105/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.01.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Auszahlung der Basisförderung gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz am Jahresanfang

 

Die Überweisung der ersten Tranche der Basisförderung laut Bundes-Jugendförderungsgesetz erfolgt derzeit frühestens im April des laufenden Jahres nach Abrechnung des vorigen Kalenderjahres. Jugendorganisationen dürfen keine Beträge ansparen und müssen daher jedes neue Kalenderjahr ohne Budget und freie Mittel beginnen.

 

Durch die verspätete Auszahlung der ersten Teilzahlung der Basisförderung sind Jugendorganisationen dazu gezwungen, laufende Kosten (Personal- und Infrastrukturkosten) durch Bankkredite vorzufinanzieren. Diese Umstände bedingen nicht nur eine finanzielle Unsicherheit, sondern signalisieren auch eine mangelnde Wertschätzung für deren Arbeit. Überdies bedeutet die Vorfinanzierung durch Bankkredite insgesamt weniger Jugendförderung, weil Zinsen anfallen und zu begleichen sind. Dies gefährdet die laufende Arbeit der Jugendorganisationen, demotiviert die MitarbeiterInnen und schränkt die Angebote für die Jugendlichen ein. 

 

Würde die Auszahlung der zweiten Tranche der Basisförderung an die Abrechnung des vorigen Kalenderjahres gebunden, könnte die erste Tranche bereits im Jänner ausbezahlt werden und wäre die Abrechnung des Vorjahres innerhalb einer Frist gewährleistet.  Dies würde nicht nur die laufende Jugendarbeit sichern, sondern wäre auch ein positives Signal an Jugendliche.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der/die für Jugendangelegenheiten zuständige BundesministerIn, wird aufgefordert, die jeweils erste Tranche der Basisförderung gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz bereits im ersten Monat des laufenden Kalenderjahres anzuweisen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.