107/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.01.2007
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Indexanpassung der Basis- und Projektförderung laut Bundes-Jugendförderungsgesetz

 

Seit dem in Kraft treten des Bundes-Jugendförderungsgesetzes im Jahr 2001 wurden die gesetzlich festgeschriebenen Mittel für die Basisförderung der parteilichen und verbandlichen Jugendarbeit nicht erhöht. Auch die Gesamtsumme der für Projektförderung zur Verfügung stehenden Mittel wurde weder an den Verbraucherpreisindex angepasst, noch wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass immer mehr Jugendorganisationen die Förderkriterien erfüllen. Dadurch verknappen sich die für die einzelnen Projekte jährlich zur Verfügung stehenden Mittel.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Budgeterstellung ab dem Jahr 2007 eine Indexanpassung der Basis- und Projektförderung laut Bundes-Jugendförderungsgesetz vorzunehmen und die Förderungen dementsprechend jährlich zu erhöhen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.