198/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 25.04.2007
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Klement
und weiterer Abgeordneter
betreffend Beteiligung Österreichs am Nabucco Pipeline Projekt
Das sogenannte Nabucco
Pipeline Projekt umfasst die Errichtung einer ca. 3300 Kilometer
langen Erdgaspipeline von der Türkei
bis ins niederösterreichische Baumgarten an der March
nahe der slowakischen Grenze, wo die
geplante Pipeline in das zentrale Erdgas-
Verteilersystem der OMV münden
soll. Ziel dieses 4,6 Milliarden Euro teuren Projekts ist es,
die EU mit den kaspischen und iranischen Erdgasvorkommen zu verbinden, um mehr
Erdgas
nach Europa importieren zu können.
Die
österreichische Beteiligung an diesem Großprojekt - die OMV ist
federführend an dem
Projekt beteiligt - ist abzulehnen, weil
damit keine österreichischen Interessen verfolgt
werden. Das Nabucco-Projekt soll
dazu dienen, die Türkei enger an die Europäische Union zu
binden und ihr schließlich die Mitgliedschaft zu sichern.
Außerdem
begibt sich Österreich durch den Bau der Pipeline neuerlich in
energiepolitische
Abhängigkeit von Drittstaaten. Es
wäre weitaus sinnvoller die in Österreich reichlich
vorhandenen erneuerbaren Ressourcen
zu nutzen und die Weichen in Richtung Klimaschutz
und Energieautonomie zu lenken.
Die
ÖIAG hält 31,5 Prozent der OMV-Anteile, die Bundesregierung kann die
österreichische
Beteiligung am Nabucco Pipeline
Projekt also verhindern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Schritte zu setzen, um
eine
Beteiligung der
OMV am Nabucco Pipeline Projekt oder eine Haftung der Republik
Österreich für das Nabucco
Pipeline Projekt zu beenden bzw. zu verhindern.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.