129/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.03.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf Alleinverdiener- und  Alleinerhalterabsetzbetrag

 

W. S., 36 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder (12 und 10 Jahre alt) hatte im Sommer 2005 einen Unfall. Seither ist er behindert und erhält eine Rente von € 726,-- netto, sowie Pflegegeld der Stufe 7.  Frau W. arbeitet als Verkäuferin.

Aufgrund seiner Behinderung braucht Herr W. Pflege, Hilfe und persönliche Assistenz rund um die Uhr. Weil es kein gemeindenahes Angebot gibt, welches diesen Bedarf abdeckt und die finanziellen Voraussetzungen nicht vorhanden sind, dass sich Herr W. selbst das notwendige Personal anstellen kann, war die Familie  W. gezwungen,  den Ehegatten und Vater nach der Rehabilitation in einer stationären Einrichtung unterzubringen.

 

Um die Unterbringung zu finanzieren, muss Herr W. 80 % seiner Pension, das sind

€ 580,80 (12x jährlich) zahlen. Es verbleiben ihm daher nur mehr € 145,20 als Taschengeld und die 2 Sonderzahlungen. Als pflegegeldbezogenes Taschengeld verbleiben Herrn W. monatlich € 42,20. Insgesamt verbleiben Herrn W. im Durchschnitt nur  € 308,40 pro Monat zur Deckung seiner persönlichen Bedürfnisse.             

Frau W., die aufgrund dieser Situation allein für das Haushaltseinkommen aufkommen muss, hat deshalb beim zuständigen Finanzamt um den Alleinverdienerabsetzbetrag angesucht. Dieses Ansuchen ist mit der Begründung, da ja ihr Ehemann auch über ein Einkommen verfüge, abgelehnt worden. Auch die Begründung von Frau W., dass 80 % des Einkommens ihres Mannes für die stationäre Unterbringung abgeführt werden muss, führte nicht dazu, dass ihrem Antrag stattgegeben wurde.

 

In der Sendung  „Volksanwalt“ wurde vor wenigen Wochen ein ähnlicher Fall diskutiert. Die Entscheidung des zuständigen Finanzamtes ging ebenfalls gegen die Antragstellerin aus.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Finanzminister wird aufgefordert bis 30.6.2007 dem Parlament eine Gesetzesänderung zuzuleiten, die sicherstellt, dass bei Anträgen auf Zuerkennung des Alleinverdiener- oder Alleinerhalterabsetzbetrages die Lebenssituation von behinderten EhepartnerInnen oder LebensgefährtInnen bei der Gewährung  miteinbezogen wird.  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.