172/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

gemäß § 26 NRGO

der Abgeordneten Rosenkranz, Dr. Belakowitsch-Jenewein, DI Klement
und weiterer Abgeordneter

betreffend die Valorisierung von Familienleistungen

Im Unterschied zu den Pensionen werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld
und der Kinderabsetzbetrag nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation abzugelten.
Der Vergleich der Erhöhungen der Familienleistungen mit jenen der Pensionen und
mit der Inflation in den letzten Jahren zeigt ein erschütterndes Bild:

Zum Vergleich: Pensionen (Ausgleichszulagenrichtsätze):

Alleinstehende:          1990:405,08 €             2007:    701,04 €         Erhöhung        73,09%

Paare:                          1990:580,22 €             2007: 1.072,89 €         Erhöhung        84,91%

Inflationsrate:            1990 bis 2006:                                                                      40,69%

Familienbeihilfe:        1990:   94,50 €            2007:    105,40 €         Erhöhung        11,53%

Inflationsrate:            1990 bis 2006:                                                                      40,69%

Wertverlust in € im Jahr 2007 gegenüber 1990:                                   330,62 €

 

Kinderabsetzbetrag:   seit Wirksamwerden der Reform der Familienbesteuerung

(1.1.2000) keine Erhöhung (50,90 € pro Kind und Monat)       0,0 %

Inflationsrate:            2000 bis 2006:                                                                      14,2 %

Wertverlust in € im Jahr 2007 gegenüber 2000:                                    86,73 €

 

 

Kinderbetreuungsgeld: 2002:14,53 pro Tag - bisher nicht erhöht                              0,0 %

Inflationsrate:              2002 bis 2006:                                                                      9,2 %

Wertverlust in € im Jahr 2007 gegenüber 2002:                                   487,91 €

Gesamtwertverlust der aufgezählten Familienleistungen im Jahr 2007 in € gegenüber den jeweiligen
Referenzjahren:

905.26 €

Da    die    später    geschaffenen    Familienleistungen    „Kinderabsetzbetrag"    und
„Kinderbetreuungsgeld" die finanzielle Absicherung von Familien erhöht haben, ist


zur Beurteilung des Umfangs der Valorisierung der Zeitraum 2002 bis 2006
heranzuziehen.

Im Zeitraum 2002 bis 2006 wurde keine der hier betrachteten Leistungen angepasst.
Die Inflation für diesen Zeitraum betrug 9,2 %.

(Werte gerundet)

Wertverlust seit 2002:        Familienbeihilfe:                            9,70 x   12 = 116,36 €

Wertverlust seit 2002:       Kinderabsetzbetrag:                       4,68 x   12=   56,19 €

Wertverlust seit 2002:       Kinderbetreuungsgeld:                   1,34 x 365 =  487,92 €
Gesamtwertverlust im Jahr 2007:                                                                  660,47 €

Bei allen Berechnungen wurde die Familienbeihilfe für ein Kind im Zeitraum Geburt bis zum Ablauf des 3. Lebensjahres
herangezogen (105,40 Euro).

Der Verlust, der durch die unterlassenen Erhöhungen der Familienleistungen in den
letzten Jahren für die Familien entstanden ist, hat mittlerweile eine Höhe erreicht, die
eine nun durchzuführende Anpassung nicht nur rechtfertigt, sondern auch dringend
erfordert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
vorzulegen, welche vorsieht, dass das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe
und der Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht werden, welches den
Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden
ist, ausgleicht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.