123/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner
und Kollegen

betreffend Lebensmittelsicherheit

Immer wieder wird in Konsumentenschutzfragen auf die Macht der mündigen Konsumenten hingewiesen, statt im Interesse der Konsumenten die staatliche Aufgabe des Schutzes vor Ge- fahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung auch im Bereich der Nah- rungsmittel umfassend und auch gegen die Interessen der Lebensmittelindustrie wahrzuneh- men. Der Konsument kann aber vor seiner Kaufentscheidung weder Analysen durchführen noch ein Studium absolvieren, um die Gefahren bestimmter Stoffe beurteilen zu können. Hier muss der Staat dem Markt im Interesse aller Grenzen zu setzen.

Die Anliegen der Konsumenten im Lebensmittelbereich sind eigentlich seit Jahren immer dieselben:

              staatlicher Schutz vor gesundheitsgefährdenden Nahrungsmitteln auch durch verstärkte Kontrollen der Qualität und der richtigen Etikettierung (insbesondere auch der Angaben über die Erzeugung) - keine nachträgliche Feststellung sondern ausreichende Kontroll- dichte zur Vermeidung des Verkaufs bedenklicher Nahrungsmittel und eines Gewinns aus derartigen Vergehen;

              kein Angebot gentechnisch veränderter Nahrungsmittel;

              staatlicher Druck in Richtung laufende Qualitätsverbesserung (sukzessiver Ersatz um- welt- und gesundheitsbeeinträchtigender Produkte durch zuträglichere) - Salmonellen, Transfette, präventive Antibiotikagaben, bestrahlte Lebensmittel etc. müssen nicht sein;

              volle Deklaration von Inhaltsstoffen und wesentlichen Verarbeitungsschritten und - methoden (insbesondere im Interesse von Allergikern und wegen der zunehmenden Nahrungsmittelintoleranzen, aber auch aus Glaubensgründen) ohne Ausnahme be- stimmter Produkte (Bier) und auch im Verkauf an Frischwarentheken und in der Gast- ronomie - Homogenisierung, Schleuderei, Formfleisch und sonstige Resteverwertung sollten (wenn überhaupt zugelassen) zumindest deklariert werden müssen;

              informative Gütezeichen ohne Irreführung - „Made in Austria" muss aus österreichi- schen Grundprodukten bestehen, „100 % Baumwolle" darf nicht aus mit Kunststoffbe- schichteten Fasern bestehen, auf Wiesen abgebildete Hühner müssen auch dort leben;

              gesundheits- und inhaltsstofforientierte Qualitätsklasseneinteilungen bei statt Kenn- zeichnung anhand ohnehin sichtbarer Merkmale und Handelsinteressen und

              rasche Information der Konsumenten über Neuerungen und Gefahren.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:


Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Bundesminister werden unter Koordinierung des Bundesministers für Sozia- les und Konsumentenschutz ersucht, durch konkrete Schritte auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene sicherzustellen, dass die folgenden konsumentenpolitischen Ziele im Lebensmittelbereich ehestmöglich wirksam verankert werden:

              staatlicher Schutz vor gesundheitsgefährdenden Nahrungsmitteln auch durch verstärkte Kontrollen der Qualität und der richtigen Etikettierung (insbesondere auch der Angaben über die Erzeugung) - keine nachträgliche Feststellung sondern ausreichende Kontroll- dichte zur Vermeidung des Verkaufs bedenklicher Nahrungsmittel und eines Gewinns aus derartigen Vergehen;

              kein Angebot gentechnisch veränderter Nahrungsmittel;

              staatlicher Druck in Richtung laufende Qualitätsverbesserung (sukzessiver Ersatz um- welt- und gesundheitsbeeinträchtigender Produkte durch zuträglichere) - Salmonellen, Transfette, präventive Antibiotikagaben, bestrahlte Lebensmittel etc. müssen nicht sein;

              volle Deklaration von Inhaltsstoffen und wesentlichen Verarbeitungsschritten und - methoden (insbesondere im Interesse von Allergikern und wegen der zunehmenden Nahrungsmittelintoleranzen, aber auch aus Glaubensgründen) ohne Ausnahme be- stimmter Produkte (Bier) und auch im Verkauf an Frischwarentheken und in der Gast- ronomie - Homogenisierung, Schleuderei, Formfleisch und sonstige Resteverwertung sollten (wenn überhaupt zugelassen) zumindest deklariert werden müssen;

              informative Gütezeichen ohne Irreführung - „Made in Austria" muss aus österreichi- schen Grundprodukten bestehen, „100 % Baumwolle" darf nicht aus mit Kunststoffbe- schichteten Fasern bestehen, auf Wiesen abgebildete Hühner müssen auch dort leben;

              gesundheits- und inhaltsstofforientierte Qualitätsklasseneinteilungen bei statt Kenn- zeichnung anhand ohnehin sichtbarer Merkmale und Handelsinteressen und

              rasche Information der Konsumenten über Neuerungen und Gefahren.

Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat jähr- lich über den jeweiligen Zwischenstand der Zielerreichung und den Fortschritt der Arbeiten zu berichten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorge- schlagen.