167/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 22.03.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Umwandlung von Behindertenfreibeträgen in Absetzbeträge

 

Menschen mit Behinderung haben grundsätzlich die Möglichkeit, behinderungsbedingte Freibeträge in Anspruch zu nehmen.

Übersicht der möglichen Freibeträge für Behinderte:

Freibetrag

Behinderte ohne
Pflegegeld

Behinderte mit
Pflegegeld

Pauschaler Freibetrag bei einem Grad der
Behinderung von 25% und mehr

Ja

Nein*

Pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung

Ja

ja

Freibetrag für eigenes Kfz bei Gehbehinderung

Ja

Ja

Freibetrag für Taxikosten (wenn kein eigenes
Kfz) bei Gehbehinderung

Ja

Ja

Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel und
Kosten der Heilbehandlung

Ja

Ja

* wenn im laufenden Jahr oder im Vorjahr ganzjährig Pflegegeld bezogen wurde

Viele Menschen mit Behinderung haben nicht die Möglichkeit, beim Finanzamt ihre
Behindertenfreibeträge in Anspruch zu nehmen, da ihr Einkommen zu gering ist, um
überhaupt lohn- bzw. einkommensteuerpflichtig zu sein.

Obwohl diese Personen ihren behinderungsbedingten Aufwand haben, erhalten sie
deshalb keine entsprechende Erstattung.

Die Forderung der österreichischen Behindertenbewegung, diese Freibeträge in
Absetzbeträge umzuwandeln, wurde bisher nicht erfüllt.

Durch die Umwandlung in Absetzbeträge hätten Menschen mit Behinderung die
Möglichkeit, ihre Aufwendungen in Form der Negativsteuer zu beanspruchen, was
zur Folge hätte, dass Menschen mit Behinderung auch tatsächlich eine
Rückerstattung durch das Finanzamt geltend machen könnten.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird  aufgefordert, dem Nationalrat bis 30.6.2007 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der sicherstellt, dass Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine oder nur eine geringe Steuerleistung haben, Absetzbeträge in Form von Negativsteuer in Anspruch nehmen können.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.