133/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 07.03.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Beseitigung der Missstände bei Tiertransporten
In den Salzburger Nachrichten vom 7. Februar 2007 war zu lesen, dass 65 Rinder aus Estland 64 Stunden lang (mit nur einer Unterbrechung) zum Schlachthof nach Bergheim bei Salzburg unterwegs gewesen waren, um dort getötet zu werden. Leider handelt es sich bei diesem Langzeit-Transport um keine Ausnahme, sondern ist das sinnlose Tierleid bei Transporten die Regel. Dahinter stehen Profitinteressen wie die Auslastung von Schlachthofkapazitäten, das Lukrieren von Exportsubventionen sowie die Säumigkeit der Politik.
Die EU-Tiertransport-Regelungen verhindern nicht, dass Tiere endlos transportiert werden können. Erlaubt sind Transportzeiten bis zu 29 Stunden, erst dann muss eine 24-stündige Pause eingelegt werden. Dieser Zyklus kann unbegrenzt wiederholt werden – und das bei überhöhten Ladedichten, ohne entsprechende Versorgung der Tiere und bei de facto fehlenden Kontrollen.
In Österreich wurde sogar verabsäumt, die gesetzlichen Anpassungen zur bestehenden EU- Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport, die seit Jänner 2007 gültig ist, vorzunehmen. Daher können Transporteure, die gegen geltendes Recht verstoßen, nicht einmal bestraft werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutz der Tiere beim Transport folgende Maßnahmen zu setzen:
1. die bestehende EU- Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport konsequent anzuwenden und sofort die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen
2. sich auf EU-Ebene für die drastische Reduktion der Transportzeiten von Lebendtiertransporten auf maximal 4 Stunden bzw. bei optimaler Ausstattung der Fahrzeuge auf maximal acht Stunden ohne Verlängerungsmöglichkeit einzusetzen sowie für die Abschaffung der Exporterstattungen für Zuchtrinder einzutreten
3. die Tiertransport-Kontrollen in Österreich deutlich zu verstärken (u.a. auch durch obligate Stichproben-Kontrollen durch Anhaltungen während der Fahrt)
4. ein ausreichendes Netz von Tränke- und Labestationen sowie Notversorgungsstellen für kranke und verletzte Transporttiere einzurichten
5. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern dafür zu sorgen, dass zusätzliche Tiertransport-InspektorInnen eingesetzt werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.