140/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 07.03.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Erweiterung des Personenkreises für Ausweise nach § 29b StVO
Blinde Menschen haben keinen Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises nach
§ 29 b StVO, da sie ja selbst kein Fahrzeug lenken. Als BeifahrerInnen sind sie jedoch sehr wohl VerkehrsteilnehmerInnen.
Für die blinden Menschen ist zwar das Aussteigen aus dem PKW auf einem Behindertenparkplatz möglich, jedoch muss ihre Assistenz für den PKW dann einen anderen Parkplatz suchen. Während dieser Zeit steht die blinde Person entweder am Behindertenparkplatz oder irgendwo in der Nähe und muss auf ihre Begleitung warten.
In dieser „Wartezeit“ sind sie meist einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt und befinden sich in einer für sie bedrohlichen Situation (fehlende Kenntnisse der Umgebung etc.).
Für blinde Personen wäre es eine enorme Verbesserung ihrer Situation, wenn sie z.B.: den Blindenausweis für die Dauer der Begleitung durch ihre Assistenz im dazu verwendeten PKW nutzen könnten, und dadurch ein
· Dauerparken in Kurzparkzonen (kostenlos)
· Parken im Parkverbot (wenn Halten erlaubt)
· Parken in Fußgängerzonen während der Zeiten der Ladetätigkeit
· Halten im Halte- und Parkverbot (Ein- u. Aussteigen, Ein- u. Ausladen eines Heilbehelfs) für max. 10 Minuten
erlaubt wäre.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Regelung zu erarbeiten, die sicherstellt dass blinde Menschen ebenfalls einen Ausweis nach § 29 StVO beantragen können, und diese bis 30.6. 2007 dem Nationalrat als bundeseinheitliche Regelung vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.