137/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, Mag. Hauser
und weiterer Abgeordneter

betreffend Neuausrichtung der Einheit KIAB - Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbe-schäftigung

Die KIAB überwacht generell die Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbe-schäftigungsgesetzes. Zu diesem Zweck ist die KIAB berechtigt, Betriebsstätten, Be-triebsräume und auswärtige Arbeitsstätten sowie Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer zu betreten, notwendige Auskünfte zu verlangen und in die erforderlichen Unterlagen Einsicht zu nehmen, Anzahl und Namen der im Betrieb beschäftigten Ausländer zu verlangen und bei Gefahr im Verzug Ausländer für die Fremdenpolizeibehörde fest-zunehmen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese Ausländer eine illegale Erwerbstätigkeit in Österreich ausüben oder ausüben wollen.

In der Anfragebeantwortung 28/AB vom 29. Dezember 2006 des Bundesministers für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser zur schriftlichen Anfrage (19/J) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Fortbestand der KIAB wird die KIAB ab 2007 - im Rahmen der Reorgani- sation der Betrugsbekämpfung - organisatorisch bei den Finanzämtern angesiedelt sein. Die aus illegaler Beschäftigung resultierenden abgabenrechtlichen Konsequen- zen werden damit in einer Hand gebündelt, da Schwarzarbeit immer auch Schwarz- löhne bedeutet, was die Hinterziehung von Lohnabgaben sowie steuerlich nicht er- fasste Einnahmen zur Folge hat. Die KIAB ist nunmehr ein Teil der Finanzbehörde. Durch diese Maßnahmen wurden die effektiven Möglichkeiten wie auch die Hand- lungsweisen der KIAB stark beschränkt. Die KIAB-Mitarbeiter wurden von ihren Tä- tigkeits-Kembereichen zum Teil abgezogen, zweckfremd eingesetzt oder mit Zusatz-aufgaben betraut und stehen somit nicht mehr voll für die Betrugsbekämpfung bereit. Eine billige Personalreserve für die Finanzämter!

Der Finanzminister führt in der genannten Anfragebeantwortung weiter aus, dass darüber hinaus durch die Überführung der KIAB in den Bereich der Finanzämter ein Abbau der Schnittstellen zum Finanzamt erreicht werden soll. Dadurch soll die inten-


sive und koordinierte Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern im eigenen Finanzamt und die effiziente Steuerung der Kontroll-, Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen im Wirtschaftsraum gefördert und damit die rasche Aufdeckung und Verfolgung ins- besondere von steuerlichen Sachverhalten der illegalen Beschäftigung gewährleistet werden. Als plakatives Beispiel der Reorganisation der Betrugsbekämpfung ist hiezu die generelle Vorgehensweise für KIAB-Einsätze zu nennen. Noch bis vor kurzer Zeit wurden Zielobjekte von Überprüfungen kurzfristig dem Teamleiter bekannt gegeben. Dadurch war ein vorzeitiges bekannt werden, i.e. ein Durchsickern von Informationen an die Betroffenen, ausgeschlossen und eine Überprüfung damit erst sinnvoll. Nun stellt sich die Lage so dar, dass eine Meldung zur Überprüfung beim jeweils zustän- digen KIAB-Team im jeweiligen Finanzamt eingeht und bis zum Einsatz viele Perso- nen davon erfahren. Die Folge davon ist die leicht amüsierte Begrüßung der KIAB durch den zu Überprüfenden. Anscheinend sollen alle KIAB-Einheiten zu Betriebs- prüfern umfunktioniert werden, welche sich 14 Tage vor der Prüfung einen Termin mit dem Betroffenen vereinbaren. Des Weiteren agieren KIAB-Einheiten österreich- weit nicht nach den selben Bedingungen und einheitlichen Kriterien. So kommen zum Beispiel in drei verschiedenen Ländern drei verschiedene Einsatzmethoden zum Zuge. In Wien ist, laut Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2006/4, der Zeitraum zischen Anzeige und Kontrolle mit 35 Kalendertagen, in Innsbruck mit einem Kalen- dertag angegeben. Der absichtlich verursachte und bewußt gesteuerte statistische Erfolgsdruck soll ebenfalls zur Deklassifizierung dieser ausgezeichneten Betrugsbe- kämpfungseinheit führen und rundet das Bild der Zerschlagung ab.

Mit der Aufteilung der KIAB-Mitarbeiter auf die einzelnen Standorte der Finanzämter und Eingliederung in eben diese wurden einer bisher sehr schlagkräftigen Spezial- einheit der Betrugsbekämpfung sprichwörtlich die Zähne gezogen.


 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmög- lich einen Entwurf zum Ausländerbeschäftigungsgesetz, welcher die Neugestaltung der Einheit KIAB - Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung im Sinne

•  der Schaffung einer bundesweiten Steuerungseinheit für KIAB-Agenden im

Bundesministerium für Finanzen

•  der Herauslösung der KIAB aus der Verantwortlichkeit und Weisungsgebun-

denheit der Finanzämter,

•  einer direkten Unterstellung dienstlich, fachlich und budgetär dem Bundesminis-

terium für Finanzen,

•  einer allgemeinen bundesweiten Ausrichtung bei gleichzeitiger Rücksichtnah-

me auf spezielle regionale Unterschiede,

•  der Schaffung von eigenen KIAB-Regionalkoordinatoren als Vorgesetzte der

Teamleiter in den Regionen,

beinhaltet, zuzuleiten."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.