211/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 03.05.2007
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entschliessungsantrag
der Abgeordneten Mag. Darmann, Ursula Haubner
und Kollegen
betreffend umfassende Gewährleistung der finanziellen Absicherung Minderjähriger
Die österreichischen Familien werden bei ihrer wichtigen Aufgabe durch den Staat in vielfacher Weise finanziell unterstützt. Durch die Schaffung von Leistungen wie dem Kinderbetreuungsgeld ist es in den letzten Jahren gelungen, die europaweit beeindruckende Position Österreichs bei der Familienförderung noch weiter auszubauen. Davon haben auch viele Familien profitiert, die vorher keinen Anspruch auf Karenzgeld hatten. Im Jahr 2004 wurden für fast 43.000 Kinder Unterhaltsvorschüsse gezahlt. Der Aufwand dafür liegt bei 100 Mio. Euro jährlich (aus Mitteln das Familienlastenausgleichsfonds), nur etwa 42 Mio. Euro werden von den Unterhaltspflichtigen jährlich zurückbezahlt.
Dennoch gibt es immer noch eine Vielzahl von Lücken, durch die Familien in Notlagen geraten können und die Versorgung der minderjährigen Kinder finanziell nicht gesichert ist:
§ Das Arbeitseinkommen der Eltern reicht nicht aus.
§ Bei Arbeitslosigkeit wird eine zu niedrige Leistung aus der Arbeitslosenversicherung gewährt.
§ Bei Krankheit wird (noch) keine oder keine ausreichende Leistung aus der Sozialversicherung gewährt.
§ Nach dem Tod eines Elternteils besteht kein oder ein zu niedriger Anspruch auf Waisenpension oder Waisenrente.
§ Die Eltern leben getrennt. Der Unterhalt und die Leistungsfähigkeit des Elternteils, bei dem das Kind lebt, reichen nicht aus.
§ Trotz mangelnder Unterhaltszahlung besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, weil das Kind eine ausländische Staatsbürgerschaft oder die Volljährigkeit schon erreicht hat bzw. der Unterhaltsschuldner verstorben, unauffindbar oder unbekannt ist oder nicht in der Lage, einen Unterhalt zu leisten.
§ Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist zur Versorgung nicht ausreichend (aufgrund der Lebenssituation des Elternteils zu niedriger Unterhaltsanspruch).
§ Es bestünden zwar ausreichende Ansprüche, allerdings entsteht durch die Verfahrensdauer – ev. auch durch eine findige Verfahrensführung seitens des Unterhaltsschuldners – eine nicht überbrückbare Lücke.
In all diesen Fällen gibt es derzeit nur die Möglichkeit, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Dies allerdings unter den strengen Voraussetzungen der Sozialhilfe, die auch bei einer Notsituation wegen einer in absehbarer Zeit wieder wegfallenden Unterhaltsverpflichtung einen wirtschaftlich unsinnigen Verkauf von Liegenschaften, Autos etc. erforderlich macht und damit Familien, die diese Leistung in Anspruch nehmen wollen, endgültig in die Armut zwingt.
Die Aufgabe der Unterhaltssicherung im Interesse der Kinder liegt nicht allein beim Bund, die Länder haben hier im Rahmen der Sozialhilfe eine mindestens ebenso wichtige Funktion, die nach Meinung der Antragsteller auch beibehalten werden soll. Die Antragsteller halten es auch nicht für vertretbar, die Kosten der Kindererziehung völlig auf den Staat zu überwälzen und damit die Verantwortung der Eltern zu reduzieren. Altersabhängige Mindestsätze bei einer staatlichen Leistung würden aber gerade dies bedeuten.
In der Zuständigkeit des Bundes ist es daher wünschenswert und sinnvoll, die Unterhaltsvorschussverfahren zu beschleunigen und zu gewährleisten, dass der Vorschuss prompt in einer vorläufigen Höhe ausbezahlt wird, um keine Lücken entstehen zu lassen. In der Zuständigkeit der Länder ist aber die Frage zu lösen, ob im Falle eines zu geringen oder gar nicht zustehenden Unterhalts oder einer nicht zustehenden Unterhaltsvorschusses aus den Mitteln der Sozialhilfe Unterstützung gewährt wird. Angesichts von österreichweit ca. 2.000 Fällen, in denen kein Unterhaltsvorschuss gewährt werden kann, sollte die Finanzierung eines ausreichenden Absicherung der Kinder – die ein Sozialstaat wie Österreich wohl jedenfalls gewährleisten sollte – kein unlösbares Problem darstellen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, in Verhandlungen mit den Ländern sicherzustellen, dass Versorgungslücken für Minderjährige, für die kein oder ein zu ihrer Versorgung zu niedriger Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss bzw. eine zu niedrige Leistung aus der Sozialversicherung gewährt wird
§ unter Berücksichtigung des Einkommens und der Lebenssituation des Elternteils, bei dem das Kind lebt, und
§ unter Berücksichtigung der Möglichkeiten anderer Unterhaltspflichtiger sowie
§ unter Vermeidung einer langfristig unwirtschaftlichen Zerschlagung des Vermögens der Unterhaltspflichtigen
rasch und unbürokratisch durch Leistungen der Sozialhilfe geschlossen werden.
Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, das Verfahren zur Gewährung eines Unterhaltsvorschusses durch eine vernetzte Abwicklung zu beschleunigen und dem Nationalrat bis 1. Juli 2007 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zu übermitteln, der rasche vorläufige Zahlungen in Höhe der zu erwartenden Unterhaltsvorschussleistung vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.
Wien, am 26. April 2007