197/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 25.04.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ing. Hofer, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

betreffend steuerliche Entlastung verbrauchsarmer PKW

Der Kraftstoffverbrauch unserer Autos beträgt derzeit durchschnittlich 6,8 Liter je 100 Kilometer. Damit hat sich der Verbrauch seit dem Jahr 2000 um sechs Prozent, seit dem Jahr 1990 sogar um 23 Prozent reduziert. Ende der 70er Jahre hat ein PKW durchschnittlich um 40 Prozent mehr verbraucht als heute - und das bei weniger Leistung und geringerer Sicherheit.

Eine Steuerfreistellung für sparsame PKW ist daher ein Anreiz, auf Hybridfahrzeuge und Kleinwagen umzusteigen. Geringere Ausgaben für fossile Energieträger wirken sich auch positiv auf die Handelsbilanz und auf die Inlandsnachfrage aus, denn Öl und Gas müssen importiert werden. Wer weniger Geld für Treibstoff aufwenden muss, dem bleibt mehr für andere Bereiche des privaten Konsums.

Es gibt bereits eine Reihe von Fahrzeugen, die weniger als 5 Liter verbrauchen. Dabei handelt es sich um Kleinwagen bzw. um Fahrzeuge mit Hybridantrieb. Einige PKW haben sogar einen Verbrauch, der unter 4 Litern liegt. Es ist daher eine sinnvolle Maßnahme, diese Kraftfahrzeuge steuerlich zu entlasten.

Für Fahrzeuge, die einen durchschnittlichen Verbrauch unter 5 Litern je 100 Kilometer aufweisen, sollen daher die Versicherungssteuer und beim Ankauf die Normverbrauchsabgabe entfallen. Die Schwelle von 5 Litern soll dann im Jahr 2013 auf 4 Liter gesenkt werden. Diese Maßnahme wäre ein wichtiger Beitrag Österreichs zum Klimaschutz.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, aufgrund dessen für PKW, die einen durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch unter 5 Liter je 100 Kilometer aufweisen, sowohl die Versicherungssteuer als auch die Normverbrauchsabgabe entfallen. Im Jahr 2013 soll diese Grenze dann auf 4 Liter je 100 Kilometer gesenkt werden."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht