128/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.03.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Anhebung der Ausgleichstaxe lt. Behinderteneinstellungsgesetz

 

ArbeitgeberInnen sind lt. Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet,  wenn sie mehr als 25 DienstnehmerInnen beschäftigen, pro 25 ArbeitnehmerInnen eine Person mit dem Status begünstige/r Behinderte/r zu beschäftigen. Erfolgt dies nicht, so können sich ArbeitgeberInnen von dieser Behinderteneinstellungspflicht nach wie vor zu Dumpingpreisen und zusätzlich steuermindernd freikaufen.

Diese billige „Freikaufsmöglichkeit“ führt dazu, dass trotz „Behindertenmilliarde“ die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung gestiegen ist. Während z.B.: im Jänner 2007 die Arbeitslosigkeit von Menschen ohne Behinderung um 6,2 % gesunken ist, stieg die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung um weitere 1,8 %.

Damit die Behinderteneinstellungspflicht endlich auch positive Wirkungen zeigt und damit die Zahl der Menschen mit Behinderung, die arbeitslos sind, sinkt, ist es unumgänglich, die seit Jahren geforderte Anhebung der Ausgleichstaxe - zumindest auf das durchschnittliche Lohnniveau bei Vollzeitbeschäftigung des jeweiligen  Unternehmens - umzusetzen.

Nur wenn es für ArbeitgeberInnen gleich „attraktiv“ ist, Menschen mit Behinderungen einzustellen oder sich von ihnen freizukaufen, wird die Zahl der Menschen mit Behinderung, die arbeitslos sind, sinken. Das immer wieder angeführte Argument, dass dann für ArbeitgeberInnen die Ausgaben steigen würden, stimmt insofern nicht, da ja die Möglichkeit der Einstellung aufrecht bleibt und es somit es zu keiner Ausgleichstaxzahlung kommt, wenn sie die Einstellungspflicht erfüllen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Soziales wird aufgefordert, bis zum 30.9.2007 dem Parlament  die gesetzlichen Grundlagen vorzulegen, welche durch eine Erhöhung der Ausgleichstaxe sicherstellen, dass sich ArbeitgeberInnen nicht mehr zu Dumpingpreisen von der Einstellungspflicht freikaufen können.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.