118/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 07.03.2007
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Beate Schasching
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Lückenlose Gesundheitsuntersuchung für Schülerinnen und Schüler“
Das tragische Schicksal dreier verwahrloster Kinder in Oberösterreich gibt Anlass, die Netze, die derartige Vorkommnisse verhindern sollen, auf ihre Engmaschigkeit und Tauglichkeit zu überprüfen.
Es ist selbstverständlich, dass die Gesellschaft Eltern mit einem gewissen Grundvertrauen begegnet. Dennoch werden bei schulärztlichen Untersuchungen immer wieder Fälle von Verwahrlosung bzw. physischer oder psychischer Gewalt im Elternhaus aufgedeckt. Kinder, die von der Anwesenheit in der Schule befreit sind, sind von der geltenden Rechtslage nicht erfasst. Hier erscheint es sinnvoll, neben den abzulegenden Externistenprüfungen auch eine verpflichtende Untersuchung bei einem Schularzt einzuführen.
Die geltende Formulierung des Schulunterrichtsgesetzes 1986 (BGBl.Nr. 472/1986) § 66 Abs. 2 enthält die Formulierung „Die Schüler sind verpflichtet, sich - abgesehen von einer allfälligen Aufnahmsuntersuchung - einmal im Schuljahr einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen.“ Die unterzeichneten Abgeordneten erachten diese Formulierung als ungeeignet, da damit nicht sichergestellt werden kann, dass Schülerinnen und Schüler einmal im Jahr von einem Schularzt untersucht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht,
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen.