178/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 29.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhöhung des Freibetrages für Gehbehinderte

Die geplante Erhöhung der Mineralölsteuer, die unter dem Vorwand des Klimaschutzes nicht mehr als eine Geldbeschaffungsaktion der Bundesregierung darstellt, wird viele Menschen in Österreich stark belasten, da der Großteil der Bevölkerung auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist. Besonders stark zu spüren bekommen diese zusätzliche Belastung - zu den ohnedies in astronomischer Höhe schwebenden Benzin- und Dieselpreisen - all jene, die aus beruflichen Gründen oder zur Besorgung ihrer lebensnotwendigen Angelegenheiten nicht auf ein Kraftfahrzeug verzichten können.

Eine besonders stark betroffene und auch sehr große Gruppe stellen die Pendler dar, die täglich mit dem Auto längere Wegstrecken zurücklegen müssen, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Hier wird von der Bundesregierung zumindest für das Pendlerpauschale eine Erhöhung um 10 Prozent angestrebt.

Aber vor allem Menschen, die aufgrund einer körperlichen Behinderung nicht oder nur kaum mobil sind, trifft die Erhöhung der Mineralölsteuer und die daraus folgende Erhöhung der Kosten für die eigene Fortbewegung besonders schwer. Gehbehinderten wird ein Freibetrag von der Einkommenssteuer für außergewöhnliche Belastungen in der Höhe von 153,- Euro monatlich gewährt, dieser wurde allerdings seit 1987 kein einziges Mal erhöht.

Dieser Freibetrag soll ebenso wie das Pendlerpauschale um 10 Prozent erhöht werden, um Personen, die aufgrund einer Behinderung besonders auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, durch die Erhöhung der Mineralölsteuer nicht zusätzlich zu belasten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, den Freibetrag für Personen, die infolge einer Gehbehinderung auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, um 10 Prozent zu erhöhen."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht