14/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.10.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend betreffend Schaffung einer Grundsicherung

 

 

Die Zahl der armutsgefährdeten Menschen in Österreich ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen und liegt bei über einer Million Menschen oder 13,2% der Bevölkerung dieses Landes. Nach Erhebungen der Statistik Austria leben 460.000 Menschen unter Bedingungen verfestigter Armut.

 

Auch wenn grundsätzlich festgestellt werden kann, dass Beteiligung am Erwerbsleben gegenwärtig den stärksten Schutz vor Armut und Armutsgefährdung darstellt, so haben Veränderungen im Erwerbsleben sowie am Arbeitsmarkt eine deutliche Reduktion dieses Schutzes zur Folge: Deutlich mehr als 200.000 Menschen leben heute unter Bedingungen der Einkommensarmut, obwohl sie voll am Arbeitsmarkt engagiert sind.

 

Die Ausweitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse sowie der Teilzeitarbeit haben Arbeit als Schutz vor Armut an Bedeutung verlieren lassen. Neben intensiven Anstrengungen zur beruflichen Integration arbeitsloser Menschen und der besseren sozial- wie arbeitsrechtlichen Absicherung atypisch Beschäftigter ist daher ein zusätzliches Sicherheitsnetz im Sozialsystem zu schaffen, mit dem gegenwärtig bestehende Lücken im Sicherungssystem effektiv geschlossen werden können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, spätestens aber bis zum 1. 4. 2007 folgende Gesetzesvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen:

 

1.      Vorlage eines Gesetzes über die Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens € 7,- (brutto) pro Arbeitsstunde. Der gesetzliche Mindestlohn soll jedes Jahr entsprechend der Entwicklung des gesellschaftlichen Reichtums in Österreich zu valorisieren sein.

2.      Vorlage eines Bundessozialhilfe-Rahmengesetzes, mit dem einheitliche Sozialhilfestandards und einheitliche Zugangsbestimmungen für ganz Österreich geschaffen werden. Zum Zweck der Förderung der beruflichen Integration von SozialhilfebezieherInnen sollen auch Regelungen über möglichen Zuverdienst sowie eine Einschränkung von Regressmöglichkeiten auf Eheleute in aufrechter Ehe oder Ansprüche von minderjährigen Kindern gegen ihre Eltern bzw. der verpflichtenden Vermögensverwertung auf erhebliches Vermögen vorgesehen werden.

3.      Vorlage eines Grundsicherungsgesetzes, mit dem BezieherInnen zu niedriger Einkommen bei Bestehen eines aufgrund zu niedrigen Haushaltseinkommens resultierenden Bedarfs zumindest auf der Höhe der jährlich von der Statistik Austria erhobenen Armutsgefährdungsschwelle abgesichert werden.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.