149/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.03.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Rossmann, Kogler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer

 

Der VfGH prüft aktuell die Bewertung inländischer Liegenschaften für erbschafts- und schenkungssteuerrechtliche Zwecke (Beschluss VfGH vom 15. März 2006) und hat jüngst sein Gesetzesprüfungsverfahren auf die gesamte Erbschaftsbesteuerung ausgeweitet. Nach Ansicht von Experten ist damit zu rechnen, dass der VfGH die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufheben wird.

Von diversen Seiten wurde die zu erwartende Aufhebung durch den VfGH zum Anlass genommen, die Erbschafts- und Schenkungssteuer gänzlich  abschaffen zu wollen – u.a. anlässlich der Pressekonferenz „Reformüberlegungen“ des Finanzministers vom 11. September 2006. Begründet wurde die Abschaffung vor allem damit, dass der Aufwand für die Einhebung dieser Steuer höher sei als das Aufkommen  (2006 ca. 132 Mio. Euro). Aus der parlamentarischen  Anfrage 270/J („Daten zur Erbschafts- und Schenkungssteuer“) geht hervor, dass der Finanzminister den Verwaltungsaufwand für die Einhebung der Steuer gar nicht beziffern kann. Bekannt ist lediglich, dass mit der Einhebung von Gebühren und Verkehrssteuern - die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist nur eine davon - 301 Bedienstete befasst sind.

Angesichts des Pflegenotstands, der bestehenden Bildungsmisere und dringend notwendiger Maßnahmen für den Klimaschutz und damit öffentlicher Investitionen in eine Verkehrs- und Energiewende ist es aber unverantwortlich gegenüber den SteuerzahlerInnen auf Steuereinnahmen in dieser Höhe gänzlich zu verzichten.

Auch das Wirtschaftsforschungsinstituts WIFO spricht sich im Rahmen des vorgelegten Weißbuchs für mehr Beschäftigung durch Wachstum auf Basis von Innovation und Qualifikation dafür aus, „Vermögen stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heranzuziehen“[1].

Wir fordern daher unverzüglich Schritte für eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer anstatt deren Abschaffung in die Wege zu leiten.

 

Folgende Aspekte sollten bei einer solchen Reform berücksichtigt werden:

 

Schrittweise Annäherung des Aufkommens aus vermögensbezogenen Steuern auf EU-15 Durchschnitt. Österreich liegt beim Anteil der vermögensbezogenen Steuern am BIP innerhalb der EU-15 an letzter Stelle bezogen auf das Steueraufkommen.

 

Vermögen realistisch bewerten. Große Teile der derzeitigen vermögensbezogenen Besteuerung (Grundsteuer und Erbschafts- und Schenkungssteuer) hängen an den so genannten Einheitswerten. Der maßgebliche Hebel für eine Anhebung der Quote der vermögensbezogenen Steuern ist daher die Heranführung der Einheitswerte von Grund- und Immobilienvermögen an die Verkehrswerte.

 

Kleine (Grund-)Vermögen und Erbschaften werden bessergestellt. Großzügige

Freibeträge sollen vor allem den kleinen „Häuslbauern“ und Betriebsübergängen nutzen.

 

 

 Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden

aufgefordert, unverzüglich einen Reformvorschlag der Erbschafts- und Schenkungssteuer unter Berücksichtigung der oben angeführten Aspekte im Rahmen einer Steuerstrukturreform vorzulegen, der durch die schrittweise Anhebung des Anteils an vermögensbezogenen Steuern am BIP zu mehr Steuergerechtigkeit, einem stabilen Abgabenaufkommen beziehungsweise zu einer Entlastung des Faktors Arbeit beitragen kann.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.



[1] Zusammenfassung des WIFO-Weißbuchs S. 168