193/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 25.04.2007
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr.Huainigg
und GenossInnen
betreffend Ausweitung der Integration von Jugendlichen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf nach der 8. Schulstufe
Die Integration von Kindern
mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist bis zur 8. Schulstufe
im Regelschulwesen verankert. Im
Anschluß an die Pflichtschule wurden bisher rund 2.800
Lehrverträge auf Basis der integrativen
Berufsausbildung abgeschlossen. Dies zeigt, wie groß
der Bedarf an weiterführenden
Angeboten ist. Vor allem an den berufsbildenden Schulen gibt
es dafür gute Ansatzmöglichkeiten, wie viele Schulversuche gezeigt
haben.
Im Regierungsprogramm von
SPÖ und ÖVP wird eine Bildungsgarantie für alle Jugendlichen
bis zum 18. Lebensjahr abgegeben. Ziel
ist es, den Anteil der Jugendlichen ohne
Berufsausbildung oder Schulabschluss zu senken und die Jugendbeschäftigung
durch die
Möglichkeit des Besuchs einer weiterführenden Schule, eines
Ausbildungsprogramms oder
den Erhalt eines Lehrplatzes zu sichern.
Im Kapitel
„Integration" des Koalitionsabkommens ist festgelegt, dass die
Möglichkeiten der
Intergration nach der 8. Schulstufe verwirklicht werden sollen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin
für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, dem Nationalrat
Gesetzesentwürfe vorzulegen, die die Integration von Jugendlichen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf nach der 8. Schulstufe vorsehen.
Ziel ist dabei die
Übernahme der seit über 10
Jahren mit positiven Ergebnissen durchgeführten
Schulversuche zur Integration in den Polytechnischen- und
in den Berufsbildenden
mittleren Schulen in das Regelschulwesen
sowie verbesserte Regelungen für Schulversuche
an den höheren Schulen".
Es wird ersucht, diesen Antrag dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen.