190/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 24.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, Zanger
und weiterer Abgeordneter

betreffend der Neuausschreibung der Staatskontenführung

Derzeit wickelt die Republik Österreich Transaktionen in der Höhe von acht Milliarden Euro mit der vom US-Fonds Cerberus übernommenen ehemaligen Gewerkschaftsbank „BAWAG-PSK" ab.

Aufgrund der aktuellen Ereignisse rund um die Kontenauflösung kubanischer Staatsbürger, ist die Führung der Staatskonten durch die BAWAG-PSK zu überdenken.

Laut Verfassungsrechtsexperten widerspricht eine solche Aufkündigung von Konten den Menschenrechten, weil es verboten ist, Menschen auf Grund ihrer Rasse oder Nation zu benachteiligen.

Es muss seitens der Republik Österreich unmissverständlich klargestellt werden, dass für in Österreich tätige Banken grundsätzlich österreichisches bzw. europäischen Recht und in keinem Fall Rechtgrundlagen beispielsweise amerikanischer Herkunft zur Geltung kommen können. Der Helms-Burton-Act ist kein österreichisches Gesetz und hat somit keinerlei rechtliche Wirkung in Österreich.

Darüber hinaus muss man sich auf Grund der Übernahme der BAWAG-PSK durch den US-Fonds Cerberus bewusst sein, dass der neue Eigentümer Einblick in wichtige Daten des Staates hat.

Auch andere BAWAG-PSK-Kunden, wie zum Beispiel Amnesty International, das Rote Kreuz und SOS Kinderdorf wollen ihre Geschäftsbeziehungen überdenken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Neuausschreibung der Staatskontenführung innerhalb der nächsten sechs Monate durchzuführen."

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Finanzen vorgeschlagen.