142/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.03.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Drin. Gabriela Moser, Maga. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Kautionsrückzahlungen im Mietrecht

 

Die Rückzahlung von Kautionen ist im Mietrechtsgesetz (MRG) nicht geregelt. Viele VermieterInnen nützen diese Regelungslücke und verweigern aus zum Teil nicht nachvollziehbaren Gründen die Rückzahlung von oft mehreren Monatsmieten Kaution samt marktüblicher Verzinsung.

Sie gehen mit dieser Vorgehensweise meistens kein Risiko ein, weil die MieterInnen die zu Unrecht verweigerte Rückzahlung der Kaution im streitigen Verfahren vor den Bezirksgerichten einklagen müssen. Das dabei von den MieterInnen zu tragende Prozesskostenrisiko ist enorm und bewirkt häufig, dass die MieterInnen auf die Durchsetzung ihrer Rechte verzichten.

 

Der Gesetzgeber ist daher aufgefordert, folgende Gegenmaßnahmen im Rahmen des MRG zu treffen:

 

i)                    Festlegung der maximalen Höhe von zu leistenden Kautionen,

ii)                   Festlegung des spätesten Rückzahlungszeitpunktes für geleistete Kautionen und

iii)                 Festsetzung einer erleichterten Rückforderungsmöglichkeit analog zu illegalen Ablösen oder zu viel bezahlten Mietzinsen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Novelle des Mietrechtsgesetzes (MRG) vorzulegen, die folgende Punkte im Zusammenhang mit Kautionen umfasst:

 

i)                    Festlegung der maximalen Höhe von zu leistenden Kautionen,

ii)                   Festlegung des spätesten Rückzahlungszeitpunktes für geleistete Kautionen und

iii)                 Festsetzung einer erleichterten Rückforderungsmöglichkeit analog zu illegalen Ablösen oder zu viel bezahlten Mietzinsen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.