175/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 29.03.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend Antidiskriminierung
Das Regierungsprogramm der Bundesregierung sieht unter dem Titel „Staats- und Verwaltungsreform“, Unterpunkt „Grundrechtsreform“, den Ausbau der Garantien gegen die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der sozialen oder ethnischen Herkunft vor. Ausdrücklich wird weiters die Sicherung der Unabhängigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Verbesserung ihrer personellen und finanziellen Ausstattung genannt.
Die Europäische Kommission hat 2007 zum „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ erklärt, im Rahmen eines konzertierten Konzepts zur Förderung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU. Das Europäische Jahr ist Herzstück einer Rahmenstrategie, mit der Diskriminierung wirksam bekämpft, die Vielfalt als positiver Wert vermittelt, und Chancengleichheit für alle gefordert werden soll. Nationale Kontaktstelle für die Durchführung von Aktivitäten und Maßnahmen ist in Österreich das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Sektion III.
Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft ist leider auch in Österreich stark verbreitet. Der Europäische Gerichtshof hat neben Finnland, Deutschland, Luxemburg auch Österreich wegen unzureichender Umsetzung der Antidiskriminierungsvorschriften verurteilt. In der Zwischenzeit gibt es Umsetzungsbestimmungen. Diese sind teilweise ineffektiv und unzureichend. Darüber hinaus fehlen Konzepte, Aktionspläne, und eine koordinierte Antidiskriminierungspolitik überhaupt.
So müssen Integrationsbemühungen gegenüber hier lebenden MigrantInnen in Bezug auf den Arbeitsmarkt verstärkt werden. Die EU-Kommission hat Österreich in diesem Punkt deutlich kritisiert (Part II to COM (2006), 24.1.2006, country chapters Austria). Mangelnder Aufstieg und Dequalifizierung von MigrantInnen seien als Schlagworte genannt.
Die Zahl der Beschwerden wegen erlittener Diskriminierung bei der in Österreich etablierten und anerkannten Organisation ZARA ist ansteigend. Die Berichte der Gleichbehandlungskommission über erste Verfahren sind als positiv zu werten. Es sind aber Unzulänglichkeiten des Gesetzes klar erkennbar.
Wille und Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit sind Bausteine einer gerechten, inklusiven Gesellschaft und sichern deren sozialen Zusammenhalt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. eine Evaluierung und gegebenenfalls eine Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes vorzulegen, die sich u.a. an folgenden Leitlinien orientiert:
· Vereinfachung des Gesetzes und Verankerung eines Diskriminierungsverbotes auf Grund aller Merkmale beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.
· Bessere Verankerung der Unabhängigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft mithilfe einer Verfassungsbestimmung.
· Verstärkte Einbindung von NGOs, vor allem in die Zusammensetzung der Gleichbehandlungskommission. Im Zusammenhang damit einen Ausbau des Projekt- und Förderwesens zu Antidiskriminierung.
· Verfahrensrechtliche Maßnahmen, die rascher und effektiver diskriminierende Verhaltensweisen feststellen und ahnden.
· Ermöglichung einer Verbandsklage zur Reduktion des Prozesskostenrisikos für Opfer von Diskriminierung.
· Schaffung einer allgemeinen Anzeigemöglichkeit bei diskriminierenden Inseraten. Derzeit haben nur StellenwerberInnen und die Gleichbehandlungsanwaltschaft die Möglichkeit, diskriminierende Stellenanzeigen anzuzeigen. Verwaltungsrechtliche Verbote schützen auch die allgemeine Ordnung, daher sollten die Anzeigemöglichkeiten erweitert werden.
2. den österreichische Arbeitsmarkt auf seine Diskriminierungsfreiheit im Wege eines Testverfahrens der ILO (Internat. Labour Organisation) untersuchen zu lassen und darauf aufbauend praktische Maßnahmen vorzuschlagen. Einige EU-Mitgliedstaaten (z.B. Frankreich, Schweden) haben das bereits getan.
3. auf Europäischer Ebene die Verabschiedung des Vorschlages für einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit der EU-Kommission gegen Rassismus zu unterstützen.
4. eine umfassende Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Information über zur Verfügung stehende Instrumentarien der Bekämpfung von Diskriminierungen zu veranlassen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.