198/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 25.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Klement

und weiterer Abgeordneter

betreffend Beteiligung Österreichs am Nabucco Pipeline Projekt

Das sogenannte Nabucco Pipeline Projekt umfasst die Errichtung einer ca. 3300 Kilometer
langen Erdgaspipeline von der Türkei bis ins niederösterreichische Baumgarten an der March
nahe der slowakischen Grenze, wo die geplante Pipeline in das zentrale Erdgas-
Verteilersystem der OMV münden soll. Ziel dieses 4,6 Milliarden Euro teuren Projekts ist es,
die EU mit den kaspischen und iranischen Erdgasvorkommen zu verbinden, um mehr Erdgas
nach Europa importieren zu können.

Die österreichische Beteiligung an diesem Großprojekt - die OMV ist federführend an dem
Projekt beteiligt - ist abzulehnen, weil damit keine österreichischen Interessen verfolgt
werden. Das Nabucco-Projekt soll dazu dienen, die Türkei enger an die Europäische Union zu
binden und ihr schließlich die Mitgliedschaft zu sichern.

Außerdem begibt sich Österreich durch den Bau der Pipeline neuerlich in energiepolitische
Abhängigkeit von Drittstaaten. Es wäre weitaus sinnvoller die in Österreich reichlich
vorhandenen erneuerbaren Ressourcen zu nutzen und die Weichen in Richtung Klimaschutz
und Energieautonomie zu lenken.

Die ÖIAG hält 31,5 Prozent der OMV-Anteile, die Bundesregierung kann die österreichische
Beteiligung am Nabucco Pipeline Projekt also verhindern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Schritte zu setzen, um eine
Beteiligung der OMV am Nabucco Pipeline Projekt oder eine Haftung der Republik
Österreich für das Nabucco Pipeline Projekt zu beenden bzw. zu verhindern.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.