109/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.01.2007
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Beratungsstellen zur Sicherstellung baulicher Barrierefreiheit

 

Im Regierungsprogramm für die XXIII Gesetzgebungsperiode sind auf Seite 123 unter anderem „Beratungsstellen zur Herstellung der baulichen Barrierefreiheit“

festgeschrieben.

Um diese Maßnahme auch im Interesse der Menschen mit Behinderungen umzusetzen, müssen als erster Schritt die österreichischen Bauordnungen vereinheitlicht werden.

Bis vor einem Jahr war ein Vertreter (Eduard Riha) der ÖAR (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) in die Entwurfsarbeit einbezogen. Nun liegt allerdings eine letzte Version des Teildokuments „OIB Richtlinie 4 – Nutzungssicherheit  und Barrierefreiheit, Stand: 9. Oktober 2006 (nachzulesen auf der website des OIB  www.oib.or.at) vor, die in einigen  Punkten Verschlechterungen zu früheren Entwurfsversionen enthält.

Dies ist in der Stellungnahme der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) (www.oear.or.at) zur Harmonisierung/ OIB Richtlinie 4 – Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, eindeutig festgehalten.

Siehe auch Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006), 1171 der Beilage XXII. GP abrufbar unter: www.bka.gv.at/Docs/2006/1/5/BVergG%202006%20Gesetzesbeschluss%20NR.pdf

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert,

1.      bis 31.3.2007 mit den Vertretern der ÖAR Gespräche zu führen und sich auch dafür einzusetzen, dass es gegenüber den früheren Entwürfen des OIB zu keinen Verschlechterungen kommt.

2.      bis 31.12.2007 mit den Bundesländern Vereinbarungen gemäß Artikel 15 a B-VG abzuschließen, welche die Vereinheitlichung der österreichischen Bauordnungen sicherstellt.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.