126/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 07.03.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
betreffend rechtliche Absicherung von gleichgeschlechtlichen Paaren am Standesamt
Gleichgeschlechtliche Paare haben in Österreich keine
Möglichkeit, ihre Beziehung rechtlich abzusichern – weder in Form
eines Zivilpaktes, einer eingetragenen PartnerInnenschaft noch durch das
Eingehen einer Ehe. Diese Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren gegenüber
verschiedengeschlechtlichen Paaren führt zu weitreichenden
Benachteiligungen in vielen rechtlichen und sozialen Bereichen.
Vor kurzem haben VertreterInnen einer der beiden Regierungsparteien die
Möglichkeit in die öffentliche Debatte eingebracht, wonach gleichgeschlechtliche
Paare über einen Notariatsakt ihre PartnerInnenschaften rechtlich
absichern können sollten. Dies würde - auch wenn eine derartige
Registrierung alle Rechte und Pflichten beinhalten sollte, die eine Ehe derzeit
beinhaltet - jedoch weiterhin eine Diskriminierung bedeuten: Vor allem fehlt
bei einer rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften
durch einen Notariatsakt die öffentliche Anerkennung und die Sichtbarkeit,
wie sie gleichgeschlechtliche Paare bei der Schließung einer Ehe vor dem
Standesamt erleben dürfen. Darüber hinaus ist der Verwaltungsaufwand
bei einem Notariatsakt enorm und sind die Kosten für einen Notariatsakt
voraussichtlich höher als für eine Eheschließung oder eine
rechtliche Absicherung von PartnerInnenschaften am Standesamt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf betreffend eine auf dem Standesamt zu schließende rechtliche Absicherung von gleichgeschlechtlichen Paaren vorzulegen, um die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zu beseitigen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.