163/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Mayerhofer, Vilimsky, Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter

betreffend die Nichtzustimmung zur Schengen-Erweiterung

Fallen Anfang 2008 die Grenzkontrollen zu den neuen Mitgliedstaaten?

Seit dem Jahre 1995 wird das Schengener Durchführungsübereinkommen in Bel- gien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien an- gewendet. Seither gibt es zwischen diesen Staaten freie Fahrt über die Grenzen. Gleichzeitig wurden die Kontrollen an den Außengrenzen verstärkt. Italien und Öster- reich wenden die Schengener Vertragsinhalte seit 1. April 1998 vollständig an.

Nun sollen weitere Staaten, die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten, neue Schengen- Staaten werden. Die im Jahr 2004 beigetretenen EU-Mitglieder Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Zypern, Malta, und die drei baltischen Staaten erwar- ten bald den Fall der Grenzkontrollen der Binnengrenzen zu den anderen Schengen- ländern.

Und wie sicher wird das größere Europa dann sein?

Wie dem Jahresbericht über organisierte Schlepperkriminalität des Jahres 2006, he- rausgegeben vom Bundesministerium für Inneres, zu entnehmen ist, sind unsere nord/östlichen Nachbarn Tschechien, Slowakei und Ungarn nach wie vor beliebte Ausgangsländer geschleppter Personen. Die Slowakei führt den Reigen der Grenz- übertritte mit 35 Prozent der geschleppten Personen an. Tschechien und Ungarn fol- gen mit jeweils 15 Prozent, womit wir 65 Prozent der nach Österreich geschleppten Personen nur drei neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verdanken, welche demnächst „Schengen-Reife“ besitzen sollten und selbst auch behaupten diese zu haben!

Nun sollte man aber auch den schon bestehenden Schengenraum nicht außer Acht lassen. Immerhin kommen elf Prozent der geschleppten Personen von Italien nach Österreich. In der Kategorie der rechtswidrig eingereisten Personen konnte Italien als ausgesprochener Favorit der Grenzübertrittsländer nach Österreich festgestellt wer-


den. Italien führt somit die der Grenzübertritte rechtswidrig eingereister Personen Liste mit über 74 Prozent an, gefolgt von Deutschland mit 15 Prozent und Ungarn mit acht Prozent.

2006 wurden an den österreichischen Grenzen bzw. im Bundesgebiet 39.408 Perso- nen aufgegriffen. Über 470.000 aufrechte Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen existieren. Über 125.000 Asylanträge wurden seit 2002 gestellt, davon sind mehr als 40.000 offene Asylverfahren geblieben. Eine Netto-Zuwanderung, also ein Zuwande- rungsplus, von über 50.000 Personen jedes Jahr und über 200.000 Verleihungen der österreichischen Staatsbürgerschaft innerhalb der letzten 5 Jahre muss unser Land erdulden. Doch dem nicht genug.

Betrachtet man die Kriminalstatistik Österreichs so erkennt man gleich einen enor- men Kriminalitätsanstieg. Für das Jahre 1998, das Jahr seit dem Österreich das Schengener Abkommen anwendet, kann man der Kriminalstatistik 479.859 angezeig- te Fälle entnehmen. Im Jahre 2000 waren es ca. 520.000, im Jahre 2002 über 590.000, im Jahre 2004 mehr als 643.000 und 2006 wieder fast 590.000 angezeigte Fälle. Die Anzahl der fremden Tatverdächtigen im Verhältnis zur Gesamtsumme der Tatverdächtigen wächst nach wie vor stetig. Die Haftanstalten sind überfüllt. Seit dem Jahr 2004 gibt es in Österreich mehr Häftlinge als Haftplätze. Für 8.639 Angehaltene gab es im Vorjahr und 8.612 Haftplätze. Das waren um 25,9 Prozent mehr Häftlinge als im Jahr 2000. Mit 1. Jänner 2007 befanden sich über 3.600 Ausländer in Haft, das sind ca. 42 Prozent.

Vor diesem erschütternden Hintergrund, den ernüchternden Zahlen und Fakten, können und dürfen Österreich und vor allem aber unsere höchsten nationalen politi- schen Würdenträger und Vertreter in der europäischen Union, mit einer Zustimmung zur endgültigen Anwendung des Schengen-Besitzstands für die neuen EU- Mitgliedsstaaten, einem neuerlichen Ansturm aus dem Osten nicht Tür und Tor öff- nen.



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, bei den Verhandlungen auf natio- naler als auch auf EU-Ebene in den entsprechenden Räten, zum Schutze unserer Bürger, der Vollanwendung des Schengener Besitzstands für die neuen EU- Mitgliedstaaten und damit die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen die- ser Staaten nicht zuzustimmen, solange die Anzahl der nach Österreich rechtswidrig eingereisten und geschleppten Personen beweist, dass die Kontrolle an den neuen EU-Außengrenzen nicht ausreichend ist.

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenhei- ten ersucht.