1/A XXIII. GP
Eingebracht am 30.10.2006
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ANTRAG
des Abgeordneten Grünewald, Brosz, Zinggl, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) wird wie folgt geändert:
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. § 2 Z 6 lautet:
„Mitsprache der Studierenden, insbesondere bei Studienangelegenheiten und bei der Qualitätssicherung der Lehre;“
2. § 20 Abs. 6 Z 14 entfällt.
3. § 22 Abs. 1 Z 9 entfällt.
4. § 25 Abs. 1 Z 13 entfällt.
5. § 25 Abs. 11 entfällt.
6. In § 61 (1) wird das Wort „Studienbeitrag“ durch das Wort „Hochschülerschaftsbeitrag“ ersetzt.
7. In § 61 (2) lautet der letzte Satz „Innerhalb der Nachfrist ist die Zulassung und die Meldung der Fortsetzung des Studiums zulässig.“
8. In § 62 (2) Z. 2 wird das Wort „Studienbeiträge“ durch das Wort „Hochschülerschaftsbeiträge“ ersetzt.
9. § 91 entfällt.
10. § 92 entfällt
11. Dem § 141 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Das den Universitäten zur Verfügung stehende Budget darf durch die Abschaffung der Studienbeiträge nicht verringert werden. Die Differenz ist über das Bundesfinanzgesetz auszugleichen.“
Begründung:
Die Bundesregierung hat mit dem Wintersemester 2001 Studiengebühren eingeführt. Die Grünen haben diesen Schritt aus bildungs- und sozialpolitischen Gründen massiv kritisiert. Die Studiengebühren hatten einen Rückgang der Studierendenzahlen zur Folge. Dabei hatte Österreich im EU-Vergleich bereits vor Einführung der Studiengebühren weniger Studierende als vergleichbare Staaten. In Österreich studiert nur jede/r dritte Maturant/in, in der OECD im Schnitt jeder zweite. Um die Zahl der Studierenden auf EU-Niveau und damit von derzeit 200.000 auf 300.000 zu erhöhen, braucht es Anreize. Die Studiengebühren sind in diesem Zusammenhang kontraproduktiv.
Die aktuellen OECD-Kennzahlen belegen zudem, dass die Hochschulzugangsquote, also die Übertrittsraten von MaturantInnen in den tertiären Bildungssektor, in Österreich mit 37 Prozent geringer ist als in vergleichbaren Staaten. Der OECD-Schnitt beträgt sogar 53 Prozent. Der oft formulierte Einwand, dass die Gebührenfreiheit in Österreich nicht dazu geführt hat, die Hochschulzugangsquote zu erhöhen und daher der Rückschluss zulässig sei, dass Studiengebühren daran ohnehin nichts ändern würden, greift mit Blick auf Skandinavien zu kurz. Denn trotz der Gebührenfreiheit haben die skandinavischen Länder eine im OECD-Schnitt hervorragende Hochschulzugangsquote von über 70 Prozent! Finnland, Schweden und Norwegen zeichnen sich neben ihren hervorragenden Resultaten bei allen internationalen Bildungstests durch eine gute Studienfinanzierung und die Gebührenfreiheit aus. In Finnland beispielsweise erhalten Studierende elternunabhängig 339 € monatlich als Studienförderung. Sowohl in Finnland als auch in Schweden und Norwegen erhalten Studierende zudem Mietkostenzuschüsse und staatliche Garantien für Darlehen.
Österreich hatte im Wintersemester 2000/01 mit 241.576 Studierenden bereits vor Einführung der Studiengebühren deutlich weniger Studierende als die meisten EU- und OECD-Staaten. So sind in Finnland mit seinen 5 Mio. Einwohnern knapp 300.000 Studierende, in Schweden bei 8 Mio. Einwohnern mehr als 400.000 inskribiert. Österreich benötigt daher dringend mehr Studierende und AbsolventInnen, um EU-Niveau zu erreichen. Unser Ziele ist daher die Abschaffung der Studiengebühren. Die Kompensation der Unis für den Wegfall der Einnahmen aus den Studiengebühren in der Höhe von gut 140 Mio. Euro im Jahr muss aus dem Regelbudget getragen werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.