmen. – Danke.
11.53
Vorsitzende Abgeordnete Petra Bayr: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hannes Bauer.
11.53
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer| (SPÖ): Frau Vorsitzende! Herr Bundesminister! Geschätzte Expertinnen und Experten! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte nur meine Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass es doch wichtig ist, Schutzabkommen zu schließen, weil dadurch – und das wurde von allen eigentlich ausgeführt – eine gewisse Präventivwirkung sehr wohl gegeben ist, nämlich im Umgang miteinander.
Wenn wir von der Unternehmensentscheidung ausgehen, die auch von Bundesminister Grasser angesprochen wurde, so ist eines der wichtigsten Entscheidungskriterien die politische Stabilität und das Vertrauen in die Institutionen des jeweiligen Landes. Da gibt es ja Indizes, die sozusagen Signale geben, in welchem Ausmaß das Vertrauen in Institutionen oder die Wirksamkeit der Institutionen gegeben ist. Und wenn das alles gegeben ist, dann gibt es noch in Form eines Abkommens den zusätzlichen Vorteil, sich stärker an die eigenen Spielregeln zu halten, und das halte ich für wichtig.
Allerdings glaube ich auch, dass es ebenso wichtig ist, nachzudenken, wie man diese Schutzabkommen in Zukunft stärker länderbezogen ausrichten kann. Ich halte es für ganz wesentlich, Bezug zu nehmen auf die jeweilige Lage des Landes, anstatt generalisierende Formeln anzuwenden, wie es oft der Fall ist.
Wenn auch negative Erfahrungen in Bezug auf multilaterale Schutzabkommen angeführt werden, so glaube ich dennoch, dass die heutige Enquete, wenn auch der Schwerpunkt bei den bilateralen Abkommen liegt, dazu dienen wird, einmal eine Standortbestimmung der künftigen Investitionsschutzabkommen zu treffen und sie auch auf multilateraler Ebene zu vertreten. Ich halte es für sehr, sehr wichtig, in der Europäischen Union zu einer gemeinsamen Sprache und letztlich zu gemeinsamen Abkommen zu finden.
Wenn die OECD in diesem Bereich gescheitert ist, so liegt es vielleicht daran, dass die OECD eine Vielzahl von Staaten umfasst, während die Europäische Union eine einheitliche wirtschaftspolitische Union darstellt und – daraus ableitend – sehr wohl Abkommen treffen kann, die letztlich für alle Bedeutung und Geltung haben.
Es wurde von den Experten auch ausgeführt, dass für das Engagement in einem Lande nicht unbedingt das Bestehen eines Investitionsschutzabkommens notwendig ist. Aber das Beispiel Slowenien ist doch anders zu bewerten, da Slowenien sehr rasch als Heimat- beziehungsweise Nachbarmarkt betrachtet wurde; das ist sicher unabhängig vom Abkommen. Interessant ist auch, dass große Länder wie zum Beispiel die USA überhaupt keine Abkommen treffen, weil man da in Wirklichkeit von der tatsächlichen politischen Macht ausgeht. Es ist nämlich ein Unterschied, ob ein österreichisches Unternehmen in irgendeinem Land schlecht behandelt oder diskriminiert wird oder ob ein Unternehmen aus den Vereinigten Staaten diskriminiert oder schlecht behandelt wird. Daher ist es für ein kleines Land umso wichtiger, zu Schutzabkommen zu kommen, und letztlich hat auch ein kleines oder mittleres Land die Aufgabe, seine Wirtschaftsaktivitäten in eine größere politische Machtstruktur hineinzubringen, denn mit dem Einhalten von Verträgen kann auch die faktische politische Wirkung verbunden sein.
In diesem Sinne halte ich die Diskussion für eine Ausgangsdiskussion über unsere Abkommen, aber letzten Endes wird sie zur Vorbereitung eines europäischen Abkommens dienen, wo Österreich die Position auf der europäischen Ebene einzubringen hätte. – Ich danke.
11.57
11.57
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Vorsitzende! Herr Bundesminister! Geschätzte Expertinnen und Experten! Damen und Herren! Was wurde noch nicht gesagt? – Es wurde meines Erachtens schon das meiste gesagt, von den verschiedenen Blickwinkeln aus. Was allenfalls bleibt, ist die Einordnung der verschiedenen Ansätze in ein Ganzes. Das ist das eine, und das ist ja auch eine der politischen Aufgaben im Prinzip: die Zusammenschau. Das andere ist, zumindest eine gewisse politische Zwischenbilanz auch in der Debatte zu geben, obwohl es vermessen wäre, endgültige Festlegungen am Ende der Sitzung zu treffen, aber dass sich die Fraktionen zumindest eine Rahmenorientierung voneinander erwarten dürfen, das ist ja auch Sinn, damit wir dann im Finanzausschuss besser weiterarbeiten können.
Damit bin ich noch einmal beim Anlass. Seit Jahren beschäftigt uns das, unsere Fraktion quält das phasenweise, dass wir immer wieder diese Investitionsschutzabkommen auf den Tisch bekommen und die Gesamtauswirkung nicht immer erfassbar ist.
So, also erster Ansatz: Wenn es nun darum geht, nur dem Begriffe nach sich zu orientieren – Investitionsschutzabkommen –, dann ist es möglicherweise anachronistisch, sich über andere Dinge Gedanken zu machen, aber es ist eben das Wesen der Politik, auf das Ganze zu schauen.
Was Investitionsschutz, Eigentumsrechte und so weiter sind, das wurde ja zur Genüge ausgeführt. Mir geht es jetzt tatsächlich um den Status der so genannten Gastländer und darum, was dort alles noch passieren und angerichtet werden kann – positiv wie negativ. Was das betrifft, dass die Entwicklungen volkswirtschaftlich betrachtet immer positiv oder zwingend positiv sein müssen, würde ich dem abwesenden Minister Bartenstein schon heftig widersprechen wollen, wenn er sagt, dass das quasi ein Automatismus ist, auch mit Verweis auf die volkswirtschaftlichen Ausführungen, die hier schon gemacht wurden. Also automatisch positiv ist das nicht! (Abg. Dipl.-Ing. Hofmann übernimmt den Vorsitz.)
Was wären denn die Ziele, die dort überhaupt jeweils erreicht werden sollen? – Das sind sicher auch andere, als bloß nur Investitionen dort hinzubringen, in der Hoffnung, dass das automatisch zu Wachstum führt. Aber auch damit würde ich mich nicht zufrieden geben, denn es stellt sich die Frage: Wachstum wofür und für wen? – Es passiert auch nicht automatisch, dass jeder Wachstumsprozess alle halbwegs gleich partizipieren lässt. Da kann man immer noch der Meinung sein: Wenn es niemandem schadet, dann ist es auch gut, wenn es so ist. – Okay, aber auch das ist nicht immer gewährleistet.
Damit bin ich vielleicht bei einem kleinen Segment – ich fürchte aber, dass es sogar ein größeres ist –: Es gibt eben auch Tätigkeiten vornehmlich internationaler Konzerne, die in den Gastländern nicht nur Nutzen stiften, sondern zumindest für bestimmte, manchmal gar nicht so kleine Gruppen potenziell auch Schaden verursachen können.
Da stellt sich die Frage: Hat das mit dem bilateralen Investitionsschutzabkommen überhaupt noch etwas zu tun oder nicht? – Man kann meinen, nein, denn das hat einen engen Ansatz. Ich meine, es muss berücksichtigt werden – oder sollte zumindest. Wir sollten jetzt auf jeden Fall darauf schauen, dass das eine oder andere, das auch eine gewisse Verantwortungsumkehrung zugunsten der schwächsten Gruppen in den so genannten Gastländern erzeugt, mit verankert werden kann. Ob das rechtlich möglich ist, das weiß ich nicht, ich selbst bin da sehr skeptisch, aber das wäre zumindest ein politischer Wunsch. Um diesen zu deponieren, habe ich mich heute hier eingefunden.
Das Zweite ist Folgendes – und da erkenne ich schon das Problem –: Bilateral ist all das sehr schwierig und möglicherweise zum Scheitern verurteilt. Dann kommen wir aber zum nächsten Ansatz und möglicherweise in die nächste Falle. Die multilateralen Abkommen hätten zumindest den Vorteil, dass bestimmte Wettlaufsphänomene nach unten in aller Regel aufgefangen werden könnten – wir kennen das von anderen Vergleichen –, aber andererseits ist auch da die Frage zu stellen, wer sich in einem multilateralen Vorverhandlungsprozess überhaupt durchsetzt und wie ein solches Regelwerk gegebenenfalls ausschauen wird.
Da das in der Praxis ohnehin nicht so rasch ansteht, werden wir die bilateralen Abkommen noch länger zum Thema im Ausschuss haben – das ist ja gesagt worden –, und es ist auch nicht gesichert, wie wünschenswert ein multilateraler Ansatz wäre, wenn die Machtverhältnisse global so ausschauen, wie sie zurzeit ausschauen.
Kommen wir nun zurück zu den Fragen der bilateralen Abkommen: Ich würde meinen, dass man zumindest aus österreichischer Sicht den Versuch unternehmen sollte, dass diese ausdifferenziert werden, um die Aspekte jeweils auf das so genannte Gastland abzustimmen zu können. In der Regel schauen sie ja gleich aus, sind sozusagen Musterabkommen, und das erzeugt bei uns zunehmend Skepsis. Das wäre zumindest ein Ansatz, wo alle einmal Goodwill demonstrieren könnten beziehungsweise sich die Beweispflicht einmal umkehren müsste, warum denn immer die gleich Durchgeschalteten das Bessere sein sollen, sodass man im Zweifel die eine oder andere Abänderung vornehmen könnte.
Last but not least: Investitionen sind in diesem Fall ja keine Entwicklungshilfe im klassischen Sinn; da hat Herr Minister Bartenstein auch differenziert. Privateigentum beziehungsweise Privatkapital hat von sich aus überhaupt keinen Auftrag, entwicklungshilfemäßig tätig zu werden, denn da regieren andere Interessen; diesbezüglich braucht man nicht naiv zu sein. Eines muss allerdings klar sein: dass die Frage des Privateigentums und das Verfahren darüber, wie es sich auswirkt, auch an allen möglichen anderen Ecken etwas erzeugt und dass deshalb jedenfalls staatliche intergouvernementale Eingriffe gerechtfertigt sind. Inwieweit Investitionsschutzabkommen das geeignete Instrument sind, stelle ich entgegen den besten Expertenreferaten tatsächlich in Zweifel.
12.03
Vorsitzender Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte.
12.03
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Vorsitzender! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Expertinnen und Experten auf der Regierungsbank! Liebe Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst einige Kapitel streifen, die bisher in der Diskussion berührt worden sind. Zum einen: Bei den KMUs, von denen Kollege Missethon vorhin schon gesprochen hat, ist es meiner Meinung nach so – und das besagen auch einige Studien –, dass sie sich eher in der unmittelbaren Nachbarschaft ihrer Länder bewegen und sich eher wenig im internationalen Wettbewerb tummeln. Das hat vermutlich auch mit ihren Ressourcen zu tun. Ich habe in der letzten Zeit einige Beispiele von KMUs gehört, die sogar mehr Probleme mit unmittelbaren Nachbarn beziehungsweise mit EU-Mitgliedsländern hatten. Zum Beispiel gibt es da ein anhängiges Verfahren in St. Johann im Salzburger Pongau, wo ein Dachdecker mit einem schwedischen Besitzer um seine Kosten, die er nicht mehr hereinbekommt, streitet. Das heißt, dass auch innerhalb eines doch sehr gesicherten Rahmens die KMUs zum Teil ein sehr hohes Risiko haben.
Nun zur multilateralen Ebene: Ein aus meiner Sicht sehr problematischer Bereich ist, dass die Least Developed Countries von diesen heftigen Investitionsbewegungen fast überhaupt nicht betroffen oder ergriffen sind. Nur ein Prozent der Gesamtsumme an Investitionen wird dort, nämlich in immerhin 48 Ländern, investiert. Das heißt, davon, dass Entwicklungszusammenarbeit und Investitionsschutzabkommen sehr stark ineinander wirken, sind wir weit entfernt.
Jetzt eine direkte Frage an Herrn Direktor Sauvant: Es gab im Gefolge der gescheiterten Verhandlungen in Cancun eine heftige Debatte innerhalb der NGOs, ob es richtiger ist, innerhalb dieser multilateralen Abkommen internationale Umweltschutzabkommen zu implementieren, sozusagen in das WTO-Regelwerk zu implementieren, oder ob es besser ist, diese internationalen Umweltschutzabkommen auf UNO-Ebene in so ein starkes Sanktionsregelwerk zu überführen, wie es die WTO zur Verfügung hat. Denn: Warum funktioniert die WTO „so gut“ – unter Anführungszeichen –, wie sie funktioniert? – Weil sie starke Sanktionsmechanismen hat – aus keinem anderen Grund! Es würde mich sehr interessieren, ob es zum Beispiel auch bei der UNCTAD Überlegungen in diese Richtung gibt.
Letzter Punkt: Wir haben gehört, dass die meisten dieser Investitionsschutzabkommen nach zehn Jahren enden und dass sie dann, wenn sie nicht überprüft oder beeinsprucht werden, einfach sang- und klanglos weiterlaufen. Ich denke, dass jedes Parlament ein hohes Interesse daran haben müsste, dass diese Abkommen immer wieder dahin gehend überprüft werden, ob sie zeitgemäß sind, beziehungsweise dass sie auch auf ein etwaiges Nichtfunktionieren evaluiert werden. Ich würde daher anregen, dass wir so etwas wie einen Bericht über Investitionsschutzabkommen im Parlament fordern, so wie es in vielen anderen Bereichen jetzt schon üblich ist.
12.07
Vorsitzender Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Als nächste Wortmeldung kommt der Beitrag von Herrn Mag. Tüchler vom Österreichischen Gewerkschaftsbund. – Bitte.
12.07
†Mag. Ernst Tüchler (Österreichischer Gewerkschaftsbund): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zu zwei Punkten zu Wort melden. Das Erste ist die Frage – und das ist eine wichtige Frage in diesem Abkommen –: Wer ist denn der Investor? Es wurde sehr viel vom Investor gesprochen, also haben wir einen Begriff.
Herr Abgeordneter Missethon hat gesagt, sein Bild ist ein Unternehmen in der Türkei, und er hat von unserer Seite die volle Unterstützung in seiner Zielsetzung.
Das Zweite ist: Worüber haben wir nicht gesprochen? – Da ist der Sparbuchbesitzer von irgendwoher genauso gemeint wie ein großer ausländischer Finanzinvestor, der in Österreich mit mehreren tausend Seiten Vertragswerk irgendwo öffentliche Einrichtungen sozusagen belehnt, wobei im Hintergrund vielleicht steuertechnische Regelungen sind. Der ist auch gemeint! Der große Fortschritt bei diesem Thema nach zehn Jahren Debatte, Verhandlungen und auch Auseinandersetzungen ist heute, dass die Bürgermeister und auch die Landesregierungen wenigstens Bescheid wissen, worum es dabei geht.
Es gibt natürlich auch einen Zusammenhang – und da muss man sich grundsätzlich etwas überlegen in Richtung des Bundesministers für Finanzen – von der wirtschaftspolitischen Konzeption her. Das eine ist: Die Gemeinden hatten relativ lange Einnahmequellen – zum Beispiel die Getränkesteuer – und stehen nun vor neuen Verhältnissen. Ich komme aus einer Gemeinde, in welcher große Investitionen getätigt worden sind. Das ist keine finanzstarke Gemeinde. Es gibt ein Hallenbad, eine Sporthalle, solche Dinge. Wie gesagt, die Gemeinden stehen jetzt vor anderen Verhältnissen und müssen die Schulden, die sie gemacht haben, irgendwie bedienen.
Worauf will ich damit hinweisen? – Es gibt da schon einen Zusammenhang, nämlich: Investitionsschutzabkommen können schon begünstigen, dass wir unsere öffentlichen Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinden, der Länder oder der Republik Österreich sind, irgendwohin sozusagen verklopfen, und wir schützen das auch noch zusätzlich mit Abkommen. Gleichzeitig ist aber im Hintergrund der eigentliche Auslöser die Steuer- und Budgetpolitik.
Nächster Punkt: Wir haben auf Arbeitnehmerseite ein grundsätzliches Interesse daran, dass in diese Investitionsschutzabkommen auch die Interessenlagen der Arbeitnehmer mit hineingebaut werden. Das erlaube ich mir, hier darzulegen.
Ich sage vor dem Hintergrund der Aussagen zu diesem Thema, dass uns die Bemühungen auf OECD-Ebene oder anderswo, etwa die Leitlinien für multinationale Unternehmen oder die neuen Corporate-Governance-Regeln, die mit Hilfe der österreichischen Regierung verbessert wurden – das muss man auch betonen –, zwar recht sind, dass aber im Grunde das ganze Regelwerk im Hinblick auf die Globalisierung zu wenig ist, und zwar – und das werden Sie auch verstehen – insbesondere dann, wenn die Interessenlagen der Investoren, die sehr weit sind, bilateral oder multilateral vertraglich fixiert werden, aber die Interessen der Arbeitnehmer – das sind die Leute, die Sie vertreten, die arbeiten müssen – durch den Rost fallen, und zwar deswegen, weil dies auf Freiwilligkeit basiert, und wenn es hart auf hart geht, zählt Freiwilligkeit eben nicht viel.
Wir in Österreich haben folgende Rechtslage: § 110 ff. Arbeitsverfassungsgesetz und § 70 ff. Aktiengesetz, wo klipp und klar dargelegt ist, was die Rechte und Pflichten der Investoren, jedenfalls bei den Kapitalgesellschaften, sind. Da ist unsere große Befürchtung, dass diese Neuentwicklung, nämlich die „Soft-Abkommen“ – gestatten Sie mir, dass ich das so bezeichne –, über kurz oder lang unseren Rechtsbestand, nämlich den § 110 Arbeitsverfassungsgesetz und den § 70 Aktiengesetz, aushöhlen werden. Das ist etwas, wo ich Sie ersuche, dass Sie uns, wenn es hart auf hart geht, unterstützen. – Danke schön.
12.12
Vorsitzender Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
12.12
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ruf nach Investitionsschutzabkommen reiht sich relativ nahtlos in eine neoliberale Globalisierungsstrategie seit Mitte der achtziger Jahre ein. Damit einher geht einerseits ein systematischer Verlust von staatlichen Steuerungsmöglichkeiten und andererseits die Entstehung wirklich mächtiger multinationaler Konzerne. Das Argument dabei lautet – wir haben es heute oft gehört –: Direktinvestitionen heißt Wirtschaftswachstum, heißt Entwicklung, heißt Arbeitsplätze, heißt Reichtum. Dieses Argument ist sehr oft ein vorgeschobenes Argument, weil es in vielen Fällen falsch ist. So weist zum Beispiel der Vergleich der Ranking-Differenzen einerseits beim Bruttosozialprodukt pro Kopf und andererseits beim Human Development Index große Unterschiede auf. Da gibt es Differenzen bis zu minus 54. Das heißt, dass die Wirtschaftsdaten und die menschliche Entwicklung eindeutig nicht immer parallel laufen. Das ist natürlich auch ein Grund, warum wir momentan nicht einmal ansatzweise in der Lage oder in der Nähe der Situation sind, dass man vielleicht Entwicklungshilfe durch Wirtschaftspolitik kompensieren oder gar ersetzen könnte.
Es gibt zwei diametrale Sichtweisen von Investitionsschutzabkommen. Die Befürworter und Befürworterinnen führen als Hauptziel ihrer Investitionspolitik vor allem die Liberalisierung, die Vermeidung von Doppelbesteuerung, die Sicherheit des eingebrachten Kapitals und weitere Privatisierungen und Deregulierungen ins Treffen, und weitgehende Rechte für Investoren werden mit der Entwicklung einfach gleichgesetzt, obwohl ökologische und soziale Standards, Technologietransfer, Gender-Fragen, die Regulierung von beschäftigungs- oder entwicklungspolitischen Strategien sehr oft einfach negiert werden.
Entwicklungspolitisch stellt sich natürlich die Frage, wie Investitionen wirklich dorthin gelenkt werden können, wo sie auch gebraucht werden. Ich meine, die Messlatte für den Nutzen von Investitionsschutzabkommen aus entwicklungspolitischer Sicht muss die sein, dass es einen wirklichen Beitrag zur globalen Entwicklung darstellt, dass die Armutsbekämpfung im Vordergrund stehen muss, dass ein menschenwürdiges Leben möglich sein muss, dass eine intakte Umwelt und die Natur geschützt werden können, dass, ganz generell gesagt, die Millennium Development Goals erreicht werden können.
Investitionsschutzabkommen per se sind – es ist schon darauf hingewiesen worden –weder gut noch schlecht. Es ist immer eine Frage der Rahmenbedingungen, in welchen sie sich befinden. Auf Grund bestehender Machtasymmetrien zwischen Nord und Süd sind momentan die Voraussetzungen für Entwicklungsländer nicht unbedingt die besten.
Investitionsschutzabkommen haben nur dann eine positive Wirkung, wenn sie politisch reguliert werden können, und genau da ist meiner Meinung nach der Knackpunkt, weil eben sowohl multilaterale als auch zum Teil bilaterale Investitionsschutzabkommen auf internationaler Ebene weitreichende Eingriffe in die nationale Souveränität der Staaten darstellen.
Außerdem stellt sich für mich schon auch die Gretchenfrage: Warum ist eigentlich außer Streit gestellt, dass es international verbindliche Regeln immer dort geben muss, wo es darum geht, das Kapital zu schützen, dass aber diese Regeln dann hinterfragt oder negiert werden, wenn es darum geht, Menschenrechte, natürliche Ressourcen oder die Umwelt zu schützen?
Was sind die Alternativen? Wie können Investitionsschutzabkommen ausschauen, dass sie auch menschlicher Entwicklung zugute kommen?
Ich meine, dass es notwendig ist, dass sie auf nationaler Ebene der Gastländer reguliert werden können, dass es etwa die Möglichkeit gibt, die lokale Wirtschaft zu fördern oder zu bevorzugen, oder die Möglichkeit, den Investoren Bedingungen zu stellen, wie zum Beispiel, dass es Joint Ventures mit heimischen, mit lokalen Unternehmen geben muss oder dass Arbeitsplätze geschaffen werden müssen oder dass lokale Vorprodukte verwendet werden müssen.
Auch der Einfluss der Wirtschaft auf die Regierung ist – und das scheint mir sehr wesentlich zu sein – transparent zu machen. Ich würde auch sehr dafür plädieren, dass es eine Offenlegungspflicht von Spenden der Wirtschaft an die Parteien gibt.
Ich glaube, dass Märkte, Produkte und Investitionen durch geeignete Wettbewerbsmöglichkeiten an gesellschaftliche Ziele gebunden werden müssen. Die Schaffung internationaler Regelungen, um schädlichen Standortwettbewerb beziehungsweise ein Dumping nach unten einzudämmen, ist auf jeden Fall notwendig, denn Sieger beim Lauf um das internationale Kapital ist der, der die schwächsten Gesetze im Umwelt- und ArbeitnehmerInnenschutz hat, der die niedrigsten Löhne zahlt und der am einfachsten auszubeutende Ressourcen hat. Das hat ein Dumping nach unten zur Folge, und das ist absolut abzulehnen – im Sinne der Menschen und im Sinne der Umwelt!
Ich meine, dass Bedarf an rechtsverbindlichen Regelungen für das Verhalten von transnationalen Konzernen besteht. Codes of Conducts und CSR, Corporate Social Responsibility, sind da ganz sicherlich zu wenig. Es darf nicht sein, dass Firmen die Möglichkeit haben, sich durch den Transfer der Gewinne der Besteuerung zu entziehen. Es müssen soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards festgelegt sein. Es muss eine Konsultations- und Berichtspflicht vorgesehen sein. Außerdem geht es um grundlegende Rechte und Pflichten, und zwar nicht nur der Investoren, sondern auch der eventuell zu entschädigenden Bürger und Bürgerinnen.
Aus sozialdemokratischer beziehungsweise, wie ich meine, aus humanistischer Sicht kann das Ziel nur sein, für alle Menschen ein nachhaltiges Überleben in Gesundheit, Würde und Wohlstand sicherzustellen, und diese humanistische Haltung stünde im Übrigen auch Österreich und der Europäischen Union sehr gut zu Gesicht.
12.18
Vorsitzender Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Der nächste Beitrag kommt vom Herrn Abgeordneten Mag. Moser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.18
Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte drei Punkte anregen und zur Diskussion stellen. Wenn man der bisherigen Diskussion zugehört hat, dann hat man klar heraushören können, dass es für Investitionen nicht altruistische Motive gibt, sondern dass man, wie Herr Missethon in Bezug auf sein Unternehmen gesagt hat, im Ausland investiert, um Geld zu verdienen. Das ist die Ausgangsposition, diese gilt auch für den Klein- und Mittelbetrieb, aber diese gilt noch stärker für den Konzern.
Ansiedlungsgesellschaften werben, um Investition in ihr Land zu bekommen, und das wichtigste Motiv, warum jemand überhaupt im Ausland investiert, ist jenes, dass er dort einen Markt vorfindet. Das ist die Ausgangsposition.
Dann geht es aber schon in den nächsten Bereich, dann geht es um die Kosten, darum, wie man etwas produzieren kann, und weiters um die ordnungspolitische Stabilität. Das sind die klassischen Bereiche.
Wenn ein Unternehmer im Ausland investiert, dann weiß er, dass er auch ein Investitionsrisiko zu tragen hat. Das muss er wissen, denn das ist auch in Österreich so. Wenn man etwas investiert, dann kann man sozusagen auch auf die Goschen fallen. Das passiert immer wieder, was ja die Konkursstatistik deutlich zeigt. Wichtig ist – und das wurde auch von Minister Grasser angeführt –, dass es für österreichische Unternehmen Instrumente gibt – und da gibt es ohnehin schon viele, von Garantien der AWS bis hin zur Oesterreichischen Kontrollbank –, die das Risiko kalkulierbarer machen. Aus dieser Sicht ist es gar nicht so schwer, das Ganze zu verstehen.
Der nächste Punkt, der wichtig ist und den wir auch in den Ausschüssen diskutieren, ist: Wie sind die volkswirtschaftlichen Vorteile zu betrachten? Dazu habe ich heute nicht wirklich eine klare Position vernehmen können. Ich selbst habe im Jahre 1988 eine Untersuchung durchgeführt, bei welcher die ausländischen Direktinvestitionen in Österreich untersucht wurden, und da war in Summe ein positiver Effekt vorhanden, weil Österreich schon damals einen relativ hohen Entwicklungsstatus gehabt hat und sich auch entsprechend durchsetzen konnte. Da ging es in erster Linie um Investitionen, die neu gemacht wurden, also greenfield investments, und nicht um Übernahmen, die derzeit stark dominieren. Bei Übernahmen kann das gutgehen, ist aber vom Effekt her nicht so klar erkennbar. Das muss man sich also genau anschauen.
Daher meine Frage an Professor Egger: Wie sind Sie zu diesem Zusammenhang gekommen: Investitionsschutzabkommen auf der einen Seite und durchschnittliche Zunahme von 15 Prozent auf der anderen Seite? Es würde mich einfach technisch interessieren, wie man auf so etwas kommt. Ich habe auf dem Gebiet der Ökonomie wirklich schon viele Zusammenhänge erklärt bekommen. Ich bin ein bisschen skeptisch, wie man so etwas macht, aber vielleicht können Sie uns das erklären, denn das wäre ein wichtiger Hinweis. Dann würde sich ja dieses Abkommen auch ökonomisch legitimieren. Dieses Paket gibt es, und plötzlich steigen die Investitionen, und man hat positive Auswirkungen. Das wäre für mich ein sehr interessanter Punkt.
Nächster Punkt: Was ich glaube, was wir für die Ausschussarbeit, ja für die politische Arbeit generell mitnehmen sollten, ist, dass man solche Übereinkommen sozusagen nicht überfordern sollte. Wenn man da sehr viel hineinverpackt, und zwar von verschiedenen Bereichen, von Sozialpolitik, Wirtschaftspolitik, Ökologie, Demokratie, dann ist die Umsetzung wahrscheinlich wesentlich schwieriger und die Kontrolle unmöglich. Da müssen wir aufpassen, dass wir nicht mit diesem einen Instrument alles erreichen wollen, was eigentlich nicht erreichbar ist. Dann ist nämlich im Nachhinein die Enttäuschung wesentlich größer, als sie vorher war.
Ich vertrete eher den Ansatz, dass man Mindeststandards formulieren sollte, diese Mindeststandards wirklich auch einhaltbar gestaltet, und zwar relativ einfach einhaltbar gestaltet. Anhand dieser Überlegungen sollte man praktisch versuchen, eine sehr große Harmonisierung zu erreichen, bis hin zu OECD- und EU-Richtlinien, die auch wirklich verbindlich sind. Da tun wir uns leichter, wenn man mit weniger Vorgaben vielleicht wesentlich mehr erreicht. Das wäre meine Ergänzung, dass man in diese Richtung weiter denken sollte. – Danke schön.
12.23
Vorsitzender Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Breuss. – Bitte.
12.23
Nonno Tobias Breuss (ATTAC-Österreich): Grundsätzlich hätte mich interessiert, inwiefern die hier angesprochenen Punkte konsensfähig sind. Ich möchte als Erweiterung zu dem Gesagten kurz darauf eingehen, wie in der Praxis die derzeitige Absicherung von politischen Risiken vor sich geht. Wir haben gehört, es wurde bis jetzt kein Schiedsverfahren für einen österreichischen Investor angestrebt und auch entschieden. Was allerdings laufend passiert, ist, dass Beteiligungsgarantien über die Oesterreichische Kontrollbank vergeben werden, die ebenfalls politische Risiken absichern. Aus NGO-Sicht ist es sehr eindeutig, dass das Parlament grundsätzlich sehr wenig Aufmerksamkeit dem schenkt, wie diese Exportfinanzierungsverfahren ablaufen. Da sehen wir sehr große Mängel, auf die ich kurz eingehen möchte, weil es sehr starke Zusammenhänge auch mit dem gesamten Bereich der Exportfinanzierung gibt.
Grundsätzlich haben Sie Bundesminister Grasser damit beauftragt, die Haftungen im Rahmen der Republik und auf Rechnung der Republik im Ausmaß von 30 Milliarden € abzuwickeln. Wir wissen, dass die Beteiligungsgarantien selbst ungefähr 10 Prozent davon ausmachen, das sind rund 3 Milliarden €. Mehr wissen wir als Zivilgesellschaft allerdings nicht. Das heißt, wir wissen nach einer Länderaufschlüsselung, ins Land XY geht soundso viel dieses Rahmens. Welche Projekte gefördert werden, zu welchen Umweltstandards, zu welchen Sozialstandards, ist uns völlig unbekannt, und ich möchte behaupten, dass niemand hier in diesem Saal mehr Informationen hat. Herr Minister Grasser hat uns leider verlassen, aber ich denke, es ist grundsätzlich fragwürdig, dass hier die Haftungsobliga in Quartalsberichten an den Hauptausschuss aufgelistet werden und niemand eine Ahnung davon hat, welche Projekte dahinter stehen.
Damit es nicht so theoretisch bleibt, möchte ich Ihnen noch ein praktisches Beispiel bringen. Während wir reden, befindet sich die VA Tech in Verhandlung mit dem türkischen Planungs- und Wasserministerium über einen Staudamm, dessen Bau auf Grund von massiven Menschenrechtsverletzungen von sämtlichen bisherigen Investoren abgelehnt wurde, das heißt, aus Schweden, aus England, aus der Schweiz haben sich Investoren zurückgezogen, nachdem es Proteste gegeben hat. Jetzt ist es ein österreichisches Unternehmen, das sich überlegt, dort einen Staudamm zu errichten. Es gibt keine Abkommen, etwa der Türkei mit dem Irak oder mit Syrien, über die Durchflussmengen. Es gibt keinen Plan dafür, ob die Menschen, die dort abgesiedelt werden, auch entschädigt werden. Dies verstößt gegen sämtliche internationale Standards. Erstens wissen wir nicht, ob die Oesterreichische Kontrollbank da Garantien vergibt, zweitens wissen wir nicht, welche Standards sie anwenden würde. Noch schlimmer: Sie wissen es auch nicht! Ich halte einen Haftungsrahmen von 30 Milliarden € für diese fehlende demokratische Kontrolle des Parlaments für sehr bedenklich.
Ich möchte drei, vier Anregungen geben: Erstens wäre es sinnvoll, den Auftrag der Oesterreichischen Kontrollbank zu erweitern – derzeit besteht er nur darin, die Leistungsbilanz zu verbessern –, und zwar dahin gehend, dass Sie sagen, es muss auch einer nachhaltigen Entwicklung in den Empfängerländern dienen. Die Verpflichtungen von Oppositions- bis Regierungsparteien und die Wortbekundungen zur nachhaltigen Entwicklung kennen wir alle. Da würden wir es konkret festschreiben. Nächste Gelegenheit im Frühjahr, das Ausfuhrförderungsgesetz läuft 2005 ab.
Zweite Anregung: Im Zuge der Umweltprüfung, die für Exporte stattfindet, wäre es notwendig, soziale, Menschenrechts- und Umweltstandards verbindlich festzulegen. Derzeit ist es so, dass, was die OECD vor kurzer Zeit ausgehandelt hat, da ein Benchmarking passiert. Entgegen Weltbank-, entgegen EU-Normen wird verglichen und geschaut, ob das Projekt den höheren Standards entspricht. Aber inwiefern das entscheidungsrelevant ist, das weiß niemand. Es wäre ein Einfaches, diese Standards festzulegen, im Fall des erwähnten Wasserkraftwerks wären es die Standards der World Commission on Dams, die schon ganz klare Regelungen getroffen hat.
Die dritte Anregung wäre, Projektanträge, die bei der Kontrollbank eingereicht werden, auch zu veröffentlichen. In der Schweiz geschieht das. Es gibt die Möglichkeit, wettbewerbsrelevante Informationen rauszufiltern. Es gibt Ausnahmebestimmungen bei begründeten Befürchtungen von Wettbewerbsnachteilen. Aber generell zu sagen, die Öffentlichkeit darf nicht wissen, was gefördert wird, geht wohl nicht.
Vierter und letzter Punkt – dann komme ich zum Ende meiner Ausführungen – ist, dass Sie sich besser informieren lassen. Ich habe es erwähnt. Sie bekommen quartalsmäßig die Haftungsstände, wo Sie haften, was Sie verantworten. Sie haben keine Ahnung, welche Projekte beantragt werden, Sie haben keine Ahnung, welche Standards angewendet werden. Wir würden uns da Verbesserungen wünschen. – Danke.
12.28
Vorsitzender Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Ans Rednerpult bitte ich nun Frau Staritz.
12.28
MMag. Cornelia Staritz
(ATTAC-Österreich): Grüß Gott, Herr Vorsitzender, Damen und Herren! Leider ist
kein Minister mehr da! Wir haben jetzt viele Punkte von Regierungsseite, von
Seiten der Opposition und auch von ExpertInnen gehört. Was mich besonders
interessieren würde, das wäre, wo Einigung und Konsens möglich ist und wo es
Differenzen gibt. Dies sollte hier klar dargestellt werden.
Ich möchte vor
allem vier Punkte ansprechen.
Erster Punkt: Wir haben von vielen Seiten gehört, dass es keine klare
Beziehung zwischen Investitionen, Wachstum und Entwicklung gibt, dass dies
also widersprüchlich ist. Es ist notwendig, dass es politische
Rahmenbedingungen gibt, dass Investitionen auch positive Effekte auf Wachstum,
Technologietransfer und Verknüpfen mit der heimischen Wirtschaft haben –
gerade da ist politischer Gestaltungsspielraum möglich –, und wesentlich
sind zum Beispiel auch wichtige Dinge wie performance requirements. Ich hätte
jetzt gern den Herrn Minister diesbezüglich befragt, aber ich kann auch die
anderen Regierungsvertreter hier fragen, wie sie zu performance requirements in
solchen bilateralen Investitionsabkommen stehen, weil diese in fast allen
Abkommen eigentlich unmöglich gemacht werden.
Zweiter wichtiger Punkt: Es ist nicht ganz klar, wie Investitionen
definiert werden. Zurzeit sind sie in unseren bilateralen Abkommen sehr, sehr
weitläufig definiert. Es geht nicht nur um direkte Investitionen, sondern auch
um kurzfristige Finanzinvestitionen. Es wäre ganz wesentlich, das hier
klarzustellen und den Begriff der Investitionen eng zu definieren. Hier würde
ich Sie auch gerne nach Ihrer Meinung fragen.
Ein dritter wichtiger Punkt ist der Begriff der indirekten Enteignung, dass
da Bereiche, die das Ökologische oder auch Sozialmaßnahmen betreffen, auf
keinen Fall als indirekte Enteignung verstanden werden können. Es sollte in
diesen Abkommen auf jeden Fall klargestellt werden, dass dies keine indirekte
Enteignung bedeuten kann.
Ein vierter wesentlicher Punkt ist, dass wir von einer Seite gehört haben,
dass ein multilaterales Investitionsabkommen wünschenswert wäre, vor allem
deshalb, um gerade den Wettlauf nach unten zu beenden. Wesentlich ist für uns
aber, dass es eben darum geht, nicht nur Investoren, sondern auch Regierungen
Rechte einzuräumen, und darum, nicht nur Investoren, sondern vor allem auch
Standorte zu schützen.
Da geht es auch genau darum, zu schauen, dass Investitionen Entwicklung fördern, dass gewisse soziale Rechte, ökologische Rechte gesichert sind.
Es wird hier um ein multilaterales Investitions- und Standortschutzabkommen gehen, und zwar unter dem Dach der UNO, und nicht, wie es jetzt meistens goutiert wird, unter dem Dach der WTO oder auch wie zuerst der OECD.
Da wäre auch interessant, wie dazu eigentlich die Meinung der Minister ausschaut, die aber jetzt leider nicht mehr da sind. – Herzlichen Dank.
12.30
Vorsitzender Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Danke. – Zu Wort gemeldet hat sich Herr Direktor Sauvant. – Bitte.
12.31
Direktor Karl Sauvant (UNCTAD, Abt. für Investitionen, Technologie und Unternehmensentwicklung/DITE – Genf): Herr Vorsitzender! Ich würde gerne auf die Diskussion eingehen und ein paar kurze Bemerkungen dazu machen.
Ich kann anfangen mit der Frage, die an mich gestellt wurde, die Umweltschutzabkommen in der WTO, in der UNCTAD betraf. Wie Sie wissen, haben die Entwicklungsländer große Zweifel, um mich vorsichtig auszudrücken, diese Thematik in der WTO zu behandeln – das Gleiche gilt für die UNCTAD –, ganz einfach aus Angst, dass das zu protektionistischen Reaktionen bei Handlungen auf Seite der Industrieländer führen würde.
Dazu kommt natürlich noch, dass die UNCTAD kein Verhandlungsorgan ist. Was wir machen, ist jedoch, dass wir Forschung auf diesem Gebiet betreiben und versuchen, die Fragen, die da anstehen, weiter zu verstehen und zu erleuchten.
Wir haben übrigens auch bei der UNCTAD XI im Juni dieses Jahres in Sao Paulo ein Mandat bekommen, uns mit Fragen der Unternehmensverantwortung zu beschäftigen, und einige dieser Fragen kommen möglicherweise in diesem Zusammenhang auch hoch.
Ich sollte vielleicht aber darauf hinweisen, dass es jetzt einige Investitionsschutzabkommen gibt, die sich zumindest in der Präambel, aber vielleicht auch im Text mit Fragen des Umweltschutzes und auch mit sozialen Fragen beschäftigen.
Eine andere Bemerkung: Ganz kurz nur zu den Fragen der performance requirements oder Auflagen für Investoren. Sie wissen ja, es gibt das TRIMS-Abkommen, das sich mit vier dieser Auflagen beschäftigt. Was Sie beobachten können, ist, dass in den bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen immer mehr solche Auflagen nicht erlaubt werden. Typischerweise geschieht das nicht im Rahmen von Investitionsschutzabkommen, sondern im Rahmen von bilateralen oder regionalen Abkommen.
Dritter Punkt: Die Rolle von Investitionsschutzabkommen oder – breiter – eines klaren Rechtsrahmens, um Direktinvestitionen anzuziehen, ist eine Thematik, die mehrmals angesprochen wurde. Wir sollten nicht vergessen, dass die primären Faktoren, die dafür verantwortlich sind, ob Investitionen stattfinden oder nicht, wirtschaftlicher Art sind: Größe des Marktes, Wachstum und so weiter. Erst wenn diese vom Gesichtspunkt der Unternehmen okay sind, kommen Fragen der Rechtssicherheit, nationaler und internationaler Rechtssicherheit, ins Spiel. Übrigens ist genau dieser Grund, dass eben die wirtschaftliche Lage oder die wirtschaftliche Situation nicht immer sehr vielversprechend ist, auch dafür verantwortlich, dass die 50 am wenigsten entwickelten Länder verhältnismäßig wenig Investitionen bekommen.
Mein letzter Punkt betrifft die Frage der Transparenz. Transparenz ist normalerweise prinzipiell gut. Wir Forscher würden natürlich auch gerne wissen, was da passiert ist, wenn es zu Streitfällen kommt und so weiter. Aber es ist nicht ganz klar, wenn Sie sich diese Frage vom Standpunkt der Entwicklungsländer her ansehen. Für ein Entwicklungsland ist es nicht notwendigerweise gut, wenn es sich in einem Streitfall mit einem großen Unternehmen befindet, dass das überall bekannt wird. So gesehen ist die Vertraulichkeit solcher Dinge wichtig. Man kann zumindest ein Argument dafür vorbringen. Und das ist es, was wir von Entwicklungsländern hören: dass sie es in Streitfällen häufig vorziehen, das vertraulich zu behandeln. – Vielen Dank.
12.35
Vorsitzender Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Danke schön. – Ich darf nun Herrn Professor Schreuer um seinen weiteren Beitrag ersuchen.
12.35
Univ.-Prof. Dr. Christoph Schreuer (Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen – Universität Wien): Herr Vorsitzender! Ich wollte noch ganz kurz zu einigen Punkten Stellung nehmen.
Es wurde mehrfach die Frage angesprochen, inwieweit eine legitime Regulierung im Umweltbereich oder bei Ähnlichem als eine indirekte Enteignung betrachtet werden kann. Es ist unbestritten, dass es den Staaten freisteht, derartige Regulierungen vorzunehmen. Es ist auch unbestritten, dass es in einem Schiedsverfahren dem Schiedsgericht obliegt, derartige Bestimmungen anzuwenden. Also im Grundsätzlichen besteht da keine Meinungsverschiedenheit.
Die Probleme tauchen vielmehr auf, wenn eine missbräuchliche oder widersprüchliche Anwendung derartiger Regelungen behauptet wird, also zum Beispiel, um einen rezenten Fall in Lateinamerika heranzuziehen: Da wurde ein Investor von der Regierung eingeladen, eine Investition zu tätigen. Es wurden ihm sämtliche Bewilligungen erteilt, es wurde ein Abkommen abgeschlossen, er hat einiges an Geld hineingesteckt, und zum Schluss wurde ihm mitgeteilt, dass es eine Raumordnungsbestimmung gibt, die das Ganze verbietet.
Das Schiedsgericht hat den Staat nicht wegen der Raumordnungsbestimmung verurteilt, sondern weil man den Investor unter falschen Informationen ins Land gelassen und mit ihm einen Vertrag abgeschlossen hat.
Was Argentinien und die Pacification, also die Entdollarisierung, betrifft: Es ist richtig, da sind sehr viele Fälle gegen Argentinien anhängig. Wir wissen aber noch nicht, wie sie ausgehen werden. Es ist unangenehm, geklagt zu werden, aber es ist durchaus möglich, dass Argentinien in diesen Verfahren teilweise oder ganz obsiegt.
Frau Kollegin Beer hat darauf hingewiesen, dass österreichische Unternehmen die österreichischen Abkommen bisher noch nicht benützt haben. Das ist richtig, ich würde das aber eher positiv sehen. Das zeigt, dass österreichische Unternehmen bisher in keine gröberen Schwierigkeiten gekommen sind. Vielleicht waren österreichische Unternehmer klug genug, sich nicht auf hochriskante Dinge einzulassen. Die Nützlichkeit eines Sicherheitsgurtes erkennt man erst bei einem Unfall. Die Tatsache, dass man in den letzten zehn Jahren keinen Unfall gehabt hat, heißt nicht, dass der Sicherheitsgurt unnütz ist.
Eine Klage gegen Österreich ist durchaus möglich; Kollege Reinisch hat das schon erwähnt. Eine Klage gegen Österreich halte ich aber für wesentlich unwahrscheinlicher als eine Klage österreichischer Unternehmer gegen ein Gastgeberland, und zwar einfach deswegen, weil Österreich kaum bilaterale Investitionsschutzabkommen mit Kapital exportierenden Ländern hat. Ich will hier keine Prognose stellen, aber rein von der Wahrscheinlichkeit her ist diese Situation die unwahrscheinlichere.
Zur Transparenz noch eine kurze Bemerkung. Ich zähle zu jenen, die mehr Transparenz wünschen, allerdings ist die Situation nicht so schlimm, wie Kollegin Küblböck es dargestellt hat. Die Anhängigkeit der Verfahren ist durchaus veröffentlicht, zumindest wenn sie sich beim ICSID, beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, abspielt. Auf der Homepage von ICSID können Sie sämtliche Verfahren einsehen. Allerdings erfahren Sie wenig über den Inhalt, Sie erfahren nur die Namen der Parteien. Die Schiedssprüche werden in aller Regel nur dann veröffentlicht, wenn mindestens eine der Streitparteien dem zustimmt. Wenn beide Streitparteien sozusagen den Deckel drauf halten wollen, dann erfahren wir nichts. Das kommt Gott sei Dank relativ selten vor.
Zum Schluss noch eine Bemerkung. Die Gleichschaltung der österreichischen Abkommen wurde beklagt, und es wurde eine stärkere Differenzierung eingemahnt. Gleichzeitig wird aber eine Multilateralisierung verlangt, das heißt eine Vereinheitlichung. Hier scheint mir ein gewisser Widerspruch vorzuliegen. Man kann nicht gleichzeitig differenzieren und multilateralisieren. – Ich bin übrigens ein Anhänger einer multilateralen Lösung, aber das führt nicht zu einer Differenzierung zwischen den einzelnen Staaten.
Die Investitionsschutzabkommen – es schließt ja nicht nur Österreich solche Abkommen ab, das ist nicht ein spezifisch österreichisches Problem – sind einander insgesamt recht ähnlich. Das heißt, auch die Abkommen, die etwa von Entwicklungsländern untereinander abgeschlossen werden – das ist heute eine wachsende Zahl –, sind dem österreichischen Modellabkommen relativ ähnlich. Man kann natürlich einen österreichischen Sonderweg gehen. Ob das aber besonders sinnvoll ist, ist eine andere Frage. – Danke schön.
12.40
Vorsitzender Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Ich bitte nun Frau Mag. Küblböck ans Rednerpult.
12.40
Mag. Karin Küblböck (Österreichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe; Obfrau von ATTAC): Es trifft sich gut, dass ich jetzt reden kann, da ich jetzt gleich auf die Bemerkung antworten kann, dass sehr viele Schiedssprüche veröffentlicht werden.
Mein Argument ist, dass es nicht verpflichtend ist, dass diese Schiedssprüche und auch die anhängigen Anklagen veröffentlicht werden. Zum Beispiel der ICSID macht das, aber UNCITRAL, ein anderes Schiedsgericht, macht das nicht. Das heißt, ich plädiere für verpflichtende Vorschriften in Bezug auf höhere Transparenz. Die, die es freiwillig machen – das ist genau so wie bei der Diskussion um Corporate Social Responsibility –, haben einen Vorteil, und bei denen, die das bis jetzt nicht machen, muss es dann auch transparenter werden.
Ich wollte aber eigentlich eingehen auf das Bild, das hier immer wieder von Direktinvestitionen gezeichnet wird. Wir haben zwei sehr nette Beispiele gehört, einerseits von Minister Grasser und auch von einem Abgeordneten: Ein nettes kleines KMU, das in ein anderes Land geht und geschützt werden muss, da es sich nicht auskennt mit der Rechtsordnung und mit den Verhältnissen vor Ort.
Wenn man sich das aber genauer anschaut, sieht man, dass die meisten ausländischen Direktinvestitionen von multinationalen Unternehmen getätigt werden und es sich bei einem großen Teil der Direktinvestitionen nicht um neue Investitionen handelt, sondern um so genannte Merchers and Acquisitions, also Unternehmensübernahmen, wo nicht unbedingt neue Produktionskapazitäten geschaffen werden, sondern wo sich vor allem einmal die Eigentumsstruktur ändert.
Unter anderem dank des „World Investment Report“ der UNCTAD wissen wir, dass Direktinvestitionen jetzt vermehrt auch in Dienstleistungen gehen – auch in Entwicklungsländern. Das hängt sehr stark mit Privatisierungen zusammen, vor allem eben von Infrastruktur, wie zum Beispiel Elektrizität, Gas, Wasser. Hier herrscht noch eine viel größere Konzentration von multinationalen Unternehmen vor. Wenn wir uns zum Beispiel den Wassersektor ansehen: Über 50 Prozent des privaten Wassersektors sind von nur zwei multinationalen Unternehmen beherrscht, von zwei französischen in diesem Fall. Das heißt, es gibt da ein extrem hohes Machtungleichgewicht und sicher nicht die Notwendigkeit, diese großen Investoren, die viel mächtiger sind als die Regierungen, noch zusätzlich durch bilaterale Investitionsabkommen zu schützen. Sie haben nämlich viel mehr Macht als die Regierungen selbst.
Wichtig wäre mir noch ein Detail auch zu den Investitionen in Least Developed Countries. Wir haben von Frau Rest-Hinterseer gehört, dass letztes Jahr nur 1,3 Prozent der Investitionen in Least Developed Countries geflossen sind, und bei diesen Investitionen geht es hauptsächlich um den Abbau von natürlichen Ressourcen. Es geht hauptsächlich um Erdöl und um andere natürliche Ressourcen, die abgebaut werden. Wenn man sich anschaut, was da teilweise passiert, muss man sich wirklich fragen, ob das im Interesse des Gastlandes ist.
Im letzten „World Investment Report“ wird zum Beispiel gesagt, dass die Direktinvestitionen nach Afrika im letzten Jahr wieder angestiegen sind. Wenn man sich das genauer anschaut, sieht man, dass das eigentlich auf eine einzige Privatisierung zurückzuführen ist: In Marokko sind die Tabakwerke privatisiert worden, und das sind über 50 Prozent des Zuwachses bei den Direktinvestitionen nach Afrika.
Wenn es also heißt: 28 Prozent Steigerung!, dann ist das hauptsächlich auf ein einziges Geschäft zurückzuführen, und daher muss man das meines Erachtens ein bisschen relativieren.
Ich meine, dass es Ihre Aufgabe ist, die volkswirtschaftlichen Interessen sowohl Österreichs als auch des Gastlandes mehr zu berücksichtigen, weil ich glaube, dass Unternehmen in diesem Fall viel zu kurzfristig denken. Wenn man sich das im Fall von Argentinien anschaut: Dort ist es natürlich im Interesse der ausländischen Strominvestoren, dass ihre Einkünfte durch die Abwertung nicht reduziert werden, aber das langfristige Interesse besteht schon darin, dass sich die heimischen Unternehmen, die etwas produzieren, den Strom leisten können sollen, dass sich die Menschen den Strom leisten können sollen. Es ist langfristig für die argentinische Wirtschaft und auch für die potenziellen Direktinvestoren gut, wenn bei bilateralen Investitionsabkommen die heimische Wirtschaft nicht dadurch geschädigt wird, dass der Gestaltungsspielraum so stark eingeschränkt wird.
Das heißt, es ist auch eine Aufgabe der bilateralen Investitionsabkommen, langfristige Interessen zu berücksichtigen, und nicht, kurzfristige betriebswirtschaftliche Interessen zu schützen. – Danke.
12.45
Vorsitzender Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Als Nächster kommt nun Herr Professor Bellak zu Wort. – Bitte sehr.
12.45
Ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Bellak (Department of Economics, Wien): Ich möchte Ihnen noch zwei Fakten aus der österreichischen Direktinvestitionsstatistik zur Kenntnis bringen, die letzte Woche in einer Pressekonferenz von Direktor Zöllner von der Oesterreichischen Nationalbank berichtet wurden. Das hat den Zweck, das Bild des österreichischen KMUs, das im Ausland etwas investiert, etwas zurechtzurücken.
Erster Fakt: Das Gros der österreichischen Direktinvestitionen wird natürlich von großen österreichischen Unternehmen getätigt; ich denke an die Erste Bank in Osteuropa; ich denke an das Unternehmen Wienerberger, das der weltgrößte Ziegelproduzent ist.
Das zweite Faktum, das bei der Pressekonferenz der Nationalbank berichtet wurde, war, dass eigentlich fast der gesamte Zuwachs an österreichischen Direktinvestitionen im Ausland nicht auf Unternehmen, die in österreichischem Eigentum stehen, zurückzuführen ist, sondern ein Großteil dieser Steigerungsraten, die in den Eingangsstatements erwähnt wurden, ist auf ausländische Multis, die sich in Österreich niedergelassen haben und dann von Österreich aus wiederum Auslandsinvestitionen getätigt haben, zurückzuführen.
Das heißt, auch wenn es vielleicht in der Statistik so erscheinen mag, dass das eine kleine österreichische Firma ist: Wenn es sich um eine Tochterunternehmung eines ausländischen Multis handelt, dann steht natürlich dahinter die gesamte große, weltweite Organisation dieser Multis. – Das nur, um das Bild dieses österreichischen KMUs, das im Ausland investiert, zurechtzurücken.
Solche Unternehmen haben natürlich bei Auslandsinvestitionen Marktmacht. Ich denke etwa nur an die Position österreichischer Unternehmen, die etwa in Mittel- und Osteuropa investieren, die auf einen Arbeitsmarkt treffen, der durch hohe Arbeitslosigkeit gekennzeichnet ist, und die natürlich dann auch ganz starke lokale Effekte auf den Arbeitsmarkt haben.
Es sind nicht die großen Multis per se böse und die kleinen per se gut, aber die Wahrscheinlichkeit der negativen Effekte steigt natürlich mit der Größe, mit der Marktmacht dieser Multis. Insofern ist das Bild von dem kleinen österreichischen Investor im Ausland ein falsches. – Danke.
12.47
Vorsitzender Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Lunacek. – Bitte.
12.48
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Zuerst einmal eine Entschuldigung von mir, dass ich nicht die ganze Zeit hier sein konnte, aber ich musste zwischenzeitlich in einen anderen Ausschuss. Deshalb habe ich leider auch die Ausführungen etwa der letzten Stunde nicht im Detail mitbekommen.
Ich möchte jedoch sagen, dass ich zu Beginn in großen Zügen erfreut war über die Stellungnahmen zum Beispiel der Herren der OECD und der UNCTAD, die etwa den Aspekt der größeren Transparenz der Schiedsentscheidungen in den Vordergrund gestellt und gesagt haben, dass das ein wichtiger Aspekt wäre.
Das ist auch einer der Punkte, von denen ich annehme, dass sie, wenn es in der nächsten Stunde keinen Widerspruch mehr gibt, auch als Ergebnis dieser Enquete angesehen werden können. Ich denke, das ist ein Punkt, der von den Rednerinnen und Rednern hier als ein wichtiger genannt wurde und den ich eigentlich gerne mitnehmen möchte als ein Ergebnis dieser Enquete: dass die Forderung nach größerer Transparenz bei den Schiedsgerichten, nach Transparentmachung der Entscheidungen ein notwendiger Schritt zur Verbesserung der bilateralen Abkommen ist.
Ein Punkt ist für mich noch offen – angesichts der Tatsache, dass die beiden Minister nicht mehr da sind, möchte ich diese Frage an die Vertreter des Wirtschaftsministeriums stellen; von diesem ist aber leider auch niemand mehr hier; vielleicht müssen wir uns das aufheben für einen zukünftigen Ausschuss beziehungsweise selbst im Parlament die Initiative ergreifen –, nämlich jener bezüglich Laufzeit der bilateralen Abkommen.
Sie werden auf zehn Jahre abgeschlossen, und danach, wenn niemand etwas dagegen hat oder wenn es auch keine Verbesserungsvorschläge gibt, werden sie einfach weitergeführt. Hin und wieder gibt es dann noch Abänderungen, und ich denke, dass es wohl an der Zeit wäre, diese Abänderungen oder auch Aktualisierungen, die auch von einigen Expertinnen und Experten eingefordert wurden, auch im Parlament zu debattieren.
Ich kann mir vorstellen, dass es heute schon Sinn machen würde, das Abkommen mit China, das, glaube ich, 1986 geschlossen wurde, zu aktualisieren, gerade wenn ich mir anschaue, welch große Umweltprobleme es in China gibt.
Ich habe gerade ein Buch einer Umwelt- und Chinaexpertin, die interessanterweise Elizabeth Economy heißt, zu lesen begonnen, welche die Umweltprobleme in China sehr drastisch schildert. Darüber war vor kurzem auch in der „Financial Times“, glaube ich, und in der „Herald Tribune“ zu lesen. Sie schildert die Zustände so, dass man wirklich sagen muss, da muss man rechtzeitig etwas tun. Ich sage jetzt nicht, dass österreichische Firmen direkt „beteiligt“ sind an Krebserkrankungen von Personen am Rande eines Flusses, wo Firmen produzieren und, ohne irgendetwas zu filtern, ihre Abfälle in diesen Fluss leiten. Angesichts dieser Dinge denke ich, man sollte dieses Abkommen mit China aus österreichischer Sicht doch noch einmal betrachten.
Jetzt ist der Kollege vom Wirtschaftsministerium wieder da! Vielleicht haben Sie eine Antwort darauf: Können Sie uns und auch dem Minister und der Regierung Vorschläge machen, wie diese Abkommen, bevor sie dann nach zehn Jahren sozusagen fixe Abkommen werden, evaluiert werden und hier Aktualisierungen vorgenommen werden? Wir werden da von Parlamentsseite – für die Grünen kann ich das auf jeden Fall sagen – initiativ werden, aber ich würde mich freuen, wenn vom Wirtschaftsministerium auf Grund dieser Enquete da gleich direkt Vorschläge dahin gehend kämen, wo es sinnvoll wäre, das zu aktualisieren.
Ich möchte noch einmal auf einen Punkt eingehen, den Herr Schreuer, als ich hereinkam, gerade erwähnt hat: Sie halten es für einen gewissen Widerspruch, dass einige von uns jetzt meinen, die bilateralen Abkommen sollen effizienter gestaltet werden, gleichzeitig aber sagen, sinnvoll wäre eigentlich ein gemeinsames multilaterales Abkommen.
Für mich ist das kein Widerspruch. Wir sagen nur, bei den bilateralen Abkommen können wir – sage ich einmal, und ich bin realistisch – etwas verändern und etwas verbessern und sie effizienter im Sinne von Sozial- und Umweltstandards machen. Bezüglich multilateraler Abkommen ist das derzeit – das wurde auch von jemandem von Ihnen gesagt – politisch nicht realistisch. Und da sage ich auch als Grün-Politikerin, die mittlerweile gelernt hat, auch die Realitäten zu beachten: Es ist mir lieber, wir verbessern einmal die bilateralen Abkommen, und wenn sich im internationalen Kontext eine Chance ergibt – und wir werden an dieser auch mitarbeiten und versuchen, hier etwas weiterzubringen –, dann machen wir das auf multilateraler Ebene.
Das ist also kein Widerspruch für mich, sondern ich frage: Was ist jetzt verbesserbar?, und dann machen wir das jetzt, und die multilaterale Ebene ist die Idealvorstellung. Hoffentlich gibt es wieder einmal auch auf globaler Ebene die Möglichkeit, im Sinne auch von Umwelt- und Sozialstandards in den Gastländern aktiv zu werden und etwas weiterzubringen.
Zum Schluss möchte ich noch zwei Punkte als aus meiner Sicht Ergebnis dieser Enquete erwähnen, und ich hoffe, es gibt da noch Zustimmung. Hier vielleicht auch die Aufforderung an diejenigen, die nicht zustimmen: Sagen Sie das bitte noch, denn dann weiß ich und wissen wir, dass es hier noch Diskussionsbedarf gibt.
Der eine Punkt war die Transparenz. Ich nehme an – ich habe es so verstanden –, dass das wirklich von vielen so gesehen wird.
Die beiden anderen Punkte wären für mich, dass – erstens – die Kernarbeitsnormen der ILO in österreichische Vorschläge für diese bilateralen Abkommen aufgenommen werden und – zweitens – dass von den Umweltstandards etwas hineingenommen wird. Ein Vorschlag wäre zum Beispiel das Biodiversitätsabkommen, das Recht, keine genetisch veränderbaren Organismen einzuführen, beinhaltet, was ja im Rahmen der WTO nicht möglich ist.
Das wären zwei Dinge, die aus meiner Sicht dafür sprechen, in Österreich eine Veränderung in die Vorschläge für die bilateralen Abkommen einzubringen: Kernarbeitsnormen der ILO und aus den Umweltstandards zum Beispiel das Biodiversitätsabkommen und die Transparenz. – Danke für die interessante Diskussion.
12.55
Vorsitzender Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Ich bitte nun Herrn Professor Reinisch um seine Ausführungen.
12.55
Ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. August Reinisch (Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen – Universität Wien): Herr Vorsitzender! Ich darf ganz kurz noch einmal eingehen auf die Frage der Möglichkeit der Umsetzung der Dinge, bezüglich derer, wie wir gerade gehört haben, ja sehr viel Einigkeit unter den Experten besteht. Ich darf daran erinnern: Herr Geiger hat auch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der OECD gerade an einer neuen Definition gearbeitet wird: Was bedeuten enteignungsgleiche Eingriffe?, um eben entsprechenden Bedenken hinsichtlich einer allzu starken Einschränkung des Souveräns begegnen zu können, und dass an einer Rationalisierung der Streitbeilegung, die wohl auch Transparenz und andere Verpflichtungen beinhaltet, gearbeitet wird.
Herr Sauvant hat in seinem zweiten Statement darauf hingewiesen, dass viele der bilateralen Investitionsschutzabkommen in ihren Präambeln bereits Bestimmungen enthalten, die den Schutz der Umwelt, der natürlichen Ressourcen bezwecken. Es gibt sogar neuere, etwa das kanadische Musterschutzabkommen, das eine Klausel, wie wir sie in der WTO bereits haben, nämlich zum Schutz der Umwelt, in ein Investitionsschutzabkommen inkorporiert. Auch hier sieht man, man kann aus anderen Institutionen lernen.
Ich glaube, das Beispiel WTO ist ein sehr gutes, denn wie sich heute bilaterale Investitionsschutzabkommen und auch der Streitbeilegungsmechanismus präsentieren, entspricht im Wesentlichen dem, wie wir es im alten GATT hatten, vor 1994: Diplomaten hinter verschlossenen Türen empfehlen etwas. Irgendwelche Schiedsempfehlungen dieser Penals waren so gut wie unzugänglich, und man hatte einen sehr schwachen Durchsetzungsmechanismus.
Die WTO hat das radikal verändert. Wir haben ein geordnetes, transparentes Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der WTO geschaffen, wo es selbstverständlich ist, dass Entscheidungen der Penals und auch des Pellet body dann zwei Tage später im Internet verfügbar sind, wo es die Möglichkeit für Dritte, für Nichtregierungsorganisationen gibt, private Stellungnahmen in laufenden Verfahren abzugeben.
Wir haben hier einiges, das man realistischerweise durchaus übertragen könnte, und wären auch nicht – ich habe eingangs schon darauf hingewiesen – die Ersten, die das tun, sondern es gibt diese Versuche, und ich glaube, das wäre ein realistischer erster Schritt hin zu einer größeren Transparenz. – Danke.
12.58
Vorsitzender Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Danke schön.
Nun bitte ich Herrn Professor Egger um seine Ausführungen.
12.58
Univ.-Prof. Dr. Peter Egger (Institut für Wirtschaftstheorie, -politik und -geschichte – Universität Innsbruck): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin aufgefordert worden, kurz zu sagen, wie wir zu diesem positiven Effekt auf die Direktinvestitionen in der Abschätzung der Effekte der bilateralen Investitionsschutzabkommen gekommen sind. – Im Wesentlichen wird das genauso gemacht, wie das in der Arbeitsmarktforschung passiert, wo man die Effekte, zum Beispiel der Teilnahme an Arbeitsmarktprogrammen, auf die Wahrscheinlichkeit, wieder einen Job zu finden, untersucht. Man sieht sozusagen ein bilaterales Investitionsschutzabkommen wie im Arbeitsmarkt den Eintritt in ein Programm nicht als exogenes Event an, das heißt: Länder werden nicht zufällig gezogen und schließen ein bilaterales Investitionsschutzabkommen ab, sondern wir sehen aus den Daten, dass das immer die OECD-Länder sind, die das mit armen Ländern tun. Das heißt, typischerweise betrifft das Direktinvestitionen, die relativ schnell wachsen, aber im Volumen klein sind.
Wenn man erklären kann, welche Länder bilaterale Investitionsschutzabkommen abschließen, dann kann man sozusagen ein statistisches Maß finden: die Ähnlichkeit zwischen Länderpaaren. Und dann macht man es genauso wie in Arbeitsmarktstudien: Man sucht das ähnlichste Länderpaar, das kein bilaterales Investitionsschutzabkommen abgeschlossen hat, dann schaut man auf die Veränderung der Direktinvestitionen, und man findet – und wir haben das für die OECD-Auslandsdirektinvestitionen gefunden –, dass die Änderungen in den Beständen der Direktinvestitionen im Ausland eindeutig höher sind, wenn ein Investitionsschutzabkommen neu abgeschlossen wird.
Da geht es nicht darum, den Effekt zu
suchen und möglicherweise Probleme mit der Kausalität zu bekommen, weil es eben
ein Faktum ist, dass Länder mit kleinen Direktinvestitionen im Ausland, in
armen Ländern, irgendwann einmal später ein Investitionsschutzabkommen
abgeschlossen haben, sondern der Punkt ist, dass man sich anschaut: Was
passiert, wenn jetzt ein Abkommen neu implementiert wird? Zu welchen
Veränderungen in den Beständen der Direktinvestitionen führt das? – Ich
glaube, das ist genau das Problem der Studie von Hallward-Driemeier, die heute
schon zitiert worden ist, mit dem Subtitel: „Only a Bit ... and They Could
Bite“. Dort hat die Autorin eben leider nicht die Bestände verwendet, sondern
die Veränderungen. Was sie de facto angeschaut hat, ist, ob auf Grund von
bilateralen Investitionsschutzabkommen langfristig die Wachstumsraten der
Direktinvestitionen zusätzlich höher sein werden. Ich muss ganz ehrlich sagen,
mich hätte es sehr gewundert, wenn sie gefunden hätte, dass das der Fall wäre.
Mir würde keine Theorie einfallen, die das erklärt. (Abg. Sburny
übernimmt den Vorsitz.)
Ich möchte noch ein ganz kurzes Statement zu einigen Argumenten, die gefallen sind, abgeben:
Es wurde immer wieder gesagt, dass Probleme des „race to the bottom“ mit bilateralen Investitionsschutzabkommen verbunden sein könnten. Auf der anderen Seite wurde gesagt, dass bilaterale Investitionsschutzabkommen die Souveränität einschränken und so weiter. Mir kommt vor, dass hier von verschiedenen Diskutanten sehr widersprüchliche Argumente vorgetragen wurden. Aus der ökonomischen Literatur kenne ich das Problem des „race to the bottom“ in erster Linie aus unilateralen Maßnahmen, das heißt – das Phänomen ist ja aus der Steuerliteratur hinlänglich bekannt –: Ein Land hat einen Anreiz, seine Steuern zu senken; aber gerade durch Abkommen, sei es jetzt bilateraler oder multilateraler Art – natürlich ist das first preferred case ein multilaterales Abkommen –, wird dieser „race to the bottom“ verhindert. Das heißt, ich würde vermuten, dass durch bilaterale Investitionsschutzabkommen der „race to the bottom“ jedenfalls gebremst ist im Verhältnis zu einer bloß unilateralen Regelung; und natürlich kann ich mir vorstellen, dass ein multilaterales Abkommen diesen „race to the bottom“ vollends zu bremsen imstande ist. Aber eines ist auch klar: Die Souveränitätseinschränkung ist natürlich mit einem multilateralen Abkommen eher größer als kleiner, denn bei bilateralen Abkommen gibt es zumindest die Möglichkeit, bilateral zu diskriminieren – was ich nicht als preferred case bezeichnen würde, aber es gibt die Möglichkeit, bilateral zu diskriminieren, was in einem multilateralen Abkommen nicht der Fall ist. – Danke.
13.02
Vorsitzende Abgeordnete Michaela Sburny: Vielen Dank. – Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Schekulin. – Bitte.
13.02
Ministerialrat Dr. Manfred Schekulin (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Werte Experten! Sehr geehrte Damen und Herren! An und für sich glaube ich nicht, dass es die Aufgabe von Beamten ist, heute hier das Wort zu ergreifen, aber da eine Frage an uns gerichtet wurde, gehen wir auch gerne über die zuhörende Rolle hinaus und in die etwas beitragende hinein.
Lassen Sie mich nur aus unserer Sicht ein paar Fakten betreffend österreichische Investitionsschutzabkommen klarstellen:
Erstens: Das österreichische Abkommen enthält in seinem Mustertext, in seiner Präambel einen Hinweis auf international anerkannte Kernarbeitsnormen. Allerdings ist es nicht immer möglich, diesen Hinweis in der Präambel in unseren Verhandlungen mit den Vertragspartnern durchzubringen, weil diese Präambel von vielen Entwicklungsländern als Eingriff in ihre Souveränität angesehen wird – was damit auch gleich ein Hinweis auf die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit des österreichischen Mustertextes auf die Umstände des Einzelfalles ist.
Zweitens: Das österreichische Investitionsschutzabkommen beinhaltet, so wie fast alle anderen, einen sehr weiten Investitionsbegriff. Das ist mehrmals gesagt worden und auch kritisiert worden. Lassen Sie mich erklären, wieso das in diesem Fall unserer Ansicht nach völlig gerechtfertigt ist und nichts zu tun hat mit dem, was im Rahmen des MAI oder in der WTO verhandelt wurde: Bei unserem Abkommen – oder bei der Art von Abkommen, wie Österreich sie abschließt – geht es nicht darum, Investitionen zuzulassen – das wurde wiederholt gesagt –, sondern wenn eine Investition getätigt wurde, sie zu schützen. Es wäre doch pervers, wenn ein österreichischer Investor im Ausland enteignet wird, dann einen Unterschied zu machen, in welcher Form diese Vermögenswerte, die er dort akkumuliert hat, gehalten werden: Sparbücher, die dieses ausländische Unternehmen dann hat, können enteignet werden, nur der Wert der Fabrik, der Maschinen, müsste ersetzt werden. – Also aus diesem reinen Schutzcharakter ergibt sich der breite Investitionsbegriff. Wenn es darum geht, Investitionen zuzulassen, ist Österreich immer für einen auf Direktinvestitionen beschränkten, engeren Begriff eingetreten.
Betreffend performance requirements lassen Sie mich nur Folgendes anmerken: Österreich gehört zu den Ländern, die kein Verbot von performance requirements im Investitionsschutzabkommen aufgenommen haben. Einige europäische Länder tun das, ebenso wie auch viele überseeische Länder.
Indirekte Enteignung: Es ist gesagt worden, man sollte das überhaupt streichen und sich auf direkte Enteignung beschränken. Lassen Sie mich kurz den Fall in Erinnerung rufen, an dem Anfang der sechziger Jahre berühmterweise durchexerziert wurde, wieso man einen weiten Enteignungsbegriff braucht: Es ging damals um eine Fabrik in einem – heute würde man gar nicht mehr so sagen – Schwellenland, die mit staatlicher Unterstützung gebaut wurde. Nachdem diese Fabrik dort errichtet wurde, gab es lokale Proteste dagegen, einfach mit dem Hinweis: Wir können das eigentlich auch tun, wir könnten das selber tun, und es wäre doch besser, wenn diese Gewinne nicht von Ausländern gemacht würden, sondern von Einheimischen! – Enteignen wollte die Regierung damals nicht; was sie aber tat, ist Folgendes: Sie riss die Straßen und die Eisenbahnlinien zu dieser sehr einsam gelegenen Fabrik heraus und sagte zu dem Unternehmen: Wenn du jetzt damit keinen Gewinn machen kannst, dann ist das dein Problem, aber wir haben dich nicht enteignet – du bist ja immer noch Eigentümer deiner Fabrik! – Aus solchen Situationen, dass also Regierungen manchmal recht innovativ sind, wenn es darum geht, ihre Ziele durchzusetzen, entwickelte sich der weite Enteignungsbegriff.
Dass damit selbstverständlich nicht, wie Professor Schreuer gesagt hat, die Umsetzung von Umwelt- oder Sozialrecht betroffen ist, ist aus unserer Sicht jedenfalls klar.
Zwei Punkte zur Frau Abgeordneten Lunacek: Erstens, betreffend die Änderungen in der Streitbeilegung, ob man das außer Streit stellen kann. Österreich ist dafür eingetreten und setzt sich auch in den jetzt stattfindenden Verhandlungen dafür ein, dass diese erhöhte Transparenz in Streitbelegungsverfahren eingeführt wird. Das Problem dort ist: Diese Streitbeilegungsmechanismen sind multilateral, und dort können wir wieder alleine nichts tun. Und ICSID hat ein ganz besonderes Problem: Die ICSID-Konvention sieht vor, dass alle Änderungen einstimmig erfolgen müssen, was bei mehr als hundert Mitgliedern ein nicht so leichtes Unterfangen ist.
Mein allerletzter Satz: Einer der Schwerpunkte der österreichischen Verhandlungsposition ist im Moment die Wiederverhandlung älterer Abkommen, um sie neueren Standards anzupassen. – Danke vielmals.
13.08
Vorsitzende Abgeordnete Michaela Sburny: Vielen Dank. – Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Schachner. – Bitte.
13.08
Mag. Elfriede Schachner (Arbeitsgemeinschaft Entwicklungs-Zusammenarbeit, AGEZ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrtes Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Vieles, was ich einbringen wollte, ist schon gesagt worden. Ich werde mich daher kurz fassen und möchte Ihren Blick noch einmal auf eine entwicklungspolitische Sicht lenken. Ich bin Herrn Bundesminister Grasser sehr dankbar, dass er eingangs auf den Monterrey-Consensus eingegangen ist. Im Jahr 2002 fand in Monterrey eine Konferenz statt, bei der es um Finanzierung von Entwicklung, um Bekämpfung von Armut, um Millenniums-Ziele, zu denen sich ja auch Österreich bekannt hat, gegangen ist. Dabei war ein Thema die offizielle Entwicklungshilfe, die leider rückläufig war – auch Österreich gehört nicht zu den Ländern, die bereits 0,7 Prozent aufbringen. Und ein weiteres Kapitel waren die ausländischen Direktinvestitionen, eben deshalb, weil man sagte, die Staaten schaffen das nicht mehr – ich bin persönlich der Meinung, die Staaten müssten das sehr wohl schaffen –, und daher gibt man quasi den Ball weiter an die Wirtschaft.
Wir haben sehr viel über die so genannten Wohlfahrtseffekte gehört, die nicht per se dann auch wirklich allen zugute kommen, und wir haben ja auch schon gehört, wohin diese Investitionen gehen: Sehr wenige gehen in die wirklich armen Länder, wo man sie bräuchte. 1 Prozent geht an die LDCs, also an die ärmsten Länder, beispielsweise die Subsahara-Afrika-Länder. In welche Bereiche gehen Investitionen? – Kaum in Gesundheit oder Bildung, sondern vor allem in den Abbau von Mineralien, Erdöl und so weiter.
Das heißt, wir treten auch dafür ein, dass diese bilateralen Investitionsabkommen evaluiert werden und auch geschaut wird: Wie sind die Entwicklungseffekte in den Ländern, wo investiert wird? Zahlen dort Unternehmen auch Steuern? Beachten sie die gleichen Standards, wie sie es auch zu Hause tun?
Vielleicht noch ein Wort zu dem oft erwähnten MAI: Die NGOs haben damals das MAI nicht deshalb abgelehnt, weil es eine multilaterale Vereinbarung war, sondern – ganz im Gegenteil – weil vor allem die Rechte der Investoren festgeschrieben worden sind und nicht die Pflichten der Investoren. Daher möchte ich mit dem nochmaligen dringenden Ersuchen schließen, in diesem Zusammenhang wirklich eine Verankerung von Menschenrechtsstandards, Umweltstandards und Sozialstandards vorzunehmen. – Danke.
13.10
Vorsitzende Abgeordnete Michaela Sburny: Vielen Dank. – Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Mag. Schaupp. – Bitte.
13.11
Mag. Herbert Schaupp (WWF Österreich): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es trifft sich gut, dass ich nach Elfriede Schachner an das Rednerpult treten kann, weil sie eine Frage angesprochen hat, nämlich die der Evaluierung, die über jene der rein wirtschaftlichen Effekte von Direktinvestitionen hinausgeht.
Wir lesen überall, dass global, aber auch was Österreich angeht, die Summe der FDI über die letzten Jahre und Jahrzehnte gestiegen ist. Wir haben von Minister Grasser gehört: Für Österreich sind es mittlerweile 47 Milliarden €.
Die Frage, die sich allerdings stellt – ich komme von einer Umweltorganisation –, ist: Welche Auswirkungen haben diese Investitionen auf die Umwelt? – Wir werden heuer wieder den Living Planet Index vorstellen, der global die Lage der Umwelt bewertet. Da wird sich leider wiederum zeigen, dass die Umweltindikatoren global weiter nach unten gehen. Dabei wäre die Frage zu stellen: Hat diese erhöhte FDI-Summe eher dazu beigetragen, die Umweltindikatoren weiter nach unten zu drücken, oder gibt es da auch positive Effekte? – Die Studien, die wir bisher dazu gemacht haben und die wir kennen, belegen mehrheitlich, dass die Investitionen kaum zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen haben.
Die Frage, die sich für mich jetzt in Österreich stellt, wenn wir über bilaterale Investitionsabkommen sprechen: Inwieweit sind diese Effekte auf andere Länder über die wirtschaftlichen Auswirkungen hinaus bereits untersucht worden? Gibt es da Daten? Wie hat sich die österreichische Investitionstätigkeit ausgewirkt auf Beschäftigung, auf Wohlstand in einer globaleren Perspektive? Wie hat sich die österreichische Investitionstätigkeit ausgewirkt auf die Umwelt und die Natur in den Ländern, wo investiert worden ist? Gibt es da Abschätzungen? – Ich denke, es wäre, falls es sie nicht gibt, höchst an der Zeit, zu solchen zu kommen, um wirklich gut informiert Entscheidungen treffen zu können, wie die weitere Gestaltung von Investitionsabkommen auszusehen hat.
Ein anderer Punkt, der mir noch aufgefallen ist – er ist auch schon angesprochen worden –, ist die mangelnde Klarheit, Determiniertheit der Investitionsabkommen. Ich habe mir einige davon angesehen und möchte nur kurz zitieren:
Unter „Behandlung von Investitionen“ heißt es: „Keine Vertragspartei beeinträchtigt durch unangemessene oder diskriminierende Maßnahmen die Verwaltung ... durch Investoren der anderen Vertragspartei.“ In einem anderen Investitionsabkommen habe ich die Formulierung „ungerechtfertigte oder diskriminierende Maßnahmen“ gefunden. Eine weitere Bestimmung, was darunter zu fallen hat oder was man darunter verstehen soll, habe ich nicht gefunden.
Es geht weiter, wenn es um die Enteignung und Entschädigung geht – ich lese vor –: „Investitionen von Investoren einer Vertragspartei dürfen ... nicht entzogen, verstaatlicht, enteignet, beschlagnahmt oder einer sonstigen Maßnahme mit gleicher Wirkung ... unterzogen werden, ausgenommen zu einem Zweck von öffentlichem Interesse, auf der Grundlage der Nichtdiskriminierung, auf Grund eines rechtmäßigen Verfahrens und in Verbindung ...“ und so weiter und so fort.
„Ausgenommen zu einem Zweck von öffentlichem Interesse“: Wenn ich mir die Gesetzgebung in Österreich in den letzten Jahren ansehe, ist einer der wesentlichen Punkte, der als Kritik angeführt wird, dass das „öffentliche Interesse“ eigentlich kaum bestimmt ist. Es ist nur mangelhaft determiniert. Was ist unter „öffentlichem Interesse“ wirklich zu verstehen?
Ich glaube, dass es sehr wohl notwendig ist, dieses „öffentliche Interesse“ beziehungsweise auch die „unangemessenen Maßnahmen“ in den Investitionsabkommen zu determinieren. Es ist auch schon angesprochen worden, zum Beispiel eine Klausel zum Schutz der Umwelt in die Investitionsabkommen hineinzunehmen. Das ist meiner Meinung nach eine Denkmöglichkeit; ob die WTO das geeignete Vorbild dafür ist, sollte man, denke ich, diskutieren.
Es gibt auch ein anderes Beispiel, etwa in den europäischen Verträgen, wo es bei der Schaffung des Binnenmarktes Ausnahmeregeln für Zwecke des Umweltschutzes, der Gesundheit und auch sozialer Errungenschaften gibt. Ich denke, in diese Richtung sollte das Hohe Haus Überlegungen anstellen, wie das in Zukunft aussehen sollte.
Eine Anmerkung noch zum Vertreter des Wirtschaftsministeriums betreffend die Transparenz bei den multilateralen Streitbeilegungsverfahren. Ich verstehe schon, dass Sie sagen: Die österreichische Position ist ohnehin, dass wir dafür sind, da eine erhöhte Transparenz durchzusetzen, aber da braucht es die Einstimmigkeit von hundert Mitgliedstaaten. Da frage ich mich: Wer hat denn das seinerzeit von Seiten Österreichs unterschrieben? Wie konnten wir uns auf so etwas überhaupt einlassen, wenn es praktisch unmöglich ist, solche Spielregeln zu ändern?
Ich denke, dass auch im Hinblick auf potentielle zukünftige multilaterale Investitionsabkommen sehr stark zu bedenken ist, wie es möglich sein wird, Regeln zu ändern oder nicht, aber wir können uns doch nicht auf unmögliche Bestimmungen einbetonieren! – Ich möchte hier im Hohen Haus wirklich schärfstens anregen, diese Bedenken zu berücksichtigen.
13.17
Vorsitzende Abgeordnete Michaela Sburny: Vielen Dank. – Als Nächster gelangt Herr Professor Schreuer zu Wort. – Bitte.
13.18
Univ.-Prof. Dr. Christoph Schreuer (Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen, Universität Wien): Ich bin sehr froh, dass Frau Abgeordnete Lunacek noch da ist – sie hört mir allerdings nicht zu –: Uns trennt nämlich nur ein verbales Missverständnis.
Ich habe vom Widerspruch zwischen Differenzierung und Multilateralisierung gesprochen – und nicht vom Effizienter-Machen. Ich bin sehr für die Effizienz, aber was ich gemeint habe, war lediglich, dass eine Vereinheitlichung durch ein multilaterales Abkommen diametral einer Differenzierung in dem Sinne, dass man mit verschiedenen Ländern verschiedene Abkommen abschließt, entgegengesetzt ist.
Zur Aktualisierung der Verträge nach zehn
Jahren: Ich halte das für sehr sinnvoll. Das ist, glaube ich, bisher deswegen
nicht geschehen – und hier spreche ich nicht nur über Österreich, sondern
ganz allgemein –, weil man in der Vergangenheit diesen Investitionsschutzabkommen relativ geringe
Bedeutung beigemessen hat. Das heißt, man hat sie einmal abgeschlossen, und
dann hat man auf sie vergessen.
Es ist, glaube ich, eine sehr sinnvolle Anregung, dass man sich diese
Abkommen in regelmäßigen Abständen ansieht und dann von Seiten der
Bundesregierung an die Partnerländer Vorschläge zur Aktualisierung macht. China
wurde angesprochen. Übrigens hat auch China seine Position gerade in der
Streitbeilegung geändert, erweitert und für Investoren günstiger gemacht.
Die Vertreterin von ATTAC war es, glaube ich, die bemängelt hat, dass in
Österreich die Investitionsversicherung nicht mit Entwicklungszielen verknüpft
ist. Das ist ein durchaus berechtigter Einwand. Österreich ist hier auch eine
Ausnahme. In anderen Ländern besteht diese Verknüpfung zwischen
Investitionsversicherungen und Entwicklungszielen. Ich halte das für eine sehr
sinnvolle Anregung, dass man das auch in Österreich einführt.
Nochmals zur Transparenz: Ich glaube nicht, dass die Sache derart
dramatisch ist, wie mein unmittelbarer Vorredner das dargestellt hat. Im ICSID
wird derzeit ein Versuch unternommen, durch eine Abänderung der Verfahrensregeln –
nicht durch eine Abänderung der Kondition selbst, sondern nur der
Verfahrensregelung – eine Öffnung in Richtung Transparenz durchzuführen.
Die einzelnen Staaten können aber durch ihre bilateralen Abkommen durchaus
dazu beitragen, denn in der ICSID-Konvention steht lediglich, dass die
Schiedssprüche nur dann veröffentlicht werden, wenn die Parteien
zustimmen – und die Parteien können in einem Investitionsschutzabkommen im
Vorhinein zustimmen. Das heißt, sie können ausmachen, dass unsere Verfahren,
sollten sie zustande kommen, transparent gestaltet werden, das heißt, dass
jedenfalls der Schiedsspruch veröffentlicht wird.
Man kann aber bereits die Verfahren öffnen, man kann also beispielsweise die Schriftsätze öffentlich zugänglich machen. Im Rahmen des NAFTA ist das bereits geschehen – dort funktioniert das wunderbar. Es gibt eine Website, da können Sie sämtliche Dokumentationen über sämtliche NAFTA-Fälle einsehen. Das könnte man durchaus auch für die österreichischen Abkommen einführen. Übrigens: Die USA gehen jetzt dazu über, das für ihre Vertragspraxis zu machen. Das ist also eine sehr positive Anregung, die man in die österreichischen Abkommen aufnehmen könnte.
Ich muss vielleicht noch die UNCITRAL in Schutz nehmen – es sitzt dort hinten ein Vertreter von UNCITRAL. UNCITRAL kann nichts dafür, wenn die Verfahren, die so genannten UNCITRAL-Verfahren nicht transparent sind, denn in den so genannten UNCITRAL-Verfahren wird lediglich das Modellverfahren von UNCITRAL zugrunde gelegt, aber UNCITRAL hat mit der Abwicklung des Verfahrens überhaupt nichts zu tun.
Zuletzt noch zu den unklaren Begriffen in den Investitionsschutzabkommen: Es ist wahr, Investitionsschutzabkommen enthalten eine besonders hohe Zahl von relativ abstrakten Begriffen, und das hängt damit zusammen, dass die Vielfalt der möglichen Eingriffe in die Unternehmenstätigkeit ausländischer Investoren sehr schwer in Abstrakta zu beschreiben ist. Die Antwort oder die Lösung des Problems liegt darin, dass man sagt: Man muss sich dann zu diesen abstrakten Begriffen eben die Praxis der Schiedsgerichte anschauen. Und es gibt dazu auch sehr nützliche Studien – übrigens gerade von UNCTAD und OECD gibt es dazu sehr gute Studien –, die uns erklären, was diese sehr vagen und abstrakten Begriffe dann im Einzelnen zu bedeuten haben. – Ich danke schön.
13.22
Vorsitzende Abgeordnete Michaela Sburny: Vielen Dank. – Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte.
13.22
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Es ist mir ein Anliegen, einerseits allen von Ihnen, die hierher gekommen sind, um ihr Experten- und Expertinnenwissen mit uns zu teilen, noch einmal ganz herzlich zu danken – das ist für uns sehr wertvoll. Ich möchte mich auch noch einmal bei Herrn Ministerialrat Schekulin dafür bedanken, dass er uns aufgeklärt hat über die Schritte, die ohnehin schon gesetzt worden sind – das ist auch sehr wichtig, dass wir das erfahren. Immerhin sind diese Verträge, die wir hier im Hohen Haus beschließen, Staatsverträge – wir beschließen diese also nicht, weil wir sonst nichts zu tun haben, sondern weil sie eine weit reichende Auswirkung haben.
Österreich hat mit derzeit 54 Ländern aufrechte Verträge und mit elf Ländern solche, die schon ratifiziert sind und in die Umsetzung gelangen. Die Schweiz hat zum Beispiel mehr als 100 Verträge. Das hängt sicher mit ihrer internationalen Position zusammen – dass sie eben nicht EU-Mitglied ist und viele Verträge von sich aus verhandeln musste –, aber in der Schweiz gibt es auch eine Tradition, die mir durchaus nachahmenswert erscheint: dass es so genannte „handgeschneiderte“ Modelle sind, wo das wirklich zu den Ländern passt, mit denen diese Verträge abgeschlossen worden sind. Das ist vielleicht zwar auf den ersten Blick mehr Arbeit, aber bei der Anzahl der Verträge, die ich zuerst genannt habe, ist es wieder nicht die Riesenarbeit – und da der Herr Ministerialrat schon gesagt hat, dass es ohnehin Anpassungen in der Präambel gibt, wäre es durchaus möglich, hier dann auch bestimmte Passagen einzuführen, die eben genau für dieses Land, für die Zusammenarbeit und den Austausch passen.
Jetzt möchte ich noch auf einen Faktor zu sprechen kommen, der immer wieder ins Treffen geführt wird – auch in Cancún war das ein laufender Ausspruch, und auch bei uns im Wirtschaftsministerium wird das sehr häufig als Argument gebracht –, nämlich dass die Entwicklungsländer, also die Länder des Südens selbst weder Interesse an Umweltstandards noch Interesse an Arbeitsstandards haben. – Dieses Argument ist nicht besonders neu, man muss nur dazusagen: Es handelt sich hiebei um die Regierungen, die dieses Interesse sehr oft nicht haben – wobei ich jetzt nicht alle Regierungen meine, aber es gibt natürlich Regierungen in den Ländern des Südens, die kein Interesse an solchen Standards haben. Aber es gibt dort eine zunehmende und gut organisierte Zivilgesellschaft, und es wäre eine Anregung, der man durchaus nachgehen könnte, ob man nicht – ähnlich wie bei der Weltbank und bei Entschuldungsverfahren –, um diese armutsverringernden Strategien wirksam werden zu lassen, auch die Zivilgesellschaft, Vertreter der Zivilgesellschaft in die Verhandlungen für solche Verträge mit einbezieht, denn dann könnte das doch etwas anders ausschauen.
Lassen Sie mich abschließend noch Folgendes bemerken: Diejenige Organisation, die hier in Österreich eigentlich am meisten mit Investitionsschutzabkommen zu tun hat – oder ich nehme an, dass sie sehr viel damit zu tun hat –, nämlich die Industriellenvereinigung, ist hier in diesem Gremium gar nicht vertreten. Das gibt mir schon zu denken, dass es sozusagen so ein Gefühl von Automatismus gibt, dass hier ohnehin Lobbying betrieben wird – und wir haben jetzt ein großes Interesse, Lobbying für die andere Seite des Vertrages zu betreiben, nämlich die, wo es um die Maßnahmen für den Umweltschutz, auch zur kulturellen Verständigung und für Arbeitsnormen geht. – Danke.
13.26
Vorsitzende Abgeordnete Michaela Sburny: Vielen Dank. – Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Beer. – Bitte.
13.26
Mag. Elisabeth Beer (AK Wien, Abt. für EU und Internationales): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde schon sehr viel gesprochen – ich möchte noch auf einen Aspekt hinweisen, nämlich dass unter Umständen die bilateralen Investitionsschutzabkommen, die Österreich abschließt, sehr wohl ein Auslaufmodell sind, nämlich wenn die EU-Verfassung in Kraft tritt, wenn die Kompetenz für Investitionen auf die EU-Ebene wandert und dann nicht das Hohe Haus hier bilaterale Investitionsschutzabkommen ratifizieren wird.
Insofern sehe ich hier ein „window of opportunity“, um Investitionsschutzabkommen der neuen Art oder der fairen Art jetzt zu diskutieren und diese dann auch umzusetzen. Insofern begrüße ich diese Diskussion hier sehr, weil sie mir die Hoffnung gibt, dass man sehr wohl in den nächsten Jahren, bevor die Kompetenz auf der europäischen Ebene ist und die unmittelbare Mitwirkung der nationalen Parlamente nicht mehr in dieser Form gegeben ist, noch etwas bewegen kann.
Der Investitionsschutz-Mustervertrag stammt – das wurde schon gesagt – aus den sechziger Jahren, und Herr Dr. Schekulin hat auch erwähnt, dass in der Präambel auf die Kernarbeitsnormen Bezug genommen werden würde, aber die Vertragspartner das offensichtlich als Eingriff in ihre nationale Souveränität sehen. – Da fühle ich mich ein wenig missverstanden, denn seinerzeit, Anfang der neunziger Jahre, als wir diesen Mustervertrag auch von Seiten der Arbeiterkammer zur Begutachtung bekommen haben, haben wir gemeint, dass die österreichischen Unternehmer und Investoren in den Gastländern die Kernarbeitsnormen, die Arbeits- und Sozialstandards einzuhalten haben. Wir wollten nicht diese Länder mit den Sozial- und Arbeitsstandards beglücken. Es ist sicherlich unser Ziel, diese auch zu beglücken, aber nicht im Rahmen dieser Abkommen. Insofern glaube ich, dass man sehr wohl einen Vertragspartner überreden kann oder mit ihm darüber reden kann, dass die eigenen Unternehmen die Menschenrechte akzeptieren und dass es nicht unbedingt ein Eingriff in die Souveränität dieser Länder ist.
Es ist einiges zum „race to the bottom“ gesagt worden und dass bilaterale Abkommen offensichtlich doch ausreichen würden. – Hiezu möchte ich sagen, dass bilaterale Abkommen keineswegs den „race to the bottom“ in Bezug auf Umweltstandards, auf Steuerangelegenheiten, wie man das sehr deutlich sieht, oder auf Sozialstandards aufhalten können, es sei denn – und das möchte ich hier einbringen –, dass auch die betroffenen Gruppen ein Klagsrecht haben. Staaten – und das wurde auch schon erwähnt – sind oft politische Eliten, die nicht unbedingt im Interesse ihrer Bevölkerung agieren, und insofern ist es wichtig, sich genau anzuschauen, wie die Kontrollmechanismen sind und wie die Möglichkeiten sind, dass die Zivilgesellschaft, dass betroffene Gruppen, dass Gewerkschaften auch klagen können, wenn im Sozial- und Arbeitsrecht oder auch in Bezug auf Umweltstandards Investoren Begünstigungen gewährt werden. – Danke schön.
13.29
Vorsitzende Abgeordnete Michaela Sburny: Vielen Dank. – Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Direktor Sauvant. – Bitte.
13.30
Direktor Karl Sauvant (UNCTAD, Abt. für Investitionen, Technologie und Unternehmensentwicklung/DITE – Genf): Frau Vorsitzende! Ich würde gerne kurz zur Frage der Aktualisierung von bilateralen Investitionsabkommen Stellung nehmen.
Diese Thematik ist hier im Sinne einer Verbesserung diskutiert worden. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden, aber man muss sich fragen: Verbesserung für wen? – Die Problematik, die sich daraus ergibt, ist, dass die alten bilateralen Abkommen weitgehend Schutzabkommen sind. Damit hat niemand ein Problem, obwohl es natürlich Schwierigkeiten bei der Definition von Enteignung gibt. Wenn man über neuere Investitionsabkommen spricht, dann spricht man häufig – nicht immer, aber häufig – auch über Investitionsabkommen, die nicht nur die Schutzthematik ansprechen, sondern auch die Frage der Liberalisierung.
Zum Beispiel nehmen sich amerikanische beziehungsweise kanadische bilaterale Investitionsabkommen der Thematik des Marktzuganges an und schreiben fest, dass ein Land offen für Investitionen sein sollte. Das ist natürlich für viele Entwicklungsländer etwas problematisch! Daher sollte man das vielleicht im Auge behalten.
Wenn man über Aktualisierung spricht, dann sollte man vielleicht auch daran denken, dass der volle Name dieser Abkommen typischerweise nicht Investitionsschutzabkommen ist, sondern: Abkommen zum Schutz und zur Förderung von Investitionen – ich glaube, im österreichischen Vertrag heißt es: zur Förderung und zum Schutz von Investitionen.
Das bringt mich zurück zur Frage der Verknüpfung von Förderung und von Schutz. Aus Sicht eines Entwicklungslandes bedeutet das eben, dass man sehen soll, was das Heimatland tun kann, um Investitionen in Entwicklungsländern zu fördern, oder – um auf die Diskussion von vorhin einzugehen – was konkret getan werden könnte, um Unternehmen davon zu überzeugen, insbesondere mehr in den am wenigsten entwickelten Ländern, den LDCs, zu investieren.
Wenn man also über Aktualisierung spricht, dann sollte man vielleicht daran denken. Eventuell könnte man sich überlegen, dass es Steueranreize gibt, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, die in den am wenigsten entwickelten Ländern investieren wollen, oder dass man vielleicht günstigere Versicherungsprämien anbietet. Diesbezüglich gibt es einige überlegenswerte Möglichkeiten, die auch den Förderungsteil des Vertrages etwas konkreter machen würden.
Weiters sollte man in diesem Zusammenhang sehen, dass die offizielle Entwicklungshilfe eine Rolle zu spielen hat, insbesondere bei den am wenigsten entwickelten Ländern. Nicht im Zusammenhang mit diesen bilateralen Investitionsabkommen, aber vielleicht – und das diskutiert man ja – dass zum Beispiel die offizielle Entwicklungshilfe auch dazu eingesetzt werden kann, dass man eben bestimmte Rahmenbedingungen für Auslandsinvestitionen und natürlich auch für einheimische Investitionen schafft. – Vielen Dank.
13.33
13.34
Rainer Geiger (Deputy Director, Directorate of Financial, Fiscal and Enterprise Affairs, OECD – Paris): Frau Vorsitzende! Ich möchte auf zwei Punkte zurückkommen, die in der Diskussion hier eine große Rolle gespielt haben.
Erstens, die Verbesserung der Streitschlichtungsverfahren. – Nach meiner Meinung ist eine solche Verbesserung unerlässlich für die Effizienz bilateraler Investitionsabkommen. Intransparente Verfahren ohne rechtsstaatliche Garantien, nicht veröffentlichte oder nicht begründete Entscheidungen schaden der Effizienz von Investitionsabkommen und können im Extremfall dazu führen, dass Schiedssprüche sich als nicht durchsetzbar erweisen.
Deswegen ist es notwendig, dass man sich Gedanken darüber macht, wie die Situation im Rahmen des bestehenden internationalen Regelwerkes verbessert werden kann. Die OECD arbeitet zurzeit mit ICSID in Konsultation mit Investoren über Möglichkeiten der Transparenz, vielleicht auch der Einführung einer Berufungsinstanz bei Schiedsgerichtsverfahren.
Der zweite Punkt, den ich hier aufgreifen möchte, ist das Verhältnis bilateral/multilateral. Die beiden Dimensionen schließen einander nicht aus, im Gegenteil, sie unterstützen sich gegenseitig. Ich sagte anfangs, dass multilaterale Investitionsregeln zurzeit nicht machbar sind. Das schließt aber nicht aus, dass die Arbeit auf multilateraler Ebene weitergeht, und zwar zur Klärung der Konzepte, zur Vertrauensbildung, zur Entwicklung von Strategien, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Peer Reviews.
Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung von Soft Law. Rechtsverbindlichkeit ist nicht synonym mit Effizienz, ist nicht synonym mit Durchsetzungsfähigkeit. So genannte freiwillige Verhaltensregeln können sich im Einzelfall als sehr viel effizienter erweisen, wenn sie eine breite Unterstützung haben, wenn sie einen hohen Erwartungshorizont schaffen und wenn Implementierungsverfahren zur Verfügung stehen.
Mit den „OECD-Leitsätzen für multilaterale Unternehmen“ ist es bisher zu etwa 80 Fällen vor nationalen Kontaktstellen gekommen, von denen eine ganze Reihe jetzt abgeschlossen sind und dazu beigetragen haben, dass Konflikte geregelt werden konnten oder dass eine Klärung von offenen Fragen erzielt wurde. – Vielen Dank.
13.36
Vorsitzende Abgeordnete Michaela Sburny: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.36
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Geschätzte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Expertinnen und Experten auf der Ministerbank und auf den Rängen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Direktor Sauvant hat den Komplex „Schutz und Förderung“ angesprochen. Zum Thema Förderung nun ein Vergleich zum heimischen Wirtschaftsförderungsinstrumentarium:
Das heimische Wirtschaftsförderungsinstrumentarium zielt auf verschiedene Bereiche wie die Förderung von Regionen, von bestimmten Wirtschaftszweigen, um Technologien und Innovationssprünge zu forcieren, ab. In diesem Zusammenhang werden natürlich verschiedene Faktoren abgefragt wie: regionalwirtschaftliche Aspekte, die Lage am Arbeitsmarkt, die Frage, ob technologischer Fortschritt, Innovation eingeleitet oder lediglich Ersatzinvestitionen sozusagen ausgelöst werden. Gleichzeitig müssen bestimmte Erfordernisse erfüllt werden, denn natürlich kann eine Firma, die gegen Umweltrecht verstößt, keine Förderung in Anspruch nehmen. Natürlich müssen die arbeitsrechtlichen Auflagen erfüllt sein. Es ist gänzlich undenkbar, dass jemand Förderungen erhält, wenn es einen Verstoß in diesen beiden Bereichen gibt.
Wenn wir es nun auf nationaler Ebene, in Österreich, schaffen, diese volkswirtschaftlichen Aspekte und die umwelt- und sozialpolitischen Aspekte mit einzubeziehen, dann muss das genauso auch für das Ausland seine Gültigkeit haben!
Und letztendlich ist es eine Selbstverständlichkeit, ja eine Pflicht, diesbezügliche Indikatoren zu entwickeln. Heute sind die besten Voraussetzungen dafür geschaffen worden: Eine Menge von Expertinnen und Experten sowie VertreterInnen der Beamtenschaft, die das – natürlich mit Unterstützung der Politik – bewerkstelligen könnten, sind hier anwesend. In den Reihen der ÖVP und der FPÖ mangelt es heute etwas an anwesenden Abgeordneten. Vielleicht können die Mitarbeiter weiterleiten, dass es diesbezüglich tatsächlich einen Aufholbedarf gibt und gemeinsame Arbeit geleistet werden muss.
Diese Indikatoren können, so wie im heimischen Bereich, den ökonomischen Part, den sozialen Part und den Umwelt-Part abbilden. Wenn Sie diese drei Bereiche zusammenführen, dann haben Sie eine Gesamtgesellschaft mit nachhaltiger Entwicklung. Und was für das Inland gilt, das soll natürlich auch für das Ausland gelten! – Danke.
13.39
Vorsitzende Abgeordnete Michaela Sburny: Als Nächste ist Frau Mag. Dessewffy zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.39
Mag. Eva Dessewffy (Bundesarbeitskammer): Vielen Dank für die Möglichkeit, hier teilnehmen zu können. Es ist wirklich eine sehr interessante und für mich bis jetzt einmalige Veranstaltung.
An sich sind Investitionsschutz, Investitionsabkommen nicht mein Thema; mein Gebiet sind vielmehr die multilaterale Ebene und die so genannten Core Labour Standards, die heute schon mehrfach erwähnt worden sind. Ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden. Dann aber hat Herr Schekulin gemeint, im österreichischen Musterabkommen zu den bilateralen Investitionsschutzabkommen seien die Core Labour Standards quasi ein Fixstarter, nur könne man sie nie durchbringen. Danach kam die Wortmeldung meiner Kollegin Elisabeth Beer, die meinte, dass man eigentlich damals gar nicht so sehr daran gedacht habe, dieses wunderbare Gut in die Entwicklungsländer beziehungsweise auch die MOEL und Transformationsländer zu exportieren, sondern es sollten sich vielmehr unsere eigenen Unternehmen daran halten, das, wozu sie sich ohnehin in anderen völkerrechtlichen Abkommen namens ILO verpflichtet haben, auch dort in diesen Ländern anzuwenden. Das ist ein Punkt, der die ganze Geschichte noch paradoxer macht!
Der Spruch, wir könnten in der EU, was die Core Labour Standards betrifft, nichts durchbringen, weil unsere Verbündeten in der EU auch nicht hinter uns stehen und wir als kleines Österreich uns nicht allein exponieren werden, wird hier auf der bilateralen Ebene hoffentlich nicht kommen. Hier sind wir zu zweit: Österreich und ein anderer, ein Drittstaat, der meistens sehr daran interessiert ist, ein Investitionsabkommen abzuschließen – davon gehe ich jetzt einmal aus –, und sich noch dazu aller Wahrscheinlichkeit nach selbst auch schon im Rahmen der ILO verpflichtet hat! Core Labour Standards sind universelles Recht, das heißt, im Prinzip haben sich alle ILO-Mitglieder – und das sind fast alle Länder dieser Welt – ohnehin dazu verpflichtet.
Nun frage ich mich: Wieso ist es dann nicht möglich, etwas, wozu man sich ohnehin weltweit ständig verpflichtet, das in sämtlichen Präambeln vorkommt, bilateral – also, dann, wenn man eh nur mehr zu zweit ist – durchzusetzen?
Wir hören dieses Argument ununterbrochen, egal auf welcher Ebene, ob EU, ob WTO – immer, immer dasselbe! Aber dass man das hier jetzt auch hört, dass es also bei den bilateralen Abkommen auch nicht möglich sein soll, diese Normen durchzusetzen, das wundert mich schon sehr.
Wovon sprechen wir, wenn wir von Core Labour Standards sprechen? – Es sind dies elementarste Grundrechte. Ich will sie jetzt in der Diskussion mit dem mehrfach strapazierten Ausdruck des „race to the bottom“ in Verbindung bringen. Einer der acht Core Labour Standards betrifft die Freiheit, Gewerkschaften gründen zu können. Ein anderer ist, dass diese Gewerkschaften auch Kollektivverträge aushandeln können: Gerechter Lohn/Umverteilung/race to the bottom – das ist der Zusammenhang.
Man kann mit diesem Instrument bei Gott nicht Wunder wirken, aber wenn man schon solche Vereinbarungen hat, dann soll man sie doch bitte auch einsetzen! Es ist eine gute Basis, auf die man sich beziehen kann. Noch dazu ist es eine Basis, auf die man sich ohnehin geeinigt hat, sogar auf UN-Ebene.
Vielleicht noch zu einem konkreten Anlassfall – Kollegin Lunacek hat schon darauf Bezug genommen –: Das 2006 fällige China-Abkommen wäre wahrscheinlich ein guter Anlass. China hat eine Gewerkschaft, die altchinesische Gewerkschaft. In China, das weiß man, gibt es im Zusammenhang mit den Mindestarbeitsnormen allgemein Probleme. Das wäre ein guter Anlass! Damit möchte ich hier schließen. – Danke.
13.44
Vorsitzende Abgeordnete Michaela Sburny: Als vorläufig Letzte ist Frau Mag. Staritz zu Wort gemeldet.
13.44
MMag. Cornelia Staritz (ATTAC-Österreich): Ich will als Letzte nur mehr ganz kurz drei Punkte erwähnen. Teile davon wurden jetzt schon angesprochen.
Der erste Punkt – und damit noch einmal zu Herrn Egger – betrifft den „race to the bottom“. Die bilateralen Investitionsschutzabkommen beenden diesen nicht! Gerade unter den Entwicklungsländern gibt es einen Wettbewerb, unterschiedliche, bessere Vertragsbedingungen zu bieten. Das kann man auch eindeutig an der Ausdehnung des Begriffes der Investition ersehen oder auch zum Beispiel an der Ausdehnung der Fälle, die unter das Streitbeilegungsverfahren fallen. Da findet also ein Wettbewerb statt.
Wie wir schon öfter gehört haben: Multilaterale Abkommen würden diesen Wettbewerb nur stoppen – was natürlich jetzt nur schwer möglich ist. Ich möchte aber nochmals betonen, dass es bei multilateralen Abkommen nicht nur darum geht, Investitionsschutzabkommen zu machen, sondern auch Standortschutzabkommen. Das ist uns ganz wesentlich.
Ein zweiter Punkt: Das WTO-Schiedsgericht ist hier sehr positiv weggekommen. Es stimmt, dass sich etwa vom juristischen Ablauf her einiges verbessert hat. Ich würde es trotzdem noch nicht als das Positivbeispiel präsentieren – auf keinen Fall! Das Hauptproblem ist, dass die WTO vor allem das Ziel – und das ist eigentlich ihr einziges Ziel – vertritt, den Freihandel durchzusetzen.
Bei uns ist das nicht so! Freihandel ist für uns kein Ziel. Freihandel hat positive und negative Effekte. Man muss sich einfach genau anschauen, wo der Freihandel etwas bringt. Das heißt, Freihandel kann ein Weg zu einem Ziel sein, und dieses heißt: nachhaltige Entwicklung. Und Gleiches gilt für Investitionen. Investitionen sind ein Weg zu einem Ziel. Das Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung. Es muss sichergestellt sein, dass diese Investitionen auch positive Effekte haben.
Wichtig am WTO-Schiedsgericht ist außerdem: Die WTO ist bisher die einzige Organisation, die ein derart durchschlagskräftiges Schiedsgericht hat und dadurch auch mächtiger ist als viele andere Organisationen wie zum Beispiel die ILO oder auch viele andere Abkommen wie etwa Menschenrechts- oder auch Umweltabkommen. In vielen dieser Schiedsrechtssprüche setzt man sich gegenüber solchen Abkommen durch, und das macht die WTO eben sehr mächtig. Es hat vielleicht Verbesserungen gegeben, aber die Ziele, die hinter diesen Streitbeilegungsverfahren stehen, sind für uns einfach keine Ziele, sondern nur ein Weg. Ein Ziel wäre: nachhaltige Entwicklung.
Ein dritter Punkt, und zwar zu den Ausführungen des Wirtschaftsministeriums. Dass Sie indirekte Enteignung an einem Beispiel aus den sechziger Jahren argumentieren, bei dem Schienen weggerissen werden, geht, glaube ich, ein bisschen an der Realität vorbei. Es kann sich in Wirklichkeit kein Entwicklungsland mehr leisten, irgendwo Schienen wegzureißen. Die Machtfrage ist damit ja wieder falsch dargestellt. Ich möchte da Karin Küblböck und auch Christian Bellak zustimmen: Es geht nicht um Länder, die die Macht haben, und kleine Unternehmen. Die Macht ist ja teilweise ganz anders verteilt, oft sind die Unternehmen viel mächtiger als diese Länder. Und es können sich wenige Länder leisten, wirklich solche Schienen wegzureißen; vielleicht China, aber das ist nur ein Beispiel. – Dieses Beispiel, finde ich, passt also hier überhaupt nicht.
Ich möchte auch meiner Vorrednerin zustimmen: Diese Labour Standards und auch ökologische Gesetze, denen schon zugestimmt wurde, sollten wirklich Bestandteil, Bedingung dieser Abkommen sein! Und Österreich sollte – was überhaupt nicht passiert – in der EU, aber auch in der WTO Druck in diese Richtung machen. Nur: Da lehnt sich Österreich überhaupt nicht raus! – Danke.
13.48
Vorsitzende Abgeordnete Michaela Sburny: Zu Wort gemeldet hat sich nun noch Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. – Bitte.
13.48
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Ich habe mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich Frau Dessewffy und ihrer Kritik im Zusammenhang mit dieser – wie ich es jetzt formuliere – großen Mutlosigkeit oder auch Interesselosigkeit von Seiten des Ministeriums – und damit spreche ich nicht die hier anwesenden Beamten an, sondern die leider hier fehlenden Minister, die diese Dinge international zu vertreten haben – ganz massiv zustimmen möchte.
Es entsteht nämlich auch bei mir, bei vielen von uns der Eindruck, wir haben zwar all diese Abkommen auf internationaler, auf multilaterale Ebene – in der UNO, überall – unterschrieben, aber dann kommen die großen Ausreden: Entweder ist die EU daran schuld, wenn wir etwas nicht durchsetzen, oder „Alleine schaffen wir es nicht“, oder es sind eben die Regierungen der Entwicklungsländer schuld.
Letzteres, nämlich dass die das nicht wollen, stimmt manchmal durchaus, aber Sie haben mir wirklich aus der Seele gesprochen, wenn es darum geht, was ich mir von einer österreichischen Bundesregierung erwarte: nämlich dass sie diese Standards, zu denen sich Österreich verpflichtet hat, auf internationaler Ebene tatsächlich und mit Vehemenz und Mut einfordert! Das heißt natürlich manchmal auch, dass man sich bei manchen befreundeten Staaten nicht unbedingt immer nur Freunde macht, sondern bisweilen auch darum streiten muss.
Daher ist es eine der Schlussfolgerungen aus dieser Veranstaltung, dieser heutigen Enquete, dass es für uns als Parlamentsfraktion Aufgabe sein wird, genau diesen Mut – aber das ist ja nicht einmal Mut, den man dazu braucht, einfach auf den Grundlagen der Abkommen, die Österreich auf internationaler Ebene abgeschlossen hat, zu sagen: Und wir fordern das von allen anderen auch ein!
Ich kann jetzt natürlich schon sagen: Na ja, das ist recht naiv, zu glauben, dass das Österreich – das „kleine Österreich“ – durchsetzt! Wenn das kleine Österreich aber das nicht auch macht und nur erwartet, dass es die anderen tun, dann werden wir nirgendwo landen.
Insofern möchte ich noch einmal dafür plädieren – es wird ja ein Protokoll dieser Enquete geben wie auch Anträge von unserer Seite im Hohen Haus, sodass sich dann auch die derzeit nicht anwesenden Minister und vielleicht auch Ministerinnen damit befassen werden müssen –, weiter daran zu arbeiten – ich denke, das wird notwendig sein! – und die Verpflichtungen, die Österreich angegangen ist, auch tatsächlich umzusetzen – und nicht immer wieder darauf zu vergessen oder Ausreden zu finden! – Danke.
13.51
Vorsitzende Abgeordnete Michaela Sburny: Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Debatte.
Schlusswort
Vorsitzende Abgeordnete Michaela Sburny: Ich möchte Sie darüber informieren, dass es in zirka vierzehn Tagen auf der Homepage des Parlaments – www.parlament.gv.at – ein Stenographisches Protokoll dieser Beratungen geben wird.
Zum Abschluss darf ich mich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für das große Interesse, das sie an der Themenstellung der heutigen Enquete gezeigt haben, und ganz besonders bei den Expertinnen und Experten für ihren Beitrag bedanken und die Enquete beenden. – Danke. (Beifall.)
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Enquete: 13.51 Uhr
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