167/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 22.03.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Umwandlung von Behindertenfreibeträgen in Absetzbeträge
Menschen mit Behinderung haben grundsätzlich die Möglichkeit, behinderungsbedingte Freibeträge in Anspruch zu nehmen.
Übersicht der möglichen Freibeträge für Behinderte:
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Freibetrag |
Behinderte ohne |
Behinderte mit |
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Pauschaler Freibetrag bei einem Grad der |
Ja |
Nein* |
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Pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung |
Ja |
ja |
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Freibetrag für eigenes Kfz bei Gehbehinderung |
Ja |
Ja |
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Freibetrag
für Taxikosten (wenn kein eigenes |
Ja |
Ja |
|
Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel und |
Ja |
Ja |
* wenn im laufenden Jahr oder im Vorjahr ganzjährig Pflegegeld bezogen wurde
Viele Menschen
mit Behinderung haben nicht die Möglichkeit, beim Finanzamt ihre
Behindertenfreibeträge in Anspruch zu nehmen, da ihr Einkommen zu gering
ist, um
überhaupt lohn- bzw. einkommensteuerpflichtig zu sein.
Obwohl diese Personen ihren behinderungsbedingten Aufwand haben,
erhalten sie
deshalb keine entsprechende Erstattung.
Die Forderung der österreichischen
Behindertenbewegung, diese Freibeträge in
Absetzbeträge umzuwandeln, wurde bisher nicht erfüllt.
Durch
die Umwandlung in Absetzbeträge hätten Menschen mit Behinderung die
Möglichkeit, ihre Aufwendungen in Form der Negativsteuer zu beanspruchen,
was
zur Folge hätte, dass Menschen mit Behinderung auch tatsächlich eine
Rückerstattung durch das Finanzamt geltend machen könnten.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 30.6.2007 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der sicherstellt, dass Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine oder nur eine geringe Steuerleistung haben, Absetzbeträge in Form von Negativsteuer in Anspruch nehmen können.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.