126/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.03.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

betreffend rechtliche Absicherung von gleichgeschlechtlichen Paaren am Standesamt

 

Gleichgeschlechtliche Paare haben in Österreich keine Möglichkeit, ihre Beziehung rechtlich abzusichern – weder in Form eines Zivilpaktes, einer eingetragenen PartnerInnenschaft noch durch das Eingehen einer Ehe. Diese Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren gegenüber verschiedengeschlechtlichen Paaren führt zu weitreichenden Benachteiligungen in vielen rechtlichen und sozialen Bereichen.

Vor kurzem haben VertreterInnen einer der beiden Regierungsparteien die Möglichkeit in die öffentliche Debatte eingebracht, wonach gleichgeschlechtliche Paare über einen Notariatsakt ihre PartnerInnenschaften rechtlich absichern können sollten. Dies würde - auch wenn eine derartige Registrierung alle Rechte und Pflichten beinhalten sollte, die eine Ehe derzeit beinhaltet - jedoch weiterhin eine Diskriminierung bedeuten: Vor allem fehlt bei einer rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften durch einen Notariatsakt die öffentliche Anerkennung und die Sichtbarkeit, wie sie gleichgeschlechtliche Paare bei der Schließung einer Ehe vor dem Standesamt erleben dürfen. Darüber hinaus ist der Verwaltungsaufwand bei einem Notariatsakt enorm und sind die Kosten für einen Notariatsakt voraussichtlich höher als für eine Eheschließung oder eine rechtliche Absicherung von PartnerInnenschaften am Standesamt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf betreffend eine auf dem Standesamt zu schließende rechtliche Absicherung von gleichgeschlechtlichen Paaren vorzulegen, um die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zu beseitigen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.