172/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
gemäß § 26 NRGO
der Abgeordneten Rosenkranz,
Dr. Belakowitsch-Jenewein, DI Klement
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Valorisierung von Familienleistungen
Im
Unterschied zu den Pensionen werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld
und der
Kinderabsetzbetrag nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation
abzugelten.
Der Vergleich der Erhöhungen der
Familienleistungen mit jenen der Pensionen und
mit der Inflation in den letzten Jahren zeigt ein erschütterndes Bild:
Zum Vergleich: Pensionen (Ausgleichszulagenrichtsätze):
Alleinstehende: 1990:405,08 € 2007: 701,04 € Erhöhung 73,09%
Paare: 1990:580,22 € 2007: 1.072,89 € Erhöhung 84,91%
Inflationsrate: 1990 bis 2006: 40,69%
Familienbeihilfe: 1990: 94,50
€ 2007: 105,40 € Erhöhung 11,53%
Inflationsrate: 1990 bis 2006: 40,69%
Wertverlust in € im Jahr 2007 gegenüber 1990: 330,62 €
Kinderabsetzbetrag: seit Wirksamwerden der Reform der Familienbesteuerung
(1.1.2000) keine Erhöhung (50,90 € pro Kind und Monat) 0,0 %
Inflationsrate: 2000 bis 2006: 14,2 %
Wertverlust in € im Jahr 2007 gegenüber 2000: 86,73 €
Kinderbetreuungsgeld: 2002:14,53 pro Tag - bisher nicht erhöht 0,0 %
Inflationsrate: 2002 bis 2006: 9,2 %
Wertverlust in € im Jahr 2007 gegenüber 2002: 487,91 €
Gesamtwertverlust der aufgezählten
Familienleistungen im Jahr 2007 in € gegenüber den jeweiligen
Referenzjahren:
905.26 €
Da die
später geschaffenen
Familienleistungen
„Kinderabsetzbetrag" und
„Kinderbetreuungsgeld" die
finanzielle Absicherung von Familien erhöht haben, ist
zur
Beurteilung des Umfangs der Valorisierung der Zeitraum 2002 bis 2006
heranzuziehen.
Im Zeitraum 2002 bis
2006 wurde keine der hier betrachteten Leistungen angepasst.
Die Inflation für diesen Zeitraum
betrug 9,2 %.
(Werte gerundet)
Wertverlust seit 2002: Familienbeihilfe: 9,70 x 12 = 116,36 €
Wertverlust seit 2002: Kinderabsetzbetrag: 4,68 x 12= 56,19 €
Wertverlust seit
2002: Kinderbetreuungsgeld: 1,34 x 365 = 487,92 €
Gesamtwertverlust im Jahr 2007: 660,47 €
Bei allen
Berechnungen wurde die Familienbeihilfe für ein Kind im Zeitraum Geburt
bis zum Ablauf des 3. Lebensjahres
herangezogen (105,40 Euro).
Der Verlust, der
durch die unterlassenen Erhöhungen der Familienleistungen in den
letzten Jahren für die Familien entstanden ist, hat mittlerweile eine
Höhe erreicht, die
eine nun durchzuführende Anpassung
nicht nur rechtfertigt, sondern auch dringend
erfordert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
vorzulegen,
welche vorsieht, dass das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe
und der
Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht werden, welches den
Wertverlust, der
durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden
ist,
ausgleicht."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.